EU-Kommission macht in Sachen Roaming einen Rückzieher
Ursprünglich wollte die EUKommission die Roaming-Gebühren innerhalb der EU-Grenzen ganz abschaffen. Da aber offenbar die TK-Carrier intervenierten, legte die Kommission einen Kompromissvorschlag vor: Demnach sollten Reisende die eigene SIM-Karte nur bis zu 90 Tage im Jahr ohne Roaming-Aufschläge im Ausland nutzen können, um zu telefonieren, Nachrichten zu versenden und im Internet zu surfen.
Verbraucherschützer und Politiker kritisierten den Vorschlag so heftig, dass Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker persönlich die Notbremse zog. Jetzt will die EU-Kommission den Vorschlag noch einmal grundsätzlich überarbeiten.
Von der 90-Tage-Regelung wären vor allem User betroffen gewesen, die häufig im Ausland sind – Studenten etwa, die in einem anderen EU-Land studieren, Lkw-Fahrer, Piloten, Geschäftsreisende sowie Rentner, die in Südeuropa überwintern. Der Entwurf sah zudem vor, dass die Mobilfunkbetreiber von den Nutzern verlangen konnten, sich nach 30 Tagen Auslandsaufenthalt in ihr Heimnetz einzuwählen – ansonsten wären Roaming-Gebühren fällig geworden. Diese hätten die Carrier sogar schon verlangen dürfen, wenn die Nutzer ihre Flatrate exzessiv im Ausland nutzen. Schwammig war in diesem Zusammenhang von einer „abusive or anomalous consumption“die Rede.
Die Kommission wollte mit dieser Regelung verhindern, dass Kunden bei einem billigeren ausländischen Anbieter einen Vertrag abschließen, diesen dann aber nur im Heimatland nutzen.
Die Liste der Gegner dieser 90Tage-Regelung ist lang: Nicht nur Abgeordnete verschiedener Parteien und Verbraucherschutzorganisationen äußerten sich kritisch, auch die ehemalige EU-Kommissarin Viviane Reding machte sich für eine Überarbeitung stark.