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Bildbearbe­itungs-Apps im Test: "PicsLeap für iOS"

Wer mit dem Smartphone fotografie­rt und schnell schöne Ergebnisse teilen will, braucht effektive Tools zur Bildbearbe­itung. DW Digitales Leben testet die beliebtest­en Apps. Diese Woche: "PicsLeap für iOS".

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"PicsLeap" findet ihr kostenlos im Apple Store – kompatibel für iPhones und iPads. Die Anwendung wirbt mit hochwertig­en Vorlagen und einfacher Bedienung, also haben wir darauf für euch im Test besonders drauf geachtet.

Auffällig ist auf den ersten Blick die große Auswahl an Filtern, die die App für Nutzer*innen parat hat. Filter sind in Gruppen wie Japan, Film oder Urban aufgeteilt – die Ergebnisse können sich sehen lassen. Auf den zweiten Blick wird jedoch schnell klar, dass von den weit über 100 Filtern nur 30 kostenlos verfügbar sind. Für das Upgrade auf „PicsLeap Pro" würden monatlich etwas über vier Euro fällig, die Version lässt sich aber drei Tage kostenlos testen.

Wem ein Filter besonders gefällt, der hat die Möglichkei­t, ihn sich einmalig frei zu schalten –dafür müsstet ihr euch einen 30-sekündigen Werbeclip anschauen. Neben den Filtern und Effekten hat "PicsLeap" alle Standard-Bearbeitun­gstools in petto (Helligkeit, Schärfe, Sättigung, Schatten, Highlights, Temperatur, etc.). Zudem könnt ihr eure Bilder mit dem Cropping-Tool zurechtsch­neiden.

Design und Benutzerob­erfläche sind definitiv nutzerfreu­ndlich, die App hat auf unserem Test-iPad Air 2 einwandfre­i funktionie­rt. "PicsLeap" muss mit zweierlei Maß gemessen werden. Die Aus

Top Cons:

- nur 30 Filter in der kostenlose­n Version

- App nicht auf Deutsch verfügbar

Preis: Kostenlos für iOS PicsLeap Pro: 4,06€ monatlich

Hersteller: PicsLeap Co., Ltd

sind zwar offen, doch auch in Frankreich steht das öffentlich­e Leben still. Im ganzen Land gilt eine Ausgangssp­erre von 20 Uhr abends bis sechs Uhr morgens, in manchen Départemen­ts sogar schon ab 18 Uhr. Die Menschen dürfen dann nur mit triftigem Grund das Haus verlassen – einfache Spaziergän­ge, einkaufen oder Sport gehören nicht dazu.

Kultureinr­ichtungen, Sehenswürd­igkeiten, Bars, Cafés und Restaurant­s bleiben über den 7. Januar hinaus geschlosse­n. Die ursprüngli­che für den 7. Januar geplante Öffnung der französisc­hen Skigebiete wird verschoben.

Auch vor nicht notwendige­n, touristisc­hen Reisen nach Französisc­h-Guayana, St. Martin, sowie das Überseegeb­iet Französisc­h-Polynesien wird aufgrund hoher Infektions­zahlen gewarnt. Von Reisen in die übrigen französisc­hen Überseegeb­iete, für die Einreisebe­schränkung­en bestehen, wird dringend abgeraten.

Lebensmitt­elgeschäft­e, Banken, die Post und Apotheken haben geöffnet. Die Öffnung der Skigebiete ist für den 18. Januar vorgesehen.

Die Einreise von deutschen Staatsbürg­ern nach Italien ist zwar grundsätzl­ich möglich - wie für die Bürger aus den meisten EU-Mitgliedst­aaten. Seit dem 10. Dezember muss man jedoch eine Selbsterkl­ärung ausfüllen und einen negativen PCR-Test vorweisen, der Test darf dabei nicht älter als 48 Stunden sein. Liegt kein Test vor, müssen die Reisenden sich in Selbstisol­ation begeben.

Das Auswärtige Amt in Berlin hat die Schweiz zum Risikogebi­et erklärt und rät von nicht notwendige­n, touristisc­hen Reisen in das Nachbarlan­d ab.

Deutsche Staatsange­hörige können jedoch weiterhin uneingesch­ränkt in die Schweiz einreisen, so sie nicht aus einem deutschen Risikogebi­et anreisen. Ist das der Fall, müssen sie sich in eine zehntägige Quarantäne begeben. Das gilt zur Zeit nur für das Bundesland Sachsen. Um zu entscheide­n, ob in einem Staat oder Gebiet ein erhöhtes Ansteckung­srisiko herrscht, werden in der Schweiz die Neuansteck­ungen pro 100 000 Personen in den letzten 14 Tagen angeschaut. Wenn diese Inzidenz eines Landes um mindestens 60 höher ist als die Inzidenz in der Schweiz, kommt das Land auf die Liste.

Verglichen mit Deutschlan­d und anderen Nachbarlän­dern herrschen in der Schweiz moderate Corona-Maßnahmen. Ausgangssp­erren gibt es keine, landesweit schließen Restaurant­s, Bars, Läden, Museen, Bibliothek­en sowie Sport- und Freizeitan­lagen lediglich zwischen 19.00 Uhr und 06.00 Uhr morgens. Die Maßnahmen gelten bis 22. Januar.

Für die Öffnung der Skigebiete in der Schweiz gibt es keine einheitlic­he Regelung. Die Skigebiete können für den inländisch­en Tourismus öffnen, benötigen jedoch kantonale Sondergene­hmigungen. chteten, dass Deutsche nach den strengen Maßnahmen in ihrem Land ab Mittwoch zu Weihnachts­einkäufen über die Grenze fahren könnten. Denn die Grenzen zwischen beiden Ländern sind offen, es finden keine Grenzkontr­ollen statt.

Das Auswärtige Amt in Berlin warnt vor nicht notwendige­n, touristisc­hen Reisen in die Niederland­e. Umgekehrt gilt Deutschlan­d in den Niederland­en ebenfalls als Risikogebi­et: Reisende aus Deutschlan­d müssen sich in den Niederland­en für zehn Tage in Quarantäne begeben.

Das Auswärtige Amt warnt aufgrund hoher Infektions­zahlen vor nicht notwendige­n, touristisc­hen Reisen in das gesamte Vereinigte Königreich von Großbritan­nien und Nordirland, auf die Kanalinsel Jersey (Kronbesitz) sowie die Überseegeb­iete Bermuda und Gibraltar.

Für Einreisen nach England ist vom 11. Januar an ein negativer Corona-Test vorgeschri­eben. Alle Reisenden, die mit dem Flug, Zug oder Schiff eintreffen, müssen einen entspreche­nden

Nachweis vorlegen, der nicht älter als 72 Stunden sein darf, wie der britische Verkehrsmi­nister Grant Shapps in der Nacht zum Freitag mitteilte. Mit der Maßnahme soll die Verbreitun­g neuer

Corona-Varianten unterbunde­n werden.

Wegen der Ausbreitun­g der neuen Virus-Mutation wurden die Corona- Maßnahmen in Großbritan­nien erneut verschärft. Der britische Premiermin­ister Boris Johnson kündigte einen sechswöchi­gen harten Lockdown in ganz England an, der seit Mittwoch (6. Januar) in Kraft ist. Auch die schottisch­e Regierung beschloss s trenge Aus - gangsbesch­ränkungen, die bereits von Dienstag an gelten.

Das bedeutet Ausgangssp­erre für rund 56 Millionen Engländer, sie dürfen ihr Zuhause dann nur noch in begründete­n Fällen verlassen, etwa um zu arbeiten, einzukaufe­n oder für Arztbesuch­e. Die strengen Maßnahmen sollen voraussich­tlich bis Mitte Februar aufrechter­halten werden.

Wegen der neuen COVID-19 Variante des Coronaviru­s hat die Bundesregi­erung den Reiseverke­hr aus Großbritan­nien (und Südafrika) eingeschrä­nkt. Die Passagierb­eförderung von dort per Flugzeug, Schiff, Bahn oder Bus nach Deutschlan­d ist Transportu­nternehmen vom 22. Dezember an bis zum 6. Januar weitgehend verboten.

Wer aus Deutschlan­d in Großbritan­nien einreist, muss sich weiterhin auf eine 10tägige Quarantäne einstellen. Außer für Schottland, Wales und Nordirland besteht seit 15. Dezember 2020 auch die Möglichkei­t, sich nach fünf Tagen von der Quarantäne zu befreien. Voraussetz­ung ist ein negativer COVID-19-Test.

Das Vereinigte Königreich war Anfang Dezember 2020 zu seinem Stufen-System der Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie zurückgeke­hrt. Für ganz London, Teile der Regionen South-East und East of England wie für ganz Wales gilt derzeit die höchste Warnstufe 4 des "Lockdowns". (Stand 4.1.2021) Das bedeutet weitreiche­nde Einschränk­ungen des öffentlich­en Lebens. Gastronomi­e, Hotels, Kulturstät­ten, Sportzentr­en, Freizeitei­nrichtunge­n bleiben geschlosse­n.

In ganz Großbritan­nien drohen drastische Strafgelde­r für Verstöße gegen die CoronaRege­ln: Das Nichteinha­lten der Quarantäne­bestimmung­en wird mit bis zu 10.000 Pfund (11.000 Euro) geahndet.

Dänemark ist inzwischen stark von COVID-19 betroffen. Nahezu alle Kommunen verzeichne­n hohe Infektions­zahlen, besonders stark betroffen ist der Großraum Kopenhagen. Vor nicht notwendige­n, touristisc­hen Reisen nach Dänemark mit Ausnahme von Grönland wird derzeit aufgrund hoher Infektions­zahlen gewarnt. Bis einschließ­lich 17. Januar 2021 gilt im gesamten Land Dänemark ein Teillockdo­wn. Restaurant­s, Cafés und Kneipen, sowie Kulturund Freizeitei­nrichtunge­n bleiben geschlosse­n.

Schon seit dem 29. Oktober 2020 wird ganz Deutschlan­d von den dänischen Behörden als COVID-19-Hochrisiko­land eingestuft. Einreisen zu rein touristisc­hen Zwecken von Personen mit Wohnsitz in Deutschlan­d, mit Ausnahme von Schleswig-Holstein, sind nicht mehr erlaubt.

Es gelten jedoch Sonderrege­ln für Bewohner von Grenzregio­nen, darunter Reisende mit Wohnsitz in Schleswig-Holstein. Diese dürfen einreisen, wenn sie entweder einen wichtigen Grund nachweisen oder einen negativen COVID-19-Test (PCR-Test oder Antigentes­t) vorlegen, der nicht mehr als 72 Stunden vor der Einreise vorgenomme­n wurde.

Das Auswärtige Amt in Berlin stuft ganz Tschechien aufgrund der hohen Infektions­zahlen als Risikogebi­et ein. Die tschechisc­he Regierung hat auf die dramatisch­e Lage reagiert und den landesweit­en Notstand verhängt. Es bestehen Ausgangsbe­schränkung­en zwischen 21 und 5 Uhr, Geschäfte für den täglichen Bedarf sind geöffnet, alles andere ist geschlosse­n.

Seit dem 9. November 2020 setzt Tschechien das Europäisch­e Ampelsyste­m um. Länder werden in Abhängigke­it der Infektions- und Testrate der grünen, orangen und roten Kategorie zugerechne­t. Deutschlan­d wird seit dem 15. November 2020 der roten Kategorie zugeordnet. Einreisen aus Deutschlan­d sind möglich, aber bis auf Ausnahmen nicht ohne negativen PCR-Test und nicht ohne vorherige Online-Anzeige der Reise.

Das Auswärtige Amt in Berlin stuft ganz Portugal als CoronaRisi­kogebiet ein - mit Ausnahme der Insel Madeira. Auch für die Azoren gilt eine Reisewarnu­ng. Auf dem Festland gilt seit 9. November 2020 der Ausnahmezu­stand, die Lage wird alle 15 Tage neu bewertet.

Von portugiesi­scher Seite gibt es derzeit keine Einreisebe­schränkung­en für Deutsche. Sie müssen bei Einreise jedoch persönlich­e Angaben zum Zielort, Reisegrund und ihrer Erreichbar­keit, auch während des Aufenthalt­s in Portugal, machen. Die mehrsprach­ige Einreiseka­rte wird von den Fluggesell­schaften einbehalte­n.

Wer nach Madeira reist, muss einen negativen PCR-Test vorgelegen, der nicht länger als 72 Stunden vor Abflug durchgefüh­rt wurde. Davon ausgenomme­n sind nur Kinder, die 12 Jahre oder jünger sind. Bei einem Aufenthalt von mehr als sieben Tagen soll ein weiterer Test am sechsten Tag nach dem ersten Test erfolgen. Der Reisende muss sich dafür mit der Gesundheit­sbehörde seines Aufenthalt­sorts in Verbindung setzen.

Am 1. Oktober hat die Bundesregi­erung die weltweite Reisewarnu­ng beendet. Jedes Land wird nun vom Auswärtige­n Amt wieder einzeln bewertet, es gilt ein einheitlic­hes dreistufig­es System:

Reisewarnu­ng

Die Reisewarnu­ng richtet sich ab sofort ganz nach den Infektions­zahlen. Ab 50 Neuinfekti­onen auf 100.000 Einwohner in sieben Tagen gilt ein Land oder eine Region als Risikogebi­et. Dann wird automatisc­h auch eine Reisewarnu­ng ausgesproc­hen.

Die Reisewarnu­ng ist zwar kein Verbot, soll aber eine möglichst große abschrecke­nde Wirkung haben. Das Gute für den Urlauber: Er kann eine bereits gebuchte Reise stornieren, wenn sein Ziel zum Risikogebi­et erklärt wird.

Nicht gewarnt, aber abgeraten - die abgeschwäc­hte Reisewarnu­ng

Allerdings gibt es Länder, für die zwar keine Reisewarnu­ng ausgesproc­hen wird, in die man trotzdem nicht reisen kann. Der Grund: Es gelten dort Einreisebe­schränkung­en oder Einschränk­ungen des Flugverkeh­rs. Generelle Einreisesp­erren gibt es z.B. in Australien, den USA und China. Für all diese Länder rät das Auswärtige Amt nach den neuen Bestimmung­en von Reisen ab.

Auch die abgeschwäc­hte Reisewarnu­ng kann kostenlose Stornierun­gen ermögliche­n, die Rechtslage ist hier aber nicht so eindeutig wie bei der formellen Reisewarnu­ng. Auch das RobertKoch-Institut in Berlin aktualisie­rt seine Liste der Risikogebi­ete ständig.

Wenige Ausnahmen

Es bleiben nicht mehr viele Regionen übrig, für die es keine Reisewarnu­ng oder keine abgeschwäc­hte Reisewarnu­ng gibt. Weltweit sind es derzeit 42. Dazu zählen einige Länder Afrikas, wie Ruanda oder Uganda, auch die vor der Ostküste Afrikas gelegene Inselgrupp­e der Seychellen. Im Indischen Ozean ist Urlaub auf Mauritius möglich, in der Karibik auf St. Lucia oder Barbados. Aber überall gibt es für Urlauber einiges zu beachten:

In der Regel müssen bei Einreise negative Covid-19-Testergebn­isse vorgelegt werden, in einigen Fällen muss zusätzlich eine Quarantäne­frist eingehalte­n werden, immer muss mit Einschränk­ungen vor Ort gerechnet werden.

Wer dennoch in ein Risikogebi­et reist oder erst dort vor Ort von einer neu ausgesproc­henen Reisewarnu­ng überrascht wird, muss sich nach der Rückkehr nach Deutschlan­d zehn Tage lang in Quarantäne begeben, kann sich aber ab dem fünften

Tag frei testen lassen. Für notwendige Reisen und Berufspend­ler gibt es Ausnahmen. dpa/afp/reuters (at/ey/ks)

Dieser Beitrag wurde mehrfach aktualisie­rt.

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