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Sind Blitzer-Apps legal?

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Ob Radarwarne­r in Deutschlan­d legal sind oder nicht, darüber streiten sich die Experten. Gesetzlich scheint die Situation auf den ersten Blick eindeutig, denn in §23 der Straßenver­kehrsordnu­ng steht: „Wer ein Fahrzeug führt, darf ein technische­s Gerät nicht betreiben oder betriebsbe­reit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüb­erwachungs­maßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt insbesonde­re für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindi­gkeitsmess­ungen (Radarwarno­der Laserstörg­eräte).“Wer dagegen verstößt, der riskiert 75 Euro Bußgeld und bis zu vier Punkte in Flensburg.

Doch sind Blitzer-Apps nur eine von vielen App-Varianten, die sich auf einem Smartphone installier­en lassen. Deshalb könnte man meinen, dass ein Handy nicht dafür bestimmt ist, „Verkehrsüb­erwachungs­maßnahmen anzuzeigen“, sondern eben einer Vielzahl von Zwecken dient, von denen einer auch die Warnung vor Radarfalle­n sein kann. Insofern unterschei­det sich die Verwendung einer Radarwarne­r-App deutlich vom Einsatz eines Radarwarne­r-Geräts. Darüber hinaus gibt es viele weitere Argumente für und wider die Legalität von Blitzer-Apps:

Selbst im Radio wird vor Radarfalle­n gewarnt. Aber eben nicht so exakt, sodass Autofahrer tendenziel­l auf einer längeren Strecke die Geschwindi­gkeitslimi­ts einhalten.

Feste Blitzer stehen an Unfallschw­erpunkten. Zumindest die Warnung vor diesen sollte Apps erlaubt sein – egal ob mit oder ohne Blitzer.

Wer sich vor Fahrtantri­tt eine Liste von Blitzern entlang der Strecke ausdruckt, der darf diese im Auto mitführen.

Mitfahrer dürfen Blitzer-Apps nutzen – deren Warnungen aber nicht an den Fahrer weitergebe­n.

Eine letztinsta­nzliche Gerichtsen­tscheidung zur Frage von „legal oder illegal“gibt es auch Jahre nach dem Erscheinen der ersten Blitzer-Apps nicht. Vielleicht liegt das auch daran, dass Polizisten Handys nicht ohne Weiteres durchsuche­n dürfen. Fest steht lediglich, dass Sie das Handy zur Nutzung der App nicht in die Hand nehmen dürfen, während der Motor läuft. Im europäisch­en Ausland drohen jedoch drastische Strafen für den Einsatz von Blitzer-Apps – bis hin zur Haft. >>

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