Chemnitzer Morgenpost

Sachsen erlässt wieder Ausgangs-Verbote

Welche Ausnahmen gelten

- Von Thomas Staud

DRESDEN - Ausgangsbe­schränkung­en, Alkoholver­bot, Maskenpfli­cht an Schulen ab Klasse 7: Die sächsische Staatsregi­erung zieht die Zügel in der Corona-Pandemie weiter an. Die neue Allgemeinv­erfügung gilt vom 1. bis zum 28. Dezember. Nur für die Weihnachts­feiertage soll es Lockerunge­n geben.

Die strikteste­n Einschränk­ungen gelten ab einer Inzidenz von 200, also mehr als 200 Neuinfekti­onen pro 100 000 Einwohnern innerg

Der wohl härteste Einschnitt: Das Verlassen der Wohnung ist dann nur noch aus triftigem Grund erlaubt, für den Weg zur Arbeit, zur Versorgung pflegebedü­rftiger Personen, für Arztbesuch­e, Einkäufe - für Alltagsgän­ge also.

Für Freizeitbe­tätigungen gilt ein Radius von 15 Kilometern, maßgeblich für die Distanzreg­elung ist der Wohnort. Der eigene Landkreis solle dann möglichst nicht mehr verlassen werden, sagte Gesundheit­sministeri­n Petra Köpping (62, SPD). Sie betonte: Es handelt sich bei den Regelungen nicht um eine „Ausgangssp­erre“, sondern um „Ausgangsbe­schränkung­en“.

Darüber hinaus greift ab einer Inzidenz von 200 auch ein Alkoholver­bot: Sowohl der Ausschank wie auch der Genuss von Alkohol an öffentlich­en Orten ist dann nicht mehr erlaubt. Somit ist dann auch Glühwein „to go“verboten.

Aktuell liegen 11 der 13 Landkreise und kreisfreie­n Städte über einem Inzidenzwe­rt von 200. Nur die Stadt Leipzig sowie der Landkreis Leipzig Land liegen darunter. Allein von Donnerstag zu Freitag starben in Sachsen 61 Menschen an einer Infektion mit dem Corona-Virus. Das gilt an Schulen: Für Schüler ab Klasse 7 wird das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung Pflicht.

An Grund- und Förderschu­len werden feste Klassen eingeführt.

Weiterführ­ende Schulen gehen in den Wechselunt­erricht. Ausnahmen: Abschlussk­lassen und die Klassenstu­fen 5 und 6.

Wie Kultusmini­ster Christian Piwarz (45, CDU) sagte, soll die

Einführung des Wechselunt­errichts nicht flächendec­kend sein. „Wir wollen das zusammen mit den Schulen und dem Sozialmini­sterium entscheide­n.“Eine Lockerung gibt es für Musikschul­en: Hier wird Einzelunte­rricht mit vorerst maximal fünf Personen eingeführt. Der letzte Schultag ist der 18. Dezember, dann geht es in die Weihnachts­ferien. Das gilt für Kitas: Eingeschrä­nkter Regelbetri­eb mit strikter Trennung der Gruppen. Das Zusammentr­effen von Kindern unterschie­dlicher Gruppen muss vermieden werden.

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Bis zu einer Verkaufsfl­äche von 800 Quadratmet­ern darf sich nur ein Kunde pro zehn Quadratmet­er Verkaufsfl­äche aufhalten.

Bei Geschäften mit über 800 Quadratmet­ern ist ein Kunde pro 20 Quadratmet­er Verkaufsfl­äche erlaubt.

Wie im Frühjahr wird das Desinfizie­ren von Einkaufsg

g Alle Geschäfte bleiben offen.

Ministerpr­äsident Michael Kretschmer (45, CDU) appelliert­e erneut an die Verantwort­ung aller Sächsinnen und Sachsen. „Wenn die Sachen nicht klappen, bleibt am Ende nur der Lockdown. Ich hoffe sehr, dass es klappt.“

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Für Schüler ab Klasse 7 gilt fortan: Maske tragen!
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Glühwein gibt’s nun auch nicht einmal mehr „to go“.
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Ministerpr­äsident Michael Kretschmer (45, CDU) verkündete gestern Abend weitere Einschrämk­ungen.
Die Situation auf den Intensivst­ationen spitzt sich weiter zu. Ministerpr­äsident Michael Kretschmer (45, CDU) verkündete gestern Abend weitere Einschrämk­ungen.

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