Abfindungen – was zahlen Konzerne?
Wie hoch die Abfindung nach einer Kündigung ausfällt, hängt nicht nur von Gehalt und Betriebszugehörigkeit ab. Auch die Branche, der Standort des Arbeitgebers und das Geschlecht spielen eine wichtige Rolle.
Wie hoch die Abfindung ausfällt, hängt nicht nur von Gehalt und Betriebszugehörigkeit ab, sondern auch von der Branche, dem Standort und – leider – auch dem Geschlecht.
Zwar haben Mitarbeiter keinen Anspruch auf Abfindung, allerdings endet ein Großteil der Kündigungsschutzverfahren vor den Arbeitsgerichten damit, dass sich beide Parteien auf die Beendigung des Arbeitsverhältnisses einigen und der ehemalige Mitarbeiter im Gegenzug eine Abfindung erhält. Die Höhe der Zahlung ergibt sich in der Regel daraus, wie viel der Mitarbeiter vorher verdiente und wie lange er für das Unternehmen gearbeitet hat. Im Durchschnitt erhalten Arbeitnehmer in Deutschland eine Abfindung von 14.300 Euro. Auf diese Summe kommt die Berliner Kanzlei Chevalier nach der Auswertung von 1.268 Abfindungsdaten.
Hessen führt Abfindungs-Atlas an
Wie groß der Verhandlungsspielraum für gekündigte Arbeitnehmer aber tatsächlich ist, zeigt der Abfindungs-Atlas für Deutschland: Demnach erhalten Mitarbeiter in Hessen eine Abfindung von durchschnittlich 22.000 Euro, während sie in den neuen Bundesländern nur eine durchschnittliche Abfindung von 8.000 Euro erwarten können. Schlusslicht ist Sachsen mit lediglich 4.000 Euro.
Damit zahlen Arbeitgeber in Ostdeutschland durchschnittlich rund 49 Prozent weniger Abfindung als Arbeitgeber im Westen der Republik. Dazu Alisha Andert, Rechtsexpertin bei Chevalier: „Selbst nach 30 Jahren deutscher Einheit machen sich die Unterschiede zwischen Ost und West hier noch sehr deutlich bemerkbar. Bis zur Einheit bei den Abfindungszahlungen ist es noch ein langer Weg. Eine schrittweise Angleichung sollte deshalb von den Ländern, aber auch von den Unternehmen selbst unterstützt werden.”
Berechnet wird eine Abfindung häufig nach der Formel: Dauer der Betriebszugehörigkeit in Jahren mal Bruttomonatsgehalt mal Abfindungsfaktor. Wie hoch dieser Faktor ausfällt, ist oft auch eine Frage des Ortes. Für Westdeutschland liegt der durchschnittliche Abfindungsfaktor bei 0,64. Ein Beispiel: Verdient ein Arbeitnehmer 6.000 Euro brutto im Monat und war fünf Jahre im Unternehmen, erhält er eine Abfindung von 19.200 Euro.
Die höchsten Abfindungsfaktoren werden in Frankfurt am Main (1,0) und München (0,90) gezahlt. Auch die Branche, der das Unternehmen angehört, beeinflusst den Abfindungsfaktor und damit die Höhe der Abfindung entscheidend: Die ITK hat mit 0,87 einen hohen Abfindungsfaktor ebenso wie die Energiewirtschaft mit 0,71. Energieanbieter zahlen im Durchschnitt eine Abfindung in Höhe von 29.700 Euro.
Faktor Diskriminierung
Da die Grundlage jeder Abfindung immer das Bruttomonatsgehalt ist, schneiden Frauen im Vergleich zu ihren männlichen Kollegen deutlich schlechter ab, so die Ergebnisse der Auswertung: In den ersten fünf Jahren der Betriebszugehörigkeit entwickeln sich die Abfindungshöhen von Männern und Frauen ähnlich. Nach 15 Jahren Betriebszugehörigkeit erzielen Männer eine durchschnittliche Abfindung von 40.200 Euro und damit doppelt so viel wie Frauen (23.400 Euro). Das ist auch darauf zurückzuführen, dass Frauen häufig nur in Teilzeit arbeiten und damit weniger verdienen. Aber nicht nur: Der durchschnittliche Abfindungsfaktor bei Männern liegt bei 0,65, bei Frauen bei 0,60.