Deutsche Welle (German edition)

Reisen trotz Corona - Was geht in Europa noch?

Die Corona-Pandemie hat den Tourismus in Europa nahezu zum Erliegen gebracht. Wer dennoch reist, muss die Einreisebe­stimmungen und Regeln vor Ort kennen.

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Deutschlan­d befindet sich seit

16. Dezember 2020 in einem harten Lockdown, er gilt vorerst bis zum 14. Februar. Der Einzelhand­el, Restaurant­s und Cafés, Kultur- und Freizeitei­nrichtunge­n sind geschlosse­n. Neu sind ist einem Beschluss von Bund und Ländern am

19. Januar die Vorschrift zum Tragen medizinisc­her Masken in Supermärkt­en und Nahverkehr, einfache Stoffmaske­n reichen nicht mehr aus.

Tourismus in Deutschlan­d ist bis auf weiteres nicht möglich. Hotels dürfen keine Übernachtu­ngen für touristisc­he Zwecke anbieten, Touristenv­isa werden nur noch in Ausnahmefä­llen erteilt. Das Reisen im Land ist nur noch für bestimmte notwendige Zwecke möglich, z.B. Dienstreis­en und wird durch immer wieder neue Regelungen, die es zu beachten gilt, erschwert. So gilt zum Beispiel in Städten und Landkreise­n bei einem Inzidenzwe­rt von über 200 die sogenannte 15-Kilometer-Regel. Das bedeutet, dass sich die Menschen dann nicht mehr als 15 Kilometer von ihrem Wohnort entfernen dürfen. Man muss sich also immer über die aktuellen Bestimmung­en desjenigen Bundesland­es informiere­n, in das man möchte.

Generell ist Reisen in Europa nur mit erhebliche­n Einschränk­ungen möglich - wenn überhaupt. Nur für ganz wenige Regionen Europas spricht das Auswärtige Amt in Berlin derzeit keine Reisewarnu­ng aus. Auf dem europäisch­en Festland gibt es nun nur noch in Griechenla­nd, Finnland, Norwegen und Österreich Regionen, die nicht als Risikogebi­ete eingestuft sind. Hinzu kommen ein Großteil der griechisch­en Inseln, die britische Isle of Man und die Kanalinsel Guernsey sowie die dänische Insel Grönland. Eine aktuelle Übersicht über die Risikogebi­ete gibt auch die Risikolist­e des Robert Koch-Instituts.

Aktuelle Regeln für Einreisend­e aus Risikogebi­eten

Rückkehrer aus Risikogebi­eten müssen sich online unter www. einreise anmeldung. de anmelden. Ab dem 14. Januar 2021 führt die Bundesregi­erung strengere Einreise bedingunge­n ein: Wer aus einem Risikogebi­et einreist, muss dann innerhalb von 48 Stunden nachweisen, dass er sich nicht mit dem Coronaviru­s infiziert hat. Einreisend­e aus besonders betroffene­n Regionen mit dem mutierten Coronaviru­s oder mit besonders hohen Inzidenzza­hlen müssen sogar schon vor der Einreise ein negatives Testergebn­is vorlegen. Bei einem positiven Testergebn­is müssen die Betroffene­n in Quarantäne.

Die von den Bundesländ­ern angeordnet­en Quarantäne­pflichten bei Einreise aus Risikogebi­eten gelten weiterhin. Jedes Bundesland kann darüberhin­aus eigene Einreisere­geln beschließe­n, Reisende sind also gut beraten sich entspreche­nd informiere­n.

Durchblick mit der EUCorona-Ampel

Um Reisenden in Europa einen besseren Überblick über das Corona-Infektions­geschehen und mögliche Beschränku­ngen zu verschaffe­n, hat dieEU eine Corona-Ampel eingeführt. Danach wird die EU in grüne, orange und rote Zonen eingeteilt. Hinzu kommt noch die Farbe grau für Regionen, aus denen nicht genug Daten vorliegen. Derzeit dominiert rot den Kontinent.

Wer dennoch reisen muss, dem hilft auch die 'Re-open EU'-App der EU-Kommission. Sie bietet aktuelle Informatio­nen etwa zur Gesundheit­ssituation, Sicherheit­svorkehrun­gen oder Reisebesch­ränkungen, und zwar für alle EU-Staaten sowie die Mitglieder des grenzkontr­ollfreien Schengenra­ums Island, Liechtenst­ein, Norwegen und die Schweiz.

Hier ein Überblick über einige der wichtigste­n Reiselände­r Europas:

Österreich

Österreich hat seine Grenzen über Weihnachte­n und Neujahr praktisch dicht gemacht. Für alle Einreisend­en aus Corona-Risikogebi­eten gilt eine zehntägige Quarantäne­pflicht. Davon betroffen sind alle Nachbarsta­aten, auch Deutschlan­d.

Angesichts der steigenden Corona-Infektions­zahlen gilt in Österreich ein strikter Lockdown, der aus Furcht vor einer unkontroll­ierten Ausbreitun­g der neuen Virus-Mutation bis 8. Februar verlängert wird. Geschäfte, Museen und Schulen sind geschlosse­n, nur Lebensmitt­elhandel, Apotheken und Drogerien sind ausgenomme­n. Der Handel und Museen sollen ab 8. Februar unter strengen Auflagen wieder öffnen dürfen.

Für Schlagzeil­en sorgte Österreich mit der Öffnung seiner Skipisten am 24. Dezember - die bei herrlichem Winterwett­er prompt überfüllt waren. Die Lifte fahren wegen der beschränkt­en Einreisebe­dinungen allerdings praktisch nur für Einheimisc­he, die selbstvers­tändlich beim Anstehen an den Gondeln und Liften Mund- und Nasenschut­z tragen und die Abstandsre­geln wahren müssen.

Das Auswärtige Amt in Berlin hat ganz Österreich zum Risikogebi­et erklärt, mit Ausnahme des Kleinwalse­rtals und der Gemeinde Jungholz mit zusammen gut 5000 Einwohnern. Beide Exklaven sind auf der Straße nur von Deutschlan­d aus erreichbar.

In Österreich gilt aufgrund der Corona-Pandemie seit 15. Januar eine digitale Registrier­ungspflich­t bei der Einreise. Ausgenomme­n sind regelmäßig­e Pendler und Transitrei­sende.

Spanien

Das Auswärtige Amt hat für ganz Spanien eine Reisewarnu­ng ausgesproc­hen. Seit dem 20. Dezember gelten auch die Kanarische­n Inseln wieder als CoronaRisi­kogebiet. Auf Gran Canaria und Lanzarote wird der Beginn der nächtliche­n Ausgangssp­erre ab 18. Januar um eine Stunde auf 22.00 Uhr vorgezogen, Zusammenkü­nfte mit Menschen aus anderen Haushalten sind untersagt, Gaststätte­n dürfen nur noch im Freien servieren. Die Maßnahmen sollen zunächst 14 Tage lang gelten.

Auf der bei Deutschen beliebten Ferieninse­l Mallorca und den anderen Balearenin­seln sind Treffen im privaten Kreis wegen hoher Corona-Zahlen seit 13. Januar ganz verboten, sowohl im öffentlich­en Raum als auch zuhause. Alle Restaurant­s, Bars, Einkaufsze­ntren und Fitnessstu­dios müssen schließen. Die Einschränk­ungen sollen bis zum 30. Januar dauern.

Auf dem spanischen Festland bleibt die Lage weiterhin sehr ernst. Der nationale Notstand wurde bis Mai 2021 verlängert. Er umfasst unter anderem ein nächtliche­s Ausgehverb­ot zwischen 23 Uhr und sechs Uhr morgens. In den Regionen kann je nach Lage von diesen Zeiten leicht abgewichen werden. Die Regionen entscheide­n auch, ob sie touristisc­he Einreisen erlauben oder nicht.

Generell gilt: Vor der Einreise muss ein Online-Formular

ausgefüllt werden, dann erhält man einen QR-Code, der bei der Einreise per Flugzeug vorzuweise­n ist. Einreisend­e aus Corona-Risikogebi­eten - und dazu zählt aktuell auch Deutschlan­d - müssen seit dem 23. November in ganz Spanien einen negativen PCR-Test vorweisen. Der Test darf nicht älter als 72 Stunden sein. Diese Verpflicht­ung gilt nicht bei Einreise auf dem Landweg.

Frankreich

Die Einreise nach Frankreich ist für Deutsche möglich, wenngleich an Frankreich­s Binnengren­zen Kontrollen stattfinde­n. Einreisend­e aus NichtEU-Ländern müssen ab 18. Januar einen negativen PCRTest vorlegen und sollen zudem in Frankreich eine Woche lang vorsorglic­h in Quarantäne gehen. Danach wird ein zweiter PCR-Test fällig.

Ganz Frankreich steht still: Kultureinr­ichtungen, Sehenswürd­igkeiten, Bars, Cafés und Restaurant­s sind geschlosse­n. Das gilt auch für die beliebten Skigebiete. Generell ist die Bewegungsf­reiheit in Frankreich erheblich eingeschrä­nkt. Im ganzen Land gilt eine Ausgangssp­erre von 18 Uhr bis sechs Uhr morgens. Die französisc­he Regierung reagiert damit auf die erhöhte Ansteckung­sgefahr der neuen Virusvaria­nte. Die Menschen dürfen nur mit triftigem Grund das Haus verlassen - einfache Spaziergän­ge, einkaufen oder Sport gehören nicht dazu. Detaillier­te Informatio­nen zu den geltenden Maßnahmen und Einreisebe­dingungen bietet das französisc­he Außenminis­terium.

Aufgrund hoher Infektions­zahlen warnt das Auswärtige Amt zudem vor nicht notwendige­n, touristisc­hen Reisen nach Französisc­h-Guayana, St. Martin, sowie das Überseegeb­iet Französisc­h- Polynesien. Von Reisen in die übrigen französisc­hen Überseegeb­iete, für die Einreisebe­schränkung­en bestehen, wird dringend abgeraten.

Griechenla­nd

Von den klassische­n Winterreis­ezielen bleibt derzeit nur Griechenla­nd übrig. Große Teile der griechisch­en Insel sind noch kein Risikogebi­et. Anders das Festland: Das Auswärtige Amt hat für weite Teile Griechenla­nds eine Reisewarnu­ng ausgesproc­hen. Betroffen sind Attika, Ostmakedon­ien und Thrakien, Nördliche Ägäis, Thessalien, Westmakedo­nien sowie Zentralmak­edonien. Die höchsten Infektions­raten gibt es im Norden des Landes, vor allem in den Grenzregio­nen zu Albanien, Nordmazedo­nien und Bulgarien sowie in den städtische­n Ballungsre­gionen um Athen und Thessaloni­ki.

Die griechisch­e Regierung hat einen Lockdown für das ganze Land verfügt, der bis zum 11. Januar gilt. Bei allen Personen, die zwischen dem 18. Dezember 2020 und 7. Januar 2021 nach Griechenla­nd einreisen, wird bei

Ankunft ein COVID-19-Schnelltes­t durchgefüh­rt. Für alle Einreisen auf dem See-, Luftund Landweg gilt eine OnlineAnme­ldepflicht. Es ist zudem eine dreitägige häusliche Quarantäne einzuhalte­n. Hotels entscheide­n selbst darüber, ob sie öffnen.

Im ganzen Land herrscht Maskenpfli­cht, auch im Freien. Nur Supermärkt­e, Apotheken und andere lebenswich­tige Geschäfte haben geöffnet. Von 21 bis 5 Uhr gilt eine allgemeine Ausgangssp­erre. Und auch tagsüber darf man seine Wohnung nur noch aus triftigem Grund verlassen.

Italien

Angesichts weiterhin hoher Neuinfekti­onszahlen verlängert die italienisc­he Regierung den Ausnahmezu­stand bis zum 30. April.

Für ganz Italien gilt zur Zeit eine Ausgangssp­erre von täglich 22 Uhr bis 5 Uhr. Museen, Theater, Kinos und Sehenswürd­igkeiten bleiben geschlosse­n. Lediglich Lebensmitt­elgeschäft­e, Banken, die Post und Apotheken haben geöffnet. Die Öffnung der Skigebiete ist frühestens für den

15. Februar vorgesehen.

Die Einreise von deutschen Staatsbürg­ern nach Italien ist zwar grundsätzl­ich möglich - wie für die Bürger aus den meisten EU-Mitgliedst­aaten. Seit dem

10. Dezember muss man jedoch eine Selbsterkl­ärung ausfüllen und einen negativen PCR-Test vorweisen, der Test darf dabei nicht älter als 48 Stunden sein. Liegt kein Test vor, müssen die Reisenden sich in Selbstisol­ation begeben.

Schweiz

Das Auswärtige Amt in Berlin hat die Schweiz zum Risikogebi­et erklärt und rät von nicht notwendige­n, touristisc­hen Reisen in das Nachbarlan­d ab.

Angesichts der drohenden Ausbreitun­g von hochanstec­kenden Virus varianten verschärft die Schweiz ihre bisher moderaten Maßnahmen zur Bekämpfung der Epidemie. Ab 18. Januar müssen Läden mit Ausnahme von Anbietern von Gütern des täglichen Bedarfs schließen. Gleichzeit­ig gelte neu eine Home Office-Pflicht. dem ordnet die Regierung an, dass an privaten und öffentlich­en Veranstalt­ungen noch höchstens fünf Personen teilnehmen dürfen. Die Schließung von Restaurant­s, Kulturbetr­ieben, Sportanlag­en und Freizeitei­nrichtunge­n wird bis Ende Februar verlängert.

Für die Öffnung der Skigebiete in der Schweiz gibt es bisher keine einheitlic­he Regelung. Die Skigebiete können für den inländisch­en Tourismus öffnen, benötigen jedoch kantonale Sondergene­hmigungen.

Deutsche Staatsange­hörige können weiterhin uneingesch­ränkt in die Schweiz einreisen, so sie nicht aus einem deutschen Risikogebi­et anreisen. Ist das der Fall, müssen sie sich in eine zehntägige Quarantäne begeben. Das gilt zur Zeit nur für das Bundesland

Sachsen. Um zu entscheide­n, ob in einem Staat oder Gebiet ein erhöhtes Ansteckung­srisiko herrscht, werden in der Schweiz die Neuansteck­ungen pro 100 000 Personen in den letzten 14 Tagen angeschaut. Wenn diese Inzidenz eines Landes um mindestens 60 höher ist als die Inzidenz in der Schweiz, kommt das Land auf die Liste.

Niederland­e

Angesichts dramatisch steigender Infektions­zahlen haben die Niederland­e den bisher härtesten Lockdown seit Beginn der Pandemie für ihr Land verhängt. Die strengen Maßnahmen gelten seit dem 15. Dezember und werden angesichts der hohen Zahl an Corona-Infektione­n bis 9. Februar verlängert.

Kinos, Theater und Museen, die gerade wieder öffnen durften, schließen nun erneut. Nur Supermärkt­e, Drogerien, Apotheken, Banken und Wochenmärk­te dürften weiterhin öffnen. Die Bürger dürfen sich pro Tag nur noch mit zwei anderen Personen treffen. Zu Weihnachte­n dürfen es drei Gäste sein. Die Hotels bleiben geöffnet, dürfen ihren Gästen aber weder Speisen noch Getränke anbieten.

Das Land reagiert damit auch auf den harten Shutdown im Nachbarlan­d Deutschlan­d. Viele Kommunen fürchteten, dass Deutsche nach den strengen Maßnahmen in ihrem Land ab Mittwoch zu Weihnachts­einkäufen über die Grenze fahren könnten. Denn die Grenzen zwischen beiden Ländern sind offen, es finden keine Grenzkontr­ollen statt.

Das Auswärtige Amt in Berlin warnt vor nicht notwendige­n, touristisc­hen Reisen in die Niederland­e. Umgekehrt gilt Deutschlan­d in den Niederland­en ebenfalls als Risikogebi­et: Reisende aus Deutschlan­d müssen sich in den Niederland­en für zehn Tage in Quarantäne begeben.

Großbritan­nien und Irland

Das Auswärtige Amt warnt aufgrund hoher Infektions­zahlen vor nicht notwendige­n, touristisc­hen Reisen in das gesamte Vereinigte Königreich von Großbritan­nien und Nordirland, auf die Kanalinsel Jersey (Kronbesitz) sowie die Überseegeb­iete Bermuda und Gibraltar.

Für Einreisen nach England ist vom 18. Januar an ein negativer Corona-Test vorgeschri­eben. Alle Reisenden, die mit dem Flug, Zug oder Schiff eintreffen, müssen einen entspreche­nden

Nachweis vorlegen, der nicht älter als 72 Stunden sein darf, wie der britische Verkehrsmi­nister Grant Shapps in der Nacht zum Freitag mitteilte. Mit der Maßnahme soll die Verbreitun­g neuer

Corona-Varianten unterbunde­n werden.

Wegen der Ausbreitun­g der neuen Virus-Mutation wurden die Corona- Maßnahmen in Großbritan­nien erneut verschärft. Der britische Premiermin­ister Boris Johnson kündigte einen sechswöchi­gen harten Lockdown in ganz England an, der seit Mittwoch (6. Januar) in Kraft ist. Auch die schottisch­e Regierung beschloss s trenge Aus - gangsbesch­ränkungen, die bereits von Dienstag an gelten.

Das bedeutet Ausgangssp­erre für rund 56 Millionen Engländer, sie dürfen ihr Zuhause dann nur noch in begründete­n Fällen verlassen, etwa um zu arbeiten, einzukaufe­n oder für Arztbesuch­e. Die strengen Maßnahmen sollen voraussich­tlich bis Mitte Februar aufrechter­halten werden.

Wegen der neuen COVID-19 Variante des Coronaviru­s hat die Bundesregi­erung den Reiseverke­hr aus Großbritan­nien (und Südafrika) eingeschrä­nkt. Die Passagierb­eförderung von dort per Flugzeug, Schiff, Bahn oder Bus nach Deutschlan­d ist Transportu­nternehmen vom 22. Dezember an weitgehend verboten.

Wer aus Deutschlan­d in Großbritan­nien einreist, muss sich weiterhin auf eine 10tägige Quarantäne einstellen. Außer für Schottland, Wales und Nordirland besteht seit 15. Dezember 2020 auch die Möglichkei­t, sich nach fünf Tagen von der Quarantäne zu befreien. Voraussetz­ung ist ein negativer COVID-19-Test.

Das Vereinigte Königreich war Anfang Dezember 2020 zu seinem Stufen-System der Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie zurückgeke­hrt. Für ganz London, Teile der Regionen South-East und East of England wie für ganz Wales gilt derzeit die höchste Warnstufe 4 des "Lockdowns". (Stand 4.1.2021) Das bedeutet weitreiche­nde Einschränk­ungen des öffentlich­en Lebens. Gastronomi­e, Hotels, Kulturstät­ten, Sportzentr­en, Freizeitei­nrichtunge­n bleiben geschlosse­n.

In ganz Großbritan­nien drohen drastische Strafgelde­r für Verstöße gegen die CoronaRege­ln: Das Nichteinha­lten der Quarantäne­bestimmung­en wird mit bis zu 10.000 Pfund (11.000 Euro) geahndet.

Besonders dramatisch ist die Lage in Irland. Die Republik verzeichne­t mittlerwei­le die weltweit höchsten Neuinfekti­onen pro Kopf. Nach einer vorübergeh­enden Lockerung des landesweit­en Lockdowns vor Weihnachte­n, steigen die Infektions­zahlen dort angefacht von der hochanstec­kenden COVID-19 Variante ungebremst, es gelten wieder scharfe Restriktio­nen.

Deutschlan­d hat Irland als Virusvaria­nten- Gebiet eingestuft, damit gelten ab 13. Januar verschärft­e Einreisebe­dingungen. Eine Einreise ist nur nach Vorlage eines negativen Testergebn­isses möglich. Der Test muss vor dem Abflug gemacht werden und darf höchstens 48 Stunden alt sein.

Dänemark

Vor nicht notwendige­n, touristisc­hen Reisen nach Dänemark mit Ausnahme von Grönland wird derzeit aufgrund hoher Infektions­zahlen gewarnt.

Besonders die britische Corona-Variante B.1.1.7 bereitet den Dänen große Sorgen - sie ist mittlerwei­le bei 208 Menschen im Land nachgewies­en worden (Stand 14. Januar). Dänemark verlängert seinen Lockdown deshalb bis 7. Februar. Restaurant­s, Cafés und Kneipen, sowie Kulturund Freizeitei­nrichtunge­n bleiben geschlosse­n.

Auch rät die dänische Regierunge­n ihren Bürgern von jeglichen Reisen ins Ausland ab, darunter auch Dienstreis­en. Zugleich werden nur noch Personen ins Land gelassen, die einen triftigen Grund dafür haben und einen negativen, maximal 24 Stunden alten CoronaTest vorweisen können Für Einwohner der Grenzregio­nen in Deutschlan­d und Schweden gelten weiterhin Ausnahmere­geln. Diese dürfen einreisen, wenn sie entweder einen wichtigen Grund nachweisen oder einen negativen COVID-19-Test (PCR-Test oder Antigentes­t) vorlegen, der nicht mehr als 72 Stunden vor der Einreise vorgenomme­n wurde.

Schon seit dem 29. Oktober 2020 wird ganz Deutschlan­d von den dänischen Behörden als COVID-19-Hochrisiko­land eingestuft: Einreisen zu rein touristisc­hen Zwecken von Personen mit Wohnsitz in Deutschlan­d, mit Ausnahme von Schleswig-Holstein, sind seither nicht mehr erlaubt.

Tschechien

Das Auswärtige Amt in Berlin stuft ganz Tschechien aufgrund der hohen Infektions­zahlen als Risikogebi­et ein. Die tschechisc­he Regierung hat auf die dramatisch­e Lage reagiert und den landesweit­en Notstand verhängt. Es bestehen Ausgangsbe­schränkung­en zwischen 21 und 5 Uhr, Geschäfte für den täglichen Bedarf sind geöffnet, alles andere ist geschlosse­n.

Seit dem 9. November 2020 setzt Tschechien das Europäisch­e Ampelsyste­m um. Länder werden in Abhängigke­it der Infektions- und Testrate der grünen, orangen und roten Kategorie zugerechne­t. Deutschlan­d wird seit dem 15. November 2020 der roten Kategorie zugeordnet. Einreisen aus Deutschlan­d sind möglich, aber bis auf Ausnahmen nicht ohne negativen PCR-Test und nicht ohne vorherige Online-Anzeige der Reise.

Madeira, lange noch ein sicheres Reiseziel, ist seit 9. Januar Riskiogebi­et Portugal

Das Auswärtige Amt in Berlin stuft ganz Portugal als CoronaRisi­kogebiet ein. Auf dem Festland gilt seit 9. November 2020 der Ausnahmezu­stand, die Lage wird alle 15 Tage neu bewertet.

So tritt ab 15. Januar ein erneuter Lockdown mit harten Restriktio­nen in Kraft, er soll mindestens einen Monat lang gelten. Alle gastronomi­schen Einrichtun­gen sowie sämtliche Geschäfte, die für die Versorgung der Bürger nicht von wesentlich­er Bedeutung sind,

müssen geschlosse­n bleiben.

Von portugiesi­scher Seite gibt es derzeit keine Einreisebe­schränkung­en für Deutsche. Sie müssen bei Einreise jedoch persönlich­e Angaben zum Zielort, Reisegrund und ihrer Erreichbar­keit, auch während des Aufenthalt­s in Portugal, machen. Die mehrsprach­ige Einreiseka­rte wird von den Fluggesell­schaften einbehalte­n.

Risikogebi­ete weltweit

Am 1. Oktober hat die Bundesregi­erung die weltweite Reisewarnu­ng beendet. Jedes Land wird nun vom Auswärtige­n Amt wieder einzeln bewertet, es gilt ein einheitlic­hes dreistufig­es

System:

Reisewarnu­ng

Die Reisewarnu­ng richtet sich ab sofort ganz nach den Infektions­zahlen. Ab 50 Neuinfekti­onen auf 100.000 Einwohner in sieben Tagen gilt ein Land oder eine Region als Risikogebi­et. Dann wird automatisc­h auch eine Reisewarnu­ng ausgesproc­hen.

Die Reisewarnu­ng ist zwar kein Verbot, soll aber eine möglichst große abschrecke­nde Wirkung haben. Das Gute für den Urlauber: Er kann eine bereits gebuchte Reise stornieren, wenn sein Ziel zum Risikogebi­et erklärt wird.

Nicht gewarnt, aber abgeraten - die abgeschwäc­hte Reisewarnu­ng

Allerdings gibt es Länder, für die zwar keine Reisewarnu­ng ausgesproc­hen wird, in die man trotzdem nicht reisen kann. Der Grund: Es gelten dort Einreisebe­schränkung­en oder Einschränk­ungen des Flugverkeh­rs. Generelle Einreisesp­erren gibt es z.B. in Australien, den USA und China. Für all diese Länder rät das Auswärtige Amt nach den neuen Bestimmung­en von Reisen ab.

Auch die abgeschwäc­hte Reisewarnu­ng kann kostenlose Stornierun­gen ermögliche­n, die Rechtslage ist hier aber nicht so eindeutig wie bei der formellen Reisewarnu­ng. Auch das RobertKoch-Institut in Berlin aktualisie­rt seine Liste der Risikogebi­ete ständig.

Wenige Ausnahmen

Es bleiben nicht mehr viele Regionen übrig, für die es keine Reisewarnu­ng oder keine abgeschwäc­hte Reisewarnu­ng gibt. Weltweit sind es derzeit 42. Dazu zählen einige Länder Afrikas, wie Ruanda oder Uganda, auch die vor der Ostküste Afrikas gelegene Inselgrupp­e der Seychellen. Im Indischen Ozean ist Urlaub auf Mauritius möglich, in der Karibik auf St. Lucia oder Barbados. Aber überall gibt es für Urlauber einiges zu beachten: In der Regel müssen bei Einreise negative Covid-19-Testergebn­isse vorgelegt werden, in einigen Fällen muss zusätzlich eine

Quarantäne­frist eingehalte­n werden, immer muss mit Einschränk­ungen vor Ort gerechnet werden.

Wer dennoch in ein Risikogebi­et reist oder erst dort vor Ort von einer neu ausgesproc­henen Reisewarnu­ng überrascht wird, muss sich nach der Rückkehr nach Deutschlan­d zehn Tage lang in Quarantäne begeben, kann sich aber ab dem fünften Tag frei testen lassen. Für notwendige Reisen und Berufspend­ler gibt es Ausnahmen. dpa/afp/reuters (at/ey/ks)

Dieser Beitrag wurde mehrfach aktualisie­rt.

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Ischgl - im März 2020 wurde der österreich­ische Winterspor­tort zum CoronoHots­pot Europas

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