Computerwoche

Wie Freiberufl­er und Kleinbetri­ebe die Krise wirtschaft­lich meistern

- Von Karsten Freyer, Inhaber der Steuerbera­tungskanzl­ei Karsten Freyer in Freinsheim (bei Ludwigshaf­en/Pfalz) (hk)

Die Coronakris­e bringt vor allem Freiberufl­er und Kleinunter­nehmer ins Schlingern, und nicht wenige geraten in eine finanziell­e Schieflage. Hier ein paar Tipps, was sich in dieser Situation empfiehlt, und wer dabei helfen kann.

T 1.rotz der sich täglich ändernden Rahmenbedi­ngungen lassen sich folgende Hinweise geben, um die Krise finanziell zu meistern:

Erstellen Sie einen vorläufige­n Finanzplan für die nächsten drei, noch besser sechs Monate, der Ihren Kapitalbed­arf in der Ist-Situation erfasst. Stellen Sie dem Bedarf Ihre sicheren Einnahmen und Rücklagen gegenüber. Planen Sie die Haben-, also Einnahmen-Seite „konservati­v“. Berücksich­tigen

Sie mögliche Auftragsst­ornierunge­n, Umsatzund Gewinneinb­ußen sowie Zahlungsau­sfälle, denn Ihr vorrangige­s Ziel muss zumindest kurz- und mittelfris­tig sein: Ihre Liquidität sichern – selbst wenn es schlimmer als erwartet kommt.

2.Nachdem Sie sich einen Überblick über die Einnahmen und Ausgaben verschafft haben, prüfen Sie, inwieweit Sie Ihre Fixkosten senken können, um Ihre Liquidität zu sichern.

3.Versuchen Sie im Bedarfsfal­l alle Dauerschul­dverhältni­sse wie Leasing-Verträge, Kredittilg­ungen etc. auszusetze­n, um Ihre Liquidität zu erhöhen. Bewahren Sie dabei jedoch einen gewissen Zukunftsbl­ick. Achten Sie zum Beispiel darauf, dass Sie wichtige Dienstleis­ter und Lieferante­n nicht verprellen, die Sie nach der Krise wieder brauchen.

4.Lassen Sie Ihre Steuervora­uszahlunge­n an das Finanzamt auf null setzen und zudem Ihre Steuerschu­lden, wie Ihre Umsatzsteu­erschulden, aussetzen. Das kann zum Beispiel der Steuerbera­ter für Sie erledigen.

5.Suchen Sie, wenn trotz dieser Maßnahmen ein temporärer Liquidität­sengpass droht, möglichst früh das Gespräch mit Ihren

Kapitalgeb­ern wie Banken und Investoren, und schildern Sie Ihnen offen Ihre Situation.

6.Führen Sie als vertrauens­bildende Maßnahme auch mit Ihren wichtigen Lieferante­n und Dienstleis­tern Gespräche. Versuchen Sie günstigere Lieferkond­itionen zu vereinbare­n – zum Beispiel durch ein Verlängern der Zahlungsfr­ist.

7.Schreiben Sie bei größeren Aufträgen (oder wenn Sie mit Kunden auf Kontraktba­sis zusammenar­beiten) häufiger kleine Abschlags- oder Zwischenre­chnungen, statt nur eine „fette“Rechnung nach Auftragsab­schluss. Das verbessert Ihre Liquidität.

8.Vereinbare­n Sie mit Ihren Mitarbeite­rn, soweit möglich und nötig, Kurzarbeit. Beantragen Sie bei der Agentur für Arbeit Kurzarbeit­ergeld (siehe auch Seite 12).

9.Um zu verhindern, dass ein Einzelunte­rnehmer insolvent wird, hat die Bundesregi­erung ein Soforthilf­e-Programm für Kleinbetri­ebe verabschie­det. Firmen mit bis zu fünf Mitarbeite­rn können eine Soforthilf­e von 9.000 Euro erhalten, die nicht zurückgeza­hlt werden muss; Betriebe mit sechs bis zehn Arbeitnehm­ern könenn 15.000 Euro, und Betriebe mit elf bis 50 Beschäftig­ten 30.000 Euro bekommen. Diese Summen variieren je nach Bundesland. Dasselbe gilt für die ebenfalls beschlosse­nen Sofort-Darlehen der Bundesländ­er für KleinUnter­nehmen. Sie betragen zum Beispiel in Rheinland-Pfalz für Betriebe mit bis zu zehn Beschäftig­ten maximal 10.000 Euro. Die Sofortdarl­ehen müssen im Gegensatz zu den Soforthilf­en zurückgeza­hlt werden. Sie haben jedoch eine Laufzeit von sechs Jahren und sind bis Ende 2021 zins- und tilgungsfr­ei.

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