Pokal-Aus für den VfL
Sportgericht entscheidet
FRANKFURT/M. - Dem Bundesligisten VfL Wolfsburg wurde der 3:1Sieg im DFB-Pokal bei Preußen Münster wegen eines Wechselfehlers nachträglich aberkannt.
Das DFB-Sportgericht gab nach mündlicher Verhandlung dem Einspruch des Regionalligisten gegen die Wertung der Erstrundenpartie statt. Das Spiel wurde mit 2:0 für Preußen gewertet.
Wolfsburgs Cheftrainer Mark van Bommel hatte in der Begegnung am 8. August in Münster insgesamt sechs Spieler eingewechselt. Dreimal hatte der Niederländer während der regulären Spielzeit ausgewechselt, drei weitere Profis kamen in der Verlängerung hinzu. Nach den DFB-Statuten ist das nicht erlaubt. Demnach hätte Admir Mehmedi nicht mehr für Maximilian Philipp eingewechselt werden dürfen. Dem Schiri-Gespann fiel der Fehler erst im weiteren Spielverlauf auf.
Dem Champions-League-Teilnehmer Wolfsburg waren die entsprechenden Bestimmungen des DFB offenbar nicht bekannt. In dem entsprechenden Paragrafen 31 heißt es: „Während des Spiels dürfen fünf Spieler ausgetauscht werden. Eine darüber hinaus gehende zusätzliche Auswechslung bei Spielen mit Verlängerung ist nicht zulässig.“Eine andere Regelung galt bei der EM und beim olympischen Fußball-Turnier mit sechs erlaubten Wechsel im Falle einer Verlängerung.
Die Entscheidung des DFB-Sportgerichts ebnete Preußen Münster nicht nur den Weg in die zweite Pokal-Runde am 26./27. Oktober. Zugleich bescherte der Richterspruch dem Viertligisten eine fixe Prämie von rund 257 000 Euro.