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Coronavirus: Mundschutz, FFP2-Maske, Alltagsmaske - was ist da der Unterschied?
In Corona-Zeiten sind Masken vielerorts Pflicht. Nach Bayern werden nun alle Bundesländer die Regelung verschärfen: Eine Alltagsmaske reicht nicht mehr aus, es muss eine medizinische Maske sein. Was bedeutet das?
Seit dem Beginn der Corona-Pandemie haben die meisten Länder der Welt eine Maskenpflicht für den öffentlichen Raum, für Nahverkehr und Geschäfte eingeführt. Auch in Deutschland mussten bisher alle Menschen beim Einkaufen, in öffentlichen Gebäuden und auf Ämtern, in Bahn und Bus oder im Taxi eine sogenannte Alltagsmaske tragen.
Angesichts der weiterhin hohen Infektionszahlen trotz verschärften Lockdocks gingBayern dann als erstes deutsches Bundesland einen Schritt weiter: Eine einfache Maske reicht nach Beschluss der dortingen Landesregierung nicht mehr aus. Es muss in Zukunft eine sogenannte FFP2Maske sein. Nun haben die anderen Bundesländer nachgezogen. In Zukunft sind medizinische OP-Masken oder FFP2Masken Pflicht beim Einkauf oder in Bus und Bahn. Wir erklären, was die verschiedenen Standards bedeuten. können, gilt praktisch jeder Mensch als potentielle Virenschleuder.
Die Alltagsmaske aus Stoff sollte häufig gewechselt und heiß gewaschen werden, damit die Viren nicht überleben. Die Logik hinter der Maskenpflicht lautet folglich: Wenn alle sich daranhalten, sinkt insgesamt das Infektionsrisiko in der Gesellschaft.
Der einfache Mund-NasenSchutz, eine Maske aus recht dünnem Papiervlies, ist praktisch die professionelle Variante der Alltagsmaske. Er wurde früher fast ausschließlich in Operationssälen verwendet, ist aber auch heute fast überall zu sehen.
Ärzte und OP-Assistenten trugen diesen Mundschutz vor allem, umihre Patienten auf dem Operationstisch nicht mit Erregern zu infizieren. Wenn der Träger der Maske etwa hustet oder niest, bleiben die meisten Tröpfchen in der Maske hängen.
Das funktioniert aber auf Dauer nur, wenn die Maske regelmäßig gewechselt und hygienisch sicher entsorgt wird. Im OP-Bereich muss die Maske mindestens alle zwei Stunden gewechselt werden. Trägt man eine solche Maske hingegen immer wieder, verliert sie schnell ihre Funktion. kaum noch einfache OP-Masken. Angesichts der Pandemie haben sich im professionellen Bereich praktisch überall höherwertige Masken mit besserer Filterwirkung durchgesetzt.
Dabei handelt es sich um partikelfiltrierende Halbmasken in unterschiedlicher Bauart, die in der Europäischen Union in drei sogenannte FFP-Schutzklassen eingeteilt sind. Das steht für "filtering face piece" also sinngemäß: "Gesichtsfilterstück". Solche Masken enthalten ein spezielles Filtervlies, das durch Ausnutzung elektrostatischer Kräfte Viren bindet. Es gibt sie entweder als Einweg-Maske, meist aus starkem Zellstoff gepresst mit einem Filterelement - mit oder ohne Ausatemventil. Oder als Kunststoff-Maske, in die ein passender Filter eingesetzt wird. Hat die Maske allerdings ein Ausatemventil, schützt sie dritte nicht vor dem möglicherweise infektiösen Träger der Maske.
Masken der Schutzstufe FFP1 sind zwar besser als OPMasken, bieten aber nicht den gewünschten Schutz gegen Viren. Diese Masken sind eher für Handwerker gedacht, die sich vor gesundheitsschädlichen Stäuben und Aerosolen schützen möchten - zum Beispiel Tischler, die an einer Bandsäge mit Absauganlage arbeiten, um die gröberen Stäube abzufangen. Auch Maurer können sie sich aufsetzen, bevor sie Zement mit der Kelle mischen und dabei etwas Staub aufwirbeln.
Institut auch notfalls den Einsatz von FFP- 2 Masken in der Infektionsmedizin zu. Dies war aber unter Medizinern umstritten. Mittlerweile gibt es keine Knappheit an hochwertigen Masken in derart kritischen Bereichen mehr.
Nur Masken der Klasse FFP-3 schützen den Träger vor Tröpfchenaerosolen, Eiweißmolekülen, Viren, Bakterien, Pilzen und Sporen, und - bei richtiger Anwendung - sogar vor hochgefährlichen Stäuben wie etwa Asbestfasern.
So kommen FFP3-Masken etwa dann zum Einsatz, wenn Pfleger und Ärzte mit hochinfektiösen Patienten in Kontakt kommen. Dann tragen sie neben der Schutzbrille auch Gummihandschuhe und Einwegschürzen oder - Overalls.
FFP-3-Masken können den Träger - anders als die einfache OP-Maske - vor einer Infektion schützen. Also auch vor einem hochinfektiösen Erreger wie Masern oder Tuberkulose.
Aber auch hier funktioniert der Schutz nur, wenn weitere Schutzmaßnahmen gleichzeitig getroffen werden: Strikte Hygiene beim Anlegen von Maske, Schutzbrille, Handschuhen und Plastikkittel bzw. Schürze oder Overall, fachgerechte Entsorgung der möglicherweise kontaminierten Einwegartikel und regelmäßiges Händewaschen. Auch das Umfeld muss systematisch desinfiziert werden.
Diese Masken kommen zum Beispiel in Quarantänestationen zum Einsatz, wo bereits nachweislich infizierte Patienten betreut werden. Das medizinische Fachpersonal betreibt einen erheblichen Aufwand beim An- und Ablegen der gesamten Schutzkleidung inklusive Schutzmaske. wiederverwenden, wenn sie in einem Backofen bei 80 Grad Celsius sterilisiert werden, aber eben nur wenige Male.
Die deutsche Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAUA) betont, dass eine solche Wiederverwendung "grundsätzlich nicht vorgesehen" ist und nur bei "akutem Mangel" angezeigt sein kann.
Nun ist aber kaum davon auszugehen, dass die meisten Menschen, jedes Mal, wenn sie Bahn und Bus fahren oder einkaufen gehen, eine neue Maske kaufen. Bei Einführung einer Tragepflicht dürften die schon jetzt hohen Preise noch stärker anziehen und die Masken dürften knapp werden.
Wahrscheinlicher ist wohl, dass viele Menschen sich dann alleine schon aus finanziellen Gründen nur eine oder wenige Masken zulegen, um der gesetzlichen Pflicht zu genügen. Diese könnten sie dann über Wochen oder Monate tragen, zumal das nicht kontrollierbar ist.
Für Arbeitgeber wird es indes komplizierter. Arbeitnehmervertreter werden nämlich sehr darauf achten, dass der Arbeitsschutz für etwa Bahnbegleiter oder Beschäftigte in Supermärkten gewahrt bleibt.
Hier spielt es eine Rolle, dass die Masken einen höheren Atemwiderstand haben als einfache OP- oder Stoffmasken. Nach den in Deutschland geltenden Regeln des Arbeitsschutzes dürfen gesunde Beschäftigte die FFP2-Masken nur 75 Minuten lang tragen. Danach müssen sie eine 30minütige Pause beim Tragen der Maske einlegen. Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung schreibt zudem vor, dass eine individuelle Gefährdungsbeurteilung - zu der auch eine arbeitsmedizinische Untersuchung gehören kann - Voraussetzung für den Einsatz partikelfiltrierender Halbmasken ist.
Auch vorerkrankte oder behinderte Menschen mit Atemwegserkrankungen oder reduziertem Lungenvolumen