Deutsche Welle (German edition)
Wenn Reisen zum Risiko wird: Coronaregeln und Einreisebestimmungen in Europa
Die Corona-Pandemie hat den Tourismus in Europa zum Erliegen gebracht. Wer dennoch reist, muss die Einreisebestimmungen und Regeln vor Ort kennen.
Tourismus in Deutschland ist bis auf weiteres nicht möglich. Hotels dürfen keine Übernachtungen für touristische Zwecke anbieten, Touristenvisa werden nur noch in Ausnahmefällen erteilt. Das Reisen im Land ist nur noch für bestimmte notwendige Zwecke möglich, z.B. Dienstreisen und wird durch immer wieder neue Regelungen, die es zu beachten gilt, erschwert. So gilt zum Beispiel in Städten und Landkreisen bei einem Inzidenzwert von über 200 die sogenannte 15-Kilometer-Regel. Das bedeutet, dass sich die Menschen dann nicht mehr als 15 Kilometer von ihrem Wohnort entfernen dürfen. Man muss sich also immer über die aktuellen Bestimmungen desjenigen Bundeslandes informieren, in das man möchte.
Generell befindet sich Deutschland sich seit 16. Dezember 2020 in einem harten Lockdown, er gilt noch bis zum 14. Februar. Das bedeutet, überall im Land sind Einzelhandel (bis auf Geschäfte des täglichen Bedarfs), Restaurants und Gaststätten geschlossen, ebenso Theater- und Konzertbühnen, Museen und Freizeiteinrichtungen. Darüberhinaus gelten Abstands- und Hygieneregeln, so müssen in Geschäften sowie in Bus und Bahn medizinische Masken - OP-Masken oder FFP2-Masken - getragen werden; einfache Stoffmasken reichen nicht mehr aus.
Reisen ist in ganz Europa nur noch mit erheblichen Einschränkungen möglich - wenn überhaupt. Nur für ganz wenige Regionen Europas spricht das Auswärtige Amt in Berlin derzeit keine Reisewarnung aus. Auf dem europäischen Festland gibt es zur Zeit nur noch in Griechenland und Norwegen Regionen, die nicht als Risikogebiete eingestuft sind. Hinzu kommen ein Großteil der Griechischen Inseln, sowie die dänische Insel Grönland. Eine aktuelle Übersicht über die Risikogebiete bietet die Risikoliste des Robert Koch-Instituts.
Neu ist die Unterteilung in Risikogebiete, Hochinzidenzund Virusvariantengebiete. Rückkehrer aus Risikogebieten müssen sich online unter www. einreiseanmeldung. de anmelden. Innerhalb von 48 Stunden muss ein Corona-Test erfolgen und man muss sich unverzüglich in zehntägige Quarantäne - und zwar unabhängig vom Testergebnis - begeben, die frühestens am fünften Tag mit einem weiteren negativen Test beendet werden kann. Akzeptiert werden PCR-, LAMP- und TMA-Test sowie Antigen-Schnelltests. Antikörpertests werden nicht anerkannt.
Die Einstufung in Hochinzidenz- und Virusvarientengebiete bringt neue Regeln mit sich. Als Hochinzidenzgebiete gelten seit 24. Januar Staaten, die einen Inzidenzwert von 200 überschreiten.
Mehr als 20 Staaten wurden schon als solche eingestuft, ein großer Anteil davon in Europa, darunter Spanien, Montenegro oder Lettland. Einreisende aus Hochinzidenzgebieten müssen schon vor der Einreise ein negatives Testergebnis vorlegen. Nur dann dürfen sie an Bord eines Flugzeugs. Entsprechendes gilt für Bus, Bahn oder Fähre. Unabhängig vom Testergebnis gilt in Deutschland eine zehntägige Quarantänepflicht.
Seit 30.1 ist die Einreise aus Virusvariantengebieten untersagt. Gebiete, in denen sich hoch ansteckende Virusvarianten ausgebreitet haben sind derzeit u.a. Brasilien, Südafrika, Portugal, Irland, Großbritannien und Nordirland. Die Einreisesperre gilt zunächst bis zum 17. Februar. Ausnahmen bei der Einreise gibt es nur für Personen mit Wohnsitz oder Aufenthaltsrecht in Deutschland, die aus diesen Ländern zurückkehren, Transitpassagiere sowie einige andere Fälle wie reinen Frachtverkehr oder etwa medizinisch notwendige Flüge. Solche Fälle müssten der Bundespolizei mindestens drei Tage vorher angezeigt werden.
Transitpassagieren wird dazu geraten, einen Testnachweis mit sich zu führen. Sie müssen damit rechnen, dass Fluggesellschaften Ihre Beförderung ablehnen könnten, wenn sie die Testpflicht nicht erfüllen.
Ist man in Deutschland, gelten die von den einzelnen Bundesländern angeordneten Coronaregeln und Quarantänepflichten. Reisende sind also gut beraten, sich entsprechend informieren.
Die Einreise nach Österreich grundsätzlich möglich, jedoch gilt für alle Einreisenden aus Corona-Risikogebieten eine zehntägige Quarantänepflicht. Davon betroffen sind derzeit alle Nachbarstaaten, auch Deutschland. Generell gilt seit 15. Januar eine digitale Registrierungspflicht, ausgenommen sind regelmäßige Pendler und Transitreisende.
Seit Montag, 08. Februar ist der Handel in Österreich nach sechs Wochen Lockdown wieder geöffnet. Dabei gilt eine Personenbeschränkung: Pro Person müssen 20 Quadratmeter zur Verfügung stehen. Auch Schulen, Museen, Galerien und Tiergärten dürfen unter strengen Corona-Auflagen wieder öffnen. Weiterhin gilt die FFP2-Maskenpflich und auch die nächt l iche Ausgangsbeschränkung von 20:00 bis 06:00 Uhr bleibt unverändert bestehen.
Für Schlagzeilen sorgte das Alpenland mit der Öffnung einiger seiner Skipisten am 24. Dezember. Die Bilder von Menschenschlangen an den Liften und überfüllten Pisten lösten eine Welle der Empörung aus. Wegen der Quarantäneregeln für Einreisende richtet sich das Wintersportangebot jedoch überwiegend an die Einheimischen, die angehalten sind, beim Anstehen an den Gondeln und Liften Mund- und Nasenschutz zu tragen und die Abstandsregeln zu wahren.
Schon seit dem 20. Dezember gilt ganz Spanien als Corona-Risikogebiet, seit 24. Januar ist es außerdem auch Hochinzidenzgebiet. Das bedeutet, wer aus Spanien nach Deutschland zurück reisen will, muss der Fluggesellschaft zuvor einen negativen Corona-Test vorweisen und muss sich in Deutschland in Quarantäne begeben.
Die Einreise nach Spanien ist grundsätzlich möglich. Vor der Einreise muss ein Online-Formular ausgefüllt werden, dann erhält man einen QRCode, der bei der Einreise per Flugzeug vorzuweisen ist. Einreisende aus Corona-Risikogebieten - und dazu zählt aktuell auch Deutschland - müssen seit dem 23. November einen negativen PCR-Test vorweisen. Der Test darf nicht älter als 72 Stunden sein. Diese Verpflichtung gilt nicht bei Einreise auf dem Landweg.
Aufgrund des unverändert hohen Infektionsniveaus verlängerte die spanische Zentralregierung den nationalen Gesundheitsnotstand bis 9. Mai 2021. Er umfasst unter anderem ein nächtliches Ausgehverbot, Maskenpflicht, Kontaktbeschränkungen bis hin zur Abriegelung einzelner CoronaHotspots. Die Maßnahmen variieren in den Regionen, die jeweils aktuellen Bestimmungen kann man telefonisch bei den Corona-Hotlines der Regionen erfragen.
So verbietet die bei Deutschen beliebte Ferieninsel Ibiza seit 23. Januar Touristen die Einreise, nur wer dort arbeitet oder zum Arzt muss, darf einreisen. Auch Formentera ist abgesperrt.
Auf allen Baleareninseln gelten mittlerweile schärfere Corona-Maßnahmen.Treffen im privaten Kreis sind ganz verboten, sowohl im öffentlichen Raum als auch zuhause. Alle Restaurants, Bars, Einkaufszentren und Fitnessstudios sind geschlossen. Die Einschränkungen gelten vorerst bis 30. Januar. Wegen der Schließung der gastronomischen Betriebe und der mittlerweile existenzbedrohlichen Situation für Hoteliers und Gastronomen, kam es in den vergangenen Wochen auf Mallorca bereits zu Demonstrationen.
Auch auf den Kanarischen Inseln, die noch bis in den Dezember hinein als sicheres Reiseziel galten, hat sich die Lage verschärft. So gilt auch auf Gran Canaria und Lanzarote seit 18. Januar eine nächtliche Ausgangssperre. Zusammenkünfte mit Menschen aus anderen Haushalten sind untersagt, Gaststätten dürfen nur noch im Freien servieren. Die Maßnahmen sollen zunächst 14 Tage lang gelten.
Portugal ist von COVID-19 besonders hart betroffen. Das Festland sowie die autonomen Regionen Azoren und Madeira sind als Virusvarientengebiet eingestuft, eine Einreise aus Portugal ist seit 30.1. derzeit unmöglich.
Umgekehrt ist auch die Einreise nach Portugal seit 31.1. nicht mehr möglich. Um die Pandenmie einzudämmen, hat Portugal seine Landesgrenzen geschlossen. An der Landgrenze zu Spanien werden - wie bereits im Frühjahr 2020 - wieder Kontrollen eingeführt. An Häfen und Flughäfen werden zudem nach dem Regierungsdekret die Kontrollen verschärft. Ausnahmen gelten unter anderem für Menschen, die zur Arbeit fahren, an ihren Hauptwohnsitz zurückkehren oder beruflich unterwegs sind, für den Warentransport sowie für medizinische Notfälle oder humanitäre Hilfe.
In Portugal gilt seit 9. November 2020 der Ausnahmezustand, die Lage wird alle 15 Tage neu bewertet und entsprechende Maßnahmen eingeleitet. So trat am 15. Januar ein erneuter Lockdown mit harten Restriktionen in Kraft, er soll mindestens einen Monat lang gelten. Alle gastronomischen Einrichtungen sowie sämtliche Geschäfte, die für die Versorgung der Bürger nicht von wesentlicher Bedeutung sind, müssen geschlossen bleiben.
Die Einreise nach Frankreich ist für Deutsche möglich, wenngleich an Frankreichs Binnengrenzen Kontrollen stattfinden: Einwohner eines EULandes ab elf Jahren müssen für den Grenzübertritt einen negativen PCR-Test vorweisen. Dieser darf nicht länger als 72 Stunden zurückliegen. Für die Grenzregionen, Pendler und den Lieferverkehr gelten allerdings Ausnahmen. Für Nicht-EU-Länder gilt seit 31. Januar außer in dringenden Fällen ein Ein- und Ausreiseverbot. Bislang reichte die Vorlage eines negativen PCRoder Antigen-Tests aus. Detaillierte Informationen zu den geltenden Maßnahmen und Einreisebedingungen bietet das französische Außenministerium.
In Frankreich sind Kultureinrichtungen, Sehenswürdigkeiten, Bars, Cafés und Restaurants geschlossen. Das gilt auch für die beliebten Skigebiete. Anders als in Deutschland, haben Einzelhandelsgeschäfte geöffnet, nur Einkaufszentren ab einer bestimmten Größe sind geschlossen. Im ganzen Land gilt eine Ausgangssperre von 18 Uhr bis sechs Uhr morgens.
Aufgrund hoher Infektionszahlen warnt das Auswärtige Amt zudem vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Französisch-Guayana, St. Martin, Mayotte, Saint-Barthelemy sowie das Überseegebiet FranzösischPolynesien. Von Reisen in die übrigen französischen Überseegebiete, für die Einreisebeschränkungen bestehen, wird dringend abgeraten.
Die höchsten Infektionsraten gibt es in den städtischen Ballungsregionen um Athen und Thessaloniki. Für die Regionen Thessalien, West- und Zentralmakedonien sowie Attika und Mittelgriechenland gilt eine Reisewarnung. Von Reisen in die übrigen Landesteilen wird abgeraten.
Die Einreisebedingungen nach Griechenland wurden verschärft: Es gilt eine OnlineRegistrierungspflicht, und ein negativer PCR-Test muss vorgelegt werden, der nicht älter als 72 Stunden ist. Alle Personen, die bis zum 22. Februar 2021 nach Griechenland einreisen, müssen sich in eine siebentägige häusliche Quarantäne begeben.
Die griechische Regierung hat für das ganze Land einen Lockdown verfügt, der noch bis zum 15. Februar verlängert wurde. Griechenland wird entsprechend der epidemiologischen Belastung in gelbe und rote Gebiete aufgeteilt, die kurzfristig angepasst werden können. Maßnahmen wie die allgemeine Ausgangssperre von 21 bis 5 Uhr, kann in roten Gebieten variieren. Auf Visit Greece sind alle wichtigen Informationen zusammengefasst. Generell darf man tagsüber zur Zeit seine Wohnung nur noch aus triftigem Grund verlassen. Im ganzen Land herrscht Maskenpflicht, auch im Freien.
Während sich in Italien viele Skiregionen nach der CoronaSperre auf die geplante Öffnung ihrer Wintersportgebiete ab 15.
Februar vorbereiten, verschärft Südtirol seine Corona-Schutzmaßnahmen ab 8. Februar. Die Menschen dürfen ihre Gemeinden dann nur noch für die Arbeit oder für andere dringende Dinge verlassen. Bars und Restaurants bleiben weiter geschlossen, Touristen dürfen nicht beherbergt werden.
Italien verfährt bei den Lockdownregeln nach einem Ampelsystem. Rot ist die Zone mit dem höchsten Infektionsrisiko. Als orangefarbene Zone - der Kategorie für das mittlere Infektionsrisiko - eingestuft sind derzeit Südtirol, Umbrien, Apulien sowie die Inseln Sardinien und Sizilien. Die überwiegende Mehrheit, nämlich 16 der insgesamt 20 italienischen Regionen, wurden am 1. Februar zu gelben Zonen mit einem geringen Infektionsrisiko erklärt, u.a. die Hauptstadtregion Latium, die bevölkerungsreiche und wirtschaftsstarke norditalienische Region Lombardei sowie Kampanien mit der Hauptstadt Neapel.
In den gelben Zonen öffnen Geschäfte und Gastronomiebetiriebe wieder, es dürfen aber höchstens vier Personen an einem Tisch sitzen. Museen und Sehenswürdikgeiten sind wieder geöffnet, etwa das Kolosseum in Rom oder die Uffizien in Florenz. Theater und Kinos bleiben weiter geschlossen.
Dessen ungeachtet gilt in Italien weiterhin der Ausnahmezustand, vorerst bis zum 30. April. Für ganz Italien gilt eine Ausgangssperre von täglich 22 Uhr bis 5 Uhr.
Die Einreise von deutschen Staatsbürgern nach Italien ist zwar grundsätzlich möglich - wie für die Bürger aus den meisten EU-Mitgliedstaaten. Seit dem 10. Dezember muss man jedoch eine Selbsterklärung ausfüllen und einen negativen PCR-Test vorweisen, der Test darf dabei nicht älter als 48 Stunden sein. Liegt kein Test vor, müssen die Reisenden sich in Selbstisolation begeben.
Das Auswärtige Amt in Berlin hat die Schweiz zum Risikogebiet erklärt und rät von nicht notwendigen, touristischen Reisen in das Nachbarland ab.
Angesichts der drohenden Ausbreitung von hochansteckenden Virusvarianten verschärft die Schweiz ihre bisher moderaten Maßnahmen zur Bekämpfung der Epidemie. Seit 18. Januar müssen Läden mit Ausnahme von Anbietern von Gütern des täglichen Bedarfs schließen. Gleichzeitig gelte neu eine Home Office-Pflicht. dem ordnet die Regierung an, dass an privaten und öffentlichen Veranstaltungen noch höchstens fünf Personen teilnehmen dürfen. Die Schließung von Restaurants, Kulturbetrieben, Sportanlagen und Freizeiteinrichtungen wird bis Ende Februar verlängert.
Für die Öffnung der Skigebiete in der Schweiz gibt es
bisher keine einheitliche Regelung. Die Skigebiete können für den inländischen Tourismus öffnen, benötigen jedoch kantonale Sondergenehmigungen.
Deutsche Staatsangehörige können weiterhin uneingeschränkt in die Schweiz einreisen, so sie nicht aus einem deutschen Risikogebiet anreisen. Ist das der Fall, müssen sie sich in eine zehntägige Quarantäne begeben. Das gilt zur Zeit nur für das Bundesland Sachsen. Um zu entscheiden, ob in einem Staat oder Gebiet ein erhöhtes Ansteckungsrisiko herrscht, werden in der Schweiz die Neuansteckungen pro 100 000 Personen in den letzten 14 Tagen angeschaut. Wenn diese Inzidenz eines Landes um mindestens 60 höher ist als die Inzidenz in der Schweiz, kommt das Land auf die Liste. in Hotels. Betroffen sind von Großbritannien als Virusvarientengebiete eingestufte Länder wie Portugal, alle Staaten Südamerikas, Südafrika sowie die Vereinigten Arabischen Emirate.
Reisen aus touristischen Gründen sind in und nach Großbritannien und Nordirland untersagt. Grundsätzlich ist für die Einreise ein negativer COVID-19 Test (PCR-, LAMP- oder Antigentest) zwingend, der bei Einreise nicht älter als drei Tage sein darf. Diese Regelung gilt ebenso für Schottland, Wales und Nordirland.
Aufgrund des hohen Infektionsniveaus in Großbritannien und weil dort eine hoch ansteckende Virus- Mutation grassiert, warnt das Auswärtige Amt vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in das gesamte Vereinigte Königreich von Großbritannien und Nordirland und stuft es als VirusvariantenGebiet ein, was bei der Wiedereinreise nach Deutschland verschärfte Einreiseregeln nach sich zieht.
Wegen der Ausbreitung der neuen Virus-Mutation wurden die Corona- Maßnahmen in Großbritannien unlängst erneut verschärft. Seit 6. Januar gelten strengere Lockdownregeln, sie sind vorerst für sechs Wochen angesetzt. Auch die schottische Regierung beschloss strengere Ausgangsbeschränkungen.
56 Millionen Engländer dürfen ihr Zuhause demnach nur noch in begründeten Fällen verlassen, etwa um zu arbeiten, einzukaufen oder für Arztbesuche. In ganz Großbritannien drohen drastische Strafgelder für Verstöße gegen die geltenden Corona- Regeln: Das Nichteinhalten der Quarantänebestimmungen zum Beispiel wird mit bis zu 10.000 Pfund (11.000 Euro) geahndet.
Reisen außerhalb des fünf Kilometer-Radius um den Wohnort und zwischen den Countys müssen unterbleiben. Das Tragen von Masken ist in Geschäften und öffentlichen Verkehrsmitteln Pflicht, bei Nichtbeachtung sind bis zu 2.500 Euro Strafe fällig.
Wer nach Irland einreist, muss einen negativen COVID-19 Test vorlegen, der nicht älter als 72 Stunden ist. Zusätzlich sind alle Einreisenden, auch Iren und Bürger mit Wohnsitz in Irland, aufgefordert, für 14 Tage nach Einreise ihre Bewegungen stark einzuschränken.
Deutschland hat Irland als Virusvarianten-Gebiet eingestuft, damit gelten die seit 13. Januar eingeführten verschärften Einreisebedingungen. Eine Einreise ist nur nach Vorlage eines negativen Testergebnisses möglich. Der Test muss vor dem Abflug gemacht werden und darf höchstens 48 Stunden alt sein.
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Dänemark mit Ausnahme der FäröerInseln wir aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt. Für Grönland besteht keine Reisewarnung, es wird jedoch von touristischen Reisen abgeraten.
In Dänemark gelten seit dem Wochenende verschärfte Einreiseregeln. Ausländer ohne Wohnsitz in Dänemark dürfen nur bei Vorliegen eines triftigen Grundes nach Dänemark einreisen. Bei allen Einreisen per Flugzeug, über Land und See gilt ab 7. Februar 2021 grundsätzlich die Pflicht zu einem COVID-19-Test (PCR-Test oder Antigentest) und einer 10-tägiger häuslichen Quarantäne (Selbstisolation). Ausnahmen gelten in den Grenzregionen und für Berufspendler.
Einwohner der Grenzregion dürfen einreisen, wenn sie entweder einen wichtigen Grund nachweisen oder einen negativen COVID-19-Test (PCR-Test oder Antigentest) vorlegen, der nicht mehr als 7 Tage vor der Einreise vorgenommen wurde. Bei Vorlage eines negativen COVID-19-Tests, der nicht mehr als 24 Stunden vor Einreise vorgenommen wurde, wird Grenzlandbewohnern die Einreise auch ohne Nachweis eines triftigen Grunds gestattet. Zusätzlich gibt es Sonderregelungen für Grenzpendler.
Besonders die britische Corona-Variante B.1.1.7 bereitet den Dänen große Sorgen. Dänemark verlängert seinen Lockdown deshalb bis 28. Februar.
Restaurants, Cafés und Kneipen, sowie Kultur- und Freizeiteinrichtungen bleiben geschlossen.
Die dänische Regierungen rät ihren Bürgern von jeglichen Reisen ins Ausland ab, darunter auch Dienstreisen. Zugleich werden nur noch Personen ins Land gelassen, die einen triftigen Grund dafür haben und einen negativen, maximal 24 Stunden alten Corona-Test vorweisen können. Bereits seit dem 29. Oktober 2020 wird ganz Deutschland von den dänischen Behörden als COVID-19-Hochrisikoland eingestuft: Einreisen zu rein touristischen Zwecken von Personen mit Wohnsitz in Deutschland, mit Ausnahme von Schleswig-Holstein, sind seither nicht mehr erlaubt.
Das Auswärtige Amt in Berlin stuft ganz Tschechien aufgrund der hohen Infektionszahlen seit 24. Januar als Hochinzidenzgebiet ein, für Rückkehrer gelten die verschärften Einreisebedingungen. Umgekehrt sind touristische Einreisen nach Tschechien untersagt.
Eine besondere Situation ergibt sich durch die Grenze mit Deutschland in den Bundesländern Bayern und Sachsen. In Bayern müssen Berufspendler bei der Einreise alle 48 Stunden einen neuen negativen CoronaTest vorlegen, in Sachsen zweimal die Woche. Das betrifft zwischen 35.000 und 60.000 Menschen.
Seit dem 9. November 2020 setzt Tschechien das Europäische Ampelsystem um. Länder werden in Abhängigkeit der Infektions- und Testrate der grünen, orangen und roten Kategorie zugerechnet. Deutschland wird seit dem 15. November 2020 der roten Kategorie zugeordnet.
Aus Deutschland ist deshalb die Einreise ohne negativen COVID-19 Test, onlineEinreiseanmeldung und Quarantäne nicht möglich. Ausnahmen gelten für Grenzpendler, Schüler und Studenten, sowie zwingend notwendige Reisen, bei denen der Aufenthalt 24 Stunden nicht überschreitet.
In Tschechien gilt der landesweite Notstand. Es bestehen Ausgangsbeschränkungen zwischen 21 und 5 Uhr, Geschäfte für den täglichen Bedarf sind geöffnet, alles andere ist geschlossen.
Am 1. Oktober hat die Bundesregierung die weltweite Reisewarnung beendet. Jedes Land wird nun vom Auswärtigen Amt wieder einzeln bewertet, es gilt ein einheitliches dreistufiges System:
Reisewarnung
Die Reisewarnung richtet sich ab sofort ganz nach den Infektionszahlen. Ab 50 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner in sieben Tagen gilt ein Land oder eine Region als Risikogebiet. Dann wird automatisch auch eine Reisewarnung ausgesprochen.
Die Reisewarnung ist zwar kein Verbot, soll aber eine möglichst große abschreckende Wirkung haben. Das Gute für den Urlauber: Er kann eine bereits gebuchte Reise stornieren, wenn sein Ziel zum Risikogebiet erklärt wird.
Nicht gewarnt, aber abgeraten - die abgeschwächte Reisewarnung
Allerdings gibt es Länder, für die zwar keine Reisewarnung ausgesprochen wird, in die man trotzdem nicht reisen kann. Der Grund: Es gelten dort Einreisebeschränkungen oder Einschränkungen des Flugverkehrs. Generelle Einreisesperren gibt es z.B. in Australien, den USA und China. Für all diese Länder rät das Auswärtige Amt nach den neuen Bestimmungen von Reisen ab.
Auch die abgeschwächte Reisewarnung kann kostenlose Stornierungen ermöglichen, die Rechtslage ist hier aber nicht so eindeutig wie bei der formellen Reisewarnung. Auch das RobertKoch-Institut in Berlin aktualisiert seine Liste der Risikogebiete ständig.
Wenige Ausnahmen
Es bleiben nicht mehr viele Regionen übrig, für die es keine Reisewarnung oder keine abgeschwächte Reisewarnung gibt. Dazu zählen einige Länder Afrikas, wie Ruanda oder Uganda, im Indischen Ozean ist Urlaub auf Mauritius möglich, in der Karibik auf St. Lucia. Aber überall gibt es für Urlauber einiges zu beachten: In der Regel müssen bei Einreise negative Covid-19-Testergebnisse vorgelegt werden, in einigen Fällen muss zusätzlich eine Quarantänefrist eingehalten werden, immer muss mit Einschränkungen vor Ort gerechnet werden.
Wer dennoch in ein Risikogebiet reist oder erst dort vor Ort von einer neu ausgesprochenen Reisewarnung überrascht wird, muss sich nach der Rückkehr nach Deutschland zehn Tage lang in Quarantäne begeben, kann sich aber ab dem fünften Tag frei testen lassen. Für notwendige Reisen und Berufspendler gibt es Ausnahmen.
dpa/afp/reuters (at/ey/ks)