Sachsen erlässt wieder Ausgangs-Verbote
Welche Ausnahmen gelten
DRESDEN - Ausgangsbeschränkungen, Alkoholverbot, Maskenpflicht an Schulen ab Klasse 7: Die sächsische Staatsregierung zieht die Zügel in der Corona-Pandemie weiter an. Die neue Allgemeinverfügung gilt vom 1. bis zum 28. Dezember. Nur für die Weihnachtsfeiertage soll es Lockerungen geben.
Die striktesten Einschränkungen gelten ab einer Inzidenz von 200, also mehr als 200 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohnern innerg
Der wohl härteste Einschnitt: Das Verlassen der Wohnung ist dann nur noch aus triftigem Grund erlaubt, für den Weg zur Arbeit, zur Versorgung pflegebedürftiger Personen, für Arztbesuche, Einkäufe - für Alltagsgänge also.
Für Freizeitbetätigungen gilt ein Radius von 15 Kilometern, maßgeblich für die Distanzregelung ist der Wohnort. Der eigene Landkreis solle dann möglichst nicht mehr verlassen werden, sagte Gesundheitsministerin Petra Köpping (62, SPD). Sie betonte: Es handelt sich bei den Regelungen nicht um eine „Ausgangssperre“, sondern um „Ausgangsbeschränkungen“.
Darüber hinaus greift ab einer Inzidenz von 200 auch ein Alkoholverbot: Sowohl der Ausschank wie auch der Genuss von Alkohol an öffentlichen Orten ist dann nicht mehr erlaubt. Somit ist dann auch Glühwein „to go“verboten.
Aktuell liegen 11 der 13 Landkreise und kreisfreien Städte über einem Inzidenzwert von 200. Nur die Stadt Leipzig sowie der Landkreis Leipzig Land liegen darunter. Allein von Donnerstag zu Freitag starben in Sachsen 61 Menschen an einer Infektion mit dem Corona-Virus. Das gilt an Schulen: Für Schüler ab Klasse 7 wird das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung Pflicht.
An Grund- und Förderschulen werden feste Klassen eingeführt.
Weiterführende Schulen gehen in den Wechselunterricht. Ausnahmen: Abschlussklassen und die Klassenstufen 5 und 6.
Wie Kultusminister Christian Piwarz (45, CDU) sagte, soll die
Einführung des Wechselunterrichts nicht flächendeckend sein. „Wir wollen das zusammen mit den Schulen und dem Sozialministerium entscheiden.“Eine Lockerung gibt es für Musikschulen: Hier wird Einzelunterricht mit vorerst maximal fünf Personen eingeführt. Der letzte Schultag ist der 18. Dezember, dann geht es in die Weihnachtsferien. Das gilt für Kitas: Eingeschränkter Regelbetrieb mit strikter Trennung der Gruppen. Das Zusammentreffen von Kindern unterschiedlicher Gruppen muss vermieden werden.
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Bis zu einer Verkaufsfläche von 800 Quadratmetern darf sich nur ein Kunde pro zehn Quadratmeter Verkaufsfläche aufhalten.
Bei Geschäften mit über 800 Quadratmetern ist ein Kunde pro 20 Quadratmeter Verkaufsfläche erlaubt.
Wie im Frühjahr wird das Desinfizieren von Einkaufsg
g Alle Geschäfte bleiben offen.
Ministerpräsident Michael Kretschmer (45, CDU) appellierte erneut an die Verantwortung aller Sächsinnen und Sachsen. „Wenn die Sachen nicht klappen, bleibt am Ende nur der Lockdown. Ich hoffe sehr, dass es klappt.“