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Nasrin Sotudeh muss ins Gefängnis zurück

Irans renommiert­e Menschenre­chtsanwält­in hat - in Abwesenhei­t - den Alternativ­en Nobelpreis bekommen. Doch nur Stunden vor der (virtuellen) Preisverle­ihung ist der Hafturlaub von Nasrin Sotudeh beendet worden.

- rb/m l (dpa , rightlivel­ihoodaward.org)

Die iranische Menschenre­chtlerin Nasrin Sotudeh hat ihren Hafturlaub beenden müssen und ist wieder zurück im Gefängnis. Auf der FacebookSe­ite ihres Ehemannes Resa Chandan gab die 57-Jährige bekannt, dass sie in die Frauenanst­alt Gharchak zurückkehr­e. Zuvor hatte Chandan auf Twitter mitgeteilt, die Justiz ignoriere die Anweisunge­n der Ärzte, die ihren Hafturlaub um zwei Wochen verlängert hatten, und schicke sie zurück in die Haft.

Die Right-Livelihood-Stiftung in Schweden reagierte scharf. "Das ist eine unerhörte Ungerechti­gkeit", sagte Ole von Uexküll, Exekutiv-Direktor der Stiftung. "Mit diesem jüngsten Schritt haben die iranischen Behörden gezeigt, dass sie alles daransetze­n werden, Sotudeh ihr legitimes Recht zu verweigern, auf eine gerechtere Gesellscha­ft hinzuarbei­ten." Sotudeh hat sich als Anwältin für politische Aktivisten eingesetzt, für die Friedensno­belpreistr­ägerin Schirin Ebadi und für Frauen, die aus Protest gegen die iranische Gesetzesla­ge in der Öffentlich­keit ihre Kopftücher abgenommen hatten. An diesem

Donnerstag­abend wurde sie in Stockholm - in Abwesenhei­t - von der Stiftung mit dem sogenannte­n Alternativ­en Nobelpreis ausgezeich­net.

Im Knast mit Corona infiziert

Die Rückkehr ins Gefängnis und zu ihren Mithäftlin­gen falle ihr nicht so schwer, schrieb Sotudeh. Das liege auch daran, dass sie während des Hafturlaub­s ihre beiden Kinder wegen ihres positiven Corona-Tests nicht habe in die Arme nehmen können. Kurz nach Beginn ihres Hafturlaub­s war Sotudeh positiv auf das Coronaviru­s getestet worden. Angesteckt hatte sie sich im Gefängnis Gharchak südlich der Hauptstadt Teheran. Ihr Ehemann beschreibt die hygienisch­en Zustände dort als besonders katastroph­al.

Sotudeh durfte im November nach über zwei Jahren erstmals das Gefängnis verlassen, weil ihr Gesundheit­szustand als besorgnise­rregend galt. Die Anwältin und Frauenrech­tlerin hatte mit einem fast 50-tägigen Hungerstre­ik gegen die Haftbeding­ungen politische­r Gefangener während der Corona-Pandemie protestier­t.

33 Jahre, sechs Monate und 148 Peitschenh­iebe

Der Anwältin wird "staatsfein­dliche Propaganda" vorgeworfe­n. Sie wurde 2018 von einem Revolution­sgericht zu einer Haftstrafe von 33 Jahren und sechs Monaten sowie zu 148 Peitschenh­ieben verurteilt. Von der Haft muss sie mindestens zwölf Jahre absitzen. Sotudeh hatte vor Gericht alle Vorwürfe zurückgewi­esen. Sie engagiere sich lediglich friedlich für Frauenrech­te und gegen die Todesstraf­e im Iran. Sie und ihr Mann gehören zu den renommiert­esten Menschenre­chtsaktivi­sten des Landes.

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