Deutsche Welle (German edition)
Wenn Reisen zum Risiko wird: Coronaregeln und Einreisebestimmungen in Europa
Die Corona-Pandemie macht das Reisen weltweit beschwerlich. Wer dennoch reist, muss die Einreisebestimmungen und Regeln vor Ort kennen.
Tourismus in Deutschland ist bis auf weiteres nicht möglich. Hotels dürfen keine Übernachtungen für touristische Zwecke anbieten, Touristenvisa werden nur noch in Ausnahmefällen erteilt. Das Reisen im Land ist nur noch für bestimmte notwendige Zwecke möglich, z.B. Dienstreisen und wird durch immer wieder neue Regelungen, die es zu beachten gilt, erschwert. Man muss sich also immer über die aktuellen Bestimmungen desjenigen Bundeslandes informieren, in das man möchte.
Generell befindet sich Deutschland seit 16. Dezember 2020 in einem harten Lockdown, er gilt vorerst bis zum 7. März. Das bedeutet, überall im Land sind Einzelhandel (bis auf Geschäfte des täglichen Bedarfs), Restaurants und Gaststätten geschlossen, ebenso Theater- und
Konzertbühnen, Museen und Freizeiteinrichtungen. Darüberhinaus gelten Abstands- und
Hygieneregeln, so müssen in Geschäften sowie in Bus und Bahn medizinische Masken - OP-Masken oder FFP2-Masken - getragen werden; einfache Stoffmasken reichen nicht mehr aus.
Reisen ist in ganz Europa nur noch mit erheblichen Einschränkungen möglich - wenn überhaupt. Nur für ganz wenige Regionen Europas spricht das Auswärtige Amt in Berlin derzeit keine Reisewarnung aus. Auf dem europäischen Festland gibt es zur Zeit nur noch in Griechenland und Norwegen Regionen, die nicht als Risikogebiete eingestuft sind. Hinzu kommen ein Großteil der Griechischen Inseln, sowie die dänische Insel Grönland. Eine aktuelle Übersicht über die Risikogebiete bietet die Risikoliste des Robert Koch-Instituts.
Aktuelle Regeln für Einreisende aus Risikogebieten
Es gibt eine Unterteilung in Risikogebiete, Hochinzidenzund Virusvariantengebiete. Rückkehrer aus Risikogebieten müssen sich online unter www. einreiseanmeldung. de anmelden. Innerhalb von 48 Stunden muss ein Corona-Test erfolgen und man muss sich unverzüglich in zehntägige Quarantäne - und zwar unabhängig vom Testergebnis - begeben, die frühestens am fünften Tag mit einem weiteren negativen Test beendet werden kann. Akzeptiert werden PCR-, LAMP- und TMA-Test sowie Antigen-Schnelltests. Antikörpertests werden nicht anerkannt.
Die Einstufung in Hochinzidenz- und Virusvarientengebiete bringt neue Regeln mit sich. Als Hochinzidenzgebiete gelten seit 24. Januar Staaten, die einen Inzidenzwert von 200 überschreiten. Einreisende aus Hochinzidenzgebieten müssen schon vor der Einreise ein negatives Testergebnis vorlegen. Nur dann dürfen sie an Bord eines Flugzeugs. Entsprechendes gilt für Bus, Bahn oder Fähre. Unabhängig vom Testergebnis gilt in Deutschland eine zehntägige Quarantänepflicht.
Seit 30.Januar ist die Einreise aus Virusvariantengebieten untersagt. Gebiete, in denen sich hoch ansteckende Virusvarianten ausgebreitet haben sind derzeit u.a. Brasilien, Südafrika, Portugal, Irland, Großbritannien und Nordirland. Die Einreisesperre gilt zunächst bis zum 3. März. Ausnahmen bei der Einreise gibt es nur für Personen mit Wohnsitz oder Aufenthaltsrecht in Deutschland, die aus diesen Ländern zurückkehren, Transitpassagiere sowie einige andere Fälle wie reinen Frachtverkehr oder etwa medizinisch notwendige Flüge. Solche Fälle müssten der Bundespolizei mindestens drei Tage vorher angezeigt werden.
Transitpassagieren wird dazu geraten, einen Testnachweis mit sich zu führen. Sie müssen damit rechnen, dass Fluggesellschaften ihre Beförderung ablehnen könnten, wenn sie die Testpflicht nicht erfüllen.
Durchblick mit der EUCorona-Ampel
Um Reisenden in Europa einen besseren Überblick über das Corona-Infektionsgeschehen und mögliche Beschränkungen zu verschaffen, hat die EU eine Corona-Ampel eingeführt. Danach wird die EU in grüne, orange und rote Zonen eingeteilt. Hinzu kommt noch die Farbe grau für Regionen, aus denen nicht genug Daten vorliegen. Derzeit dominiert die Farbe Rot den Kontinent.
Wer dennoch reisen muss, dem hilft auch die 'Re-open EU'-App der EU-Kommission. Sie bietet aktuelle Informationen etwa zur Gesundheitssituation, Sicherheitsvorkehrungen oder Reisebeschränkungen, und zwar für alle EU-Staaten sowie die Mitglieder des grenzkontrollfreien Schengenraums Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz.
Sind Urlaubsreisen mit Impfung bald wieder möglich?
Am 25. Februar hat die EU beschlossen, einen einheitlichen Impfpass für Reisende bis zum Sommer einzuführen. Vor allem traditionelle Urlaubsländer wie Griechenland erhoffen sich viel von den Impfausweisen. Die Regierung in Athen und auch Zypern haben bereits ein bilaterales Abkommen mit Israel geschlossen, wonach ab April alle Israelis problemlos einreisen können, wenn sie den sogenannten Grünen Pass vorweisen - also den Nachweis, dass sie geimpft sind. Auch Malta führt entsprechende Gespräche mit Israel. Schweden und Dänemark haben die Schaffung elektronischer ImpfZertifikate angekündigt, die vor allem bei Reisen ins Ausland zum Einsatz kommen sollen. In Estland wiederum sind schon jetzt Einreisende von der generellen Quarantäne-Vorschrift ausgenommen, wenn sie einen Impfnachweis vorlegen. Das gleiche gilt in Polen, wo dafür eigens eine App entwickelt wird.
Hier nun ein Überblick über die Bestimmungen in einigen der wichtigsten Reiseländer Europas:
Österreich
Das Auswärtige Amt in Berlin hat ganz Österreich zum Risikogebiet erklärt, mit Ausnahme des Kleinwalsertals und der Gemeinde Jungholz mit zusammen gut 5000 Einwohnern. Beide Exklaven sind auf der Straße nur von Deutschland aus erreichbar.
Die Bundesregierung hat am 14.Februar das Bundesland Tirol zum Virusvariantengebiet erklärt und eine Einreiseperre verhängt. Auch Österreich erlaubt die Ausreise aus Tirol nur noch mit einem negativen Test - sonst drohen bis zu 1450 Euro Strafe. Der Ausbruch der südafrikanischen Variante in Tirol sei derzeit der größte bekannte derartige Fall in der EU, sagte Kanzler Sebastian Kurz.
Die Einreise nach Österreich ist grundsätzlich möglich, jedoch gilt für alle Einreisenden aus Corona-Risikogebieten eine zehntägige Quarantänepflicht. Davon betroffen sind derzeit alle Nachbarstaaten, auch Deutschland. Seit 15. Januar ist eine digitale Registrierungspflicht in Kraft, ausgenommen sind regelmäßige Pendler und Transitreisende.
Seit Montag, 8. Februar ist der Handel in Österreich nach sechs Wochen Lockdown wieder geöffnet. Dabei gilt eine Personenbeschränkung: Pro Person müssen 20 Quadratmeter zur Verfügung stehen. Auch Schulen, Museen, Galerien und Tiergärten dürfen unter strengen Corona-Auflagen wieder öffnen. Am 1. März will die Regierung entscheiden, ob auch die Gastronomie und Hotellerie wieder Gäste empfangen dürfen - wenn ja, dann nur mit einer Zugangskontrolle, bei der ein aktueller negativer AntigenTest gezeigt werden muss. Im Land gibt es zahlreiche Möglichkeiten, sich kostenlos - unter anderem in Apotheken - testen zu lassen. Weiterhin gilt die FFP2-Maskenpflicht und auch die nächt l iche Ausgangsbeschränkung von 20:00 bis 06:00 Uhr bleibt unverändert bestehen.
Für Schlagzeilen sorgte das Alpenland mit der Öffnung einiger seiner Skipisten am 24. Dezember. Die Bilder von Menschenschlangen an den Liften und überfüllten Pisten lösten eine Welle der Empörung aus. Wegen der Quarantäneregeln für Einreisende richtet sich das Wintersportangebot jedoch überwiegend an die Einheimischen, die angehalten sind, beim Anstehen an den Gondeln und Liften Mund- und Nasenschutz zu tragen und die Abstandsregeln zu wahren.
Spanien
Spanien gilt als CoronaRisikogebiet. Das bedeutet, wer aus Spanien nach Deutschland zurück reisen will, muss der Fluggesellschaft zuvor einen negativen Corona- Test vorweisen und muss sich in Quarantäne begeben. Die Einreise nach Spanien ist grundsätzlich möglich. Ein Online-Formular muss ausgefüllt werden, dann erhält man einen QR-Code, der bei der Einreise per Flugzeug vorzuweisen ist. Einreisende aus Corona-Risikogebieten - und dazu zählt aktuell auch Deutschland - müssen seit dem 23. November einen negativen PCRTest vorweisen. Der Test darf nicht älter als 72 Stunden sein. Diese Verpflichtung gilt nicht bei Einreise auf dem Landweg.
Die spanische Zentralregierung hat den nationalen Gesundheitsnotstand bis 9. Mai 2021 verlängert, die Lage verbessert sich allerdings zusehends. Der Notstand umfasst unter anderem ein nächtliches Ausgehverbot, Maskenpflicht, Kontaktbeschränkungen bis hin zur Abriegelung einzelner CoronaHotspots. Die Maßnahmen variieren in den Regionen, die jeweils aktuellen Bestimmungen kann man telefonisch bei den
Corona-Hotlines der Regionen erfragen.
So verbietet die bei Deutschen beliebte Ferieninsel Ibiza seit 23. Januar Touristen die Einreise, nur wer dort arbeitet oder zum Arzt muss, darf einreisen. Auch Formentera ist abgesperrt.
Auf allen Baleareninseln waren bisher Treffen im privaten Kreis verboten, sowohl im öffentlichen Raum als auch zuhause. Ab dem 27.02. wird dieses Verbot neben anderen Vorschriften auf Mallorca aufgehoben, denn die Lage hat sich deutlich verbessert. Inzwischen ist die Zahl der Neuinfektionen hier niedriger als in den meisten deutschen Bundesländern. Zusammenkommen dürfen dann höchstens sechs Personen aus maximal zwei Haushalten. Restaurants und Bars waren rund sieben Wochen geschlossen, dürfen aber ab dem 02. März wieder ihre Außenbereiche öffnen. Es dürfen dann nur höchstens 50 Prozent der Tische mit jeweils vier Personen aufgestellt werden. Wegen der Schließung der gastronomischen Betriebe und der mittlerweile existenzbedrohlichen Situation für Hoteliers und Gastronomen, kam es auf Mallorca immer wieder zu Demonstrationen.
Auf den Kanarischen Inseln, die noch bis in den Dezember hinein als sicheres Reiseziel galten, hat sich die Lage verschärft. So gilt auch auf Gran Canaria und Lanzarote seit 18. Januar eine nächtliche Ausgangssperre. Zusammenkünfte mit Menschen aus anderen Haushalten sind untersagt, Gaststätten dürfen nur noch im Freien servieren. Die Maßnahmen gelten bis auf weiteres.
Portugal
Portugal ist von COVID-19 besonders hart betroffen. Das Festland sowie die autonomen Regionen Azoren und Madeira sind als Virusvariantengebiet eingestuft, eine Einreise aus Portugal nach Deutschland ist seit 30. Januar derzeit unmöglich.
Umgekehrt ist auch die Einreise nach Portugal seit 31. Januar nicht mehr möglich. Um die Pandemie einzudämmen, hat Portugal seine Landesgrenzen für touristische Reisen geschlossen. An der Landesgrenze zu Spanien finden - wie bereits im Frühjahr 2020 - wieder Kontrollen statt. An Häfen und Flughäfen werden zudem nach dem Regierungsdekret die Kontrollen verschärft. Ausnahmen gelten unter anderem für Menschen, die zur Arbeit fahren, an ihren Hauptwohnsitz zurückkehren oder beruflich unterwegs sind, für den Warentransport sowie für medizinische Notfälle oder humanitäre Hilfe.
In Portugal gilt seit 9. November 2020 der Ausnahmezustand, die Lage wird alle 15 Tage neu bewertet und entsprechende Maßnahmen eingeleitet. So trat am 15. Januar ein erneuter Lockdown mit harten Restriktionen in Kraft, er soll zunächst bis zum 14. März gelten. Alle gastronomischen Einrichtungen sowie sämtliche Geschäfte, die für die Versorgung der Bürger nicht von wesentlicher Bedeutung sind, müssen geschlossen bleiben.
Frankreich
Die Einreise nach Frankreich ist für Deutsche möglich, wenngleich an Frankreichs Binnengrenzen bis Ende April 2021 Kontrollen stattfinden: Einwohner eines EU-Landes ab elf Jahren müssen für den Grenzübertritt einen negativen PCR-Test vorweisen. Dieser darf nicht länger als 72 Stunden zurückliegen. Für die Grenzregionen, Pendler und den Lieferverkehr gelten allerdings Ausnahmen. Aber auch hier wird es ab März Verschärfungen geben. So müssen Pendler ebenfalls einen negativen PCR-Test vorlegen, wenn sie nicht aus beruflichen Gründen die Grenze passieren. Grund dafür ist die Ausbreitung der südafrikanischen Virus-Variante in der französischen Region Moselle, die an Deutschland und Luxemburg grenzt. Sowohl Deutschland als auch Frankreich wollen eine Schließung der Grenze vermeiden. Für Nicht-EU-Länder gilt seit 31. Januar außer in dringenden Fällen ein Ein- und Ausreiseverbot. Bislang reichte die Vorlage eines negativen PCRoder Antigen-Tests aus. Detaillierte Informationen zu den geltenden Maßnahmen und Einreisebedingungen bietet das französische Außenministerium.
In Frankreich sind Kultureinrichtungen, Sehenswürdigkeiten, Bars, Cafés und Restaurants geschlossen. Das gilt auch für die beliebten Skigebiete. Anders als in Deutschland, haben Einzelhandelsgeschäfte geöffnet, nur Einkaufszentren ab einer bestimmten Größe sind geschlossen. Im ganzen Land gilt eine Ausgangssperre von 18 Uhr bis sechs Uhr morgens.
Aufgrund hoher Infektionszahlen warnt das Auswärtige Amt zudem vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Französisch-Guayana, St. Martin, Mayotte und Saint-Barthelemy. Von Reisen in die übrigen französischen Überseegebiete, für die Einreisebeschränkungen bestehen, wird dringend abgeraten.
Griechenland
Die höchsten Infektionsraten gibt es in den städtischen Ballungsregionen um Athen und Thessaloniki. Für die Regionen Westgriechenland und Zentralmakedonien sowie Attika und Mittelgriechenland gilt eine Reisewarnung. Von Reisen in die übrigen Landesteilen wird abgeraten.
Die Einreisebedingungen nach Griechenland wurden verschärft: Es gilt eine OnlineRegistrierungspflicht, und ein negativer PCR-Test muss vorgelegt werden, der nicht älter als 72 Stunden ist. Alle Personen, die bis zum 8. März 2021 nach Griechenland einreisen, müssen sich in eine siebentägige häusliche Quarantäne begeben.
Die griechische Regierung hat
für das ganze Land einen Lockdown verfügt, der noch bis zum 1. März verlängert wurde. Griechenland wird entsprechend der epidemiologischen Belastung in gelbe und rote Gebiete aufgeteilt, die kurzfristig angepasst werden können. Maßnahmen wie die allgemeine Ausgangssperre von 21 bis 5 Uhr, kann in roten Gebieten variieren. Auf Visit Greece sind alle wichtigen Informationen zusammengefasst. Generell darf man tagsüber zur Zeit seine Wohnung nur noch aus triftigem Grund verlassen. Im ganzen Land herrscht Maskenpflicht, auch im Freien.
Italien
Die Einreise von deutschen Staatsbürgern nach Italien ist zwar grundsätzlich möglich - wie für die Bürger aus den meisten EU-Mitgliedstaaten. Seit dem 10. Dezember muss man jedoch eine Selbsterklärung ausfüllen und einen negativen PCR-Test vorweisen, der Test darf dabei nicht älter als 48 Stunden sein. Liegt kein Test vor, müssen die Reisenden sich in Selbstisolation begeben. Das Auswärtige Amt stuft Italien als Risikogebiet ein und warnt vor nicht notwendigen, touristischen Reisen. Wer ins Land möchte, braucht einen triftigen Grund.
Italienverfährt bei den Lockdownregeln nach einem Ampelsystem. Rot ist die Zone mit dem höchsten Infektionsrisiko - derzeit gibt es keine Regionen, die in diese Kategorie fallen. Als orangefarbene Zone - der Kategorie für das mittlere Infektionsrisiko - eingestuft sind derzeit unter anderem Abruzzen, Kampanien, Ligurien, Toskana und Umbrien. Die überwiegende Mehrheit der insgesamt 20 italienischen Regionen wurden am 1. Februar zu gelben Zonen mit einem geringen Infektionsrisiko erklärt, u.a. die Hauptstadtregion Latium, die bevölkerungsreiche und wirtschaftsstarke norditalienische Region Lombardei sowie Kalabrien, Apulien, Sardinien und Sizilien.
In den gelben Zonen öffnen Geschäfte und Gastronomiebetriebe wieder, es dürfen aber höchstens vier Personen an einem Tisch sitzen. Museen und Sehenswürdigkeiten sind wieder geöffnet, etwa das Kolosseum in Rom. Theater und Kinos bleiben weiter geschlossen.
In ganz Italien gilt weiterhin der Ausnahmezustand, vorerst bis zum 30. April. Damit verbunden ist eine Ausgangssperre von täglich 22 Uhr bis 5 Uhr. Bis Ende März ist es verboten, im Land selbst über Regionalgrenzen hinweg zu fahren. Allgemein wird erwartet, dass viele Corona-Verbote - auch das Reisen im Land - über Ostern bis in den April verlängert werden.
Schweiz
Das Auswärtige Amt in Berlin hat die Schweiz zum Risikogebiet erklärt und rät von nicht notwendigen, touristischen Reisen in das Nachbarland ab.
Angesichts der drohenden Ausbreitung von hochansteckenden Virus varianten verschärft die Schweiz ihre bisher moderaten Maßnahmen zur Bekämpfung der Epidemie. Seit dem 18. Januar sind Läden mit Ausnahme von Anbietern von Gütern des täglichen Bedarfs geschlossen. Gleichzeitig gelte neu eine Home Office-Pflicht. Zudem ordnet die Regierung an, dass an privaten und öffentlichen Veranstaltungen noch höchstens fünf Personen teilnehmen dürfen. Im Freien sind Menschenansammlungen und Treffen im Familien- und Freundeskreis ab 1. März 2021 mit maximal 15 Personen gestattet. Die Schließung von Restaurants, Kulturbetrieben, Sportanlagen und Freizeiteinrichtungen wird bis zum 22. März verlängert.
Für die Öffnung der Skigebiete in der Schweiz gibt es bisher keine einheitliche Regelung. Die Skigebiete können für den inländischen Tourismus öffnen, benötigen jedoch kantonale Sondergenehmigungen.
Deutsche Staatsangehörige können weiterhin uneingeschränkt in die Schweiz einreisen. Um zu entscheiden, ob in einem Staat oder Gebiet ein erhöhtes Ansteckungsrisiko herrscht, werden in der Schweiz die Neuansteckungen pro 100 000 Personen in den letzten 14 Tagen angeschaut. Wenn diese Inzidenz eines Landes um mindestens 60 höher ist als die Inzidenz in der Schweiz, kommt das Land auf die Liste.
Niederlande
Das Auswärtige Amt in Berlin warnt vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Niederlande. Umgekehrt gilt Deutschland in den Niederlanden ebenfalls als Risikogebiet: Alle Flugreisenden in die Niederlande müssen beim Einchecken einen negativen PCR-Test vorweisen. Gleiches gilt für Reisende per Zug, Bus oder Schiff, die sich weiter als 30 km in das niederländische Inland begeben. Im Anschluss ist eine zehntägige Quarantäne erforderlich.
Zunächst bis zum 15. März gilt in den Niederlanden eine landesweite Ausgangssperre von 21 bis 4.30 Uhr. Die Einführung der Ausgangssperre hatte kurz nach Inkrafttreten heftige Ausschreitungen nach sich gezogen. Verboten ist in den Niederlanden außerdem der Verkauf von Alkohol und Softdrugs zwischen 20 Uhr und 6 Uhr, ebenso deren Konsum in der Öffentlichkeit. Coffeeshops müssen um 20 Uhr schließen.
Angesichts dramatisch steigender Infektionszahlen haben die Niederlande den bisher härtesten Lockdown seit Beginn der Pandemie für ihr Land verhängt, er wurde bis 3. März verlängert. Kinos, Theater und Museen sind geschlossen, nur Geschäfte für den täglichen Bedarf haben geöffnet.
Großbritannien und Nordirland
Großbritannien verschärft seine Einreisebedingungen: Um die Verbreitung neuer Coronavirus-Varianten zu verhindern, verpflichtet Großbritannien Einreisende aus mehr als 33 Ländern vom 15. Februar an zu zehn Tagen Quarantäne in Hotels. Betroffen sind von Großbritannien als Virusvariantengebiete eingestufte Länder wie Portugal, alle Staaten Südamerikas, Südafrika sowie die Vereinigten Arabischen Emirate.
Reisen aus touristischen Gründen sind in und nach Großbritannien und Nordirland untersagt. Grundsätzlich ist für die Einreise ein negativer COVID-19 Test (PCR-, LAMP- oder Antigentest) zwingend, der bei der Einreise nicht älter als drei Tage sein darf. Diese Regelung gilt ebenso für Schottland, Wales und Nordirland.
Aufgrund des hohen Infektionsniveaus in Großbritannien und weil dort eine hoch ansteckende Virus- Mutation grassiert, warnt das Auswärtige Amt vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in das gesamte Vereinigte Königreich von Großbritannien und Nordirland und stuft es als VirusvariantenGebiet ein, was bei der Wiedereinreise nach Deutschland verschärfte Einreiseregeln nach sich zieht.
Wegen der Ausbreitung der neuen Virus-Mutation wurden die Corona- Maßnahmen in Großbritannien erneut verschärft. Seit dem 6. Januar gelten strengere Lockdownregeln. Auch die schottische Regierung beschloss strengere Ausgangsbeschränkungen.
Die Menschen dürfen ihr Zuhause demnach nur noch in begründeten Fällen verlassen, etwa um zu arbeiten, einzukaufen oder für Arztbesuche. In ganz Großbritannien drohen drastische Strafgelder für Verstöße gegen die geltenden Corona-Regeln: Das Nichteinhalten der Quarantänebestimmungen zum Beispiel wird mit bis zu 10.000 Pfund (11.000 Euro) geahndet. Alle Schulen, Universitäten und nicht essentiellen Geschäfte sind geschlossen.
Irland
Besonders dramatisch war die Lage in Irland Anfang des Jahres. Die Republik verzeichnete zwischenzeitlich die weltweit höchsten Neuinfektionen pro Kopf. Nach einer vorübergehenden Lockerung des landesweiten Lockdowns vor Weihnachten, stiegen die Infektionszahlen dort angefacht von der hochansteckenden COVID-19 Variante ungebremst. Inzwischen hat sich die Lage etwas entspannt, die Infektionszahlen bewegen sich aber weiterhin auf hohem Niveau.
Im ganzen Land gilt die höchste Corona- Warnstufe: Level 5. Die Kapazitäten der öffentlichen Verkehrsmittel sind auf 25% reduziert, zu Spitzenzeiten bleibt die Nutzung des ÖPNV für systemrelevante Berufe und Zwecke vorbehalten. Reisen außerhalb des fünf Kilometer-Radius um den Wohnort und zwischen den Countys müssen unterbleiben. Das Tragen von Masken ist in Geschäften und öffentlichen Verkehrsmitteln Pflicht, bei Nichtbeachtung sind bis zu 2.500 Euro Strafe fällig.
Wer nach Irland einreist, muss einen negativen COVID-19 Test vorlegen, der nicht älter als 72 Stunden ist. Zusätzlich sind alle Einreisenden, auch Iren und Bürger mit Wohnsitz in Irland, aufgefordert, für 14 Tage nach Einreise ihre Bewegungen stark einzuschränken.
Deutschland hat Irland als Virusvarianten- Gebiet eingestuft, damit gelten die seit 13. Januar eingeführten verschärften Einreisebedingungen.
Dänemark
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Dänemark wird aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt, von Reisen nach Grönland und die Färöer wird abgeraten.
Besonders die britische Corona-Variante B.1.1.7 bereitet den Dänen große Sorgen. Dänemark hat seinen Lockdown deshalb bis 28. Februar verlängert. Restaurants, Cafés und Kneipen, sowie Kulturund Freizeiteinrichtungen bleiben geschlossen, Großteile des Einzelhandels dürfen aber ab dem 1. März wieder öffnen. Auch einige weitere Corona-Maßnahmen werden gelockert.
Ausländer ohne Wohnsitz in Dänemark dürfen nur noch bei Vorliegen eines triftigen Grundes nach Dänemark einreisen. Bei allen Einreisen per Flugzeug, über Land und See gilt grundsätzlich die Pflicht zu einem COVID-19 Test (PCR-Test oder Antigentest) und einer 10tägigen häuslichen Quarantäne (Selbstisolation). Die Grenzen bleiben vorläufig bis zum 5. April so gut wie dicht.
Auch für die Einwohner der Grenzregion gelten ab 17. Februar strengere Einreiseregeln. Bislang mussten sie einen Corona-Schnelltest vorweisen, der höchstens eine Woche alt ist. Nun sind es maximal drei Tage.
Die dänische Regierungen rät ihren Bürgern von jeglichen Reisen ins Ausland ab, darunter auch Dienstreisen. Zugleich werden nur noch Personen ins Land gelassen, die einen triftigen Grund dafür haben und einen negativen, maximal 24 Stunden alten Corona-Test vorweisen können. Bereits seit dem 29. Oktober 2020 wird ganz Deutschland von den dänischen Behörden als COVID-19-Hochrisikoland eingestuft: Einreisen zu rein touristischen Zwecken von Personen mit Wohnsitz in Deutschland, mit Ausnahme von Schleswig-Holstein, sind seither nicht mehr erlaubt.
Tschechische Republik
Weil sich das Coronavirus in Tschechien rasant ausbreitet, hat sich die Regierung über das Parlament hinweggesetzt und den Notstand, der am 14. Februar enden sollte um 14 Tage verlängert.
Das Auswärtige Amt in Berlin hatte Tschechien aufgrund der hohen Infektionszahlen am 24. Januar als Hochinzidenzgebiet eingestuft, seit dem 14. Februar ist es auch Virusvariantengebiet. Die Einreise ist nur noch für Menschen mit Wohnsitz in Deutschland möglich, für sie gelten verschärfte Einreisebedingungen. Vorübergehend werden Grenzkontrollen eingeführt.
Die tschechische Regierung kündigte ihrerseits an, ab Freitag (12.02.) drei Grenzbereiche von der Außenwelt abzuschotten. Betroffen sind die Bezirke Cheb (Eger) und Sokolov (Falkenau) an der Grenze zu Bayern sowie Trutnov (Trautenau) im Dreiländereck zu Polen und Sachsen. Wer dort lebt, darf seinen Bezirk nicht mehr verlassen und es darf niemand einreisen.
Ab dem 25. Februar gilt landesweit die Pflicht zum Tragen eienr FFP2- oder OPMaske im öffentlichen Raum.
Risikogebiete weltweit
Am 1. Oktober hat die Bundesregierung die weltweite Reisewarnung beendet. Jedes Land wird nun vom Auswärtigen Amt wieder einzeln bewertet, es gilt ein einheitliches dreistufiges System:
Reisewarnung
Die Reisewarnung richtet sich ab sofort ganz nach den Infektionszahlen. Ab 50 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner in sieben Tagen gilt ein Land oder eine Region als Risikogebiet. Dann wird automatisch auch eine Reisewarnung ausgesprochen.
Die Reisewarnung ist zwar kein Verbot, soll aber eine möglichst große abschreckende Wirkung haben. Das Gute für den Urlauber: Er kann eine bereits gebuchte Reise stornieren, wenn sein Ziel zum Risikogebiet erklärt wird.
Nicht gewarnt, aber abgeraten - die abgeschwächte Reisewarnung
Allerdings gibt es Länder, für die zwar keine Reisewarnung ausgesprochen wird, in die man trotzdem nicht reisen kann. Der Grund: Es gelten dort Einreisebeschränkungen oder Einschränkungen des Flugverkehrs. Generelle Einreisesperren gibt es z.B. in Australien, Neuseeland oder Vietnam. Für all diese Länder rät das Auswärtige Amt nach den neuen Bestimmungen von Reisen ab.
Auch die abgeschwächte Reisewarnung kann kostenlose Stornierungen ermöglichen, die Rechtslage ist hier aber nicht so eindeutig wie bei der formellen Reisewarnung. Auch das RobertKoch-Institut in Berlin aktualisiert seine Liste der Risikogebiete ständig.
Wenige Ausnahmen
Es bleiben nicht mehr viele Regionen übrig, für die es keine Reisewarnung oder keine abgeschwächte Reisewarnung gibt. Dazu zählen einige Länder Afrikas, beispielsweise Ruanda oder Uganda, im Indischen Ozean ist Urlaub auf Mauritius möglich oder im Südpazifik auf Samoa.
Aber überall gibt es für Urlauber einiges zu beachten: In der Regel müssen bei Einreise negative COVID-19 Testergebnisse vorgelegt, Quarantänefristen müssen eingehalten werden, immer muss mit Einschränkungen vor Ort gerechnet werden. dpa/afp/reuters (at/ey/ks)