Chemnitzer Morgenpost

Baumschutz in Sachsen wird strenger

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Mal eben die Kettensäge anwerfen und die Eiche im Garten fällen - ab März ist das nicht mehr so einfach möglich. Wegen einer Gesetzesän­derung dürfen Kommunen in Sachen Baumschutz stärker mitbestimm­en. Landwirte und Hausverbän­de bringt diese Neuerung auf die Palme.

„Diese Änderung hat mich mächtig schockiert, und ich hoffe, dass es nicht die Vorstufe zur Enteignung von privaten Grundbesit­zern ist“, schimpft Enrico Fitzner (47), CDU-Stadtrat aus Limbach-Oberfrohna. Als Landschaft­sgärtner treibt Fitzner das Thema besonders um. In einem offenen Brief an die Landtagsab­geordneten macht er seinem Unmut Luft.

Will ein Grundstück­sbesitzer einen Baum fällen, muss er ab März einen Antrag bei seiner Kommune stellen und sechs Wochen warten, bis das Vorhaben geprüft wurde. 2010 wurde die Satzung durch CDU/ FDP entschärft. Bäume mit weniger als einem Meter Umfang durften ohne Genehmigun­g gefällt werden. Für größere Fällungen gab es eine Frist von drei Wochen.

Fitzner fürchtet nun mehr Bürokratie und weniger Neupflanzu­ngen, da Grundstück­sbesitzer sich zweimal überlegen, ob sie die Kettensäge ansetzen. Auch der Landesverb­and Haus & Grund kritisiert die Novelle: „Die Erleichter­ungen haben bestens funktionie­rt. Der behauptete Anstieg von Fällungen seit den Lockerunge­n ist durch keine Zahl belegt“, so Präsident René Hobusch (44).

Volkmar Zschocke (52, Grüne) befürworte­t die Änderung des Naturschut­zgesetzes: „Baumschutz ist Klimaschut­z. Kommunen kennen die örtlichen Gegebenhei­ten am besten und können am zuverlässi­gsten beurteilen, wie sich der Baumbestan­d vor Ort entwickelt.“

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CDU-Stadtrat Enrico Fitzner (47) kritisiert die neue Baumschutz­satzung - Grundstück­sbesitzer würden entmündigt.
 ??  ?? Ab März sind Fällungen von Bäumen mit einem Umfang von weniger als einem Meter genehmigun­gspflichti­g.
Ab März sind Fällungen von Bäumen mit einem Umfang von weniger als einem Meter genehmigun­gspflichti­g.
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René Hobusch (44)

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