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Google gegen Australien: Fünf Fragen und Antworten
Australien will, dass Google und Facebook zahlen, wenn sie Artikel lokaler Medien verbreiten. Google antwortet mit einer Drohung. Hat der Streit Auswirkungen auf Europa? Wir erklären, was auf uns zukommen kann.
Die EU hat im Frühjahr 2019 eine Urheberrechtsrichtlinie verabschiedet, die ein europäisches Leistungsschutzrecht vorsieht. Ähnlich wie in Australien sollen Presseverlage dabei Anteile an den Einnahmen erhalten, die Internetdienstleister wie Google durch die Verbreitung von Nachrichtenartikeln erwirtschaften - etwa durch geschaltete Werbung. Jedes EU-Mitgliedsland muss diese Richtlinie in nationales Recht umsetzen und im vorgegebenen Rahmen ein eigenes Leistungsschutzrecht verabschieden.
Allerdings werden Konzerne wie Google und Facebook in der Richtlinie nicht so stark in die Pflicht genommen wie im australischen Gesetzentwurf. "Unser europäisches Leistungsschutzrecht ist und wird auch in Deutschland begrenzter sein als das australische", sagt Stephan Dirks, Fachanwalt für Urheberund Medienrecht in Hamburg. Im Gegensatz zum australischen Gesetzentwurf sind innerhalb der EU-Verordnung beispielsweise einzelne Wörter oder kurze Textauszüge aus Artikeln zur Verbreitung erlaubt. Auch ein automatisches Schlichtungsverfahren ist nicht vorgesehen. phan Dirks und verweist auf vergangene Erfahrungen. Deutschland hatte 2013 schon mal ein Leistungsschutzrecht eingeführt. Damals hatte Google verkündet, der Konzern werde Artikel von Verlagen nicht mehr in seinen Suchergebnissen anzeigen, sollte das Gesetz in Kraft treten. "Das wird auch hier sicherlich wieder drohen, wenn die Urheberrechtsreform umgesetzt ist", prophezeit Dirks.
Auch Christian Solmecke warnt, Europa müsse die Auseinandersetzung zwischen Google und Australien genau beobachten. "Die Reaktion der Big-Tech-Unternehmen darf als Fingerzeig für künftiges Verhalten auch gegenüber uns in Europa verstanden werden."
Frankreich hat die EU-Richtlinie bereits in nationales Recht umgesetzt. Dort einigten sich Verleger und Google auf eine Vergütung. Auf Basis dieses Abkommens soll Google nun einzelne Verträge mit Verlegern aushandeln.
Die meisten EU-Mitgliedsstaaten haben allerdings noch kein eigenes Leistungsschutzrecht verabschiedet. Es ist also nicht ausgeschlossen, glaubt Stephan Dirks, dass Googles Drohgebärden sich auf die Gesetzgebung einzelner EU-Staaten auswirken.