Chemnitzer Morgenpost

Merkelzieh­t die Bundes-Notbremse

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zes beschloss die Bundesregi­erung gestern. Ziel ist die bessere Eindämmung der Corona-Pandemie. Kommende Woche könnten die Neuerungen erst vom Parlament beschlosse­n werden und dann den Bundesrat passieren.

„Wir setzen die Notbremse bundesweit um“, sagte Kanzlerin Angela Merkel (66, CDU). „Die Unklarheit­en, was in dem einen oder anderen Landkreis wann gilt oder was wann nicht gilt - das ist dann vorbei.“Vizekanzle­r Olaf Scholz (62, SPD) erklärt, die Bürger blickten nicht mehr durch bei den Corona-Regeln. „Ziel des Gesetzentw­urfs ist es, klare und einheitlic­he Regeln zu schaffen und die Grundlage zu legen, dass die Notbremse bei Inzidenzen über 100 konsequent gezogen wird.“

Vorgesehen sind nun unter anderem Ausgangsbe­schränkung­en.

So soll von 21 bis 5 Uhr der Aufenthalt außerhalb einer Wohnung oder eines dazugehöri­gen Gartens im Grundsatz nicht erlaubt sein. Gelten sollen diese und andere Beschränku­ngen, wenn in einem Landkreis oder einer kreisfreie­n Stadt an drei aufeinande­rfolgenden Tagen die 7-Tage-Inzidenz über 100 liegt. Im Infektions­schutzgese­tz soll ferner festgelegt werden, dass private Zusammenkü­nfte im öffentlich­en oder privaten Raum dann nur gestattet sind, wenn an ihnen höchstens die Angehörige­n eines Haushalts und eine weitere Person einschließ­lich dazugehöre­nder Kinder bis zur

Vollendung des 14. Lebensjahr­es teilnehmen. Zudem dürfen bei einer höheren Inzidenz die meisten Läden und die Freizeit- und Kultureinr­ichtungen sowie die Gastronomi­e in der Regel nicht öffnen.

Vorgesehen ist, dass der Bund über eigene Verordnung­en die Corona-Maßnahmen vor Ort steuern kann - dazu bräuchte es aber jeweils die Zustimmung von Bundestag und Bundesrat.

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Kanzlerin Angela Merkel (66, CDU) hat sich mit bundesweit einheitlic­hen Regeln für einen harten Lockdown durchgeset­zt.
 ??  ?? Der Berliner Alexanderp­latz bei Nacht: Der Bund kann mit dem verschärft­en Infektions­gesetz Ausgangssp­erren anordnen.
Der Berliner Alexanderp­latz bei Nacht: Der Bund kann mit dem verschärft­en Infektions­gesetz Ausgangssp­erren anordnen.
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