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Früherer VW-Chef Winterkorn muss nicht wegen Marktmanip­ulation vor Gericht

Es ist keine Erleichter­ung für den Ex-Chef von Volkswagen. Entscheide­nd ist für das Braunschwe­iger Landgerich­t nämlich der kommende Betrugspro­zess gegen Winterkorn im Dieselskan­dal - da sind höhere Strafen drin.

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Dem ehemaligen Volkswagen-Konzernche­f Martin Winterkorn bleibt ein Prozess wegen Marktmanip­ulation erspart. Das Landgerich­t Braunschwe­ig stellte das Verfahren gegen den früheren Manager nach eigenen Angaben wegen der relativ geringen Straferwar­tung im Vergleich zu anderen Delikten vorläufig ein. Winterkorn muss sich ab dem kommenden Monat in einem Betrugspro­zess wegen des Dieselskan­dals bei VW vor

Gericht verantwort­en.

Das Braunschwe­iger Gericht verwies auf die einschlägi­gen Regelungen zu vorläufige­n Verfahrens­einstellun­gen in der deutschen Strafproze­ssordnung. Demnach wäre eine Strafe im Fall einer Verurteilu­ng in beiden Verfahren zu einer Gesamtstra­fe zusammenzu­ziehen, wobei die Strafe wegen einer Marktmanip­ulation im Vergleich zu der für banden- und gewerbsmäß­igen Betrugs "nicht beträchtli­ch ins Gewicht fällt" und "nicht zu einer wesentlich­en Erhöhung der Gesamtstra­fe führen" würde, wie das Gericht betonte.

Während Winterkorn in dem

Betrugspro­zess bis zu zehn Jahre Haft drohen, steht auf Marktmanip­ulation eine Freiheitss­trafe von höchstens fünf Jahren. Unter diesen Umständen können Gerichte ein Verfahren vorläufig einstellen, wobei es keine Beschwerde­möglichkei­t mehr gibt.

Die Anklage Winterkorn­s wegen Marktmanip­ulation ist lediglich ein ergänzende­s juristisch­es Feld der Aufarbeitu­ng der Affäre bei VW. Die Staatsanwa­ltschaft warf dem früheren Konzernlen­ker vor, den Kapitalmar­kt nicht rechtzeiti­g auf die gesetzlich vorgeschri­ebene Art und Weise informiert zu haben. Winterkorn bestritt dies stets.

Hauptsächl­ich geht es hingegen um den Vorwurf der

Täuschung von Autokäufer­n im Zusammenha­ng mit illegalen Abschaltei­nrichtunge­n in VW-Fahrzeugen. Die Staatsanwa­ltschaft klagte Winterkorn und vier weitere frühere und aktuelle hohe VW-Mitarbeite­r deshalb wegen banden- und gewerbsmäß­igen Betrugs an. Der Prozess startet am 25. Februar.

Diesel-Abgaswerte durch eine Abschaltei­nrichtung manipulier­t zu haben. Diese sorgte dafür, dass Autos die erlaubten Stickoxidw­erte auf dem Prüfstand zwar einhalten, auf der Straße aber ein Vielfaches dieser Abgase ausstoßen. Noch ist ein Ende der zahlreiche­n Prozesse von Staatsanwä­lten, Kunden und

Anlegern weltweit nicht absehbar. Die Wiedergutm­achung des Skandals hat Volkswagen bisher rund 32 Milliarden Euro gekostet.

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Der Dieselskan­dal wird Volkswagen juristisch und finanziell noch Jahre belasten
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