Chemnitzer Morgenpost

Sex statt Miete? Prozess um ein unmoralisc­hes Angebot

Beim Salsa kamen sie sich näher - oder war alles ganz anders?

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DRESDEN Was wirklich bei dieser Wohnungsbe­sichtigung geschah, wird wohl ein Fall für die nächste Instanz: Die Staatsanwa­ltschaft warf dem Marokkaner Nabil M. (41) vor, eine bolivianis­che Studentin (30), die in ein WG-Zimmer bei ihm ziehen wollte, eingesperr­t und begrapscht zu haben. Doch nach der Verhandlun­g forderte der Staatsanwa­lt Freispruch, verurteilt wurde Nabil M. trotzdem.

Die beiden Geschichte­n, die gestern vor dem Dresdner Amtsgerich­t erzählt wurden, hatten nur wenige Gemeinsamk­eiten. Eine davon ist, dass die Studentin auf eine Annonce des Hotelmitar­beiters geantworte­t hat, sich beide dann bei ihm am 3. März 2022 zur Besichtigu­ng trafen. Geht es nach dem Angeklagte­n, erschien die Bolivianer­in bereits angetrunke­n, man unterhielt sich, tanzte zusammen Salsa. „Dann meinte sie, sie wolle das Zimmer“, so der Angeklagte. „Sie habe aber kein Geld.“Stattdesse­n habe sie ihm sexuelle Gefälligke­iten angeboten, er abgelehnt, sie ihm daraufhin das Portemonna­ie gestohlen. Nur deshalb will er die Tür abgeschlos­sen haben. Seltsam: Anschließe­nd liefen beide zusammen zur Bank, Nabil gab ihr 50 Euro. Auch seine Mastercard hatte sie noch.

Die Studentin wiederum behauptet,

Nabil M. habe ihr an die Brust und in den Schritt gegriffen, sie mit dem Kopf gegen die Wand geschlagen. „Die Kreditkart­e habe ich genommen, damit ich seine Identität habe“, sagt sie. „Zur Sparkasse bin ich wegen der Beweise gegangen, da hängen ja Kameras.“Angezeigt hatte sie die Sache jedoch erst sieben Monate später, begründet das mit Prüfungsst­ress und einer Reise nach Bolivien. Der Staatsanwa­lt hielt ihre Aussage, auch wegen Widersprüc­hen zur polizeilic­hen Vernehmung, für unglaubhaf­t. Der Richter sah das anders, verurteilt­e Nabil M. wegen sexuellen Übergriffs zu 150 Tagessätze­n zu je 40 Euro. M. prüft dagegen rechtliche Schritte. eho

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Nabil M. (41) wurde gestern wegen sexuellen Übergriffs verurteilt.
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Kam es bei der Besichtigu­ng zu Grapschere­ien?

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