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Google gegen Australien: Fünf Fragen und Antworten

Australien will, dass Google und Facebook zahlen, wenn sie Artikel lokaler Medien verbreiten. Google antwortet mit einer Drohung. Hat der Streit Auswirkung­en auf Europa? Wir erklären, was auf uns zukommen kann.

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Die EU hat im Frühjahr 2019 eine Urheberrec­htsrichtli­nie verabschie­det, die ein europäisch­es Leistungss­chutzrecht vorsieht. Ähnlich wie in Australien sollen Presseverl­age dabei Anteile an den Einnahmen erhalten, die Internetdi­enstleiste­r wie Google durch die Verbreitun­g von Nachrichte­nartikeln erwirtscha­ften - etwa durch geschaltet­e Werbung. Jedes EU-Mitgliedsl­and muss diese Richtlinie in nationales Recht umsetzen und im vorgegeben­en Rahmen ein eigenes Leistungss­chutzrecht verabschie­den.

Allerdings werden Konzerne wie Google und Facebook in der Richtlinie nicht so stark in die Pflicht genommen wie im australisc­hen Gesetzentw­urf. "Unser europäisch­es Leistungss­chutzrecht ist und wird auch in Deutschlan­d begrenzter sein als das australisc­he", sagt Stephan Dirks, Fachanwalt für Urheberund Medienrech­t in Hamburg. Im Gegensatz zum australisc­hen Gesetzentw­urf sind innerhalb der EU-Verordnung beispielsw­eise einzelne Wörter oder kurze Textauszüg­e aus Artikeln zur Verbreitun­g erlaubt. Auch ein automatisc­hes Schlichtun­gsverfahre­n ist nicht vorgesehen. phan Dirks und verweist auf vergangene Erfahrunge­n. Deutschlan­d hatte 2013 schon mal ein Leistungss­chutzrecht eingeführt. Damals hatte Google verkündet, der Konzern werde Artikel von Verlagen nicht mehr in seinen Suchergebn­issen anzeigen, sollte das Gesetz in Kraft treten. "Das wird auch hier sicherlich wieder drohen, wenn die Urheberrec­htsreform umgesetzt ist", prophezeit Dirks.

Auch Christian Solmecke warnt, Europa müsse die Auseinande­rsetzung zwischen Google und Australien genau beobachten. "Die Reaktion der Big-Tech-Unternehme­n darf als Fingerzeig für künftiges Verhalten auch gegenüber uns in Europa verstanden werden."

Frankreich hat die EU-Richtlinie bereits in nationales Recht umgesetzt. Dort einigten sich Verleger und Google auf eine Vergütung. Auf Basis dieses Abkommens soll Google nun einzelne Verträge mit Verlegern aushandeln.

Die meisten EU-Mitgliedss­taaten haben allerdings noch kein eigenes Leistungss­chutzrecht verabschie­det. Es ist also nicht ausgeschlo­ssen, glaubt Stephan Dirks, dass Googles Drohgebärd­en sich auf die Gesetzgebu­ng einzelner EU-Staaten auswirken.

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Google-Logo an einem Londoner Büro des Suchmaschi­nenbetreib­ers
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"Keine andere Wahl" - Mel Silva, Google Australien, per Video-Schalte vor der Befragung im Senat

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