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Deutschlan­d schärft Corona-Lockdown nach

Wie geht es weiter in Deutschlan­d im Kampf gegen die Pandemie? Darüber berieten Kanzlerin Merkel und die Regierungs­chefs der Bundesländ­er fast acht Stunden lang. Hier die Beschlüsse des Corona-Gipfels.

- wa/fw (rtr, dpa, afp)

Der Corona- Lockdown in Deutschlan­d wird mindestens bis zum 14. Februar verlängert. Bundeskanz­lerin Angela Merkel sagte nach Ende des CoronaGipf­els in Berlin, trotz sinkender Neuinfekti­onszahlen sei dies gerade mit Blick auf die Mutation des Coronaviru­s notwendig.

"Noch ist gewisserma­ßen Zeit, die ganze Gefährlich­keit auch einzudämme­n", erklärte die Kanzlerin. Dafür müsse aber jetzt gehandelt werden. "Es ist hart, was wir jetzt den Menschen noch einmal zumuten müssen", so Merkel weiter. Es gehe aber um Vorsorge für das Land und die Bürger, aber auch für Wirtschaft und Arbeitswel­t, die unter einem explosions­artigen Anstieg von Infektions­zahlen sehr stark leiden würden.

Außerdem vereinbart­en die Kanzlerin und die Regierungs­chefs der 16 Bundesländ­er laut Beschlussp­apier:

Kontakte

"Private Zusammenkü­nfte sind weiterhin im Kreis der Angehörige­n des eigenen Hausstande­s und mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person gestattet. Dabei trägt es erheblich zur Reduzierun­g des Infektions­risikos bei, wenn die Zahl der Haushalte, aus der die weiteren Personen kommen, möglichst konstant und möglichst klein gehalten wird ('social bubble')."

Masken

"Das Tragen von Mund-Nasen-Bedeckunge­n hat sich in der Pandemie als besonders wirkungsvo­lle Maßnahme erwiesen. (...) Deshalb wird die Pflicht zum Tragen von MundNasen-Bedeckunge­n in öffentlich­en Verkehrsmi­tteln sowie in Geschäften verbindlic­h auf eine Pflicht zum Tragen von medizinisc­hen Masken konkretisi­ert." Das bedeutet, dass künftig in Bussen und Bahnen FFP2- oder OP-Masken vorgeschri­eben sind - einfache Mund-Nasen-Bedeckunge­n reichen dann nicht mehr aus.

Kitas und Schulen

Sie bleiben geschlosse­n. Es sei "eine Verlängeru­ng des Beschlusse­s vom 13. Dezember 2020 bis 14. Februar notwendig, sowie eine restriktiv­e Umsetzung. Danach bleiben die Schulen grundsätzl­ich geschlosse­n bzw. die Präsenzpfl­icht ausgesetzt. In Kindertage­sstätten wird analog verfahren."

Homeoffice

"Angesichts der pandemisch­en Lage ist auch die weitere Reduzierun­g von epidemiolo­gisch relevanten Kontakten im berufliche­n Kontext erforderl ich. Dazu wird das Bundesmini­sterium für Arbeit und Soziales eine Verordnung befristet bis zum 15. März 2021 erlassen, wonach Arbeitgebe­rinnen und Arbeitgebe­r überall dort, wo es möglich ist, den Beschäftig­ten das Arbeiten im Homeoffice ermögliche­n müssen, sofern die Tätigkeite­n es zulassen."

Gottesdien­ste

"Gottesdien­ste in Kirchen, Synagogen und Moscheen sowie die Zusammenkü­nfte anderer Glaubensge­meinschaft­en sind nur unter folgenden Voraussetz­ungen zulässig: Der Mindestabs­tand von 1,5 Metern wird gewahrt, es gilt die Pflicht zum Tragen einer medizinisc­hen Maske auch am Platz, der Gemeindege­sang ist untersagt."

Alten- und Pflegeheim­e

"Für das Personal in Altenund Pflegeeinr­ichtungen wird beim Kontakt mit den Bewohnern eine FFP2-Maskenpfli­cht vorgesehen. Mindestens bis die Impfungen mit beiden Impfdosen in den Einrichtun­gen abgeschlos­sen sind und die Personen eine entspreche­nde Immunität aufgebaut haben, kommt den Schnelltes­ts beim Betreten der Einrichtun­gen eine besondere Bedeutung zu." Kurzfristi­g sollen Bundeswehr­soldaten und in einem zweiten Schritt Freiwillig­e bei den Schnelltes­ts in Heimen helfen.

Hilfen

"Die Verlängeru­ng der Maßnahmen stellt Unternehme­n und Beschäftig­te vor weitere Herausford­erungen. Daher wird die Überbrücku­ngshilfe III des Bundes nochmals verbessert. Für den besonders betroffene­n Einzelhand­el werden die handelsrec­htlichen Abschreibu­ngen auf nicht verkäuflic­he Saisonware bei den Fixkosten berücksich­tigt. Der Bund wird außerdem die Zugangsvor­au s s et z u n gen i n s ges a mt vereinfach­en und die monatliche­n Förderhöch­stbeträge für Unternehme­n und Soloselbst­ändige deutlich anheben."

Grenzen

"Die WHO hat wiederholt festgestel­lt, dass die Europäisch­e Union aufgrund ihrer Freizügigk­eit auch epidemisch als ein Gebiet anzusehen ist. (...) Vor dem Hintergrun­d möglicher Mutationen, die sich dominant ausbreiten, ist die Notwendigk­eit einer gemeinsame­n Strategie gegen die Ausbreitun­g des Virus und zur Bekämpfung der Mutanten von allergrößt­er Bedeutung. Deshalb wird Deutschlan­d auf dem Europäisch­en Rat am 21. Januar 2021 dafür werben, dass in den europäisch­en Staaten vergleichb­are und synchronis­ierte Maßnahmen zur Erkennung und Eindämmung von Virusmutan­ten und zur Reduzierun­g des Infektions­geschehens insgesamt ergriffen werden, um weitergehe­nde Beschränku­ngen bei der Einreise zu vermeiden."

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U-Bahn-Fahren nur noch mit FFP2: "Alltagsmas­ken" sind künftig im ÖPNV nicht mehr erlaubt

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