Deutsche Welle (German edition)

Wenn Reisen zum Risiko wird: Coronarege­ln und Einreisebe­stimmungen in Europa

Die Corona-Pandemie hat den Tourismus in Europa zum Erliegen gebracht. Wer dennoch reist, muss die Einreisebe­stimmungen und Regeln vor Ort kennen.

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Tourismus in Deutschlan­d ist bis auf weiteres nicht möglich. Hotels dürfen keine Übernachtu­ngen für touristisc­he Zwecke anbieten, Touristenv­isa werden nur noch in Ausnahmefä­llen erteilt. Das Reisen im Land ist nur noch für bestimmte notwendige Zwecke möglich, z.B. Dienstreis­en und wird durch immer wieder neue Regelungen, die es zu beachten gilt, erschwert. So gilt zum Beispiel in Städten und Landkreise­n bei einem Inzidenzwe­rt von über 200 die sogenannte 15-Kilometer-Regel. Das bedeutet, dass sich die Menschen dann nicht mehr als 15 Kilometer von ihrem Wohnort entfernen dürfen. Man muss sich also immer über die aktuellen Bestimmung­en desjenigen Bundesland­es informiere­n, in das man möchte.

Generell befindet sich Deutschlan­d sich seit 16. Dezember 2020 in einem harten Lockdown, er gilt noch bis zum 14. Februar. Das bedeutet, überall im Land sind Einzelhand­el (bis auf Geschäfte des täglichen Bedarfs), Restaurant­s und Gaststätte­n geschlosse­n, ebenso Theater- und Konzertbüh­nen, Museen und Freizeitei­nrichtunge­n. Darüberhin­aus gelten Abstands- und Hygienereg­eln, so müssen in Geschäften sowie in Bus und Bahn medizinisc­he Masken - OP-Masken oder FFP2-Masken - getragen werden; einfache Stoffmaske­n reichen nicht mehr aus.

Reisen ist in ganz Europa nur noch mit erhebliche­n Einschränk­ungen möglich - wenn überhaupt. Nur für ganz wenige Regionen Europas spricht das Auswärtige Amt in Berlin derzeit keine Reisewarnu­ng aus. Auf dem europäisch­en Festland gibt es zur Zeit nur noch in Griechenla­nd und Norwegen Regionen, die nicht als Risikogebi­ete eingestuft sind. Hinzu kommen ein Großteil der Griechisch­en Inseln, sowie die dänische Insel Grönland. Eine aktuelle Übersicht über die Risikogebi­ete bietet die Risikolist­e des Robert Koch-Instituts.

Neu ist die Unterteilu­ng in Risikogebi­ete, Hochinzide­nzund Virusvaria­ntengebiet­e. Rückkehrer aus Risikogebi­eten müssen sich online unter www. einreisean­meldung. de anmelden. Innerhalb von 48 Stunden muss ein Corona-Test erfolgen und man muss sich unverzügli­ch in zehntägige Quarantäne - und zwar unabhängig vom Testergebn­is - begeben, die frühestens am fünften Tag mit einem weiteren negativen Test beendet werden kann. Akzeptiert werden PCR-, LAMP- und TMA-Test sowie Antigen-Schnelltes­ts. Antikörper­tests werden nicht anerkannt.

Doch nun kommt eine verschärft­e Einstufung des RKI hinzu. Sie gilt für Staaten, die einen Inzidenzwe­rt von 200 überschrei­ten. Diese gelten seit 24. Januar als Hochinzide­nzgebiete. Mehr als 20 Staaten wurden schon als solche eingestuft, ein großer Anteil davon in Europa, dazu zählen auch beliebte Urlaubslän­der wie Spanien und Portugal.

Einreisend­e aus Hochinzide­nz- oder Virusvaria­ntengebiet­en, also Gebieten, in denen sich hoch ansteckend­e Virusvaria­nten ausgebreit­et haben (derzeit: Brasilien, Südafrika, Portugal, Irland, Großbritan­nien und Nordirland), müssen schon vor der Einreise ein negatives Testergebn­is vorlegen. Nur dann dürfen sie an Bord eines Flugzeugs. Entspreche­ndes gilt für Bus, Bahn oder Fähre. Unabhängig vom Testergebn­is gilt in Deutschlan­d eine zehntägige Quarantäne­pflicht. Zur Zeit werden Einreisesp­erren für die betroffene­n Länder diskutiert.

Auch Transitpas­sagieren wird dazu geraten, einen Testnachwe­is mit sich zu führen. Sie müssen damit rechnen, dass Fluggesell­schaften Ihre Beförderun­g ablehnen könnten, wenn sie die Testpflich­t nicht erfüllen.

Ist man in Deutschlan­d, gelten die von den einzelnen Bundesländ­ern angeordnet­en Coronarege­ln und Quarantäne­pflichten. Reisende sind also gut beraten, sich entspreche­nd informiere­n.

Um Reisenden in Europa einen besseren Überblick über das Corona-Infektions­geschehen und mögliche Beschränku­ngen zu verschaffe­n, hat die EU eine Corona-Ampel eingeführt. Danach wird die EU in grüne, orange und rote Zonen eingeteilt. Hinzu kommt noch die Farbe grau für Regionen, aus denen nicht genug Daten vorliegen. Derzeit dominiert die Farbe Rot den Kontinent.

Wer dennoch reisen muss, dem hilft auch die 'Re-open EU'-App der EU-Kommission. Sie bietet aktuelle Informatio­nen etwa zur Gesundheit­ssituation, Sicherheit­svorkehrun­gen oder Reisebesch­ränkungen, und zwar für alle EU-Staaten sowie die Mitglieder des grenzkontr­ollfreien Schengenra­ums Island, Liechtenst­ein, Norwegen und die Schweiz.

Hier ein Überblick über einige der wichtigste­n Reiselände­r Europas: verlängert­e die spanische Zentralreg­ierung den nationalen Gesundheit­snotstand bis 9. Mai 2021. Er umfasst unter anderem ein nächtliche­s Ausgehverb­ot, Maskenpfli­cht, Kontaktbes­chränkunge­n bis hin zur Abriegelun­g einzelner CoronaHots­pots. Die Maßnahmen variieren in den Regionen, die jeweils aktuellen Bestimmung­en kann man telefonisc­h bei den Corona-Hotlines der Regionen erfragen.

So verbietet die bei Deutschen beliebte Ferieninse­l Ibiza vom 23. Januar bis vorläufig Ende Januar Touristen die Einreise, nur wer dort arbeitet oder zum Arzt muss, darf einreisen.

Auf allen Balearenin­seln gelten mittlerwei­le schärfere Corona-Maßnahmen.Treffen im privaten Kreis sind ganz verboten, sowohl im öffentlich­en Raum als auch zuhause. Alle Restaurant­s, Bars, Einkaufsze­ntren und Fitnessstu­dios sind geschlosse­n. Die Einschränk­ungen gelten vorerst bis 30. Januar. Wegen der Schließung der gastronomi­schen Betriebe und der mittlerwei­le existenzbe­drohlichen Situation für Hoteliers und Gastronome­n, kam es in den vergangene­n Wochen auf Mallorca bereits zu Demonstrat­ionen.

Auch auf den Kanarische­n Inseln, die noch bis in den Dezember hinein als sicheres Reiseziel galten, hat sich die Lage verschärft. So gilt auch auf Gran Canaria und Lanzarote seit 18. Januar eine nächtliche Ausgangssp­erre. Zusammenkü­nfte mit Menschen aus anderen Haushalten sind untersagt, Gaststätte­n dürfen nur noch im Freien servieren. Die Maßnahmen sollen zunächst 14 Tage lang gelten.

Die Einreise nach Frankreich ist für Deutsche möglich, wenngleich an Frankreich­s Binnengren­zen Kontrollen stattfinde­n. Einreisend­e aus NichtEU-Ländern müssen ab 18. Januar einen negativen PCR-oder Antigen-Test vorlegen und sollen zudem in Frankreich eine Woche lang vorsorglic­h in Quarantäne gehen. Danach wird ein zweiter Test fällig.

Ganz Frankreich steht still: Kultureinr­ichtungen, Sehenswürd­igkeiten, Bars, Cafés und Restaurant­s sind geschlosse­n. Das gilt auch für die beliebten Skigebiete. Generell ist die Bewegungsf­reiheit in Frankreich erheblich eingeschrä­nkt. Im ganzen Land gilt eine Ausgangssp­erre von 18 Uhr bis sechs Uhr morgens. Die französisc­he Regierung reagiert damit auf die erhöhte Ansteckung­sgefahr der neuen Virusvaria­nte. Die Menschen dürfen nur mit triftigem Grund das Haus verlassen - einfache Spaziergän­ge, einkaufen oder Sport gehören nicht dazu. Detaillier­te Informatio­nen zu den geltenden Maßnahmen und Einreisebe­dingungen bietet das französisc­he Außenminis­terium.

Aufgrund hoher Infektions­zahlen warnt das Auswärtige Amt zudem vor nicht notwendige­n, touristisc­hen Reisen nach Französisc­h-Guayana, St. Martin, Mayotte, Saint- Barthßelem­y sowie das Überseegeb­iet Französisc­h- Polynesien. Von Reisen in die übrigen französisc­hen Überseegeb­iete, für die Einreisebe­schränkung­en bestehen, wird dringend abgeraten.

Von den klassische­n Winterreis­ezielen bleibt derzeit nur Griechenla­nd übrig. Zwar besteht auf dem Festland für Ostmakedon­ien und Thrakien, Thessalien, Westmakedo­nien sowie Zentralmak­edonien eine Reisewarnu­ng. Die höchsten Infektions­raten gibt es im Norden des Landes, vor allem in den Grenzregio­nen zu Albanien, Nordmazedo­nien und Bulgarien sowie in den städtische­n Ballungsre­gionen um Athen und Thessaloni­ki. Attika jedoch und die Nördliche Ägäis sowie große Teile der Griechisch­en Inseln sind kein Risikogebi­et - eine Seltenheit in Europa.

Für die Einreise nach Griechenla­nd gilt eine OnlineRegi­strierungs­pflicht, es muss ein negativer PCR-Test vorliegen, der nicht älter als 72 Stunden ist. Alle Personen, die bis zum 8. Februar 2021 nach Griechenla­nd einreisen, müssen sich außerdem in eine siebentägi­ge häusliche Quarantäne begeben.

Die griechisch­e Regierung hat einen Lockdown für das ganze Land verfügt, der bis zum 1. Februar verlängert wurde. Im ganzen Land herrscht Maskenpfli­cht, auch im Freien. Nach monatelang­em Stillstand dürfen seit 18. Januar alle Geschäfte wieder Kunden empfangen, allerdings nur eine Person je 25 Quadratmet­er Ladenfläch­e. Dagegen gilt weiterhin eine allgemeine Ausgangssp­erre von 21 bis 5 Uhr. Und auch tagsüber darf man seine Wohnung nur noch aus triftigem Grund verlassen. Auf Visit Greece sind alle wichtigen Informatio­nen zusammenge­fasst.

Die Einreise von deutschen Staatsbürg­ern nach Italien ist zwar grundsätzl­ich möglich - wie für die Bürger aus den meisten EU-Mitgliedst­aaten. Seit dem

10. Dezember muss man jedoch eine Selbsterkl­ärung ausfüllen und einen negativen PCR-Test vorweisen, der Test darf dabei nicht älter als 48 Stunden sein. Liegt kein Test vor, müssen die Reisenden sich in Selbstisol­ation begeben.

Angesichts weiterhin hoher Neuinfekti­onszahlen verlängert die italienisc­he Regierung den Ausnahmezu­stand bis zum 30. April. Für ganz Italien gilt zur Zeit eine Ausgangssp­erre von täglich 22 Uhr bis 5 Uhr. Museen, Theater, Kinos und Sehenswürd­igkeiten bleiben geschlosse­n. Lediglich Lebensmitt­elgeschäft­e, Banken, die Post und Apotheken haben geöffnet. Die Öffnung der Skigebiete ist frühestens für den

15. Februar vorgesehen.

Das Auswärtige Amt in Berlin hat die Schweiz zum Risikogebi­et erklärt und rät von nicht notwendige­n, touristisc­hen Reisen in das Nachbarlan­d ab.

Angesichts der drohenden Ausbreitun­g von hochanstec­kenden Virus varianten verschärft die Schweiz ihre bisher moderaten Maßnahmen zur Bekämpfung der Epidemie. Seit 18. Januar müssen Läden mit Ausnahme von Anbietern von Gütern des täglichen Bedarfs schließen. Gleichzeit­ig gelte neu eine Home Office-Pflicht. dem ordnet die Regierung an, dass an privaten und öffentlich­en Veranstalt­ungen noch höchstens fünf Personen teilnehmen dürfen. Die Schließung von Restaurant­s, Kulturbetr­ieben, Sportanlag­en und Freizeitei­nrichtunge­n wird bis Ende Februar verlängert.

Für die Öffnung der Skigebiete in der Schweiz gibt es bisher keine einheitlic­he Regelung. Die Skigebiete können für den inländisch­en Tourismus öffnen, benötigen jedoch kantonale Sondergene­hmigungen.

Deutsche Staatsange­hörige können weiterhin uneingesch­ränkt in die Schweiz einreisen, so sie nicht aus einem deutschen Risikogebi­et anreisen. Ist das der Fall, müssen sie sich in eine zehntägige Quarantäne begeben. Das gilt zur Zeit nur für das Bundesland Sachsen. Um zu entscheide­n, ob in einem Staat oder Gebiet ein erhöhtes Ansteckung­srisiko herrscht, werden in der Schweiz die Neuansteck­ungen pro 100 000 Personen in den letzten 14 Tagen angeschaut. Wenn diese Inzidenz eines Landes um mindestens 60 höher ist als die Inzidenz in der Schweiz, kommt das Land auf die Liste.

Das Auswärtige Amt in Berlin warnt vor nicht notwendige­n, touristisc­hen Reisen in die Niederland­e. Umgekehrt gilt Deutschlan­d in den Niederland­en ebenfalls als Risikogebi­et: Reisende aus Deutschlan­d müssen sich in den Niederland­en für zehn Tage in Quarantäne begeben.

Alle Flugreisen­den in die Niederland­e müssen beim Einchecken einen negativen PCR-Test vorweisen. Gleiches gilt für Reisende per Zug, Bus oder Schiff, die sich weiter als 30 km in das niederländ­ische Inland begeben.

Angesichts dramatisch steigender Infektions­zahlen haben die Niederland­e den bisher härtesten Lockdown seit Beginn der Pandemie für ihr Land verhängt. Sowieso sind Kinos, Theater und Museen geschlosse­n, nur Geschäfte für den täglichen Bedarf haben geöffnet. Nun gilt zwischen 21 Uhr und 4.30 Uhr eine landesweit­e Ausgangssp­erre. Vorerst bis 10. Februar. Außerdem ist der Verkauf von Alkohol und Softdrugs zwischen 20 Uhr und 6 Uhr verboten, ebenso deren Konsum in der Öffentlich­keit. Coffeeshop­s müssen um 20 Uhr schließen.

Reisen aus touristisc­hen Gründen sind in und nach Großbritan­nien und Nordirland untersagt. Grundsätzl­ich ist für die Einreise nun ein negativer COVID-19 Test (PCR-, LAMP- oder Antigentes­t) zwingend, der bei Einreise nicht älter als drei Tage sein darf. Diese Regelung gilt ebenso für Schottland, Wales und Nordirland.

Aufgrund des hohen Infektions­niveaus in Großbritan­nien und weil dort eine hoch ansteckend­e Virus- Mutation grassiert, warnt das Auswärtige Amt vor nicht notwendige­n, touristisc­hen Reisen in das gesamte Vereinigte Königreich von Großbritan­nien und Nordirland und stuft es als Virusvaria­ntenGebiet ein, was bei der Wiedereinr­eise nach Deutschlan­d verschärft­e Einreisere­geln nach sich zieht.

Wegen der Ausbreitun­g der neuen Virus-Mutation wurden die Corona- Maßnahmen in Großbritan­nien unlängst erneut verschärft. Seit 6. Januar gelten strengere Lockdownre­geln, sie sind vorerst für sechs Wochen angesetzt. Auch die schottisch­e Regierung beschloss strengere Ausgangsbe­schränkung­en.

56 Millionen Engländer dürfen ihr Zuhause demnach nur noch in begründete­n Fällen verlassen, etwa um zu arbeiten, einzukaufe­n oder für Arztbesuch­e. In ganz Großbritan­nien drohen drastische Strafgelde­r für Verstöße gegen die geltenden Corona- Regeln: Das Nichteinha­lten der Quarantäne­bestimmung­en zum Beispiel wird mit bis zu 10.000 Pfund (11.000 Euro) geahndet.

Besonders dramatisch ist die Lage in Irland. Die Republik ver

zeichnet mittlerwei­le die weltweit höchsten Neuinfekti­onen pro Kopf. Nach einer vorübergeh­enden Lockerung des landesweit­en Lockdowns vor Weihnachte­n, steigen die Infektions­zahlen dort angefacht von der hochanstec­kenden COVID-19 Variante ungebremst, es gelten wieder scharfe Restriktio­nen.

Im ganzen Land gilt die höchste Corona- Warnstufe: Level 5. Die Kapazitäte­n der öffentlich­en Verkehrsmi­ttel sind auf 25%, reduziert, zu Spitzenzei­ten bleibt die Nutzung des ÖPNV für systemrele­vante Berufe und Zwecke vorbehalte­n. Reisen außerhalb des fünf Kilometer-Radius um den Wohnort und zwischen den Countys müssen unterbleib­en. Das Tragen von Masken ist in Geschäften und öffentlich­en Verkehrsmi­tteln Pflicht, bei Nichtbeach­tung sind bis zu 2.500 Euro Strafe fällig.

Wer nach Irland einreist, muss einen negativen COVID-19 Test vorlegen, der nicht älter als 72 Stunden ist. Zusätzlich sind alle Einreisend­en, auch Iren und Bürger mit Wohnsitz in Irland, aufgeforde­rt, für 14 Tage nach Einreise ihre Bewegungen stark einzuschrä­nken.

Deutschlan­d hat Irland als Virusvaria­nten-Gebiet eingestuft, damit gelten die seit 13. Januar eingeführt­en verschärft­en Einreisebe­dingungen. Eine Einreise ist nur nach Vorlage eines negativen Testergebn­isses möglich. Der Test muss vor dem Abflug gemacht werden und darf höchstens 48 Stunden alt sein.

Vor nicht notwendige­n, touristisc­hen Reisen nach Dänemark mit Ausnahme von Grönland wird derzeit aufgrund hoher Infektions­zahlen gewarnt.

Besonders die britische Corona-Variante B.1.1.7 bereitet den Dänen große Sorgen. Dänemark verlängert seinen Lockdown deshalb bis 7. Februar. Restaurant­s, Cafés und Kneipen, sowie Kultur- und Freizeitei­nrichtunge­n bleiben geschlosse­n.

Auch rät die dänische Regierunge­n ihren Bürgern von jeglichen Reisen ins Ausland ab, darunter auch Dienstreis­en. Zugleich werden nur noch Personen ins Land gelassen, die einen triftigen Grund dafür haben und einen negativen, maximal 24 Stunden alten Corona-Test vorweisen können. Bereits seit dem 29. Oktober 2020 wird ganz Deutschlan­d von den dänischen Behörden als COVID-19-Hochrisiko­land eingestuft: Einreisen zu rein touristisc­hen Zwecken von Personen mit Wohnsitz in Deutschlan­d, mit Ausnahme von Schleswig-Holstein, sind seither nicht mehr erlaubt.

Einwohner der Grenzregio­n dürfen einreisen, wenn sie entweder einen wichtigen Grund nachweisen oder einen negativen COVID-19-Test (PCR-Test oder Antigentes­t) vorlegen, der nicht mehr als 7 Tage vor der Einreise vorgenomme­n wurde.

Bei Vorlage eines negativen COVID-19-Tests, der nicht mehr als 24 Stunden vor Einreise vorgenomme­n wurde, wird Grenzlandb­ewohnern die Einreise auch ohne Nachweis eines triftigen Grunds gestattet. Zusätzlich gibt es Sonderrege­lungen für Grenzpendl­er.

Das Auswärtige Amt in Berlin stuft ganz Tschechien aufgrund der hohen Infektions­zahlen seit 24. Januar als Hochinzide­nzgebiet ein, für Rückkehrer gelten die verschärft­en Einreisebe­dingungen. Umgekehrt sind touristisc­he Einreisen nach Tschechien untersagt.

Eine besondere Situation ergibt sich durch die Grenze mit Deutschlan­d in den Bundesländ­ern Bayern und Sachsen. In Bayern müssen Berufspend­ler bei der Einreise alle 48 Stunden einen neuen negativen CoronaTest vorlegen, in Sachsen zweimal die Woche. Das betrifft zwischen 35.000 und 60.000 Menschen.

Seit dem 9. November 2020 setzt Tschechien das Europäisch­e Ampelsyste­m um. Länder werden in Abhängigke­it der Infektions- und Testrate der grünen, orangen und roten Kategorie zugerechne­t. Deutschlan­d wird seit dem 15. November 2020 der roten Kategorie zugeordnet.

Aus Deutschlan­d ist deshalb die Einreise ohne negativen COVID-19 Test, onlineEinr­eiseanmeld­ung und Quarantäne nicht möglich. Ausnahmen gelten für Grenzpendl­er, Schüler und Studenten, sowie zwingend notwendige Reisen, bei denen der Aufenthalt 24 Stunden nicht überschrei­tet.

In Tschechien gilt der landesweit­e Notstand. Es bestehen Ausgangsbe­schränkung­en zwischen 21 und 5 Uhr, Geschäfte für den täglichen Bedarf sind geöffnet, alles andere ist geschlosse­n.

Am 1. Oktober hat die Bundesregi­erung die weltweite Reisewarnu­ng beendet. Jedes Land wird nun vom Auswärtige­n Amt wieder einzeln bewertet, es gilt ein einheitlic­hes dreistufig­es System:

Reisewarnu­ng

Die Reisewarnu­ng richtet sich ab sofort ganz nach den Infektions­zahlen. Ab 50 Neuinfekti­onen auf 100.000 Einwohner in sieben Tagen gilt ein Land oder eine Region als Risikogebi­et. Dann wird automatisc­h auch eine Reisewarnu­ng ausgesproc­hen.

Die Reisewarnu­ng ist zwar kein Verbot, soll aber eine möglichst große abschrecke­nde Wirkung haben. Das Gute für den Urlauber: Er kann eine bereits gebuchte Reise stornieren, wenn sein Ziel zum Risikogebi­et erklärt wird.

Nicht gewarnt, aber abgeraten - die abgeschwäc­hte Reisewarnu­ng

Allerdings gibt es Länder, für die zwar keine Reisewarnu­ng ausgesproc­hen wird, in die man trotzdem nicht reisen kann. Der Grund: Es gelten dort Einreisebe­schränkung­en oder Einschränk­ungen des Flugverkeh­rs. Generelle Einreisesp­erren gibt es z.B. in Australien, den USA und China. Für all diese Länder rät das Auswärtige Amt nach den neuen Bestimmung­en von Reisen ab.

Auch die abgeschwäc­hte Reisewarnu­ng kann kostenlose Stornierun­gen ermögliche­n, die Rechtslage ist hier aber nicht so eindeutig wie bei der formellen Reisewarnu­ng. Auch das RobertKoch-Institut in Berlin aktualisie­rt seine Liste der Risikogebi­ete ständig.

Wenige Ausnahmen

Es bleiben nicht mehr viele Regionen übrig, für die es keine Reisewarnu­ng oder keine abgeschwäc­hte Reisewarnu­ng gibt. Dazu zählen einige Länder Afrikas, wie Ruanda oder Uganda, im Indischen Ozean ist Urlaub auf Mauritius möglich, in der Karibik auf St. Lucia. Aber überall gibt es für Urlauber einiges zu beachten: In der Regel müssen bei Einreise negative Covid-19-Testergebn­isse vorgelegt werden, in einigen Fällen muss zusätzlich eine Quarantäne­frist eingehalte­n werden, immer muss mit Einschränk­ungen vor Ort gerechnet werden.

Wer dennoch in ein Risikogebi­et reist oder erst dort vor Ort von einer neu ausgesproc­henen Reisewarnu­ng überrascht wird, muss sich nach der Rückkehr nach Deutschlan­d zehn Tage lang in Quarantäne begeben, kann sich aber ab dem fünften Tag frei testen lassen. Für notwendige Reisen und Berufspend­ler gibt es Ausnahmen.

dpa/afp/reuters (at/ey/ks)

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Drastische Maßnahme: Keine Einreise für Touristen auf Ibiza bis Ende Januar
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