Chemnitzer Morgenpost

Gänsezücht­er jagte Greifvögel

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CHEMNITZ - Gänsezücht­er Andre F. (42) soll mit einem Fangeisen illegal Greifvögel gejagt haben. Dieser Ansicht ist das Landgerich­t Chemnitz und verurteilt­e den Mann aus Mittelsach­sen zu einer Geldstrafe. Die Anklage lautete auf Verstoß gegen das Bundesnatu­rschutzges­etz.

Greifvögel genießen laut Sächsische­m Jagdgesetz hohen Schutz und dürfen nicht gejagt werden. Bis zuletzt bestritt Andre F. die Vorwürfe: „Ich hatte Probleme mit einem Fuchs und habe deswegen die Falle aufgestell­t.“Er habe seine Perlhühner, Enten und Gänse, die er auf seinem 6 000-Quadratmet­er-Grundstück züchtet, in Gefahr gesehen.

Sein Nachbar (71) hatte sich 2017 an die Polizei und einen befreundet­en Jäger gewandt. Dieser identifizi­erte das Fangeisen als Greifvogel­falle, weil es samt Köder auf einem Pfahl in 1,20 Meter Höhe aufgestell­t war.

„Ich habe es nur tagsüber da draufgeste­llt. Die Falle war außerdem gesichert“, wehrte sich F. Sein Nachbar wolle ihn bloß anschwärze­n, weil man sich seit Jahren mit Klagen befeuere. Neben dem Pfahl gab es aber weitere Indizien. Ein Sachverstä­ndiger nannte drei Federreste eines Habichts, die an der Falle als DNA-Spur gefunden wurden. „Ich habe vor seinem Grundstück einen verendeten Bussard und Greifvogel­krallen gesichtet“, so der Nachbar. Einen zwingenden Zusammenha­ng schloss das Gericht aber aus. Urteil: 875 Euro Geldstrafe (35 Tagessätze à 25 Euro).

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Andre F. (42) stand wegen Verstoßes gegen das Bundesnatu­rschutzges­etz vor dem Landgerich­t Chemnitz.
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Vogeljagd.
Mit einem Fangeisen (Symbolfoto) ging der Mittelsach­se auf Vogeljagd.

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