„Ein großer Schritt“
Was glauben Sie, wie wird sich der Mobilfunkmarkt nach dem Wegfall der Roaming-Gebühren entwickeln?
Ab 15. Juni 2017 müssen alle Mobilfunkverträge für Neu- und Bestandskunden standardmäßig auf den EU-Roaming-Tarif umgestellt werden. Das bedeutet, Mobilfunkanbieter dürfen grundsätzlich keine Extragebühren für Anrufe, SMS und einen Großteil der mobilen Internetnutzung von ihren Kunden verlangen. Ab dem Stichtag gelten dann die Preise, die Kunden im Inland bezahlen, auch im EUAusland, Lichtenstein, Norwegen und Island. Es ist schwer vorauszusehen, wie sich der Markt nach der Einführung entwickeln wird. Mobilfunkanbieter haben auch nach dem 15. Juni immer noch die Möglichkeit ihren Kunden alternative Tarife anzubieten. Einige Anbieter versuchen über reine Inlandstarife das Telefonieren, Surfen und SMS-Schreiben im Ausland ganz zu unterbinden. Wieder andere haben ihre Tarife schon vor der Umstellung am 15. Juni angepasst und bieten EU-Roaming als Inklusivleistung bereits heute an. Auch sind die Großhandelspreise, die sich die Anbieter gegenseitig für die Nutzung des fremden Netzes im EU-Ausland in Rechnung stellen, deutlich gesunken. Vor allem Anbieter ohne eigenes Netz profitieren deutlich durch die neuen Regelungen. Preisanpassungen nach oben lassen sich daher durch den Wegfall der RoamingGebühren schwer begründen. Auch ist zu bezweifeln, dass sich reine Inlandstarife für die Anbieter lohnen werden. Sie haben damit gegenüber anderen Anbietern, die Roaming ermöglichen, auf lange Sicht einen klaren Wettbewerbsnachteil.
Was empfehlen Sie Mobilfunkkunden, die vor dem Abschluss eines Handyvertrags stehen?
Verbraucher sollten sich genau informieren, ob Roaming ohne Aufpreis in ihrem neuen Vertrag enthalten ist und hier die Preise vergleichen. Grundsätzlich orientiert sich die Wahl des Tarifes immer noch am eigenen Nutzungsverhalten. Das heißt beispielsweise, wieviel Datenvolumen oder Inklusivminuten für Telefonie werden durchschnittlich verbraucht? Möchte ich im EU-Ausland während meiner Ferien oder Dienstreise erreichbar sein? Verbraucher sollten daher die Vertragsinhalte genau prüfen und entscheiden, ob und in welchem Umfang bestimmte Zusatzleistungen für sie sinnvoll sind.
Manche Anbieter streichen Internationales Roaming bei ihren Tarifen, somit gelten die Tarifleistungen national. Ist das rechtens?
Ja. Anbieter haben auch mit dem Wegfall der Roaming-Gebühren immer noch die Möglichkeit, alternative Tarife für Neu-und Bestandskunden anzubieten. Bestehende Verträge dürfen allerdings nicht einseitig geändert werden und bedürfen der Zustimmung. Bestandkunden haben in der Regel das Recht, die bei Vertragsschluss vereinbarten Konditionen bis zum Ende der Vertragslaufzeit zu nutzen. Sollte es zu Preisänderungen kommen, können Kunden hier widersprechen.
Was raten Sie den Mobilfunknutzern grundsätzlich, die ihr Smartphone auch im Urlaub nutzen wollen?
Der Wegfall der Roaming-Gebühren ist aus Verbrauchersicht ein großer Schritt nach vorn. Seit zehn Jahren sinken die Preise kontinuierlich. Um die Unsicherheiten der Umstellungsphase diesen Sommer vorwegzunehmen, sollten Kunden den eigenen Vertrag schon im Vorfeld einer Reise prüfen und gegebenenfalls beim Anbieter nachfragen, ob eine Umstellung zum EU-Roaming-Tarif bereits erfolgt ist. Ohne vorherige Prüfung des Vertrages kann man beim Antritt der Reise die mobile Internetnutzung ausschalten und im Ausland WLAN-Hotspots nutzen. Über öffentliche Hotspots sollte man allerdings keine sensiblen Daten austauschen oder Onlinebanking nutzen. Vorsicht ist auch bei Fährüberfahrten, Schiffs- oder Flugreisen geboten, da hier die Verbindung über Satellit erfolgt und die Kosten im Vergleich zu den Preisen an Land deutlich höher ausfallen.