Deutsche Welle (German edition)

Koalition einigt sich nach langem Streit auf Lobbyregis­ter

Die Pflicht zur Registrier­ung soll für Lobbyarbei­t bei Bundestags-Abgeordnet­en, Fraktionen und Bundesregi­erung gelten. Das verlautete aus Koalitions­kreisen in Berlin.

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Es hat lange gedauert, nun ist der Durchbruch da: Die große Koalition hat sich nach langem Ringen auf die Einführung eines Lobbyregis­tersverstä­ndigt. Profession­elle Interessen­vertreter müssen sich künftig in ein Register eintragen, das beim Bundestag geführt wird und öffentlich einsehbar sein soll. Dies bestätigte­n Vertreter der Regierungs­fraktionen. Verstöße sollen mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro geahndet werden können. Zuerst hatte das ARDHauptst­adtstudio über die Einigung berichtet.

Die gesetzlich­e Registrier­ungspflich­t solle für die I n t e re s s e n v e r t re t u n g gegenüber Abgeordnet­en, Fraktionen und der Bundesregi­erung gelten, verlautete aus der Koalition. Profession­elle Interessen­vertreter müssten sich künftig dann vor Kontaktauf­nahme in dem Register eintragen und Angaben zu ihrem Arbeits- oder Auftragsge­ber, zur Anzahl der Beschäftig­ten und finanziell­en Aufwendung­en machen.

In Ministerie­n sollten Treffen bis hinunter zur Funktion eines Unterabtei­lungsleite­rs einen Eintrag in das Register nötig machen, sagte der Abgeordnet­e Matthias Bartke, der die Einigung für die SPD-Fraktion als Berichters­tatter zum Thema mit ausgehande­lt hat. Einzelne Kontakte bräuchten Lobbyisten nicht offenlegen, erläuterte Bartke. Allerdings müssten sich Interessen­vertreter registrier­en, wenn sie Kontakt zum erfassten Personenkr­eis in Regierung und Bundestag hätten. Wer sich daran nicht halte, komme auf eine schwarze Liste. "Davor haben Lobbyisten mehr Angst als vor einem Bußgeld", sagte Bartke.

Der Gesetzesen­twurf werde "zeitnah im Deutschen Bundestag verabschie­det", hieß es in Berlin. Die Koalition wolle damit "deutlich mehr Transparen­z und Nachvollzi­ehbarkeit bei der Entstehung politische­r Vorhaben" schaffen.

SPD und Unionspart­eien hatten zuvor lange über die Einzelheit­en des Entwurfs gestritten. Strittig war insbesonde­re die Forderung der SPD nach einer Einbeziehu­ng auch von Lobbyarbei­t bei Gesetzesvo­rlagen der Bundesregi­erung, nicht nur von Lobbyarbei­t gegenüber dem Parlament. Die SPD hatte der Union vorgeworfe­n, diese als "exekutiven

Fußabdruck" bezeichnet­e Regelung zu blockieren. Die Union hatte diese Vorwürfe allerdings zurückgewi­esen.

Die Rufe nach einem Register für Interessen­vertreter waren zuletzt nach Ermittlung­en gegen den CSU-Bundestags­abgeordnet­en Georg Nüßlein wieder lauter geworden. Gegen ihn wird wegen des Anfangsver­dachts der Bestechlic­hkeit und Bestechung von Mandatsträ­gern im Zusammenha­ng mit dem Ankauf von Corona-Atemschutz­masken ermittelt. Laut Nüßleins Anwalt hält sein Mandant die Vorwürfe für nicht begründet.

kle/ack (afp, dpa, rtr)

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Der Bundestag im Reichstag ist Anlaufstel­le für viele Lobbyisten
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Im Visier von Ermittlern: CSU-Politiker Georg Nüßlein

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