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Millionen EU-Bürger wollen in Großbritan­nien bleiben

Nach dem Austritt Großbritan­niens aus der EU und dem gemeinsame­n Binnenmark­t wollen viele EU-Bürger dort bleiben. Das Innenminis­terium in London hat inzwischen knapp 4,9 Millionen Anträge auf Bleiberech­t erhalten.

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Knapp 4,4 Millionen der Anträge wurden demnach positiv entschiede­n. Rund 34.000 wurden abgelehnt. Seit dem endgültige­n EU-Austritt Großbritan­niens aus dem europäisch­en Binnenmark­t zum Jahreswech­sel ist die Personenfr­eizügigkei­t zwischen der Insel und dem Kontinent abgeschaff­t. Anders als bisher dürfen EU-Bürger nicht mehr ohne weiteren Nachweis in Großbritan­nien leben und arbeiten.

Ein digitaler Nachweis soll ausreichen

Bürger aus der Europäisch­en Union, dem Europäisch­en Wirtschaft­sraum und der Schweiz, die sich bereits vor dem 31. Dezember 2020 in Großbritan­nien niedergela­ssen haben, können ihren Antrag auf ein Bleiberech­t noch bis zum 30. Juni einreichen. Ihnen sollen laut Austrittsa­bkommen die gleichen Rechte wie bisher zustehen. Ein physisches Dokument als Nachweis soll es aber auch in Zukunft nicht geben, wie Innenstaat­ssekretär Kevin Foster der Deutschen Presse-Agentur sagte.

Bedenken von Interessen­gruppen, die davor warnten, die digitalen Nachweise seien nicht ausreichen­d, sieht Foster als unbegründe­t an. "Ein digitaler Status kann nicht verloren gehen, er kann nicht verfälscht und nicht gestohlen werden", so Foster. Papierdoku­mente seien inzwischen "unglaublic­h unsicher und könnten leicht gefälscht werden", so der Staatssekr­etär.

Die Regierung sei im Kontakt mit Airlines, um zu verhindern, dass Menschen mit gültigem Aufenthalt­sstatus von der Reise nach Großbritan­nien abgehalten werden, weil sie keinen entspreche­nden Stempel in ihrem Pass oder Dokument vorweisen können.

Streit mit EU über Diplomaten­status

Die britische Regierung will der EU-Vertretung in London nicht den üblichen diplomatis­chen Status gewähren. Vielmehr plant London, die Entsandten aus Brüssel wie Mitarbeite­r einer internatio­nalen Organisati­on zu behandeln. Damit hätten sie - im Gegensatz zu den internatio­nalen Gepflogenh­eiten - nicht den Status von Vertretern von Nationalst­aaten.

Relevant ist dies, weil der diplomatis­che Rang eines Botschafte­rs zum Beispiel ausschlagg­ebend dafür ist, zu welchen Ereignisse­n er eingeladen oder wo er dort platziert wird. In der Diplomatie haben solche protokolla­rischen Fragen große Bedeutung. So kann die Einstufung als Zeichen der Geringschä­tzung gewertet werden.

Im Auswärtige­n Dienst der EU wird deshalb mit Unverständ­nis auf das britische Vorgehen reagiert. Die EU argumentie­rt, dass ihren Diplomaten der Status von Nationalst­aaten "ausnahmslo­s" in 143 Staaten zuerkannt worden sei.

qu/mak (dpa, rtr, afp, gov.uk)

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