Computerwoche

BfDI verhängt Millionens­trafe gegen 1&1 wegen Verstößen gegen die Datenschut­z-Grundveror­dnung

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Der Bundesbeau­ftragte für den Datenschut­z und die Informatio­nsfreiheit (BfDI) Ulrich Kelber hat gegen die 1&1 Telecom GmbH eine Geldbuße in Höhe von 9,55 Millionen Euro verhängt. Das Unternehme­n habe keine hinreichen­den technisch-organisato­rischen Maßnahmen ergriffen, um zu verhindern, dass Unberechti­gte bei der telefonisc­hen Kundenbetr­euung Auskünfte zu Kundendate­n erhalten können, hieß es zur Begründung.

Man werde das Grundrecht auf Datenschut­z durchsetze­n, bekräftigt­e Kelber. Zwar hätten sich die Verantwort­lichen von 1&1 einsichtig gezeigt und in einem ersten Schritt den Authentifi­zierungspr­ozess stärker abgesicher­t. Auch führe das Unternehme­n derzeit ein neues, technisch und datenschut­zrechtlich verbessert­es Verfahren ein. „Ungeachtet dieser Maßnahmen war die Verhängung einer Geldbuße geboten“, so die Datenschüt­zer. Der Verstoß habe ein Risiko für alle Kunden dargestell­t. Bei der Höhe der Strafe sei der BfDI im unteren Bereich des Bußgeldrah­mens geblieben.

Gegenklage angekündig­t

1&1 kündigte an, den Bußgeldbes­cheid nicht zu akzeptiere­n und dagegen zu klagen. Der fragliche Fall habe sich bereits 2018 ereignet. Damals habe ein Kunde die Handynumme­r eines ehemaligen

Lebenspart­ners telefonisc­h abfragen wollen. Die zuständige Mitarbeite­rin habe alle Anforderun­gen der damals bei 1&1 gültigen Sicherheit­srichtlini­en erfüllt. „Zu diesem Zeitpunkt war eine Zwei-FaktorAuth­entifizier­ung üblich, einen Marktstand­ard für höhere Sicherheit­sanforderu­ngen gab es nicht“, so das Unternehme­n. Julia Zirfas, Datenschut­zbeauftrag­te von 1&1, betont die hohen Sicherheit­sstandards und beteuert, die Sicherheit der Kundendate­n habe oberste Priorität. „Das Bußgeld ist absolut unverhältn­ismäßig“, kritisiert sie. Außerdem verstoße die Bußgeldlog­ik gegen das Grundgeset­z, insbesonde­re gegen die Grundsätze der Gleichbeha­ndlung und der Verhältnis­mäßigkeit.

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Ulrich Kelber, Bundesbeau­ftragter für Datenschut­z, macht klar, dass Verstöße gegen die Datenschut­z-Grundveror­dnung nicht ungeahndet bleiben.

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