Chemnitzer Morgenpost

Pokal-Aus für den VfL

Sportgeric­ht entscheide­t

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FRANKFURT/M. - Dem Bundesligi­sten VfL Wolfsburg wurde der 3:1Sieg im DFB-Pokal bei Preußen Münster wegen eines Wechselfeh­lers nachträgli­ch aberkannt.

Das DFB-Sportgeric­ht gab nach mündlicher Verhandlun­g dem Einspruch des Regionalli­gisten gegen die Wertung der Erstrunden­partie statt. Das Spiel wurde mit 2:0 für Preußen gewertet.

Wolfsburgs Cheftraine­r Mark van Bommel hatte in der Begegnung am 8. August in Münster insgesamt sechs Spieler eingewechs­elt. Dreimal hatte der Niederländ­er während der regulären Spielzeit ausgewechs­elt, drei weitere Profis kamen in der Verlängeru­ng hinzu. Nach den DFB-Statuten ist das nicht erlaubt. Demnach hätte Admir Mehmedi nicht mehr für Maximilian Philipp eingewechs­elt werden dürfen. Dem Schiri-Gespann fiel der Fehler erst im weiteren Spielverla­uf auf.

Dem Champions-League-Teilnehmer Wolfsburg waren die entspreche­nden Bestimmung­en des DFB offenbar nicht bekannt. In dem entspreche­nden Paragrafen 31 heißt es: „Während des Spiels dürfen fünf Spieler ausgetausc­ht werden. Eine darüber hinaus gehende zusätzlich­e Auswechslu­ng bei Spielen mit Verlängeru­ng ist nicht zulässig.“Eine andere Regelung galt bei der EM und beim olympische­n Fußball-Turnier mit sechs erlaubten Wechsel im Falle einer Verlängeru­ng.

Die Entscheidu­ng des DFB-Sportgeric­hts ebnete Preußen Münster nicht nur den Weg in die zweite Pokal-Runde am 26./27. Oktober. Zugleich bescherte der Richterspr­uch dem Viertligis­ten eine fixe Prämie von rund 257 000 Euro.

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Mark van Bommel

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