Das Wichtigste zur Kurzarbeit
Allein im März beantragten 470.000 Unternehmen bei der Agentur für Arbeit Kurzarbeit für ihre Beschäftigten. Sogar in der erfolgsverwöhnten ITK-Branche spitzt sich die Lage zu. Wir beantworten grundlegende Fragen zum Thema.
Viele Unternehmen leiden schwer unter dem Virenausbruch. Temporäre Kurzarbeit für die Mitarbeiter kann eine Lösung sein. Wir haben die wichtigsten Fakten zusammengetragen.
Wann kann ein Unternehmen Kurzarbeit beantragen?
Voraussetzung ist, dass die Firma mindestens einen Mitarbeiter beschäftigt und ein Arbeitsausfall aus wirtschaftlichen Gründen oder wegen eines unabwendbaren Ereignisses stattfindet. Das COVID-19-Virus ist ein solches Ereignis. Zudem muss der Arbeitsausfall vorübergehend und nicht vermeidbar sein. Von der veränderten Wirtschaftslage müssen mindestens zehn Prozent der Beschäftigten in dem jeweiligen Kalendermonat betroffen sein. Diese müssen einen „Arbeitsentgeltausfall“von mehr als zehn Prozent haben.
Wie ist Kurzarbeitergeld zu beantragen?
Arbeitgeber stellen einen Antrag bei der Agentur für Arbeit. Dem muss der Betriebsrat zugestimmt haben. Sollte es keinen Betriebsrat geben, muss mit jedem Mitarbeiter eine Einzelvereinbarung geschlossen werden. Monatlich muss der Arbeitgeber die genaue Zahl der betroffenen Mitarbeiter und die Höhe des Ausfalls im Unternehmen übermitteln. Kurzarbeitergeld wird auch für Zeitarbeitnehmer gezahlt.
Wie viel Kurzarbeitergeld bekommen Arbeitnehmer?
Das Unternehmen kann die Arbeitszeit vollständig oder teilweise kürzen, etwa von einer Fünf- auf eine Drei-Tage-Woche. Im ersten Fall zahlt die Arbeitsagentur 60 Prozent des Nettogehalts, bei Mitarbeitern mit einem Kind auf der Lohnsteuerkarte 67 Prozent des Nettolohnes. Wird die Arbeitszeit nur um zwei Tage gekürzt, bezieht sich das Kurzarbeitergeld auch nur auf die ausgefallenen zwei Tage.
Für die verbleibenden drei Tage erhält der Mitarbeiter weiter sein normales Gehalt.
Welche Erleichterungen haben Firmen?
Die Arbeitgeber müssen nicht mehr die Sozialversicherungsbeiträge, die auf das fiktive Arbeitsentgelt entfallen, übernehmen. Sie können sich die Sozialversicherungsbeiträge für ihre Arbeitnehmer sogar rückwirkend erstatten lassen. Neu ist, dass Arbeitnehmer mit einem Arbeitszeitkonto keine Minusstunden ansammeln müssen, bevor der Arbeitgeber Kurzarbeit beantragen kann. Lediglich Überstunden müssen unter bestimmten Voraussetzungen abgebaut werden.
Ist das Kurzarbeitergeld zu versteuern?
Das Kurzarbeitergeld berechnet sich auf der Grundlage des Nettogehalts und muss daher nicht noch einmal versteuert werden. Allerdings unterliegen die Zahlungen dem sogenannten Progressionsvorbehalt. Das bedeutet, dass die gezahlten Beträge einen Einfluss auf Ihren Steuersatz in der jährlichen Steuererklärung haben. Übrigens: Sollte der Arbeitgeber Zuschüsse zum Kurzarbeitergeld zahlen, müssen diese regulär versteuert werden.
Wie lange bekommt ein Mitarbeiter Kurzarbeitergeld?
In den meisten Fällen zahlt die Bundesagentur für Arbeit ein Jahr lang Kurzarbeitergeld. Seit der Anpassung im Zuge der Coronakrise können die Zahlungen auf insgesamt zwei Jahre verlängert werden. Unter www.arbeitsagentur. de finden sich die Anträge zum Arbeitsausfall und weitere Hinweise für Unternehmen, um Kurzarbeitergeld zu beantragen.