Aus Rache Sozialar beiter schlug Frau im Auwald tot
Für die Staatsanwaltschaft war es ein Rachemord. Vor dem Landgericht begann gestern der Prozess gegen Edris Z. (31), der im April eine junge Mutter im Leipziger Auwald erschlagen haben soll. Die Flüchtlingshelferin hatte den Afghanen zuvor nach dem Gewaltschutzgesetz angezeigt - offenbar ihr Todesurteil!
Das Gesicht hinter einem Aktenordner versteckt, betritt Edris Z. am Morgen den Gerichtssaal. Vier Justizbeamte bewachen ihn. Vor dem Gerichtsgebäude demonstrieren zeitgleich knapp 100 Menschen gegen Femizide (Tötungen von Frauen und Mädchen wegen ihres Geschlechts). Wortlos nimmt der Afghane, der 1995 mit seinen Eltern nach Deutschland kam, vom früheren Ministerpräsidenten Georg Milbradt (75, CDU) mal als Beispiel für gelungene Integration „Botschafter Sachsens“genannt wurde und seit 2015 die deutsche Staatsbürgerschaft hat, neben seinen Anwälten Platz. Den ersten Prozesstag verfolgt er schweigend.
Rückblende: Am Vormittag des 8. April legte sich Myriam Z. (37) das Tragetuch um, steckte Töchterchen Ava (zwei Monate) hinein und ging zum Spazieren in den Auwald. Laut Anklage hielt sich dort auch Edris Z. auf. Nicht zufällig - sondern mit einem Hammer im Rucksack und dem Plan, einen Mensch zu töten.
Edris und Myriam waren mal ein Paar. Beide jobbten als Sozialarbeiter in der Flüchtlingshilfe. Dass sich die selbstbewusste Frau irgendwann von ihm trennte, soll der junge Afghane nie verwunden haben. Den Ermittlungen zufolge soll Ed ris Z. seine Ex-Freundin se her regelrecht gestalkt ha
Und er wurde gewalttäti Edris im August 2018 Myr Begleitung eines anderen Mannes sah, soll er diesen am ganzen Körper gebissen und versucht haben, dem 25-Jährigen die Augen auszukratzen. Myriam
zeigte den Stalker daraufhin an und erwirkte über das Gewaltschutzgesetz ein Annäherungsverbot. Die Mordanklae
geht davon aus, dass Z. eine Ex-Freundin tötete, um sie dafür zu bestrafen.
Von hinten hatte sich der Stalker laut Anklage der jungen Mutter genähert und ihr mit dem Hammer en Schädel eingeschlaen. Auch als Myriam zu Bon stürzte, sich schützend ihr Baby legte und keine zum Schutze ihres Kopfes hatte, soll der Angeklagte er auf sie eingedroschen haben. Zwei Tage nach der Gewalttat erlag Myriam im Krankenhaus ihren Verletzungen. Der Prozess wird am 14. Oktober fortgesetzt. -bi.