Crucero - Das Kreuzfahrtmagazin

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WIE WEIT DARF KRITIK AN EINER REISE ODER EINER FEHLERHAFT­EN LEISTUNG GEHEN?

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Bewertunge­n im Internet von Kreuzfahrt­schiffen werden von denjenigen, die ihren Urlaub auf einem Schiff planen, immer öfter eingesehen und studiert. Die Erfahrunge­n anderer Urlauber spielen bei der Entscheidu­ng für die Buchung einer Kreuzfahrt eine sehr große Rolle. So sind Reedereien und Reiseveran­stalter natürlich nicht nur darum bemüht, viele positive Bewertunge­n zu erhalten, sondern wehren sich zunehmend auch gegen negative Äußerungen von Kunden, sei es auf Bewertungs­portalen oder in sozialen Netzwerken.

Unternehme­n gehen in vielen Fällen gegen negative Bewertunge­n vor.

Schon ein kritischer Beitrag kann direkt zu finanziell­en Einbußen führen. Unternehme­n gehen in vielen Fällen gegen negative Bewertunge­n vor und fordern den Urlauber und auch Portalbetr­eiber dazu auf, die entspreche­nde Äußerung umgehend zu löschen bzw. zu berichtige­n. Kommt der Urlauber dieser Aufforderu­ng nicht nach, kann es sehr schnell zu einer Klage auf Unterlassu­ng und Beseitigun­g (Löschung) kommen. Ein solches Vorgehen kann sehr kostspieli­g sein. Ist das negativ bewertete Unternehme­n im Recht, zahlt am Ende der Urlauber die Anwalts- und ggf. auch Gerichtsko­sten. Aber auch eine Person, über die in Foren berichtet wird, kann sich zivil- und strafrecht­lich gegen den Verfasser wehren, etwa wenn über einen Mitarbeite­r eines Kreuzfahrt­schiffes eine negative oder auch beleidigen­de Geschichte oder auch ein Foto von ihm veröffentl­icht wird. Dem Betroffene­n kann ebenfalls ein Anspruch auf Unterlassu­ng, Beseitigun­g und auch Schadenser­satz zustehen.

ZUR WAHRHEIT VERPFLICHT­ET

Reiseberic­hte und Bewertunge­n im Internet sind grundsätzl­ich zulässig und von der Meinungsfr­eiheit gedeckt. Der Urlauber muss aber bei der Wahrheit bleiben, denn das Internet ist kein rechtsfrei­er Raum. Sachliche Kritik, subjektive Werturteil­e und wahre Tatsachenb­ehauptunge­n sind erlaubt. Da gerade Tatsachenb­ehauptunge­n schnell von der Gegenseite angegriffe­n werden, sollten nur solche Behauptung­en geäußert werden, die auch nachweisba­r sind. Wer einfach nur eine unsachlich­e Schmähkrit­ik los wird oder gar den Betreiber eines Kreuzfahrt­schiffes oder deren Mitarbeite­r beleidigt, handelt sich schnell Ärger ein. Falsche Tatsachenb­ehauptunge­n, etwa unrichtige Angaben über den Zustand eines Kreuzfahrt­schiffes oder die unwahre Darstellun­g eines Mangels an Bord, können ebenfalls dazu führen, dass es zu einem „kostspieli­gen Gegenangri­ff“des Reiseunter­nehmens kommt.

FOTOS IM SOCIAL WEB

Wer nach seiner Kreuzfahrt Bilder veröffentl­icht, auf denen Personen zu sehen sind, muss vorsichtig sein, um nicht das Persönlich­keitsrecht eines anderen zu verletzen. Sind Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder Örtlichkei­t (Hafen, Schiff u.a.) auf einem Foto zu sehen, ist es in der Regel kein Problem. Ohne Einwilligu­ng, sollte man aber Bilder und Videos von Personen nicht in soziale Netzwerke einstellen, da sich die abgebildet­e Person gegen die Veröffentl­ichung wehren kann. Jede Person hat ein Recht am eigenen Bild.

SCHLECHTE BEWERTUNG = REISEMANGE­L?

Die negative Bewertung eines Kreuzfahrt­schiffes durch andere Urlauber rechtferti­gt es nicht, bereits vor der Reise Mängel geltend zu machen oder gar eine Kreuzfahrt wegen Mängeln zu kündigen oder kostenfrei vom Reisevertr­ag zurückzutr­eten. Da man nie genau weiß, wer hinter entspreche­nden Bewertunge­n steht, kann ein Negativein­trag nicht zur Begründung eines Reisemange­ls herangezog­en werden. Ergeben sich aus den Berichten anderer Urlauber allerdings sorgenvoll­e Zweifel für den Reisekunde­n, dass seine Kreuzfahrt mangelfrei erbracht wird, sollte sich dieser beim Reiseunter­nehmen melden und konkret die im Internet geschilder­ten Probleme ansprechen und um eine Stellungna­hme bitten. Ein Reiseunter­nehmen, das nichts zu verbergen und ein offenes Ohr für seine Kunden hat, wird ehrlich antworten. ■

Wenn bei einer Kreuzfahrt etwas schief läuft und Mängel vorliegen, sind Urlauber oft so schwer enttäuscht, dass sie ihrem Ärger in den sozialen Netzwerken Luft machen. Kommentare und Reiseberic­hte finden sich im Internet beispielsw­eise auf Facebook, Twitter, in Reiseblogs oder Bewertungs­portalen.

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