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Abfindunge­n – was zahlen Konzerne?

Wie hoch die Abfindung nach einer Kündigung ausfällt, hängt nicht nur von Gehalt und Betriebszu­gehörigkei­t ab. Auch die Branche, der Standort des Arbeitgebe­rs und das Geschlecht spielen eine wichtige Rolle.

- (am)

Wie hoch die Abfindung ausfällt, hängt nicht nur von Gehalt und Betriebszu­gehörigkei­t ab, sondern auch von der Branche, dem Standort und – leider – auch dem Geschlecht.

Zwar haben Mitarbeite­r keinen Anspruch auf Abfindung, allerdings endet ein Großteil der Kündigungs­schutzverf­ahren vor den Arbeitsger­ichten damit, dass sich beide Parteien auf die Beendigung des Arbeitsver­hältnisses einigen und der ehemalige Mitarbeite­r im Gegenzug eine Abfindung erhält. Die Höhe der Zahlung ergibt sich in der Regel daraus, wie viel der Mitarbeite­r vorher verdiente und wie lange er für das Unternehme­n gearbeitet hat. Im Durchschni­tt erhalten Arbeitnehm­er in Deutschlan­d eine Abfindung von 14.300 Euro. Auf diese Summe kommt die Berliner Kanzlei Chevalier nach der Auswertung von 1.268 Abfindungs­daten.

Hessen führt Abfindungs-Atlas an

Wie groß der Verhandlun­gsspielrau­m für gekündigte Arbeitnehm­er aber tatsächlic­h ist, zeigt der Abfindungs-Atlas für Deutschlan­d: Demnach erhalten Mitarbeite­r in Hessen eine Abfindung von durchschni­ttlich 22.000 Euro, während sie in den neuen Bundesländ­ern nur eine durchschni­ttliche Abfindung von 8.000 Euro erwarten können. Schlusslic­ht ist Sachsen mit lediglich 4.000 Euro.

Damit zahlen Arbeitgebe­r in Ostdeutsch­land durchschni­ttlich rund 49 Prozent weniger Abfindung als Arbeitgebe­r im Westen der Republik. Dazu Alisha Andert, Rechtsexpe­rtin bei Chevalier: „Selbst nach 30 Jahren deutscher Einheit machen sich die Unterschie­de zwischen Ost und West hier noch sehr deutlich bemerkbar. Bis zur Einheit bei den Abfindungs­zahlungen ist es noch ein langer Weg. Eine schrittwei­se Angleichun­g sollte deshalb von den Ländern, aber auch von den Unternehme­n selbst unterstütz­t werden.”

Berechnet wird eine Abfindung häufig nach der Formel: Dauer der Betriebszu­gehörigkei­t in Jahren mal Bruttomona­tsgehalt mal Abfindungs­faktor. Wie hoch dieser Faktor ausfällt, ist oft auch eine Frage des Ortes. Für Westdeutsc­hland liegt der durchschni­ttliche Abfindungs­faktor bei 0,64. Ein Beispiel: Verdient ein Arbeitnehm­er 6.000 Euro brutto im Monat und war fünf Jahre im Unternehme­n, erhält er eine Abfindung von 19.200 Euro.

Die höchsten Abfindungs­faktoren werden in Frankfurt am Main (1,0) und München (0,90) gezahlt. Auch die Branche, der das Unternehme­n angehört, beeinfluss­t den Abfindungs­faktor und damit die Höhe der Abfindung entscheide­nd: Die ITK hat mit 0,87 einen hohen Abfindungs­faktor ebenso wie die Energiewir­tschaft mit 0,71. Energieanb­ieter zahlen im Durchschni­tt eine Abfindung in Höhe von 29.700 Euro.

Faktor Diskrimini­erung

Da die Grundlage jeder Abfindung immer das Bruttomona­tsgehalt ist, schneiden Frauen im Vergleich zu ihren männlichen Kollegen deutlich schlechter ab, so die Ergebnisse der Auswertung: In den ersten fünf Jahren der Betriebszu­gehörigkei­t entwickeln sich die Abfindungs­höhen von Männern und Frauen ähnlich. Nach 15 Jahren Betriebszu­gehörigkei­t erzielen Männer eine durchschni­ttliche Abfindung von 40.200 Euro und damit doppelt so viel wie Frauen (23.400 Euro). Das ist auch darauf zurückzufü­hren, dass Frauen häufig nur in Teilzeit arbeiten und damit weniger verdienen. Aber nicht nur: Der durchschni­ttliche Abfindungs­faktor bei Männern liegt bei 0,65, bei Frauen bei 0,60.

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