Deutsche Welle (German edition)
Wenn Reisen zum Risiko wird: Coronaregeln und Einreisebestimmungen in Europa
Die Corona-Pandemie hat den Tourismus in Europa zum Erliegen gebracht. Wer dennoch reist, muss die Einreisebestimmungen und Regeln vor Ort kennen.
Tourismus in Deutschland ist bis auf weiteres nicht möglich. Hotels dürfen keine Übernachtungen für touristische Zwecke anbieten, Touristenvisa werden nur noch in Ausnahmefällen erteilt. Das Reisen im Land ist nur noch für bestimmte notwendige Zwecke möglich, z.B. Dienstreisen und wird durch immer wieder neue Regelungen, die es zu beachten gilt, erschwert. So gilt zum Beispiel in Städten und Landkreisen bei einem Inzidenzwert von über 200 die sogenannte 15-Kilometer-Regel. Das bedeutet, dass sich die Menschen dann nicht mehr als 15 Kilometer von ihrem Wohnort entfernen dürfen. Man muss sich also immer über die aktuellen Bestimmungen desjenigen Bundeslandes informieren, in das man möchte.
Generell befindet sich Deutschland sich seit 16. Dezember 2020 in einem harten Lockdown, er gilt noch bis zum 14. Februar. Das bedeutet, überall im Land sind Einzelhandel (bis auf Geschäfte des täglichen Bedarfs), Restaurants und Gaststätten geschlossen, ebenso Theater- und Konzertbühnen, Museen und Freizeiteinrichtungen. Darüberhinaus gelten Abstands- und Hygieneregeln, so müssen in Geschäften sowie in Bus und Bahn medizinische Masken - OP-Masken oder FFP2-Masken - getragen werden; einfache Stoffmasken reichen nicht mehr aus.
Reisen ist in ganz Europa nur noch mit erheblichen Einschränkungen möglich - wenn überhaupt. Nur für ganz wenige Regionen Europas spricht das Auswärtige Amt in Berlin derzeit keine Reisewarnung aus. Auf dem europäischen Festland gibt es zur Zeit nur noch in Griechenland und Norwegen Regionen, die nicht als Risikogebiete eingestuft sind. Hinzu kommen ein Großteil der Griechischen Inseln, sowie die dänische Insel Grönland. Eine aktuelle Übersicht über die Risikogebiete bietet die Risikoliste des Robert Koch-Instituts.
Neu ist die Unterteilung in Risikogebiete, Hochinzidenzund Virusvariantengebiete. Rückkehrer aus Risikogebieten müssen sich online unter www. einreiseanmeldung. de anmelden. Innerhalb von 48 Stunden muss ein Corona-Test erfolgen und man muss sich unverzüglich in zehntägige Quarantäne - und zwar unabhängig vom Testergebnis - begeben, die frühestens am fünften Tag mit einem weiteren negativen Test beendet werden kann. Akzeptiert werden PCR-, LAMP- und TMA-Test sowie Antigen-Schnelltests. Antikörpertests werden nicht anerkannt.
Doch nun kommt eine verschärfte Einstufung des RKI hinzu. Sie gilt für Staaten, die einen Inzidenzwert von 200 überschreiten. Diese gelten seit 24. Januar als Hochinzidenzgebiete. Mehr als 20 Staaten wurden schon als solche eingestuft, ein großer Anteil davon in Europa, dazu zählen auch beliebte Urlaubsländer wie Spanien und Portugal.
Einreisende aus Hochinzidenz- oder Virusvariantengebieten, also Gebieten, in denen sich hoch ansteckende Virusvarianten ausgebreitet haben (derzeit: Brasilien, Südafrika, Portugal, Irland, Großbritannien und Nordirland), müssen schon vor der Einreise ein negatives Testergebnis vorlegen. Nur dann dürfen sie an Bord eines Flugzeugs. Entsprechendes gilt für Bus, Bahn oder Fähre. Unabhängig vom Testergebnis gilt in Deutschland eine zehntägige Quarantänepflicht. Zur Zeit werden Einreisesperren für die betroffenen Länder diskutiert.
Auch Transitpassagieren wird dazu geraten, einen Testnachweis mit sich zu führen. Sie müssen damit rechnen, dass Fluggesellschaften Ihre Beförderung ablehnen könnten, wenn sie die Testpflicht nicht erfüllen.
Ist man in Deutschland, gelten die von den einzelnen Bundesländern angeordneten Coronaregeln und Quarantänepflichten. Reisende sind also gut beraten, sich entsprechend informieren.
Um Reisenden in Europa einen besseren Überblick über das Corona-Infektionsgeschehen und mögliche Beschränkungen zu verschaffen, hat die EU eine Corona-Ampel eingeführt. Danach wird die EU in grüne, orange und rote Zonen eingeteilt. Hinzu kommt noch die Farbe grau für Regionen, aus denen nicht genug Daten vorliegen. Derzeit dominiert die Farbe Rot den Kontinent.
Wer dennoch reisen muss, dem hilft auch die 'Re-open EU'-App der EU-Kommission. Sie bietet aktuelle Informationen etwa zur Gesundheitssituation, Sicherheitsvorkehrungen oder Reisebeschränkungen, und zwar für alle EU-Staaten sowie die Mitglieder des grenzkontrollfreien Schengenraums Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz.
Hier ein Überblick über einige der wichtigsten Reiseländer Europas: verlängerte die spanische Zentralregierung den nationalen Gesundheitsnotstand bis 9. Mai 2021. Er umfasst unter anderem ein nächtliches Ausgehverbot, Maskenpflicht, Kontaktbeschränkungen bis hin zur Abriegelung einzelner CoronaHotspots. Die Maßnahmen variieren in den Regionen, die jeweils aktuellen Bestimmungen kann man telefonisch bei den Corona-Hotlines der Regionen erfragen.
So verbietet die bei Deutschen beliebte Ferieninsel Ibiza vom 23. Januar bis vorläufig Ende Januar Touristen die Einreise, nur wer dort arbeitet oder zum Arzt muss, darf einreisen.
Auf allen Baleareninseln gelten mittlerweile schärfere Corona-Maßnahmen.Treffen im privaten Kreis sind ganz verboten, sowohl im öffentlichen Raum als auch zuhause. Alle Restaurants, Bars, Einkaufszentren und Fitnessstudios sind geschlossen. Die Einschränkungen gelten vorerst bis 30. Januar. Wegen der Schließung der gastronomischen Betriebe und der mittlerweile existenzbedrohlichen Situation für Hoteliers und Gastronomen, kam es in den vergangenen Wochen auf Mallorca bereits zu Demonstrationen.
Auch auf den Kanarischen Inseln, die noch bis in den Dezember hinein als sicheres Reiseziel galten, hat sich die Lage verschärft. So gilt auch auf Gran Canaria und Lanzarote seit 18. Januar eine nächtliche Ausgangssperre. Zusammenkünfte mit Menschen aus anderen Haushalten sind untersagt, Gaststätten dürfen nur noch im Freien servieren. Die Maßnahmen sollen zunächst 14 Tage lang gelten.
Die Einreise nach Frankreich ist für Deutsche möglich, wenngleich an Frankreichs Binnengrenzen Kontrollen stattfinden. Einreisende aus NichtEU-Ländern müssen ab 18. Januar einen negativen PCR-oder Antigen-Test vorlegen und sollen zudem in Frankreich eine Woche lang vorsorglich in Quarantäne gehen. Danach wird ein zweiter Test fällig.
Ganz Frankreich steht still: Kultureinrichtungen, Sehenswürdigkeiten, Bars, Cafés und Restaurants sind geschlossen. Das gilt auch für die beliebten Skigebiete. Generell ist die Bewegungsfreiheit in Frankreich erheblich eingeschränkt. Im ganzen Land gilt eine Ausgangssperre von 18 Uhr bis sechs Uhr morgens. Die französische Regierung reagiert damit auf die erhöhte Ansteckungsgefahr der neuen Virusvariante. Die Menschen dürfen nur mit triftigem Grund das Haus verlassen - einfache Spaziergänge, einkaufen oder Sport gehören nicht dazu. Detaillierte Informationen zu den geltenden Maßnahmen und Einreisebedingungen bietet das französische Außenministerium.
Aufgrund hoher Infektionszahlen warnt das Auswärtige Amt zudem vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Französisch-Guayana, St. Martin, Mayotte, Saint- Barthßelemy sowie das Überseegebiet Französisch- Polynesien. Von Reisen in die übrigen französischen Überseegebiete, für die Einreisebeschränkungen bestehen, wird dringend abgeraten.
Von den klassischen Winterreisezielen bleibt derzeit nur Griechenland übrig. Zwar besteht auf dem Festland für Ostmakedonien und Thrakien, Thessalien, Westmakedonien sowie Zentralmakedonien eine Reisewarnung. Die höchsten Infektionsraten gibt es im Norden des Landes, vor allem in den Grenzregionen zu Albanien, Nordmazedonien und Bulgarien sowie in den städtischen Ballungsregionen um Athen und Thessaloniki. Attika jedoch und die Nördliche Ägäis sowie große Teile der Griechischen Inseln sind kein Risikogebiet - eine Seltenheit in Europa.
Für die Einreise nach Griechenland gilt eine OnlineRegistrierungspflicht, es muss ein negativer PCR-Test vorliegen, der nicht älter als 72 Stunden ist. Alle Personen, die bis zum 8. Februar 2021 nach Griechenland einreisen, müssen sich außerdem in eine siebentägige häusliche Quarantäne begeben.
Die griechische Regierung hat einen Lockdown für das ganze Land verfügt, der bis zum 1. Februar verlängert wurde. Im ganzen Land herrscht Maskenpflicht, auch im Freien. Nach monatelangem Stillstand dürfen seit 18. Januar alle Geschäfte wieder Kunden empfangen, allerdings nur eine Person je 25 Quadratmeter Ladenfläche. Dagegen gilt weiterhin eine allgemeine Ausgangssperre von 21 bis 5 Uhr. Und auch tagsüber darf man seine Wohnung nur noch aus triftigem Grund verlassen. Auf Visit Greece sind alle wichtigen Informationen zusammengefasst.
Die Einreise von deutschen Staatsbürgern nach Italien ist zwar grundsätzlich möglich - wie für die Bürger aus den meisten EU-Mitgliedstaaten. Seit dem
10. Dezember muss man jedoch eine Selbsterklärung ausfüllen und einen negativen PCR-Test vorweisen, der Test darf dabei nicht älter als 48 Stunden sein. Liegt kein Test vor, müssen die Reisenden sich in Selbstisolation begeben.
Angesichts weiterhin hoher Neuinfektionszahlen verlängert die italienische Regierung den Ausnahmezustand bis zum 30. April. Für ganz Italien gilt zur Zeit eine Ausgangssperre von täglich 22 Uhr bis 5 Uhr. Museen, Theater, Kinos und Sehenswürdigkeiten bleiben geschlossen. Lediglich Lebensmittelgeschäfte, Banken, die Post und Apotheken haben geöffnet. Die Öffnung der Skigebiete ist frühestens für den
15. Februar vorgesehen.
Das Auswärtige Amt in Berlin hat die Schweiz zum Risikogebiet erklärt und rät von nicht notwendigen, touristischen Reisen in das Nachbarland ab.
Angesichts der drohenden Ausbreitung von hochansteckenden Virus varianten verschärft die Schweiz ihre bisher moderaten Maßnahmen zur Bekämpfung der Epidemie. Seit 18. Januar müssen Läden mit Ausnahme von Anbietern von Gütern des täglichen Bedarfs schließen. Gleichzeitig gelte neu eine Home Office-Pflicht. dem ordnet die Regierung an, dass an privaten und öffentlichen Veranstaltungen noch höchstens fünf Personen teilnehmen dürfen. Die Schließung von Restaurants, Kulturbetrieben, Sportanlagen und Freizeiteinrichtungen wird bis Ende Februar verlängert.
Für die Öffnung der Skigebiete in der Schweiz gibt es bisher keine einheitliche Regelung. Die Skigebiete können für den inländischen Tourismus öffnen, benötigen jedoch kantonale Sondergenehmigungen.
Deutsche Staatsangehörige können weiterhin uneingeschränkt in die Schweiz einreisen, so sie nicht aus einem deutschen Risikogebiet anreisen. Ist das der Fall, müssen sie sich in eine zehntägige Quarantäne begeben. Das gilt zur Zeit nur für das Bundesland Sachsen. Um zu entscheiden, ob in einem Staat oder Gebiet ein erhöhtes Ansteckungsrisiko herrscht, werden in der Schweiz die Neuansteckungen pro 100 000 Personen in den letzten 14 Tagen angeschaut. Wenn diese Inzidenz eines Landes um mindestens 60 höher ist als die Inzidenz in der Schweiz, kommt das Land auf die Liste.
Das Auswärtige Amt in Berlin warnt vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Niederlande. Umgekehrt gilt Deutschland in den Niederlanden ebenfalls als Risikogebiet: Reisende aus Deutschland müssen sich in den Niederlanden für zehn Tage in Quarantäne begeben.
Alle Flugreisenden in die Niederlande müssen beim Einchecken einen negativen PCR-Test vorweisen. Gleiches gilt für Reisende per Zug, Bus oder Schiff, die sich weiter als 30 km in das niederländische Inland begeben.
Angesichts dramatisch steigender Infektionszahlen haben die Niederlande den bisher härtesten Lockdown seit Beginn der Pandemie für ihr Land verhängt. Sowieso sind Kinos, Theater und Museen geschlossen, nur Geschäfte für den täglichen Bedarf haben geöffnet. Nun gilt zwischen 21 Uhr und 4.30 Uhr eine landesweite Ausgangssperre. Vorerst bis 10. Februar. Außerdem ist der Verkauf von Alkohol und Softdrugs zwischen 20 Uhr und 6 Uhr verboten, ebenso deren Konsum in der Öffentlichkeit. Coffeeshops müssen um 20 Uhr schließen.
Reisen aus touristischen Gründen sind in und nach Großbritannien und Nordirland untersagt. Grundsätzlich ist für die Einreise nun ein negativer COVID-19 Test (PCR-, LAMP- oder Antigentest) zwingend, der bei Einreise nicht älter als drei Tage sein darf. Diese Regelung gilt ebenso für Schottland, Wales und Nordirland.
Aufgrund des hohen Infektionsniveaus in Großbritannien und weil dort eine hoch ansteckende Virus- Mutation grassiert, warnt das Auswärtige Amt vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in das gesamte Vereinigte Königreich von Großbritannien und Nordirland und stuft es als VirusvariantenGebiet ein, was bei der Wiedereinreise nach Deutschland verschärfte Einreiseregeln nach sich zieht.
Wegen der Ausbreitung der neuen Virus-Mutation wurden die Corona- Maßnahmen in Großbritannien unlängst erneut verschärft. Seit 6. Januar gelten strengere Lockdownregeln, sie sind vorerst für sechs Wochen angesetzt. Auch die schottische Regierung beschloss strengere Ausgangsbeschränkungen.
56 Millionen Engländer dürfen ihr Zuhause demnach nur noch in begründeten Fällen verlassen, etwa um zu arbeiten, einzukaufen oder für Arztbesuche. In ganz Großbritannien drohen drastische Strafgelder für Verstöße gegen die geltenden Corona- Regeln: Das Nichteinhalten der Quarantänebestimmungen zum Beispiel wird mit bis zu 10.000 Pfund (11.000 Euro) geahndet.
Besonders dramatisch ist die Lage in Irland. Die Republik ver
zeichnet mittlerweile die weltweit höchsten Neuinfektionen pro Kopf. Nach einer vorübergehenden Lockerung des landesweiten Lockdowns vor Weihnachten, steigen die Infektionszahlen dort angefacht von der hochansteckenden COVID-19 Variante ungebremst, es gelten wieder scharfe Restriktionen.
Im ganzen Land gilt die höchste Corona- Warnstufe: Level 5. Die Kapazitäten der öffentlichen Verkehrsmittel sind auf 25%, reduziert, zu Spitzenzeiten bleibt die Nutzung des ÖPNV für systemrelevante Berufe und Zwecke vorbehalten. Reisen außerhalb des fünf Kilometer-Radius um den Wohnort und zwischen den Countys müssen unterbleiben. Das Tragen von Masken ist in Geschäften und öffentlichen Verkehrsmitteln Pflicht, bei Nichtbeachtung sind bis zu 2.500 Euro Strafe fällig.
Wer nach Irland einreist, muss einen negativen COVID-19 Test vorlegen, der nicht älter als 72 Stunden ist. Zusätzlich sind alle Einreisenden, auch Iren und Bürger mit Wohnsitz in Irland, aufgefordert, für 14 Tage nach Einreise ihre Bewegungen stark einzuschränken.
Deutschland hat Irland als Virusvarianten-Gebiet eingestuft, damit gelten die seit 13. Januar eingeführten verschärften Einreisebedingungen. Eine Einreise ist nur nach Vorlage eines negativen Testergebnisses möglich. Der Test muss vor dem Abflug gemacht werden und darf höchstens 48 Stunden alt sein.
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Dänemark mit Ausnahme von Grönland wird derzeit aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt.
Besonders die britische Corona-Variante B.1.1.7 bereitet den Dänen große Sorgen. Dänemark verlängert seinen Lockdown deshalb bis 7. Februar. Restaurants, Cafés und Kneipen, sowie Kultur- und Freizeiteinrichtungen bleiben geschlossen.
Auch rät die dänische Regierungen ihren Bürgern von jeglichen Reisen ins Ausland ab, darunter auch Dienstreisen. Zugleich werden nur noch Personen ins Land gelassen, die einen triftigen Grund dafür haben und einen negativen, maximal 24 Stunden alten Corona-Test vorweisen können. Bereits seit dem 29. Oktober 2020 wird ganz Deutschland von den dänischen Behörden als COVID-19-Hochrisikoland eingestuft: Einreisen zu rein touristischen Zwecken von Personen mit Wohnsitz in Deutschland, mit Ausnahme von Schleswig-Holstein, sind seither nicht mehr erlaubt.
Einwohner der Grenzregion dürfen einreisen, wenn sie entweder einen wichtigen Grund nachweisen oder einen negativen COVID-19-Test (PCR-Test oder Antigentest) vorlegen, der nicht mehr als 7 Tage vor der Einreise vorgenommen wurde.
Bei Vorlage eines negativen COVID-19-Tests, der nicht mehr als 24 Stunden vor Einreise vorgenommen wurde, wird Grenzlandbewohnern die Einreise auch ohne Nachweis eines triftigen Grunds gestattet. Zusätzlich gibt es Sonderregelungen für Grenzpendler.
Das Auswärtige Amt in Berlin stuft ganz Tschechien aufgrund der hohen Infektionszahlen seit 24. Januar als Hochinzidenzgebiet ein, für Rückkehrer gelten die verschärften Einreisebedingungen. Umgekehrt sind touristische Einreisen nach Tschechien untersagt.
Eine besondere Situation ergibt sich durch die Grenze mit Deutschland in den Bundesländern Bayern und Sachsen. In Bayern müssen Berufspendler bei der Einreise alle 48 Stunden einen neuen negativen CoronaTest vorlegen, in Sachsen zweimal die Woche. Das betrifft zwischen 35.000 und 60.000 Menschen.
Seit dem 9. November 2020 setzt Tschechien das Europäische Ampelsystem um. Länder werden in Abhängigkeit der Infektions- und Testrate der grünen, orangen und roten Kategorie zugerechnet. Deutschland wird seit dem 15. November 2020 der roten Kategorie zugeordnet.
Aus Deutschland ist deshalb die Einreise ohne negativen COVID-19 Test, onlineEinreiseanmeldung und Quarantäne nicht möglich. Ausnahmen gelten für Grenzpendler, Schüler und Studenten, sowie zwingend notwendige Reisen, bei denen der Aufenthalt 24 Stunden nicht überschreitet.
In Tschechien gilt der landesweite Notstand. Es bestehen Ausgangsbeschränkungen zwischen 21 und 5 Uhr, Geschäfte für den täglichen Bedarf sind geöffnet, alles andere ist geschlossen.
Am 1. Oktober hat die Bundesregierung die weltweite Reisewarnung beendet. Jedes Land wird nun vom Auswärtigen Amt wieder einzeln bewertet, es gilt ein einheitliches dreistufiges System:
Reisewarnung
Die Reisewarnung richtet sich ab sofort ganz nach den Infektionszahlen. Ab 50 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner in sieben Tagen gilt ein Land oder eine Region als Risikogebiet. Dann wird automatisch auch eine Reisewarnung ausgesprochen.
Die Reisewarnung ist zwar kein Verbot, soll aber eine möglichst große abschreckende Wirkung haben. Das Gute für den Urlauber: Er kann eine bereits gebuchte Reise stornieren, wenn sein Ziel zum Risikogebiet erklärt wird.
Nicht gewarnt, aber abgeraten - die abgeschwächte Reisewarnung
Allerdings gibt es Länder, für die zwar keine Reisewarnung ausgesprochen wird, in die man trotzdem nicht reisen kann. Der Grund: Es gelten dort Einreisebeschränkungen oder Einschränkungen des Flugverkehrs. Generelle Einreisesperren gibt es z.B. in Australien, den USA und China. Für all diese Länder rät das Auswärtige Amt nach den neuen Bestimmungen von Reisen ab.
Auch die abgeschwächte Reisewarnung kann kostenlose Stornierungen ermöglichen, die Rechtslage ist hier aber nicht so eindeutig wie bei der formellen Reisewarnung. Auch das RobertKoch-Institut in Berlin aktualisiert seine Liste der Risikogebiete ständig.
Wenige Ausnahmen
Es bleiben nicht mehr viele Regionen übrig, für die es keine Reisewarnung oder keine abgeschwächte Reisewarnung gibt. Dazu zählen einige Länder Afrikas, wie Ruanda oder Uganda, im Indischen Ozean ist Urlaub auf Mauritius möglich, in der Karibik auf St. Lucia. Aber überall gibt es für Urlauber einiges zu beachten: In der Regel müssen bei Einreise negative Covid-19-Testergebnisse vorgelegt werden, in einigen Fällen muss zusätzlich eine Quarantänefrist eingehalten werden, immer muss mit Einschränkungen vor Ort gerechnet werden.
Wer dennoch in ein Risikogebiet reist oder erst dort vor Ort von einer neu ausgesprochenen Reisewarnung überrascht wird, muss sich nach der Rückkehr nach Deutschland zehn Tage lang in Quarantäne begeben, kann sich aber ab dem fünften Tag frei testen lassen. Für notwendige Reisen und Berufspendler gibt es Ausnahmen.
dpa/afp/reuters (at/ey/ks)