Crucero - Das Kreuzfahrtmagazin
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WIE WEIT DARF KRITIK AN EINER REISE ODER EINER FEHLERHAFTEN LEISTUNG GEHEN?
Bewertungen im Internet von Kreuzfahrtschiffen werden von denjenigen, die ihren Urlaub auf einem Schiff planen, immer öfter eingesehen und studiert. Die Erfahrungen anderer Urlauber spielen bei der Entscheidung für die Buchung einer Kreuzfahrt eine sehr große Rolle. So sind Reedereien und Reiseveranstalter natürlich nicht nur darum bemüht, viele positive Bewertungen zu erhalten, sondern wehren sich zunehmend auch gegen negative Äußerungen von Kunden, sei es auf Bewertungsportalen oder in sozialen Netzwerken.
Unternehmen gehen in vielen Fällen gegen negative Bewertungen vor.
Schon ein kritischer Beitrag kann direkt zu finanziellen Einbußen führen. Unternehmen gehen in vielen Fällen gegen negative Bewertungen vor und fordern den Urlauber und auch Portalbetreiber dazu auf, die entsprechende Äußerung umgehend zu löschen bzw. zu berichtigen. Kommt der Urlauber dieser Aufforderung nicht nach, kann es sehr schnell zu einer Klage auf Unterlassung und Beseitigung (Löschung) kommen. Ein solches Vorgehen kann sehr kostspielig sein. Ist das negativ bewertete Unternehmen im Recht, zahlt am Ende der Urlauber die Anwalts- und ggf. auch Gerichtskosten. Aber auch eine Person, über die in Foren berichtet wird, kann sich zivil- und strafrechtlich gegen den Verfasser wehren, etwa wenn über einen Mitarbeiter eines Kreuzfahrtschiffes eine negative oder auch beleidigende Geschichte oder auch ein Foto von ihm veröffentlicht wird. Dem Betroffenen kann ebenfalls ein Anspruch auf Unterlassung, Beseitigung und auch Schadensersatz zustehen.
ZUR WAHRHEIT VERPFLICHTET
Reiseberichte und Bewertungen im Internet sind grundsätzlich zulässig und von der Meinungsfreiheit gedeckt. Der Urlauber muss aber bei der Wahrheit bleiben, denn das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Sachliche Kritik, subjektive Werturteile und wahre Tatsachenbehauptungen sind erlaubt. Da gerade Tatsachenbehauptungen schnell von der Gegenseite angegriffen werden, sollten nur solche Behauptungen geäußert werden, die auch nachweisbar sind. Wer einfach nur eine unsachliche Schmähkritik los wird oder gar den Betreiber eines Kreuzfahrtschiffes oder deren Mitarbeiter beleidigt, handelt sich schnell Ärger ein. Falsche Tatsachenbehauptungen, etwa unrichtige Angaben über den Zustand eines Kreuzfahrtschiffes oder die unwahre Darstellung eines Mangels an Bord, können ebenfalls dazu führen, dass es zu einem „kostspieligen Gegenangriff“des Reiseunternehmens kommt.
FOTOS IM SOCIAL WEB
Wer nach seiner Kreuzfahrt Bilder veröffentlicht, auf denen Personen zu sehen sind, muss vorsichtig sein, um nicht das Persönlichkeitsrecht eines anderen zu verletzen. Sind Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder Örtlichkeit (Hafen, Schiff u.a.) auf einem Foto zu sehen, ist es in der Regel kein Problem. Ohne Einwilligung, sollte man aber Bilder und Videos von Personen nicht in soziale Netzwerke einstellen, da sich die abgebildete Person gegen die Veröffentlichung wehren kann. Jede Person hat ein Recht am eigenen Bild.
SCHLECHTE BEWERTUNG = REISEMANGEL?
Die negative Bewertung eines Kreuzfahrtschiffes durch andere Urlauber rechtfertigt es nicht, bereits vor der Reise Mängel geltend zu machen oder gar eine Kreuzfahrt wegen Mängeln zu kündigen oder kostenfrei vom Reisevertrag zurückzutreten. Da man nie genau weiß, wer hinter entsprechenden Bewertungen steht, kann ein Negativeintrag nicht zur Begründung eines Reisemangels herangezogen werden. Ergeben sich aus den Berichten anderer Urlauber allerdings sorgenvolle Zweifel für den Reisekunden, dass seine Kreuzfahrt mangelfrei erbracht wird, sollte sich dieser beim Reiseunternehmen melden und konkret die im Internet geschilderten Probleme ansprechen und um eine Stellungnahme bitten. Ein Reiseunternehmen, das nichts zu verbergen und ein offenes Ohr für seine Kunden hat, wird ehrlich antworten. ■
Wenn bei einer Kreuzfahrt etwas schief läuft und Mängel vorliegen, sind Urlauber oft so schwer enttäuscht, dass sie ihrem Ärger in den sozialen Netzwerken Luft machen. Kommentare und Reiseberichte finden sich im Internet beispielsweise auf Facebook, Twitter, in Reiseblogs oder Bewertungsportalen.