Jetzt gibt’s auch Geld für die Klubs
Sachsen erweitert Corona-Hilfen für Kultur
DRESDEN - Das Land Sachsen verlängert seine Corona-Soforthilfen für Kultureinrichtungen und weitet die Programme überdies aus. Laut Kulturministerin Barbara Klepsch (55, CDU) gilt die Förderrichtlinie für Härtefälle jetzt bis 31. Dezember 2021. Zudem sind nun auch Einzelpersonen antragsberechtigt, die Musik-Klubs und Spielstätten betreiben.
Grund für die Änderung sei, dass die Corona-Pandemie auch im Jahr 2021 für große Unsicherheiten im Kulturbereich sorgen werde. Laut Klepsch hätten Gespräche mit den betroffenen Trägern vor Ort gezeigt, dass viele bislang ohne staatliche Unterstützung versucht haben, die Einnahmeverluste zu kompensieren: „Wir möchten und müssen dort unterstützend eingreifen, wo die Eigeninitiative der Veranstalter an ihre Grenzen stößt.“
Bisher konnten bereits unter anderem freie Theater, Festivals und kulturelle Vereine Gelder beantragen. Der Zuschuss beträgt bis zu 10 000 Euro; wird durch einen Liquiditätsplan ein höherer Bedarf nachgewiesen, sind es bis zu 50 000 Euro. In Bezug auf Einzelunternehmer, die Musik-Klubs betreiben, habe das Förderprogramm jedoch bislang eine Lücke aufgewiesen, räumte Klepsch ein. Die Ministerin: „Mit der Änderung der Richtlinie haben wir diese geschlossen.“
Heißt konkret: Zuwendungen können nun auch Träger von kleinen und mittleren Spielstätten in den Bereichen Darstellende Künste und Musik erhalten. Voraussetzung ist, dass der Betrieb mindestens 24 kulturelle, allgemein zugängliche Veranstaltungen pro Jahr vorweisen kann und die Spielstätte maximal 2 000 Besucherplätze besitzt.
Für Anträge (ab 23. November) und Auszahlung ist die Sächsische Aufbaubank (SAB) zuständig:
hn