Ab Montag wieder Unter müssen Schüler & Eltern
Heute feiern fast
40 000 kleine Sächsinnen und Sachsen ihre Einschulung. Am Montag beginnt dann das neue „Corona-Schuljahr“. Was Schüler und Eltern wissen müssen - ein Schnellkurs.
Schulbesuchspflicht Alle Schulen starten im Präsenzunterricht. Und das soll auch so bleiben, wie Kultusminister
Christian Piwarz (46, CDU) bei der Vorstellung der neuen Corona-Schutz-Verordnung vor einer Woche sagte. Home-Schooling? Nein - alle Schüler müssen die Schule besuchen. Wer am Unterricht nicht teilnimmt, braucht ein ärztliches Attest. Die Bildungsgewerkschaft GEW befürchtet allerdings, dass Eltern ein Recht auf Home-Schooling einklagen könnten.
Maskenpflicht Ab einer Inzidenz von 10 gilt in den ersten beiden Schulwochen eine verschärfte Maskenpflicht. Bei einer dauerhaften Inzidenz von 35 in einem Land- oder Stadtkreis gilt die Maskenpflicht an den dortigen Schulen auch im Unterricht - nicht jedoch für Grundund Förderschüler.
Impfungen Das Kultusministerium bietet gemeinsam mit dem DRK Sachsen freiwillige Impfungen an Stützpunktschulen an. Im Klartext: nicht an jeder Schule. Wo genau, weiß die jeweilige Schule. In Dresden, Chemnitz und Leipzig sollen Schüler die anderen Angebote nutzen (Impfzentrum, Haus- und Kinderärzte).
Tests Sie entfallen für Geimpfte und Genesene. In den ersten beiden Schulwochen müssen sich Schüler zwei-, Lehrer dreimal die Woche testen. Danach gilt: Bei einer Inzidenz unter 10 reicht ein Test pro Woche, liegt sie darüber, finden die Tests wieder zweimal die Woche statt. Für die aktuell stattfindenden Schuleingangsfeiern wurde die Testpflicht ausgesetzt.
Ausnahmen Wenn 1300 Coronabetten auf Normal- oder 420 Betten auf den Intensivstationen belegt sind (Überlastungsstufe), gehen die Schulen in den Wechselunterricht. Ob es Ausnahmen für Geimpfte und Genesene gibt, ist noch offen. sdt