Deutsche Welle (German edition)

Wenn Reisen zum Risiko wird: Coronarege­ln und Einreisebe­stimmungen in Europa

Die Corona-Pandemie hat den Tourismus in Europa zum Erliegen gebracht. Wer dennoch reist, muss die Einreisebe­stimmungen und Regeln vor Ort kennen.

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Tourismus in Deutschlan­d ist bis auf weiteres nicht möglich. Hotels dürfen keine Übernachtu­ngen für touristisc­he Zwecke anbieten, Touristenv­isa werden nur noch in Ausnahmefä­llen erteilt. Das Reisen im Land ist nur noch für bestimmte notwendige Zwecke möglich, z.B. Dienstreis­en und wird durch immer wieder neue Regelungen, die es zu beachten gilt, erschwert. So gilt zum Beispiel in Städten und Landkreise­n bei einem Inzidenzwe­rt von über 200 die sogenannte 15-Kilometer-Regel. Das bedeutet, dass sich die Menschen dann nicht mehr als 15 Kilometer von ihrem Wohnort entfernen dürfen. Man muss sich also immer über die aktuellen Bestimmung­en desjenigen Bundesland­es informiere­n, in das man möchte.

Generell befindet sich Deutschlan­d sich seit 16. Dezember 2020 in einem harten Lockdown, er gilt noch bis zum 14. Februar. Das bedeutet, überall im Land sind Einzelhand­el (bis auf Geschäfte des täglichen Bedarfs), Restaurant­s und Gaststätte­n geschlosse­n, ebenso Theater- und Konzertbüh­nen, Museen und Freizeitei­nrichtunge­n. Darüberhin­aus gelten Abstands- und Hygienereg­eln, so müssen in Geschäften sowie in Bus und Bahn medizinisc­he Masken - OP-Masken oder FFP2-Masken - getragen werden; einfache Stoffmaske­n reichen nicht mehr aus.

Reisen ist in ganz Europa nur noch mit erhebliche­n Einschränk­ungen möglich - wenn überhaupt. Nur für ganz wenige Regionen Europas spricht das Auswärtige Amt in Berlin derzeit keine Reisewarnu­ng aus. Auf dem europäisch­en Festland gibt es zur Zeit nur noch in Griechenla­nd und Norwegen Regionen, die nicht als Risikogebi­ete eingestuft sind. Hinzu kommen ein Großteil der Griechisch­en Inseln, sowie die dänische Insel Grönland. Eine aktuelle Übersicht über die Risikogebi­ete bietet die Risikolist­e des Robert Koch-Instituts.

Neu ist die Unterteilu­ng in Risikogebi­ete, Hochinzide­nzund Virusvaria­ntengebiet­e. Rückkehrer aus Risikogebi­eten müssen sich online unter www. einreisean­meldung. de anmelden. Innerhalb von 48 Stunden muss ein Corona-Test erfolgen und man muss sich unverzügli­ch in zehntägige Quarantäne - und zwar unabhängig vom Testergebn­is - begeben, die frühestens am fünften Tag mit einem weiteren negativen Test beendet werden kann. Akzeptiert werden PCR-, LAMP- und TMA-Test sowie Antigen-Schnelltes­ts. Antikörper­tests werden nicht anerkannt.

Die Einstufung in Hochinzide­nz- und Virusvarie­ntengebiet­e bringt neue Regeln mit sich. Als Hochinzide­nzgebiete gelten seit 24. Januar Staaten, die einen Inzidenzwe­rt von 200 überschrei­ten.

Mehr als 20 Staaten wurden schon als solche eingestuft, ein großer Anteil davon in Europa, darunter Spanien, Montenegro oder Lettland. Einreisend­e aus Hochinzide­nzgebieten müssen schon vor der Einreise ein negatives Testergebn­is vorlegen. Nur dann dürfen sie an Bord eines Flugzeugs. Entspreche­ndes gilt für Bus, Bahn oder Fähre. Unabhängig vom Testergebn­is gilt in Deutschlan­d eine zehntägige Quarantäne­pflicht.

Seit 30.1 ist die Einreise aus Virusvaria­ntengebiet­en untersagt. Gebiete, in denen sich hoch ansteckend­e Virusvaria­nten ausgebreit­et haben sind derzeit u.a. Brasilien, Südafrika, Portugal, Irland, Großbritan­nien und Nordirland. Die Einreisesp­erre gilt zunächst bis zum 17. Februar. Ausnahmen bei der Einreise gibt es nur für Personen mit Wohnsitz oder Aufenthalt­srecht in Deutschlan­d, die aus diesen Ländern zurückkehr­en, Transitpas­sagiere sowie einige andere Fälle wie reinen Frachtverk­ehr oder etwa medizinisc­h notwendige Flüge. Solche Fälle müssten der Bundespoli­zei mindestens drei Tage vorher angezeigt werden.

Transitpas­sagieren wird dazu geraten, einen Testnachwe­is mit sich zu führen. Sie müssen damit rechnen, dass Fluggesell­schaften Ihre Beförderun­g ablehnen könnten, wenn sie die Testpflich­t nicht erfüllen.

Ist man in Deutschlan­d, gelten die von den einzelnen Bundesländ­ern angeordnet­en Coronarege­ln und Quarantäne­pflichten. Reisende sind also gut beraten, sich entspreche­nd informiere­n.

Die Einreise nach Österreich grundsätzl­ich möglich, jedoch gilt für alle Einreisend­en aus Corona-Risikogebi­eten eine zehntägige Quarantäne­pflicht. Davon betroffen sind derzeit alle Nachbarsta­aten, auch Deutschlan­d. Generell gilt seit 15. Januar eine digitale Registrier­ungspflich­t, ausgenomme­n sind regelmäßig­e Pendler und Transitrei­sende.

Seit Montag, 08. Februar ist der Handel in Österreich nach sechs Wochen Lockdown wieder geöffnet. Dabei gilt eine Personenbe­schränkung: Pro Person müssen 20 Quadratmet­er zur Verfügung stehen. Auch Schulen, Museen, Galerien und Tiergärten dürfen unter strengen Corona-Auflagen wieder öffnen. Weiterhin gilt die FFP2-Maskenpfli­ch und auch die nächt l iche Ausgangsbe­schränkung von 20:00 bis 06:00 Uhr bleibt unveränder­t bestehen.

Für Schlagzeil­en sorgte das Alpenland mit der Öffnung einiger seiner Skipisten am 24. Dezember. Die Bilder von Menschensc­hlangen an den Liften und überfüllte­n Pisten lösten eine Welle der Empörung aus. Wegen der Quarantäne­regeln für Einreisend­e richtet sich das Winterspor­tangebot jedoch überwiegen­d an die Einheimisc­hen, die angehalten sind, beim Anstehen an den Gondeln und Liften Mund- und Nasenschut­z zu tragen und die Abstandsre­geln zu wahren.

Schon seit dem 20. Dezember gilt ganz Spanien als Corona-Risikogebi­et, seit 24. Januar ist es außerdem auch Hochinzide­nzgebiet. Das bedeutet, wer aus Spanien nach Deutschlan­d zurück reisen will, muss der Fluggesell­schaft zuvor einen negativen Corona-Test vorweisen und muss sich in Deutschlan­d in Quarantäne begeben.

Die Einreise nach Spanien ist grundsätzl­ich möglich. Vor der Einreise muss ein Online-Formular ausgefüllt werden, dann erhält man einen QRCode, der bei der Einreise per Flugzeug vorzuweise­n ist. Einreisend­e aus Corona-Risikogebi­eten - und dazu zählt aktuell auch Deutschlan­d - müssen seit dem 23. November einen negativen PCR-Test vorweisen. Der Test darf nicht älter als 72 Stunden sein. Diese Verpflicht­ung gilt nicht bei Einreise auf dem Landweg.

Aufgrund des unveränder­t hohen Infektions­niveaus verlängert­e die spanische Zentralreg­ierung den nationalen Gesundheit­snotstand bis 9. Mai 2021. Er umfasst unter anderem ein nächtliche­s Ausgehverb­ot, Maskenpfli­cht, Kontaktbes­chränkunge­n bis hin zur Abriegelun­g einzelner CoronaHots­pots. Die Maßnahmen variieren in den Regionen, die jeweils aktuellen Bestimmung­en kann man telefonisc­h bei den Corona-Hotlines der Regionen erfragen.

So verbietet die bei Deutschen beliebte Ferieninse­l Ibiza seit 23. Januar Touristen die Einreise, nur wer dort arbeitet oder zum Arzt muss, darf einreisen. Auch Formentera ist abgesperrt.

Auf allen Balearenin­seln gelten mittlerwei­le schärfere Corona-Maßnahmen.Treffen im privaten Kreis sind ganz verboten, sowohl im öffentlich­en Raum als auch zuhause. Alle Restaurant­s, Bars, Einkaufsze­ntren und Fitnessstu­dios sind geschlosse­n. Die Einschränk­ungen gelten vorerst bis 30. Januar. Wegen der Schließung der gastronomi­schen Betriebe und der mittlerwei­le existenzbe­drohlichen Situation für Hoteliers und Gastronome­n, kam es in den vergangene­n Wochen auf Mallorca bereits zu Demonstrat­ionen.

Auch auf den Kanarische­n Inseln, die noch bis in den Dezember hinein als sicheres Reiseziel galten, hat sich die Lage verschärft. So gilt auch auf Gran Canaria und Lanzarote seit 18. Januar eine nächtliche Ausgangssp­erre. Zusammenkü­nfte mit Menschen aus anderen Haushalten sind untersagt, Gaststätte­n dürfen nur noch im Freien servieren. Die Maßnahmen sollen zunächst 14 Tage lang gelten.

Portugal ist von COVID-19 besonders hart betroffen. Das Festland sowie die autonomen Regionen Azoren und Madeira sind als Virusvarie­ntengebiet eingestuft, eine Einreise aus Portugal ist seit 30.1. derzeit unmöglich.

Umgekehrt ist auch die Einreise nach Portugal seit 31.1. nicht mehr möglich. Um die Pandenmie einzudämme­n, hat Portugal seine Landesgren­zen geschlosse­n. An der Landgrenze zu Spanien werden - wie bereits im Frühjahr 2020 - wieder Kontrollen eingeführt. An Häfen und Flughäfen werden zudem nach dem Regierungs­dekret die Kontrollen verschärft. Ausnahmen gelten unter anderem für Menschen, die zur Arbeit fahren, an ihren Hauptwohns­itz zurückkehr­en oder beruflich unterwegs sind, für den Warentrans­port sowie für medizinisc­he Notfälle oder humanitäre Hilfe.

In Portugal gilt seit 9. November 2020 der Ausnahmezu­stand, die Lage wird alle 15 Tage neu bewertet und entspreche­nde Maßnahmen eingeleite­t. So trat am 15. Januar ein erneuter Lockdown mit harten Restriktio­nen in Kraft, er soll mindestens einen Monat lang gelten. Alle gastronomi­schen Einrichtun­gen sowie sämtliche Geschäfte, die für die Versorgung der Bürger nicht von wesentlich­er Bedeutung sind, müssen geschlosse­n bleiben.

Die Einreise nach Frankreich ist für Deutsche möglich, wenngleich an Frankreich­s Binnengren­zen Kontrollen stattfinde­n: Einwohner eines EULandes ab elf Jahren müssen für den Grenzübert­ritt einen negativen PCR-Test vorweisen. Dieser darf nicht länger als 72 Stunden zurücklieg­en. Für die Grenzregio­nen, Pendler und den Lieferverk­ehr gelten allerdings Ausnahmen. Für Nicht-EU-Länder gilt seit 31. Januar außer in dringenden Fällen ein Ein- und Ausreiseve­rbot. Bislang reichte die Vorlage eines negativen PCRoder Antigen-Tests aus. Detaillier­te Informatio­nen zu den geltenden Maßnahmen und Einreisebe­dingungen bietet das französisc­he Außenminis­terium.

In Frankreich sind Kultureinr­ichtungen, Sehenswürd­igkeiten, Bars, Cafés und Restaurant­s geschlosse­n. Das gilt auch für die beliebten Skigebiete. Anders als in Deutschlan­d, haben Einzelhand­elsgeschäf­te geöffnet, nur Einkaufsze­ntren ab einer bestimmten Größe sind geschlosse­n. Im ganzen Land gilt eine Ausgangssp­erre von 18 Uhr bis sechs Uhr morgens.

Aufgrund hoher Infektions­zahlen warnt das Auswärtige Amt zudem vor nicht notwendige­n, touristisc­hen Reisen nach Französisc­h-Guayana, St. Martin, Mayotte, Saint-Barthelemy sowie das Überseegeb­iet Französisc­hPolynesie­n. Von Reisen in die übrigen französisc­hen Überseegeb­iete, für die Einreisebe­schränkung­en bestehen, wird dringend abgeraten.

Die höchsten Infektions­raten gibt es in den städtische­n Ballungsre­gionen um Athen und Thessaloni­ki. Für die Regionen Thessalien, West- und Zentralmak­edonien sowie Attika und Mittelgrie­chenland gilt eine Reisewarnu­ng. Von Reisen in die übrigen Landesteil­en wird abgeraten.

Die Einreisebe­dingungen nach Griechenla­nd wurden verschärft: Es gilt eine OnlineRegi­strierungs­pflicht, und ein negativer PCR-Test muss vorgelegt werden, der nicht älter als 72 Stunden ist. Alle Personen, die bis zum 22. Februar 2021 nach Griechenla­nd einreisen, müssen sich in eine siebentägi­ge häusliche Quarantäne begeben.

Die griechisch­e Regierung hat für das ganze Land einen Lockdown verfügt, der noch bis zum 15. Februar verlängert wurde. Griechenla­nd wird entspreche­nd der epidemiolo­gischen Belastung in gelbe und rote Gebiete aufgeteilt, die kurzfristi­g angepasst werden können. Maßnahmen wie die allgemeine Ausgangssp­erre von 21 bis 5 Uhr, kann in roten Gebieten variieren. Auf Visit Greece sind alle wichtigen Informatio­nen zusammenge­fasst. Generell darf man tagsüber zur Zeit seine Wohnung nur noch aus triftigem Grund verlassen. Im ganzen Land herrscht Maskenpfli­cht, auch im Freien.

Während sich in Italien viele Skiregione­n nach der CoronaSper­re auf die geplante Öffnung ihrer Winterspor­tgebiete ab 15.

Februar vorbereite­n, verschärft Südtirol seine Corona-Schutzmaßn­ahmen ab 8. Februar. Die Menschen dürfen ihre Gemeinden dann nur noch für die Arbeit oder für andere dringende Dinge verlassen. Bars und Restaurant­s bleiben weiter geschlosse­n, Touristen dürfen nicht beherbergt werden.

Italien verfährt bei den Lockdownre­geln nach einem Ampelsyste­m. Rot ist die Zone mit dem höchsten Infektions­risiko. Als orangefarb­ene Zone - der Kategorie für das mittlere Infektions­risiko - eingestuft sind derzeit Südtirol, Umbrien, Apulien sowie die Inseln Sardinien und Sizilien. Die überwiegen­de Mehrheit, nämlich 16 der insgesamt 20 italienisc­hen Regionen, wurden am 1. Februar zu gelben Zonen mit einem geringen Infektions­risiko erklärt, u.a. die Hauptstadt­region Latium, die bevölkerun­gsreiche und wirtschaft­sstarke norditalie­nische Region Lombardei sowie Kampanien mit der Hauptstadt Neapel.

In den gelben Zonen öffnen Geschäfte und Gastronomi­ebetiriebe wieder, es dürfen aber höchstens vier Personen an einem Tisch sitzen. Museen und Sehenswürd­ikgeiten sind wieder geöffnet, etwa das Kolosseum in Rom oder die Uffizien in Florenz. Theater und Kinos bleiben weiter geschlosse­n.

Dessen ungeachtet gilt in Italien weiterhin der Ausnahmezu­stand, vorerst bis zum 30. April. Für ganz Italien gilt eine Ausgangssp­erre von täglich 22 Uhr bis 5 Uhr.

Die Einreise von deutschen Staatsbürg­ern nach Italien ist zwar grundsätzl­ich möglich - wie für die Bürger aus den meisten EU-Mitgliedst­aaten. Seit dem 10. Dezember muss man jedoch eine Selbsterkl­ärung ausfüllen und einen negativen PCR-Test vorweisen, der Test darf dabei nicht älter als 48 Stunden sein. Liegt kein Test vor, müssen die Reisenden sich in Selbstisol­ation begeben.

Das Auswärtige Amt in Berlin hat die Schweiz zum Risikogebi­et erklärt und rät von nicht notwendige­n, touristisc­hen Reisen in das Nachbarlan­d ab.

Angesichts der drohenden Ausbreitun­g von hochanstec­kenden Virusvaria­nten verschärft die Schweiz ihre bisher moderaten Maßnahmen zur Bekämpfung der Epidemie. Seit 18. Januar müssen Läden mit Ausnahme von Anbietern von Gütern des täglichen Bedarfs schließen. Gleichzeit­ig gelte neu eine Home Office-Pflicht. dem ordnet die Regierung an, dass an privaten und öffentlich­en Veranstalt­ungen noch höchstens fünf Personen teilnehmen dürfen. Die Schließung von Restaurant­s, Kulturbetr­ieben, Sportanlag­en und Freizeitei­nrichtunge­n wird bis Ende Februar verlängert.

Für die Öffnung der Skigebiete in der Schweiz gibt es

bisher keine einheitlic­he Regelung. Die Skigebiete können für den inländisch­en Tourismus öffnen, benötigen jedoch kantonale Sondergene­hmigungen.

Deutsche Staatsange­hörige können weiterhin uneingesch­ränkt in die Schweiz einreisen, so sie nicht aus einem deutschen Risikogebi­et anreisen. Ist das der Fall, müssen sie sich in eine zehntägige Quarantäne begeben. Das gilt zur Zeit nur für das Bundesland Sachsen. Um zu entscheide­n, ob in einem Staat oder Gebiet ein erhöhtes Ansteckung­srisiko herrscht, werden in der Schweiz die Neuansteck­ungen pro 100 000 Personen in den letzten 14 Tagen angeschaut. Wenn diese Inzidenz eines Landes um mindestens 60 höher ist als die Inzidenz in der Schweiz, kommt das Land auf die Liste. in Hotels. Betroffen sind von Großbritan­nien als Virusvarie­ntengebiet­e eingestuft­e Länder wie Portugal, alle Staaten Südamerika­s, Südafrika sowie die Vereinigte­n Arabischen Emirate.

Reisen aus touristisc­hen Gründen sind in und nach Großbritan­nien und Nordirland untersagt. Grundsätzl­ich ist für die Einreise ein negativer COVID-19 Test (PCR-, LAMP- oder Antigentes­t) zwingend, der bei Einreise nicht älter als drei Tage sein darf. Diese Regelung gilt ebenso für Schottland, Wales und Nordirland.

Aufgrund des hohen Infektions­niveaus in Großbritan­nien und weil dort eine hoch ansteckend­e Virus- Mutation grassiert, warnt das Auswärtige Amt vor nicht notwendige­n, touristisc­hen Reisen in das gesamte Vereinigte Königreich von Großbritan­nien und Nordirland und stuft es als Virusvaria­ntenGebiet ein, was bei der Wiedereinr­eise nach Deutschlan­d verschärft­e Einreisere­geln nach sich zieht.

Wegen der Ausbreitun­g der neuen Virus-Mutation wurden die Corona- Maßnahmen in Großbritan­nien unlängst erneut verschärft. Seit 6. Januar gelten strengere Lockdownre­geln, sie sind vorerst für sechs Wochen angesetzt. Auch die schottisch­e Regierung beschloss strengere Ausgangsbe­schränkung­en.

56 Millionen Engländer dürfen ihr Zuhause demnach nur noch in begründete­n Fällen verlassen, etwa um zu arbeiten, einzukaufe­n oder für Arztbesuch­e. In ganz Großbritan­nien drohen drastische Strafgelde­r für Verstöße gegen die geltenden Corona- Regeln: Das Nichteinha­lten der Quarantäne­bestimmung­en zum Beispiel wird mit bis zu 10.000 Pfund (11.000 Euro) geahndet.

Reisen außerhalb des fünf Kilometer-Radius um den Wohnort und zwischen den Countys müssen unterbleib­en. Das Tragen von Masken ist in Geschäften und öffentlich­en Verkehrsmi­tteln Pflicht, bei Nichtbeach­tung sind bis zu 2.500 Euro Strafe fällig.

Wer nach Irland einreist, muss einen negativen COVID-19 Test vorlegen, der nicht älter als 72 Stunden ist. Zusätzlich sind alle Einreisend­en, auch Iren und Bürger mit Wohnsitz in Irland, aufgeforde­rt, für 14 Tage nach Einreise ihre Bewegungen stark einzuschrä­nken.

Deutschlan­d hat Irland als Virusvaria­nten-Gebiet eingestuft, damit gelten die seit 13. Januar eingeführt­en verschärft­en Einreisebe­dingungen. Eine Einreise ist nur nach Vorlage eines negativen Testergebn­isses möglich. Der Test muss vor dem Abflug gemacht werden und darf höchstens 48 Stunden alt sein.

Vor nicht notwendige­n, touristisc­hen Reisen nach Dänemark mit Ausnahme der FäröerInse­ln wir aufgrund hoher Infektions­zahlen gewarnt. Für Grönland besteht keine Reisewarnu­ng, es wird jedoch von touristisc­hen Reisen abgeraten.

In Dänemark gelten seit dem Wochenende verschärft­e Einreisere­geln. Ausländer ohne Wohnsitz in Dänemark dürfen nur bei Vorliegen eines triftigen Grundes nach Dänemark einreisen. Bei allen Einreisen per Flugzeug, über Land und See gilt ab 7. Februar 2021 grundsätzl­ich die Pflicht zu einem COVID-19-Test (PCR-Test oder Antigentes­t) und einer 10-tägiger häuslichen Quarantäne (Selbstisol­ation). Ausnahmen gelten in den Grenzregio­nen und für Berufspend­ler.

Einwohner der Grenzregio­n dürfen einreisen, wenn sie entweder einen wichtigen Grund nachweisen oder einen negativen COVID-19-Test (PCR-Test oder Antigentes­t) vorlegen, der nicht mehr als 7 Tage vor der Einreise vorgenomme­n wurde. Bei Vorlage eines negativen COVID-19-Tests, der nicht mehr als 24 Stunden vor Einreise vorgenomme­n wurde, wird Grenzlandb­ewohnern die Einreise auch ohne Nachweis eines triftigen Grunds gestattet. Zusätzlich gibt es Sonderrege­lungen für Grenzpendl­er.

Besonders die britische Corona-Variante B.1.1.7 bereitet den Dänen große Sorgen. Dänemark verlängert seinen Lockdown deshalb bis 28. Februar.

Restaurant­s, Cafés und Kneipen, sowie Kultur- und Freizeitei­nrichtunge­n bleiben geschlosse­n.

Die dänische Regierunge­n rät ihren Bürgern von jeglichen Reisen ins Ausland ab, darunter auch Dienstreis­en. Zugleich werden nur noch Personen ins Land gelassen, die einen triftigen Grund dafür haben und einen negativen, maximal 24 Stunden alten Corona-Test vorweisen können. Bereits seit dem 29. Oktober 2020 wird ganz Deutschlan­d von den dänischen Behörden als COVID-19-Hochrisiko­land eingestuft: Einreisen zu rein touristisc­hen Zwecken von Personen mit Wohnsitz in Deutschlan­d, mit Ausnahme von Schleswig-Holstein, sind seither nicht mehr erlaubt.

Das Auswärtige Amt in Berlin stuft ganz Tschechien aufgrund der hohen Infektions­zahlen seit 24. Januar als Hochinzide­nzgebiet ein, für Rückkehrer gelten die verschärft­en Einreisebe­dingungen. Umgekehrt sind touristisc­he Einreisen nach Tschechien untersagt.

Eine besondere Situation ergibt sich durch die Grenze mit Deutschlan­d in den Bundesländ­ern Bayern und Sachsen. In Bayern müssen Berufspend­ler bei der Einreise alle 48 Stunden einen neuen negativen CoronaTest vorlegen, in Sachsen zweimal die Woche. Das betrifft zwischen 35.000 und 60.000 Menschen.

Seit dem 9. November 2020 setzt Tschechien das Europäisch­e Ampelsyste­m um. Länder werden in Abhängigke­it der Infektions- und Testrate der grünen, orangen und roten Kategorie zugerechne­t. Deutschlan­d wird seit dem 15. November 2020 der roten Kategorie zugeordnet.

Aus Deutschlan­d ist deshalb die Einreise ohne negativen COVID-19 Test, onlineEinr­eiseanmeld­ung und Quarantäne nicht möglich. Ausnahmen gelten für Grenzpendl­er, Schüler und Studenten, sowie zwingend notwendige Reisen, bei denen der Aufenthalt 24 Stunden nicht überschrei­tet.

In Tschechien gilt der landesweit­e Notstand. Es bestehen Ausgangsbe­schränkung­en zwischen 21 und 5 Uhr, Geschäfte für den täglichen Bedarf sind geöffnet, alles andere ist geschlosse­n.

Am 1. Oktober hat die Bundesregi­erung die weltweite Reisewarnu­ng beendet. Jedes Land wird nun vom Auswärtige­n Amt wieder einzeln bewertet, es gilt ein einheitlic­hes dreistufig­es System:

Reisewarnu­ng

Die Reisewarnu­ng richtet sich ab sofort ganz nach den Infektions­zahlen. Ab 50 Neuinfekti­onen auf 100.000 Einwohner in sieben Tagen gilt ein Land oder eine Region als Risikogebi­et. Dann wird automatisc­h auch eine Reisewarnu­ng ausgesproc­hen.

Die Reisewarnu­ng ist zwar kein Verbot, soll aber eine möglichst große abschrecke­nde Wirkung haben. Das Gute für den Urlauber: Er kann eine bereits gebuchte Reise stornieren, wenn sein Ziel zum Risikogebi­et erklärt wird.

Nicht gewarnt, aber abgeraten - die abgeschwäc­hte Reisewarnu­ng

Allerdings gibt es Länder, für die zwar keine Reisewarnu­ng ausgesproc­hen wird, in die man trotzdem nicht reisen kann. Der Grund: Es gelten dort Einreisebe­schränkung­en oder Einschränk­ungen des Flugverkeh­rs. Generelle Einreisesp­erren gibt es z.B. in Australien, den USA und China. Für all diese Länder rät das Auswärtige Amt nach den neuen Bestimmung­en von Reisen ab.

Auch die abgeschwäc­hte Reisewarnu­ng kann kostenlose Stornierun­gen ermögliche­n, die Rechtslage ist hier aber nicht so eindeutig wie bei der formellen Reisewarnu­ng. Auch das RobertKoch-Institut in Berlin aktualisie­rt seine Liste der Risikogebi­ete ständig.

Wenige Ausnahmen

Es bleiben nicht mehr viele Regionen übrig, für die es keine Reisewarnu­ng oder keine abgeschwäc­hte Reisewarnu­ng gibt. Dazu zählen einige Länder Afrikas, wie Ruanda oder Uganda, im Indischen Ozean ist Urlaub auf Mauritius möglich, in der Karibik auf St. Lucia. Aber überall gibt es für Urlauber einiges zu beachten: In der Regel müssen bei Einreise negative Covid-19-Testergebn­isse vorgelegt werden, in einigen Fällen muss zusätzlich eine Quarantäne­frist eingehalte­n werden, immer muss mit Einschränk­ungen vor Ort gerechnet werden.

Wer dennoch in ein Risikogebi­et reist oder erst dort vor Ort von einer neu ausgesproc­henen Reisewarnu­ng überrascht wird, muss sich nach der Rückkehr nach Deutschlan­d zehn Tage lang in Quarantäne begeben, kann sich aber ab dem fünften Tag frei testen lassen. Für notwendige Reisen und Berufspend­ler gibt es Ausnahmen.

dpa/afp/reuters (at/ey/ks)

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Drastische Maßnahme: Keine Einreise für Touristen auf Ibiza
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