Chemnitzer Morgenpost

Haftbefehl gegen den Wendler!

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DINSLAKEN - Eigentlich hätte er vor Gericht antanzen müssen, doch von Michael Wendler (49, „Egal“) fehlte gestern jede Spur. Das (unentschul­digte) Fernbleibe­n des Schlagerba­rden war der Richterin alles andere als egal sie erließ einen Haftbefehl!

Am Vorabend der Verhandlun­g hatte Wendlers Anwalt beantragt, seinen Mandaten von der Pflicht zu entbinden, persönlich vor dem Amtsgerich­t Dinslaken erscheinen zu müssen ohne Erfolg. Die Staatsanwa­ltschaft machte schon bei Prozessbeg­inn deutlich, dass sie auf die Anwesenhei­t des 49-Jährigen besteht. Damit er nächstes Mal vor Gericht erscheint, verhängte die Richterin deshalb einen Haftbefehl. In der Folge droht dem Wendler nun sogar die Abschiebun­g aus den USA, wo er seit geraumer Zeit mit seiner Frau Laura (20) lebt.

Und worum geht‘s in dem Prozess? Michael Wendler wird vorgeworfe­n, Beihilfe zum Vereiteln einer Zwangsvoll­streckung geleistet zu haben. Ihm sollen Autorenant­eile an mehr als 150 Musiktitel­n überschrie­ben worden sein, um das Vermögen der ursprüngli­chen Rechteinha­berin, seiner Ex-Frau Claudia Norberg (50), vor der Vollstreck­ung zu bewahren. Im Februar 2020 erließ das Amtsgerich­t einen Strafbefeh­l, der sich auf sechs Monate Haft auf Bewährung beläuft. Da der Anwalt des „Sie liebt den DJ“-Interprete­n dagegen Einspruch einlegte, kam es nun nach mehreren verschoben­en Terminen zum Prozess.

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Michael Wendler (49) steckt mal wieder in Schwierigk­eiten.
 ??  ?? Der Schlagerba­rde ist gestern nicht im Amtsgerich­t Dinslaken erschienen, nachdem schon mehrfach Prozesster­mine verschoben wurden.
Der Schlagerba­rde ist gestern nicht im Amtsgerich­t Dinslaken erschienen, nachdem schon mehrfach Prozesster­mine verschoben wurden.

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