Haftbefehl gegen den Wendler!
DINSLAKEN - Eigentlich hätte er vor Gericht antanzen müssen, doch von Michael Wendler (49, „Egal“) fehlte gestern jede Spur. Das (unentschuldigte) Fernbleiben des Schlagerbarden war der Richterin alles andere als egal sie erließ einen Haftbefehl!
Am Vorabend der Verhandlung hatte Wendlers Anwalt beantragt, seinen Mandaten von der Pflicht zu entbinden, persönlich vor dem Amtsgericht Dinslaken erscheinen zu müssen ohne Erfolg. Die Staatsanwaltschaft machte schon bei Prozessbeginn deutlich, dass sie auf die Anwesenheit des 49-Jährigen besteht. Damit er nächstes Mal vor Gericht erscheint, verhängte die Richterin deshalb einen Haftbefehl. In der Folge droht dem Wendler nun sogar die Abschiebung aus den USA, wo er seit geraumer Zeit mit seiner Frau Laura (20) lebt.
Und worum geht‘s in dem Prozess? Michael Wendler wird vorgeworfen, Beihilfe zum Vereiteln einer Zwangsvollstreckung geleistet zu haben. Ihm sollen Autorenanteile an mehr als 150 Musiktiteln überschrieben worden sein, um das Vermögen der ursprünglichen Rechteinhaberin, seiner Ex-Frau Claudia Norberg (50), vor der Vollstreckung zu bewahren. Im Februar 2020 erließ das Amtsgericht einen Strafbefehl, der sich auf sechs Monate Haft auf Bewährung beläuft. Da der Anwalt des „Sie liebt den DJ“-Interpreten dagegen Einspruch einlegte, kam es nun nach mehreren verschobenen Terminen zum Prozess.