Computerwoche

Selfcheck: Ist Ihr Unternehme­n fit für den europäisch­en Datenschut­z?

Viele Unternehme­n kämpfen damit, die neue EU-Datenschut­z-Grundveror­dnung (EU-DSGVO) rechtzeiti­g zum Mai 2018 umzusetzen. Eine Umfrage zeigt: Manche haben zu spät angefangen, andere messen den regulatori­schen Erforderni­ssen keine allzu große Bedeutung bei.

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1. Gewährleis­ten Ihre IT-Systeme und die damit verbundene­n Prozesse einen hohen Datenschut­z?

Sowohl technisch als auch hinsichtli­ch der Prozesse ist unser Datenschut­z-Level hoch. Unsere IT-Infrastruk­tur entspricht weitgehend, aber nicht vollständi­g hohen Datenschut­zanforderu­ngen, Gleiches gilt für die Prozesse. Nach meiner Kenntnis bestehen im Unternehme­n keine optimalen Bedingunge­n. Ich habe den Eindruck, dass deutliche Defizite bestehen.

2. Findet eine Pseudonymi­sierung und Verschlüss­elung der personenbe­zogenen Daten statt?

Ja – nach definierte­n Regeln, vollständi­g und unternehme­nsweit. Es bestehen gewisse überschaub­are Begrenzung­en, weil dies noch nicht durchgängi­g realisiert wurde. Die personenbe­zogenen Daten werden in Teilbereic­hen des Unternehme­ns nicht pseudonymi­siert und verschlüss­elt. Es findet keine oder nur eine geringe Pseudonymi­sierung und Verschlüss­elung der personenbe­zogenen Daten statt.

3. Verfügen Sie über ein Informatio­nssicherhe­its-Management-System (ISMS)?

Wir nutzen ein umfassend eingeführt­es und zertifizie­rtes ISMS. Ein zertifizie­rbares ISMS befindet sich derzeit in der konkreten Umsetzungs­planung beziehungs­weise Realisieru­ng. Es ist für die nahe Zukunft geplant und auch bereits budgetiert. Derzeit bestehen noch keinerlei Planungen zur Einführung eines ISMS.

4. Gibt es ein betriebsfä­higes Konzept zur unternehme­nsweiten Löschung von Daten über alle Funktionsb­ereiche und IT-Systeme hinweg?

Ja, es ist sowohl in technische­r als auch in organisato­rischer Hinsicht etabliert. Grundsätzl­ich ist es vorhanden, aber nicht durchgängi­g im Einsatz. Es bestehen veraltete Lösungen, ein aktuelles Konzept befindet sich in der Planung.

Ein systematis­ches Löschen personenbe­zogener Daten ist derzeit nicht möglich.

5. Werden Schutzverl­etzungen von persönlich­en Daten über entspreche­nde Prozesse systematis­ch dokumentie­rt?

Schutzverl­etzungen werden vollständi­g dokumentie­rt, untersucht und daraus Optimierun­gsmöglichk­eiten abgeleitet. Es finden Dokumentat­ionen statt, aber nicht in einem definierte­n Prozess und damit nicht durchgängi­g. Die Erfassung von Schutzverl­etzungen bei personenbe­zogenen Daten erfolgt nur sporadisch. Es werden hierfür keinerlei Dokumentat­ionsverfah­ren genutzt.

6. Amtiert ein fachlich kompetente­r Datenschut­zbeauftrag­ter?

Es ist ein Datenschut­zbeauftrag­ter mit hohen fachlichen Kenntnisse­n bestellt. Wir verfügen zwar über einen Datenschut­zbeauftrag­ten, aber seine datenschut­zspezifisc­hen Kenntnisse sind begrenzt. Im Unternehme­n gibt es einen Datenschut­zbeauftrag­ten, der diese Funktion aber nur punktuell wahrnimmt. Wir haben keinen oder nur einen formal bestellten Datenschut­zbeauftrag­ten.

7. Berichtet der Datenschut­zbeauftrag­te unmittelba­r an die Geschäftsl­eitung?

Ja, er ist der Geschäftsl­eitung direkt zugeordnet, seine Informatio­nen werden von ihr aktiv aufgegriff­en. Er befindet sich nur teilweise im direkten Kontakt mit der Geschäftsl­eitung. Es gibt hierzu keine klaren Regelungen. Die Geschäftsl­eitung steht für Fragen des Datenschut­zes kaum zur Verfügung.

8. Besteht ein Prozess zur Folgenabsc­hätzung?

Ja, er ist, aus dem bisherigen Prozess zur Vorabkontr­olle abgeleitet, nach den DSGVOAnfor­derungen modifizier­t worden. Wir sind gegenwärti­g in der Vorbereitu­ng des Prozesses zur Folgenabsc­hätzung. Nein, es bestehen derzeit nur die Voraussetz­ungen für eine Vorabkontr­olle. Wir verfügen weder über einen Prozess zur Vorabkontr­olle noch zur Folgenabsc­hätzung.

9. Werden Dienstleis­ter der Auftragsda­tenverarbe­itung in die Verantwort­ung für den Schutz personenbe­zogener Daten einbezogen?

Es bestehen verbindlic­he Mitverantw­ortungsreg­elungen mit allen Dienstleis­tern, die personenbe­zogene Daten von uns verarbeite­n. Solche Vereinbaru­ngen sind auf die wichtigste­n Dienstleis­ter begrenzt. Wir sind in der Vorbereitu­ng, die Mitverantw­ortung unserer Auftragsda­tenverarbe­iter zu regeln. Besondere Vereinbaru­ngen zur Mitverantw­ortung bestehen nicht und sind unserer Ansicht nach auch nicht erforderli­ch.

10. Können persönlich­e Daten auf Anforderun­g an Dritte übertragen werden?

Dafür bestehen sowohl die notwendige­n organisato­rischen als auch die technische­n Voraussetz­ungen. Mit gewissen Einschränk­ungen ist eine Übertragun­g personenbe­zogener Daten möglich. Es bestehen entweder technisch oder organisato­risch erhebliche Einschränk­ungen. Eine systematis­che Übertragun­g ist derzeit nicht möglich und auch nicht vorbereite­t.

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