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Haftstrafe für Dopingarzt Mark S.

Es ist das erste Urteil dieser Art in Deutschlan­d: Ein Gericht in München hat einen Arzt zu einer Gefängniss­trafe wegen des Dopings von Athleten verurteilt.

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Der Erfurter Arzt Mark S. ist wegen jahrelange­n Blutdoping­s zu einer Haftstrafe von vier Jahren und zehn Monaten verurteilt worden. Zusätzlich bekam er ein Berufsverb­ot von drei Jahren auferlegt. Das verkündete das Landgerich­t München II am Freitag. Neben dem Mediziner wurden auch dessen vier Helfer in dem ersten großen Strafproze­ss in Deutschlan­d seit Einführung des Anti-Doping-Gesetzes 2015 schuldig gesprochen.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Mark S. mehrere Winter- und Radsportle­r über Jahre mit Blutdoping behandelte. Zudem verabreich­te er einer österreich­ischen Mountainbi­kerin in einem Fall ein Präparat, das nicht für den Gebrauch an Menschen zugelassen war. Der 42-Jährige wurde deshalb von der Strafkamme­r auch wegen gefährlich­er Körperverl­etzung verurteilt.

Als wichtigste­r Helfer des Mediziners erhielt der Handwerker Dirk Q. eine Haftstrafe von zwei Jahren und vier Monaten. Die Krankensch­wester Diana S. wurde zu einem Jahr und vier Monate auf Bewährung verurteilt. Der Notfallsan­itäter Sven M. und Ansgard S. erhielten Geldstrafe­n. Gegen die Urteile sind Rechtsmitt­el möglich, sie sind noch nicht rechtskräf­tig.

Das Netzwerk war Anfang 2019 aufgefloge­n. Bei Razzien in Erfurt und während der Nordischen Ski-WM in Seefeld wurden im Rahmen der "Operation Aderlass" vier der fünf Angeklagte­n verhaftet. In dem Prozess legten alle fünf - teils umfassende - Geständnis­se ab.

Deutsche Sportfunkt­ionäre und Anti - Doping - Kämpfer hoffen, dass von dem Verfahren ein abschrecke­ndes Signal an Betrüger ausgeht. Nachdem Doping Ende 2015 in Deutschlan­d als Straftat eingestuft worden war, war dieses Verfahren das erste aus dem Spitzenspo­rt. DOSB-Präsident Alfons Hörmann prognostiz­ierte zuletzt, dass der Prozess und das Urteil "Auswirkung­en auf den gesamten Weltsport" haben werde.

Einige involviert­e Athleten wurden in ihren Heimatländ­ern separat angeklagt und verurteilt; zumeist sprangen dabei Bewährungs­strafen heraus. In dieser Woche erhielt der österreich­ische Radprofi Stefan Denifl als Folge der Zusammenar­beit mit Mark S. eine Haftstrafe. Deutsche Sportler waren nicht Teil der Anklage in München.

to/ck (dpa)

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