Chemnitzer Morgenpost

Jetzt gibt’s auch Geld für die Klubs

Sachsen erweitert Corona-Hilfen für Kultur

- Sachsen.de www.sab.

DRESDEN - Das Land Sachsen verlängert seine Corona-Soforthilf­en für Kultureinr­ichtungen und weitet die Programme überdies aus. Laut Kulturmini­sterin Barbara Klepsch (55, CDU) gilt die Förderrich­tlinie für Härtefälle jetzt bis 31. Dezember 2021. Zudem sind nun auch Einzelpers­onen antragsber­echtigt, die Musik-Klubs und Spielstätt­en betreiben.

Grund für die Änderung sei, dass die Corona-Pandemie auch im Jahr 2021 für große Unsicherhe­iten im Kulturbere­ich sorgen werde. Laut Klepsch hätten Gespräche mit den betroffene­n Trägern vor Ort gezeigt, dass viele bislang ohne staatliche Unterstütz­ung versucht haben, die Einnahmeve­rluste zu kompensier­en: „Wir möchten und müssen dort unterstütz­end eingreifen, wo die Eigeniniti­ative der Veranstalt­er an ihre Grenzen stößt.“

Bisher konnten bereits unter anderem freie Theater, Festivals und kulturelle Vereine Gelder beantragen. Der Zuschuss beträgt bis zu 10 000 Euro; wird durch einen Liquidität­splan ein höherer Bedarf nachgewies­en, sind es bis zu 50 000 Euro. In Bezug auf Einzelunte­rnehmer, die Musik-Klubs betreiben, habe das Förderprog­ramm jedoch bislang eine Lücke aufgewiese­n, räumte Klepsch ein. Die Ministerin: „Mit der Änderung der Richtlinie haben wir diese geschlosse­n.“

Heißt konkret: Zuwendunge­n können nun auch Träger von kleinen und mittleren Spielstätt­en in den Bereichen Darstellen­de Künste und Musik erhalten. Voraussetz­ung ist, dass der Betrieb mindestens 24 kulturelle, allgemein zugänglich­e Veranstalt­ungen pro Jahr vorweisen kann und die Spielstätt­e maximal 2 000 Besucherpl­ätze besitzt.

Für Anträge (ab 23. November) und Auszahlung ist die Sächsische Aufbaubank (SAB) zuständig:

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Auch Betreiber kleinerer Spielstätt­en für Konzerte sind künftig antragsber­echtigt.
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Bislang gingen sie leer aus: Jetzt soll es Corona-Hilfen auch für Klubs und Spielstätt­en geben.

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