Wird die DSGVO zu einem europäischen Exportschlager?
Datenschutz made in Europe schickt sich an, zu einem globalen Standard zu werden. Dabei war und ist die Europäische Datenschutz-Grundverordnung immer noch umstritten.
Vor einem Jahr trat die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Kraft – und die überwiegend ätzende Kritik aus Wirtschaft und Verbänden hallt immer noch nach. Inzwischen gibt es aber auch viele Fürsprecher, und die Tatsache, dass sich auch der US-Bundesstaat Kalifornien die DSGVO zum Vorbild für seinen „Consumer Privacy Act“genommen hat, spricht für sich. Damit ist der Datenschutz endlich auch im Silicon Valley angekommen. Google, Facebook, Microsoft & Co. haben reagiert (siehe Seiten 24 und 28) und wollen ihren Kunden nun weiter entgegenkommen.
Jenseits der EU orientieren sich heute immer mehr Länder an der DSGVO oder übernehmen gezielt einzelne Bausteine für ihre eigenen nationalen Regelwerke. Liegt das daran, dass diese Verordnung über jeden Zweifel erhaben ist? Sicher nicht. An den Regeln und ihren nationalen Umsetzungen ist jede Menge auszusetzen, allein der Interpretationsspielraum lässt manchen Datenschutzbeauftragten verzweifeln. Und dass es bislang nicht die befürchtete Abmahnwelle gab, hängt wohl auch damit zusammen, dass rechtlich nicht abschließend geklärt ist, ob Abmahnungen auf der Grundlage des Datenschutzes überhaupt zulässig sind.
Dennoch hat die EU mit der DSGVO vermutlich einen weltweiten Standard für den Datenschutz gesetzt, ohne darauf abzuzielen. Zum Jubeln ist es aber noch zu früh, denn im Januar 2020 erscheint das amerikanische Bundesgesetz für den Datenschutz. Wir ahnen, dass sich Donald Trump auf die Seite der amerikanischen Wirtschaft schlagen wird. Doch die will international Geschäfte machen, nicht nur in den USA. Die DSGVO hat dafür gesorgt, dass die Luft für hemmungslose Datenkraken dünner wird.
Herzlich, Ihr