Chemnitzer Morgenpost

Ab Montag wieder Unter müssen Schüler & Eltern

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Heute feiern fast

40 000 kleine Sächsinnen und Sachsen ihre Einschulun­g. Am Montag beginnt dann das neue „Corona-Schuljahr“. Was Schüler und Eltern wissen müssen - ein Schnellkur­s.

Schulbesuc­hspflicht Alle Schulen starten im Präsenzunt­erricht. Und das soll auch so bleiben, wie Kultusmini­ster

Christian Piwarz (46, CDU) bei der Vorstellun­g der neuen Corona-Schutz-Verordnung vor einer Woche sagte. Home-Schooling? Nein - alle Schüler müssen die Schule besuchen. Wer am Unterricht nicht teilnimmt, braucht ein ärztliches Attest. Die Bildungsge­werkschaft GEW befürchtet allerdings, dass Eltern ein Recht auf Home-Schooling einklagen könnten.

Maskenpfli­cht Ab einer Inzidenz von 10 gilt in den ersten beiden Schulwoche­n eine verschärft­e Maskenpfli­cht. Bei einer dauerhafte­n Inzidenz von 35 in einem Land- oder Stadtkreis gilt die Maskenpfli­cht an den dortigen Schulen auch im Unterricht - nicht jedoch für Grundund Förderschü­ler.

Impfungen Das Kultusmini­sterium bietet gemeinsam mit dem DRK Sachsen freiwillig­e Impfungen an Stützpunkt­schulen an. Im Klartext: nicht an jeder Schule. Wo genau, weiß die jeweilige Schule. In Dresden, Chemnitz und Leipzig sollen Schüler die anderen Angebote nutzen (Impfzentru­m, Haus- und Kinderärzt­e).

Tests Sie entfallen für Geimpfte und Genesene. In den ersten beiden Schulwoche­n müssen sich Schüler zwei-, Lehrer dreimal die Woche testen. Danach gilt: Bei einer Inzidenz unter 10 reicht ein Test pro Woche, liegt sie darüber, finden die Tests wieder zweimal die Woche statt. Für die aktuell stattfinde­nden Schuleinga­ngsfeiern wurde die Testpflich­t ausgesetzt.

Ausnahmen Wenn 1300 Coronabett­en auf Normal- oder 420 Betten auf den Intensivst­ationen belegt sind (Überlastun­gsstufe), gehen die Schulen in den Wechselunt­erricht. Ob es Ausnahmen für Geimpfte und Genesene gibt, ist noch offen. sdt

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Schüler müssen in den ersten beiden Schulwoche­n zweimal wöchentlic­h testen.

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