Streit um 5G-Mobilfunkausbau eskaliert – Bundesnetzagentur bereitet Frequenzauktion vor
Die Bundesnetzagentur hat die Bedingungen und Auktionsregeln für die Vergabe der 5G-Mobilfunkfrequenzen in Deutschland bekannt gegeben. Damit ist gleichzeitig das Zulassungsverfahren zur Versteigerung eröffnet. Unternehmen, die bieten wollen, können bis zum Nachmittag des 25. Januar 2019 ihre Anträge stellen.
Der Beginn der Auktion ist für das Frühjahr 2019 vorgesehen. Das Regelwerk zum Netzausbau gibt zwar keine Roaming-Verpflichtungen zwischen den Anbietern vor, nimmt die künftigen 5G-Netzbetreiber aber mit konkreten Vorgaben, was die Netzabdeckung in der Fläche und künftige Kooperationen betrifft, stark in die Pflicht. „Durch die Vergabe der Frequenzen schaffen wir Planungs- und Investitionssicherheit und tragen zu einem schnellen und bedarfsgerechten Ausbau der Mobilfunknetze in Deutschland bei“, sagte Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.
800.000 Mobilfunkmasten
Vertreter der Mobilfunkbranche kritisierten die Vorgaben scharf. Vodafone bezeichnete sie als „klar rechtwidrig“. Aus Sicht von Markus Haas, Chef von Telefónica in Deutschland, behindert das Regelwerk Investitionen und damit den schnellen Netzausbau. Er forderte eine ehrliche Diskussion darüber, was realistisch möglich sei: „Es wird nicht auf jeder kleinen Straße, in jedem Waldstück und in jeder Anwohnersackgasse 5G geben.“Bitkom-Präsident Achim Berg verwies darauf, dass das jetzt zur Versteigerung stehende Spektrum bei 3,6 Gigahertz wegen ungünstiger Ausbreitungsbedingungen für die Versorgung in der Fläche ungeeignet sei: „Anstelle von 60.000 Funkmasten braucht man im 3,6er-Band 800.000 Funkmasten, um 98 Prozent der Haushalte mit 5G zu versorgen.“Deutschland müsste im Abstand von je einem Kilometer mit Funkmasten gespickt werden. Dagegen entständen schon die ersten Bürgerinitiativen.