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Bildbearbeitungs-Apps im Test: "PicsLeap für iOS"
Wer mit dem Smartphone fotografiert und schnell schöne Ergebnisse teilen will, braucht effektive Tools zur Bildbearbeitung. DW Digitales Leben testet die beliebtesten Apps. Diese Woche: "PicsLeap für iOS".
"PicsLeap" findet ihr kostenlos im Apple Store – kompatibel für iPhones und iPads. Die Anwendung wirbt mit hochwertigen Vorlagen und einfacher Bedienung, also haben wir darauf für euch im Test besonders drauf geachtet.
Auffällig ist auf den ersten Blick die große Auswahl an Filtern, die die App für Nutzer*innen parat hat. Filter sind in Gruppen wie Japan, Film oder Urban aufgeteilt – die Ergebnisse können sich sehen lassen. Auf den zweiten Blick wird jedoch schnell klar, dass von den weit über 100 Filtern nur 30 kostenlos verfügbar sind. Für das Upgrade auf „PicsLeap Pro" würden monatlich etwas über vier Euro fällig, die Version lässt sich aber drei Tage kostenlos testen.
Wem ein Filter besonders gefällt, der hat die Möglichkeit, ihn sich einmalig frei zu schalten –dafür müsstet ihr euch einen 30-sekündigen Werbeclip anschauen. Neben den Filtern und Effekten hat "PicsLeap" alle Standard-Bearbeitungstools in petto (Helligkeit, Schärfe, Sättigung, Schatten, Highlights, Temperatur, etc.). Zudem könnt ihr eure Bilder mit dem Cropping-Tool zurechtschneiden.
Design und Benutzeroberfläche sind definitiv nutzerfreundlich, die App hat auf unserem Test-iPad Air 2 einwandfrei funktioniert. "PicsLeap" muss mit zweierlei Maß gemessen werden. Die Aus
Top Cons:
- nur 30 Filter in der kostenlosen Version
- App nicht auf Deutsch verfügbar
Preis: Kostenlos für iOS PicsLeap Pro: 4,06€ monatlich
Hersteller: PicsLeap Co., Ltd
sind zwar offen, doch auch in Frankreich steht das öffentliche Leben still. Im ganzen Land gilt eine Ausgangssperre von 20 Uhr abends bis sechs Uhr morgens, in manchen Départements sogar schon ab 18 Uhr. Die Menschen dürfen dann nur mit triftigem Grund das Haus verlassen – einfache Spaziergänge, einkaufen oder Sport gehören nicht dazu.
Kultureinrichtungen, Sehenswürdigkeiten, Bars, Cafés und Restaurants bleiben über den 7. Januar hinaus geschlossen. Die ursprüngliche für den 7. Januar geplante Öffnung der französischen Skigebiete wird verschoben.
Auch vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Französisch-Guayana, St. Martin, sowie das Überseegebiet Französisch-Polynesien wird aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt. Von Reisen in die übrigen französischen Überseegebiete, für die Einreisebeschränkungen bestehen, wird dringend abgeraten.
Lebensmittelgeschäfte, Banken, die Post und Apotheken haben geöffnet. Die Öffnung der Skigebiete ist für den 18. Januar vorgesehen.
Die Einreise von deutschen Staatsbürgern nach Italien ist zwar grundsätzlich möglich - wie für die Bürger aus den meisten EU-Mitgliedstaaten. Seit dem 10. Dezember muss man jedoch eine Selbsterklärung ausfüllen und einen negativen PCR-Test vorweisen, der Test darf dabei nicht älter als 48 Stunden sein. Liegt kein Test vor, müssen die Reisenden sich in Selbstisolation begeben.
Das Auswärtige Amt in Berlin hat die Schweiz zum Risikogebiet erklärt und rät von nicht notwendigen, touristischen Reisen in das Nachbarland ab.
Deutsche Staatsangehörige können jedoch weiterhin uneingeschränkt in die Schweiz einreisen, so sie nicht aus einem deutschen Risikogebiet anreisen. Ist das der Fall, müssen sie sich in eine zehntägige Quarantäne begeben. Das gilt zur Zeit nur für das Bundesland Sachsen. Um zu entscheiden, ob in einem Staat oder Gebiet ein erhöhtes Ansteckungsrisiko herrscht, werden in der Schweiz die Neuansteckungen pro 100 000 Personen in den letzten 14 Tagen angeschaut. Wenn diese Inzidenz eines Landes um mindestens 60 höher ist als die Inzidenz in der Schweiz, kommt das Land auf die Liste.
Verglichen mit Deutschland und anderen Nachbarländern herrschen in der Schweiz moderate Corona-Maßnahmen. Ausgangssperren gibt es keine, landesweit schließen Restaurants, Bars, Läden, Museen, Bibliotheken sowie Sport- und Freizeitanlagen lediglich zwischen 19.00 Uhr und 06.00 Uhr morgens. Die Maßnahmen gelten bis 22. Januar.
Für die Öffnung der Skigebiete in der Schweiz gibt es keine einheitliche Regelung. Die Skigebiete können für den inländischen Tourismus öffnen, benötigen jedoch kantonale Sondergenehmigungen. chteten, dass Deutsche nach den strengen Maßnahmen in ihrem Land ab Mittwoch zu Weihnachtseinkäufen über die Grenze fahren könnten. Denn die Grenzen zwischen beiden Ländern sind offen, es finden keine Grenzkontrollen statt.
Das Auswärtige Amt in Berlin warnt vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Niederlande. Umgekehrt gilt Deutschland in den Niederlanden ebenfalls als Risikogebiet: Reisende aus Deutschland müssen sich in den Niederlanden für zehn Tage in Quarantäne begeben.
Das Auswärtige Amt warnt aufgrund hoher Infektionszahlen vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in das gesamte Vereinigte Königreich von Großbritannien und Nordirland, auf die Kanalinsel Jersey (Kronbesitz) sowie die Überseegebiete Bermuda und Gibraltar.
Für Einreisen nach England ist vom 11. Januar an ein negativer Corona-Test vorgeschrieben. Alle Reisenden, die mit dem Flug, Zug oder Schiff eintreffen, müssen einen entsprechenden
Nachweis vorlegen, der nicht älter als 72 Stunden sein darf, wie der britische Verkehrsminister Grant Shapps in der Nacht zum Freitag mitteilte. Mit der Maßnahme soll die Verbreitung neuer
Corona-Varianten unterbunden werden.
Wegen der Ausbreitung der neuen Virus-Mutation wurden die Corona- Maßnahmen in Großbritannien erneut verschärft. Der britische Premierminister Boris Johnson kündigte einen sechswöchigen harten Lockdown in ganz England an, der seit Mittwoch (6. Januar) in Kraft ist. Auch die schottische Regierung beschloss s trenge Aus - gangsbeschränkungen, die bereits von Dienstag an gelten.
Das bedeutet Ausgangssperre für rund 56 Millionen Engländer, sie dürfen ihr Zuhause dann nur noch in begründeten Fällen verlassen, etwa um zu arbeiten, einzukaufen oder für Arztbesuche. Die strengen Maßnahmen sollen voraussichtlich bis Mitte Februar aufrechterhalten werden.
Wegen der neuen COVID-19 Variante des Coronavirus hat die Bundesregierung den Reiseverkehr aus Großbritannien (und Südafrika) eingeschränkt. Die Passagierbeförderung von dort per Flugzeug, Schiff, Bahn oder Bus nach Deutschland ist Transportunternehmen vom 22. Dezember an bis zum 6. Januar weitgehend verboten.
Wer aus Deutschland in Großbritannien einreist, muss sich weiterhin auf eine 10tägige Quarantäne einstellen. Außer für Schottland, Wales und Nordirland besteht seit 15. Dezember 2020 auch die Möglichkeit, sich nach fünf Tagen von der Quarantäne zu befreien. Voraussetzung ist ein negativer COVID-19-Test.
Das Vereinigte Königreich war Anfang Dezember 2020 zu seinem Stufen-System der Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie zurückgekehrt. Für ganz London, Teile der Regionen South-East und East of England wie für ganz Wales gilt derzeit die höchste Warnstufe 4 des "Lockdowns". (Stand 4.1.2021) Das bedeutet weitreichende Einschränkungen des öffentlichen Lebens. Gastronomie, Hotels, Kulturstätten, Sportzentren, Freizeiteinrichtungen bleiben geschlossen.
In ganz Großbritannien drohen drastische Strafgelder für Verstöße gegen die CoronaRegeln: Das Nichteinhalten der Quarantänebestimmungen wird mit bis zu 10.000 Pfund (11.000 Euro) geahndet.
Dänemark ist inzwischen stark von COVID-19 betroffen. Nahezu alle Kommunen verzeichnen hohe Infektionszahlen, besonders stark betroffen ist der Großraum Kopenhagen. Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Dänemark mit Ausnahme von Grönland wird derzeit aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt. Bis einschließlich 17. Januar 2021 gilt im gesamten Land Dänemark ein Teillockdown. Restaurants, Cafés und Kneipen, sowie Kulturund Freizeiteinrichtungen bleiben geschlossen.
Schon seit dem 29. Oktober 2020 wird ganz Deutschland von den dänischen Behörden als COVID-19-Hochrisikoland eingestuft. Einreisen zu rein touristischen Zwecken von Personen mit Wohnsitz in Deutschland, mit Ausnahme von Schleswig-Holstein, sind nicht mehr erlaubt.
Es gelten jedoch Sonderregeln für Bewohner von Grenzregionen, darunter Reisende mit Wohnsitz in Schleswig-Holstein. Diese dürfen einreisen, wenn sie entweder einen wichtigen Grund nachweisen oder einen negativen COVID-19-Test (PCR-Test oder Antigentest) vorlegen, der nicht mehr als 72 Stunden vor der Einreise vorgenommen wurde.
Das Auswärtige Amt in Berlin stuft ganz Tschechien aufgrund der hohen Infektionszahlen als Risikogebiet ein. Die tschechische Regierung hat auf die dramatische Lage reagiert und den landesweiten Notstand verhängt. Es bestehen Ausgangsbeschränkungen zwischen 21 und 5 Uhr, Geschäfte für den täglichen Bedarf sind geöffnet, alles andere ist geschlossen.
Seit dem 9. November 2020 setzt Tschechien das Europäische Ampelsystem um. Länder werden in Abhängigkeit der Infektions- und Testrate der grünen, orangen und roten Kategorie zugerechnet. Deutschland wird seit dem 15. November 2020 der roten Kategorie zugeordnet. Einreisen aus Deutschland sind möglich, aber bis auf Ausnahmen nicht ohne negativen PCR-Test und nicht ohne vorherige Online-Anzeige der Reise.
Das Auswärtige Amt in Berlin stuft ganz Portugal als CoronaRisikogebiet ein - mit Ausnahme der Insel Madeira. Auch für die Azoren gilt eine Reisewarnung. Auf dem Festland gilt seit 9. November 2020 der Ausnahmezustand, die Lage wird alle 15 Tage neu bewertet.
Von portugiesischer Seite gibt es derzeit keine Einreisebeschränkungen für Deutsche. Sie müssen bei Einreise jedoch persönliche Angaben zum Zielort, Reisegrund und ihrer Erreichbarkeit, auch während des Aufenthalts in Portugal, machen. Die mehrsprachige Einreisekarte wird von den Fluggesellschaften einbehalten.
Wer nach Madeira reist, muss einen negativen PCR-Test vorgelegen, der nicht länger als 72 Stunden vor Abflug durchgeführt wurde. Davon ausgenommen sind nur Kinder, die 12 Jahre oder jünger sind. Bei einem Aufenthalt von mehr als sieben Tagen soll ein weiterer Test am sechsten Tag nach dem ersten Test erfolgen. Der Reisende muss sich dafür mit der Gesundheitsbehörde seines Aufenthaltsorts in Verbindung setzen.
Am 1. Oktober hat die Bundesregierung die weltweite Reisewarnung beendet. Jedes Land wird nun vom Auswärtigen Amt wieder einzeln bewertet, es gilt ein einheitliches dreistufiges System:
Reisewarnung
Die Reisewarnung richtet sich ab sofort ganz nach den Infektionszahlen. Ab 50 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner in sieben Tagen gilt ein Land oder eine Region als Risikogebiet. Dann wird automatisch auch eine Reisewarnung ausgesprochen.
Die Reisewarnung ist zwar kein Verbot, soll aber eine möglichst große abschreckende Wirkung haben. Das Gute für den Urlauber: Er kann eine bereits gebuchte Reise stornieren, wenn sein Ziel zum Risikogebiet erklärt wird.
Nicht gewarnt, aber abgeraten - die abgeschwächte Reisewarnung
Allerdings gibt es Länder, für die zwar keine Reisewarnung ausgesprochen wird, in die man trotzdem nicht reisen kann. Der Grund: Es gelten dort Einreisebeschränkungen oder Einschränkungen des Flugverkehrs. Generelle Einreisesperren gibt es z.B. in Australien, den USA und China. Für all diese Länder rät das Auswärtige Amt nach den neuen Bestimmungen von Reisen ab.
Auch die abgeschwächte Reisewarnung kann kostenlose Stornierungen ermöglichen, die Rechtslage ist hier aber nicht so eindeutig wie bei der formellen Reisewarnung. Auch das RobertKoch-Institut in Berlin aktualisiert seine Liste der Risikogebiete ständig.
Wenige Ausnahmen
Es bleiben nicht mehr viele Regionen übrig, für die es keine Reisewarnung oder keine abgeschwächte Reisewarnung gibt. Weltweit sind es derzeit 42. Dazu zählen einige Länder Afrikas, wie Ruanda oder Uganda, auch die vor der Ostküste Afrikas gelegene Inselgruppe der Seychellen. Im Indischen Ozean ist Urlaub auf Mauritius möglich, in der Karibik auf St. Lucia oder Barbados. Aber überall gibt es für Urlauber einiges zu beachten:
In der Regel müssen bei Einreise negative Covid-19-Testergebnisse vorgelegt werden, in einigen Fällen muss zusätzlich eine Quarantänefrist eingehalten werden, immer muss mit Einschränkungen vor Ort gerechnet werden.
Wer dennoch in ein Risikogebiet reist oder erst dort vor Ort von einer neu ausgesprochenen Reisewarnung überrascht wird, muss sich nach der Rückkehr nach Deutschland zehn Tage lang in Quarantäne begeben, kann sich aber ab dem fünften
Tag frei testen lassen. Für notwendige Reisen und Berufspendler gibt es Ausnahmen. dpa/afp/reuters (at/ey/ks)
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