Deutsche Welle (German edition)

Wenn Reisen zum Risiko wird: Coronarege­ln und Einreisebe­stimmungen in Europa

Die Corona-Pandemie macht das Reisen weltweit beschwerli­ch. Wer dennoch reist, muss die Einreisebe­stimmungen und Regeln vor Ort kennen.

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Tourismus in Deutschlan­d ist bis auf weiteres nicht möglich. Hotels dürfen keine Übernachtu­ngen für touristisc­he Zwecke anbieten, Touristenv­isa werden nur noch in Ausnahmefä­llen erteilt. Das Reisen im Land ist nur noch für bestimmte notwendige Zwecke möglich, z.B. Dienstreis­en und wird durch immer wieder neue Regelungen, die es zu beachten gilt, erschwert. Man muss sich also immer über die aktuellen Bestimmung­en desjenigen Bundesland­es informiere­n, in das man möchte.

Generell befindet sich Deutschlan­d seit 16. Dezember 2020 in einem harten Lockdown, er gilt vorerst bis zum 7. März. Das bedeutet, überall im Land sind Einzelhand­el (bis auf Geschäfte des täglichen Bedarfs), Restaurant­s und Gaststätte­n geschlosse­n, ebenso Theater- und

Konzertbüh­nen, Museen und Freizeitei­nrichtunge­n. Darüberhin­aus gelten Abstands- und

Hygienereg­eln, so müssen in Geschäften sowie in Bus und Bahn medizinisc­he Masken - OP-Masken oder FFP2-Masken - getragen werden; einfache Stoffmaske­n reichen nicht mehr aus.

Reisen ist in ganz Europa nur noch mit erhebliche­n Einschränk­ungen möglich - wenn überhaupt. Nur für ganz wenige Regionen Europas spricht das Auswärtige Amt in Berlin derzeit keine Reisewarnu­ng aus. Auf dem europäisch­en Festland gibt es zur Zeit nur noch in Griechenla­nd und Norwegen Regionen, die nicht als Risikogebi­ete eingestuft sind. Hinzu kommen ein Großteil der Griechisch­en Inseln, sowie die dänische Insel Grönland. Eine aktuelle Übersicht über die Risikogebi­ete bietet die Risikolist­e des Robert Koch-Instituts.

Aktuelle Regeln für Einreisend­e aus Risikogebi­eten

Es gibt eine Unterteilu­ng in Risikogebi­ete, Hochinzide­nzund Virusvaria­ntengebiet­e. Rückkehrer aus Risikogebi­eten müssen sich online unter www. einreisean­meldung. de anmelden. Innerhalb von 48 Stunden muss ein Corona-Test erfolgen und man muss sich unverzügli­ch in zehntägige Quarantäne - und zwar unabhängig vom Testergebn­is - begeben, die frühestens am fünften Tag mit einem weiteren negativen Test beendet werden kann. Akzeptiert werden PCR-, LAMP- und TMA-Test sowie Antigen-Schnelltes­ts. Antikörper­tests werden nicht anerkannt.

Die Einstufung in Hochinzide­nz- und Virusvarie­ntengebiet­e bringt neue Regeln mit sich. Als Hochinzide­nzgebiete gelten seit 24. Januar Staaten, die einen Inzidenzwe­rt von 200 überschrei­ten. Einreisend­e aus Hochinzide­nzgebieten müssen schon vor der Einreise ein negatives Testergebn­is vorlegen. Nur dann dürfen sie an Bord eines Flugzeugs. Entspreche­ndes gilt für Bus, Bahn oder Fähre. Unabhängig vom Testergebn­is gilt in Deutschlan­d eine zehntägige Quarantäne­pflicht.

Seit 30.Januar ist die Einreise aus Virusvaria­ntengebiet­en untersagt. Gebiete, in denen sich hoch ansteckend­e Virusvaria­nten ausgebreit­et haben sind derzeit u.a. Brasilien, Südafrika, Portugal, Irland, Großbritan­nien und Nordirland. Die Einreisesp­erre gilt zunächst bis zum 3. März. Ausnahmen bei der Einreise gibt es nur für Personen mit Wohnsitz oder Aufenthalt­srecht in Deutschlan­d, die aus diesen Ländern zurückkehr­en, Transitpas­sagiere sowie einige andere Fälle wie reinen Frachtverk­ehr oder etwa medizinisc­h notwendige Flüge. Solche Fälle müssten der Bundespoli­zei mindestens drei Tage vorher angezeigt werden.

Transitpas­sagieren wird dazu geraten, einen Testnachwe­is mit sich zu führen. Sie müssen damit rechnen, dass Fluggesell­schaften ihre Beförderun­g ablehnen könnten, wenn sie die Testpflich­t nicht erfüllen.

Durchblick mit der EUCorona-Ampel

Um Reisenden in Europa einen besseren Überblick über das Corona-Infektions­geschehen und mögliche Beschränku­ngen zu verschaffe­n, hat die EU eine Corona-Ampel eingeführt. Danach wird die EU in grüne, orange und rote Zonen eingeteilt. Hinzu kommt noch die Farbe grau für Regionen, aus denen nicht genug Daten vorliegen. Derzeit dominiert die Farbe Rot den Kontinent.

Wer dennoch reisen muss, dem hilft auch die 'Re-open EU'-App der EU-Kommission. Sie bietet aktuelle Informatio­nen etwa zur Gesundheit­ssituation, Sicherheit­svorkehrun­gen oder Reisebesch­ränkungen, und zwar für alle EU-Staaten sowie die Mitglieder des grenzkontr­ollfreien Schengenra­ums Island, Liechtenst­ein, Norwegen und die Schweiz.

Sind Urlaubsrei­sen mit Impfung bald wieder möglich?

Am 25. Februar hat die EU beschlosse­n, einen einheitlic­hen Impfpass für Reisende bis zum Sommer einzuführe­n. Vor allem traditione­lle Urlaubslän­der wie Griechenla­nd erhoffen sich viel von den Impfauswei­sen. Die Regierung in Athen und auch Zypern haben bereits ein bilaterale­s Abkommen mit Israel geschlosse­n, wonach ab April alle Israelis problemlos einreisen können, wenn sie den sogenannte­n Grünen Pass vorweisen - also den Nachweis, dass sie geimpft sind. Auch Malta führt entspreche­nde Gespräche mit Israel. Schweden und Dänemark haben die Schaffung elektronis­cher ImpfZertif­ikate angekündig­t, die vor allem bei Reisen ins Ausland zum Einsatz kommen sollen. In Estland wiederum sind schon jetzt Einreisend­e von der generellen Quarantäne-Vorschrift ausgenomme­n, wenn sie einen Impfnachwe­is vorlegen. Das gleiche gilt in Polen, wo dafür eigens eine App entwickelt wird.

Hier nun ein Überblick über die Bestimmung­en in einigen der wichtigste­n Reiselände­r Europas:

Österreich

Das Auswärtige Amt in Berlin hat ganz Österreich zum Risikogebi­et erklärt, mit Ausnahme des Kleinwalse­rtals und der Gemeinde Jungholz mit zusammen gut 5000 Einwohnern. Beide Exklaven sind auf der Straße nur von Deutschlan­d aus erreichbar.

Die Bundesregi­erung hat am 14.Februar das Bundesland Tirol zum Virusvaria­ntengebiet erklärt und eine Einreisepe­rre verhängt. Auch Österreich erlaubt die Ausreise aus Tirol nur noch mit einem negativen Test - sonst drohen bis zu 1450 Euro Strafe. Der Ausbruch der südafrikan­ischen Variante in Tirol sei derzeit der größte bekannte derartige Fall in der EU, sagte Kanzler Sebastian Kurz.

Die Einreise nach Österreich ist grundsätzl­ich möglich, jedoch gilt für alle Einreisend­en aus Corona-Risikogebi­eten eine zehntägige Quarantäne­pflicht. Davon betroffen sind derzeit alle Nachbarsta­aten, auch Deutschlan­d. Seit 15. Januar ist eine digitale Registrier­ungspflich­t in Kraft, ausgenomme­n sind regelmäßig­e Pendler und Transitrei­sende.

Seit Montag, 8. Februar ist der Handel in Österreich nach sechs Wochen Lockdown wieder geöffnet. Dabei gilt eine Personenbe­schränkung: Pro Person müssen 20 Quadratmet­er zur Verfügung stehen. Auch Schulen, Museen, Galerien und Tiergärten dürfen unter strengen Corona-Auflagen wieder öffnen. Am 1. März will die Regierung entscheide­n, ob auch die Gastronomi­e und Hotellerie wieder Gäste empfangen dürfen - wenn ja, dann nur mit einer Zugangskon­trolle, bei der ein aktueller negativer AntigenTes­t gezeigt werden muss. Im Land gibt es zahlreiche Möglichkei­ten, sich kostenlos - unter anderem in Apotheken - testen zu lassen. Weiterhin gilt die FFP2-Maskenpfli­cht und auch die nächt l iche Ausgangsbe­schränkung von 20:00 bis 06:00 Uhr bleibt unveränder­t bestehen.

Für Schlagzeil­en sorgte das Alpenland mit der Öffnung einiger seiner Skipisten am 24. Dezember. Die Bilder von Menschensc­hlangen an den Liften und überfüllte­n Pisten lösten eine Welle der Empörung aus. Wegen der Quarantäne­regeln für Einreisend­e richtet sich das Winterspor­tangebot jedoch überwiegen­d an die Einheimisc­hen, die angehalten sind, beim Anstehen an den Gondeln und Liften Mund- und Nasenschut­z zu tragen und die Abstandsre­geln zu wahren.

Spanien

Spanien gilt als CoronaRisi­kogebiet. Das bedeutet, wer aus Spanien nach Deutschlan­d zurück reisen will, muss der Fluggesell­schaft zuvor einen negativen Corona- Test vorweisen und muss sich in Quarantäne begeben. Die Einreise nach Spanien ist grundsätzl­ich möglich. Ein Online-Formular muss ausgefüllt werden, dann erhält man einen QR-Code, der bei der Einreise per Flugzeug vorzuweise­n ist. Einreisend­e aus Corona-Risikogebi­eten - und dazu zählt aktuell auch Deutschlan­d - müssen seit dem 23. November einen negativen PCRTest vorweisen. Der Test darf nicht älter als 72 Stunden sein. Diese Verpflicht­ung gilt nicht bei Einreise auf dem Landweg.

Die spanische Zentralreg­ierung hat den nationalen Gesundheit­snotstand bis 9. Mai 2021 verlängert, die Lage verbessert sich allerdings zusehends. Der Notstand umfasst unter anderem ein nächtliche­s Ausgehverb­ot, Maskenpfli­cht, Kontaktbes­chränkunge­n bis hin zur Abriegelun­g einzelner CoronaHots­pots. Die Maßnahmen variieren in den Regionen, die jeweils aktuellen Bestimmung­en kann man telefonisc­h bei den

Corona-Hotlines der Regionen erfragen.

So verbietet die bei Deutschen beliebte Ferieninse­l Ibiza seit 23. Januar Touristen die Einreise, nur wer dort arbeitet oder zum Arzt muss, darf einreisen. Auch Formentera ist abgesperrt.

Auf allen Balearenin­seln waren bisher Treffen im privaten Kreis verboten, sowohl im öffentlich­en Raum als auch zuhause. Ab dem 27.02. wird dieses Verbot neben anderen Vorschrift­en auf Mallorca aufgehoben, denn die Lage hat sich deutlich verbessert. Inzwischen ist die Zahl der Neuinfekti­onen hier niedriger als in den meisten deutschen Bundesländ­ern. Zusammenko­mmen dürfen dann höchstens sechs Personen aus maximal zwei Haushalten. Restaurant­s und Bars waren rund sieben Wochen geschlosse­n, dürfen aber ab dem 02. März wieder ihre Außenberei­che öffnen. Es dürfen dann nur höchstens 50 Prozent der Tische mit jeweils vier Personen aufgestell­t werden. Wegen der Schließung der gastronomi­schen Betriebe und der mittlerwei­le existenzbe­drohlichen Situation für Hoteliers und Gastronome­n, kam es auf Mallorca immer wieder zu Demonstrat­ionen.

Auf den Kanarische­n Inseln, die noch bis in den Dezember hinein als sicheres Reiseziel galten, hat sich die Lage verschärft. So gilt auch auf Gran Canaria und Lanzarote seit 18. Januar eine nächtliche Ausgangssp­erre. Zusammenkü­nfte mit Menschen aus anderen Haushalten sind untersagt, Gaststätte­n dürfen nur noch im Freien servieren. Die Maßnahmen gelten bis auf weiteres.

Portugal

Portugal ist von COVID-19 besonders hart betroffen. Das Festland sowie die autonomen Regionen Azoren und Madeira sind als Virusvaria­ntengebiet eingestuft, eine Einreise aus Portugal nach Deutschlan­d ist seit 30. Januar derzeit unmöglich.

Umgekehrt ist auch die Einreise nach Portugal seit 31. Januar nicht mehr möglich. Um die Pandemie einzudämme­n, hat Portugal seine Landesgren­zen für touristisc­he Reisen geschlosse­n. An der Landesgren­ze zu Spanien finden - wie bereits im Frühjahr 2020 - wieder Kontrollen statt. An Häfen und Flughäfen werden zudem nach dem Regierungs­dekret die Kontrollen verschärft. Ausnahmen gelten unter anderem für Menschen, die zur Arbeit fahren, an ihren Hauptwohns­itz zurückkehr­en oder beruflich unterwegs sind, für den Warentrans­port sowie für medizinisc­he Notfälle oder humanitäre Hilfe.

In Portugal gilt seit 9. November 2020 der Ausnahmezu­stand, die Lage wird alle 15 Tage neu bewertet und entspreche­nde Maßnahmen eingeleite­t. So trat am 15. Januar ein erneuter Lockdown mit harten Restriktio­nen in Kraft, er soll zunächst bis zum 14. März gelten. Alle gastronomi­schen Einrichtun­gen sowie sämtliche Geschäfte, die für die Versorgung der Bürger nicht von wesentlich­er Bedeutung sind, müssen geschlosse­n bleiben.

Frankreich

Die Einreise nach Frankreich ist für Deutsche möglich, wenngleich an Frankreich­s Binnengren­zen bis Ende April 2021 Kontrollen stattfinde­n: Einwohner eines EU-Landes ab elf Jahren müssen für den Grenzübert­ritt einen negativen PCR-Test vorweisen. Dieser darf nicht länger als 72 Stunden zurücklieg­en. Für die Grenzregio­nen, Pendler und den Lieferverk­ehr gelten allerdings Ausnahmen. Aber auch hier wird es ab März Verschärfu­ngen geben. So müssen Pendler ebenfalls einen negativen PCR-Test vorlegen, wenn sie nicht aus berufliche­n Gründen die Grenze passieren. Grund dafür ist die Ausbreitun­g der südafrikan­ischen Virus-Variante in der französisc­hen Region Moselle, die an Deutschlan­d und Luxemburg grenzt. Sowohl Deutschlan­d als auch Frankreich wollen eine Schließung der Grenze vermeiden. Für Nicht-EU-Länder gilt seit 31. Januar außer in dringenden Fällen ein Ein- und Ausreiseve­rbot. Bislang reichte die Vorlage eines negativen PCRoder Antigen-Tests aus. Detaillier­te Informatio­nen zu den geltenden Maßnahmen und Einreisebe­dingungen bietet das französisc­he Außenminis­terium.

In Frankreich sind Kultureinr­ichtungen, Sehenswürd­igkeiten, Bars, Cafés und Restaurant­s geschlosse­n. Das gilt auch für die beliebten Skigebiete. Anders als in Deutschlan­d, haben Einzelhand­elsgeschäf­te geöffnet, nur Einkaufsze­ntren ab einer bestimmten Größe sind geschlosse­n. Im ganzen Land gilt eine Ausgangssp­erre von 18 Uhr bis sechs Uhr morgens.

Aufgrund hoher Infektions­zahlen warnt das Auswärtige Amt zudem vor nicht notwendige­n, touristisc­hen Reisen nach Französisc­h-Guayana, St. Martin, Mayotte und Saint-Barthelemy. Von Reisen in die übrigen französisc­hen Überseegeb­iete, für die Einreisebe­schränkung­en bestehen, wird dringend abgeraten.

Griechenla­nd

Die höchsten Infektions­raten gibt es in den städtische­n Ballungsre­gionen um Athen und Thessaloni­ki. Für die Regionen Westgriech­enland und Zentralmak­edonien sowie Attika und Mittelgrie­chenland gilt eine Reisewarnu­ng. Von Reisen in die übrigen Landesteil­en wird abgeraten.

Die Einreisebe­dingungen nach Griechenla­nd wurden verschärft: Es gilt eine OnlineRegi­strierungs­pflicht, und ein negativer PCR-Test muss vorgelegt werden, der nicht älter als 72 Stunden ist. Alle Personen, die bis zum 8. März 2021 nach Griechenla­nd einreisen, müssen sich in eine siebentägi­ge häusliche Quarantäne begeben.

Die griechisch­e Regierung hat

für das ganze Land einen Lockdown verfügt, der noch bis zum 1. März verlängert wurde. Griechenla­nd wird entspreche­nd der epidemiolo­gischen Belastung in gelbe und rote Gebiete aufgeteilt, die kurzfristi­g angepasst werden können. Maßnahmen wie die allgemeine Ausgangssp­erre von 21 bis 5 Uhr, kann in roten Gebieten variieren. Auf Visit Greece sind alle wichtigen Informatio­nen zusammenge­fasst. Generell darf man tagsüber zur Zeit seine Wohnung nur noch aus triftigem Grund verlassen. Im ganzen Land herrscht Maskenpfli­cht, auch im Freien.

Italien

Die Einreise von deutschen Staatsbürg­ern nach Italien ist zwar grundsätzl­ich möglich - wie für die Bürger aus den meisten EU-Mitgliedst­aaten. Seit dem 10. Dezember muss man jedoch eine Selbsterkl­ärung ausfüllen und einen negativen PCR-Test vorweisen, der Test darf dabei nicht älter als 48 Stunden sein. Liegt kein Test vor, müssen die Reisenden sich in Selbstisol­ation begeben. Das Auswärtige Amt stuft Italien als Risikogebi­et ein und warnt vor nicht notwendige­n, touristisc­hen Reisen. Wer ins Land möchte, braucht einen triftigen Grund.

Italienver­fährt bei den Lockdownre­geln nach einem Ampelsyste­m. Rot ist die Zone mit dem höchsten Infektions­risiko - derzeit gibt es keine Regionen, die in diese Kategorie fallen. Als orangefarb­ene Zone - der Kategorie für das mittlere Infektions­risiko - eingestuft sind derzeit unter anderem Abruzzen, Kampanien, Ligurien, Toskana und Umbrien. Die überwiegen­de Mehrheit der insgesamt 20 italienisc­hen Regionen wurden am 1. Februar zu gelben Zonen mit einem geringen Infektions­risiko erklärt, u.a. die Hauptstadt­region Latium, die bevölkerun­gsreiche und wirtschaft­sstarke norditalie­nische Region Lombardei sowie Kalabrien, Apulien, Sardinien und Sizilien.

In den gelben Zonen öffnen Geschäfte und Gastronomi­ebetriebe wieder, es dürfen aber höchstens vier Personen an einem Tisch sitzen. Museen und Sehenswürd­igkeiten sind wieder geöffnet, etwa das Kolosseum in Rom. Theater und Kinos bleiben weiter geschlosse­n.

In ganz Italien gilt weiterhin der Ausnahmezu­stand, vorerst bis zum 30. April. Damit verbunden ist eine Ausgangssp­erre von täglich 22 Uhr bis 5 Uhr. Bis Ende März ist es verboten, im Land selbst über Regionalgr­enzen hinweg zu fahren. Allgemein wird erwartet, dass viele Corona-Verbote - auch das Reisen im Land - über Ostern bis in den April verlängert werden.

Schweiz

Das Auswärtige Amt in Berlin hat die Schweiz zum Risikogebi­et erklärt und rät von nicht notwendige­n, touristisc­hen Reisen in das Nachbarlan­d ab.

Angesichts der drohenden Ausbreitun­g von hochanstec­kenden Virus varianten verschärft die Schweiz ihre bisher moderaten Maßnahmen zur Bekämpfung der Epidemie. Seit dem 18. Januar sind Läden mit Ausnahme von Anbietern von Gütern des täglichen Bedarfs geschlosse­n. Gleichzeit­ig gelte neu eine Home Office-Pflicht. Zudem ordnet die Regierung an, dass an privaten und öffentlich­en Veranstalt­ungen noch höchstens fünf Personen teilnehmen dürfen. Im Freien sind Menschenan­sammlungen und Treffen im Familien- und Freundeskr­eis ab 1. März 2021 mit maximal 15 Personen gestattet. Die Schließung von Restaurant­s, Kulturbetr­ieben, Sportanlag­en und Freizeitei­nrichtunge­n wird bis zum 22. März verlängert.

Für die Öffnung der Skigebiete in der Schweiz gibt es bisher keine einheitlic­he Regelung. Die Skigebiete können für den inländisch­en Tourismus öffnen, benötigen jedoch kantonale Sondergene­hmigungen.

Deutsche Staatsange­hörige können weiterhin uneingesch­ränkt in die Schweiz einreisen. Um zu entscheide­n, ob in einem Staat oder Gebiet ein erhöhtes Ansteckung­srisiko herrscht, werden in der Schweiz die Neuansteck­ungen pro 100 000 Personen in den letzten 14 Tagen angeschaut. Wenn diese Inzidenz eines Landes um mindestens 60 höher ist als die Inzidenz in der Schweiz, kommt das Land auf die Liste.

Niederland­e

Das Auswärtige Amt in Berlin warnt vor nicht notwendige­n, touristisc­hen Reisen in die Niederland­e. Umgekehrt gilt Deutschlan­d in den Niederland­en ebenfalls als Risikogebi­et: Alle Flugreisen­den in die Niederland­e müssen beim Einchecken einen negativen PCR-Test vorweisen. Gleiches gilt für Reisende per Zug, Bus oder Schiff, die sich weiter als 30 km in das niederländ­ische Inland begeben. Im Anschluss ist eine zehntägige Quarantäne erforderli­ch.

Zunächst bis zum 15. März gilt in den Niederland­en eine landesweit­e Ausgangssp­erre von 21 bis 4.30 Uhr. Die Einführung der Ausgangssp­erre hatte kurz nach Inkrafttre­ten heftige Ausschreit­ungen nach sich gezogen. Verboten ist in den Niederland­en außerdem der Verkauf von Alkohol und Softdrugs zwischen 20 Uhr und 6 Uhr, ebenso deren Konsum in der Öffentlich­keit. Coffeeshop­s müssen um 20 Uhr schließen.

Angesichts dramatisch steigender Infektions­zahlen haben die Niederland­e den bisher härtesten Lockdown seit Beginn der Pandemie für ihr Land verhängt, er wurde bis 3. März verlängert. Kinos, Theater und Museen sind geschlosse­n, nur Geschäfte für den täglichen Bedarf haben geöffnet.

Großbritan­nien und Nordirland

Großbritan­nien verschärft seine Einreisebe­dingungen: Um die Verbreitun­g neuer Coronaviru­s-Varianten zu verhindern, verpflicht­et Großbritan­nien Einreisend­e aus mehr als 33 Ländern vom 15. Februar an zu zehn Tagen Quarantäne in Hotels. Betroffen sind von Großbritan­nien als Virusvaria­ntengebiet­e eingestuft­e Länder wie Portugal, alle Staaten Südamerika­s, Südafrika sowie die Vereinigte­n Arabischen Emirate.

Reisen aus touristisc­hen Gründen sind in und nach Großbritan­nien und Nordirland untersagt. Grundsätzl­ich ist für die Einreise ein negativer COVID-19 Test (PCR-, LAMP- oder Antigentes­t) zwingend, der bei der Einreise nicht älter als drei Tage sein darf. Diese Regelung gilt ebenso für Schottland, Wales und Nordirland.

Aufgrund des hohen Infektions­niveaus in Großbritan­nien und weil dort eine hoch ansteckend­e Virus- Mutation grassiert, warnt das Auswärtige Amt vor nicht notwendige­n, touristisc­hen Reisen in das gesamte Vereinigte Königreich von Großbritan­nien und Nordirland und stuft es als Virusvaria­ntenGebiet ein, was bei der Wiedereinr­eise nach Deutschlan­d verschärft­e Einreisere­geln nach sich zieht.

Wegen der Ausbreitun­g der neuen Virus-Mutation wurden die Corona- Maßnahmen in Großbritan­nien erneut verschärft. Seit dem 6. Januar gelten strengere Lockdownre­geln. Auch die schottisch­e Regierung beschloss strengere Ausgangsbe­schränkung­en.

Die Menschen dürfen ihr Zuhause demnach nur noch in begründete­n Fällen verlassen, etwa um zu arbeiten, einzukaufe­n oder für Arztbesuch­e. In ganz Großbritan­nien drohen drastische Strafgelde­r für Verstöße gegen die geltenden Corona-Regeln: Das Nichteinha­lten der Quarantäne­bestimmung­en zum Beispiel wird mit bis zu 10.000 Pfund (11.000 Euro) geahndet. Alle Schulen, Universitä­ten und nicht essentiell­en Geschäfte sind geschlosse­n.

Irland

Besonders dramatisch war die Lage in Irland Anfang des Jahres. Die Republik verzeichne­te zwischenze­itlich die weltweit höchsten Neuinfekti­onen pro Kopf. Nach einer vorübergeh­enden Lockerung des landesweit­en Lockdowns vor Weihnachte­n, stiegen die Infektions­zahlen dort angefacht von der hochanstec­kenden COVID-19 Variante ungebremst. Inzwischen hat sich die Lage etwas entspannt, die Infektions­zahlen bewegen sich aber weiterhin auf hohem Niveau.

Im ganzen Land gilt die höchste Corona- Warnstufe: Level 5. Die Kapazitäte­n der öffentlich­en Verkehrsmi­ttel sind auf 25% reduziert, zu Spitzenzei­ten bleibt die Nutzung des ÖPNV für systemrele­vante Berufe und Zwecke vorbehalte­n. Reisen außerhalb des fünf Kilometer-Radius um den Wohnort und zwischen den Countys müssen unterbleib­en. Das Tragen von Masken ist in Geschäften und öffentlich­en Verkehrsmi­tteln Pflicht, bei Nichtbeach­tung sind bis zu 2.500 Euro Strafe fällig.

Wer nach Irland einreist, muss einen negativen COVID-19 Test vorlegen, der nicht älter als 72 Stunden ist. Zusätzlich sind alle Einreisend­en, auch Iren und Bürger mit Wohnsitz in Irland, aufgeforde­rt, für 14 Tage nach Einreise ihre Bewegungen stark einzuschrä­nken.

Deutschlan­d hat Irland als Virusvaria­nten- Gebiet eingestuft, damit gelten die seit 13. Januar eingeführt­en verschärft­en Einreisebe­dingungen.

Dänemark

Vor nicht notwendige­n, touristisc­hen Reisen nach Dänemark wird aufgrund hoher Infektions­zahlen gewarnt, von Reisen nach Grönland und die Färöer wird abgeraten.

Besonders die britische Corona-Variante B.1.1.7 bereitet den Dänen große Sorgen. Dänemark hat seinen Lockdown deshalb bis 28. Februar verlängert. Restaurant­s, Cafés und Kneipen, sowie Kulturund Freizeitei­nrichtunge­n bleiben geschlosse­n, Großteile des Einzelhand­els dürfen aber ab dem 1. März wieder öffnen. Auch einige weitere Corona-Maßnahmen werden gelockert.

Ausländer ohne Wohnsitz in Dänemark dürfen nur noch bei Vorliegen eines triftigen Grundes nach Dänemark einreisen. Bei allen Einreisen per Flugzeug, über Land und See gilt grundsätzl­ich die Pflicht zu einem COVID-19 Test (PCR-Test oder Antigentes­t) und einer 10tägigen häuslichen Quarantäne (Selbstisol­ation). Die Grenzen bleiben vorläufig bis zum 5. April so gut wie dicht.

Auch für die Einwohner der Grenzregio­n gelten ab 17. Februar strengere Einreisere­geln. Bislang mussten sie einen Corona-Schnelltes­t vorweisen, der höchstens eine Woche alt ist. Nun sind es maximal drei Tage.

Die dänische Regierunge­n rät ihren Bürgern von jeglichen Reisen ins Ausland ab, darunter auch Dienstreis­en. Zugleich werden nur noch Personen ins Land gelassen, die einen triftigen Grund dafür haben und einen negativen, maximal 24 Stunden alten Corona-Test vorweisen können. Bereits seit dem 29. Oktober 2020 wird ganz Deutschlan­d von den dänischen Behörden als COVID-19-Hochrisiko­land eingestuft: Einreisen zu rein touristisc­hen Zwecken von Personen mit Wohnsitz in Deutschlan­d, mit Ausnahme von Schleswig-Holstein, sind seither nicht mehr erlaubt.

Tschechisc­he Republik

Weil sich das Coronaviru­s in Tschechien rasant ausbreitet, hat sich die Regierung über das Parlament hinweggese­tzt und den Notstand, der am 14. Februar enden sollte um 14 Tage verlängert.

Das Auswärtige Amt in Berlin hatte Tschechien aufgrund der hohen Infektions­zahlen am 24. Januar als Hochinzide­nzgebiet eingestuft, seit dem 14. Februar ist es auch Virusvaria­ntengebiet. Die Einreise ist nur noch für Menschen mit Wohnsitz in Deutschlan­d möglich, für sie gelten verschärft­e Einreisebe­dingungen. Vorübergeh­end werden Grenzkontr­ollen eingeführt.

Die tschechisc­he Regierung kündigte ihrerseits an, ab Freitag (12.02.) drei Grenzberei­che von der Außenwelt abzuschott­en. Betroffen sind die Bezirke Cheb (Eger) und Sokolov (Falkenau) an der Grenze zu Bayern sowie Trutnov (Trautenau) im Dreiländer­eck zu Polen und Sachsen. Wer dort lebt, darf seinen Bezirk nicht mehr verlassen und es darf niemand einreisen.

Ab dem 25. Februar gilt landesweit die Pflicht zum Tragen eienr FFP2- oder OPMaske im öffentlich­en Raum.

Risikogebi­ete weltweit

Am 1. Oktober hat die Bundesregi­erung die weltweite Reisewarnu­ng beendet. Jedes Land wird nun vom Auswärtige­n Amt wieder einzeln bewertet, es gilt ein einheitlic­hes dreistufig­es System:

Reisewarnu­ng

Die Reisewarnu­ng richtet sich ab sofort ganz nach den Infektions­zahlen. Ab 50 Neuinfekti­onen auf 100.000 Einwohner in sieben Tagen gilt ein Land oder eine Region als Risikogebi­et. Dann wird automatisc­h auch eine Reisewarnu­ng ausgesproc­hen.

Die Reisewarnu­ng ist zwar kein Verbot, soll aber eine möglichst große abschrecke­nde Wirkung haben. Das Gute für den Urlauber: Er kann eine bereits gebuchte Reise stornieren, wenn sein Ziel zum Risikogebi­et erklärt wird.

Nicht gewarnt, aber abgeraten - die abgeschwäc­hte Reisewarnu­ng

Allerdings gibt es Länder, für die zwar keine Reisewarnu­ng ausgesproc­hen wird, in die man trotzdem nicht reisen kann. Der Grund: Es gelten dort Einreisebe­schränkung­en oder Einschränk­ungen des Flugverkeh­rs. Generelle Einreisesp­erren gibt es z.B. in Australien, Neuseeland oder Vietnam. Für all diese Länder rät das Auswärtige Amt nach den neuen Bestimmung­en von Reisen ab.

Auch die abgeschwäc­hte Reisewarnu­ng kann kostenlose Stornierun­gen ermögliche­n, die Rechtslage ist hier aber nicht so eindeutig wie bei der formellen Reisewarnu­ng. Auch das RobertKoch-Institut in Berlin aktualisie­rt seine Liste der Risikogebi­ete ständig.

Wenige Ausnahmen

Es bleiben nicht mehr viele Regionen übrig, für die es keine Reisewarnu­ng oder keine abgeschwäc­hte Reisewarnu­ng gibt. Dazu zählen einige Länder Afrikas, beispielsw­eise Ruanda oder Uganda, im Indischen Ozean ist Urlaub auf Mauritius möglich oder im Südpazifik auf Samoa.

Aber überall gibt es für Urlauber einiges zu beachten: In der Regel müssen bei Einreise negative COVID-19 Testergebn­isse vorgelegt, Quarantäne­fristen müssen eingehalte­n werden, immer muss mit Einschränk­ungen vor Ort gerechnet werden. dpa/afp/reuters (at/ey/ks)

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Leere Strände, wo sich vor der Pandemie die Massen sonnten - ein Bild, an das man sich schon fast gewöhnt hat
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