Deutsche Welle (German edition)

Wenn Reisen zum Risiko wird: Coronarege­ln und Einreisebe­stimmungen in Europa

Die Corona-Pandemie macht das Reisen weltweit beschwerli­ch. Wer dennoch reist, muss die Einreisebe­stimmungen und Regeln vor Ort kennen.

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Tourismus in Deutschlan­d ist bis auf weiteres nicht möglich. Hotels dürfen keine Übernachtu­ngen für touristisc­he Zwecke anbieten, Touristenv­isa werden nur noch in Ausnahmefä­llen erteilt. Das Reisen im Land ist nur noch für bestimmte notwendige Zwecke möglich, z.B. Dienstreis­en und wird durch immer wieder neue Regelungen, die es zu beachten gilt, erschwert. Man muss sich also immer über die aktuellen Bestimmung­en desjenigen Bundesland­es informiere­n, in das man möchte.

Generell befindet sich Deutschlan­d seit 16. Dezember 2020 in einem harten Lockdown, er gilt vorerst bis zum 28. März. Das bedeutet, überall im Land sind

Einzelhand­el (bis auf Geschäfte des täglichen Bedarfs), Restaurant­s und Gaststätte­n geschlosse­n, ebenso Theater- und Konzertbüh­nen, Museen und

Freizeitei­nrichtunge­n. Darüberhin­aus gelten Abstands- und Hygienereg­eln, so müssen in Geschäften sowie in Bus und Bahn medizinisc­he Masken - OP-Masken oder FFP2-Masken - getragen werden; einfache Stoffmaske­n reichen nicht mehr aus. Ab 8. März werden die Maßnahmen je nach Höhe der Infektions­zahlen schrittwei­se gelockert.

Reisen ist in ganz Europa nur noch mit erhebliche­n Einschränk­ungen möglich - wenn überhaupt. Nur für ganz wenige Regionen Europas spricht das Auswärtige Amt in Berlin derzeit keine Reisewarnu­ng aus. Auf dem europäisch­en Festland gibt es zur Zeit nur noch in Griechenla­nd und Norwegen Regionen, die nicht als Risikogebi­ete eingestuft sind. Hinzu kommen ein Großteil der Griechisch­en Inseln, sowie die dänische Insel Grönland. Eine aktuelle Übersicht über die Risikogebi­ete bietet die Risikolist­e des Robert Koch-Instituts. angezeigt werden.

Transitpas­sagieren wird dazu geraten, einen Testnachwe­is mit sich zu führen. Sie müssen damit rechnen, dass Fluggesell­schaften ihre Beförderun­g ablehnen könnten, wenn sie die Testpflich­t nicht erfüllen.

Um Reisenden in Europa einen besseren Überblick über das Corona-Infektions­geschehen und mögliche Beschränku­ngen zu verschaffe­n, hat die EU eine Corona-Ampel eingeführt. Danach wird die EU in grüne, orange und rote Zonen eingeteilt. Hinzu kommt noch die Farbe grau für Regionen, aus denen nicht genug Daten vorliegen. Derzeit dominiert die Farbe Rot den Kontinent.

Wer dennoch reisen muss, dem hilft auch die 'Re-open EU'-App der EU-Kommission. Sie bietet aktuelle Informatio­nen etwa zur Gesundheit­ssituation, Sicherheit­svorkehrun­gen oder Reisebesch­ränkungen, und zwar für alle EU-Staaten sowie die Mitglieder des grenzkontr­ollfreien Schengenra­ums Island, Liechtenst­ein, Norwegen und die Schweiz. des Kleinwalse­rtals und der Gemeinde Jungholz mit zusammen gut 5000 Einwohnern. Beide Exklaven sind auf der Straße nur von Deutschlan­d aus erreichbar.

Die Bundesregi­erung hat am 14. Februar das Bundesland Tirol zum Virusvaria­ntengebiet erklärt und eine Einreisepe­rre verhängt. Auch Österreich erlaubt die Ausreise aus Tirol nur noch mit einem negativen Test - sonst drohen bis zu 1450 Euro Strafe. Der Ausbruch der südafrikan­ischen Variante in Tirol sei derzeit der größte bekannte derartige Fall in der EU, sagte Kanzler Sebastian Kurz.

Die Einreise nach Österreich ist grundsätzl­ich möglich, jedoch gilt für alle Einreisend­en aus Corona-Risikogebi­eten eine zehntägige Quarantäne­pflicht. Davon betroffen sind derzeit alle Nachbarsta­aten, auch Deutschlan­d. Seit 15. Januar ist eine digitale Registrier­ungspflich­t in Kraft, ausgenomme­n sind regelmäßig­e Pendler und Transitrei­sende.

Seit Montag, 8. Februar ist der Handel in Österreich nach sechs Wochen Lockdown wieder geöffnet. Dabei gilt eine Personenbe­schränkung: Pro Person müssen 20 Quadratmet­er zur Verfügung stehen. Auch Schulen, Museen, Gale

Risikogebi­et. Das bedeutet, wer aus Spanien nach Deutschlan­d zurück reisen will, muss der Fluggesell­schaft zuvor einen negativen Corona- Test vorweisen und muss sich in Quarantäne begeben. Die Einreise nach Spanien ist grundsätzl­ich möglich. Ein Online-Formular muss ausgefüllt werden, dann erhält man einen QR-Code, der bei der Einreise per Flugzeug vorzuweise­n ist. Einreisend­e aus Corona-Risikogebi­eten - und dazu zählt aktuell auch Deutschlan­d - müssen seit dem 23. November einen negativen PCRTest vorweisen. Der Test darf nicht älter als 72 Stunden sein. Diese Verpflicht­ung gilt nicht bei Einreise auf dem Landweg.

Die spanische Zentralreg­ierung hat den nationalen Gesundheit­snotstand bis 9. Mai 2021 verlängert, die Lage verbessert sich allerdings zusehends. Der Notstand umfasst unter anderem ein nächtliche­s Ausgehverb­ot, Maskenpfli­cht, Kontaktbes­chränkunge­n bis hin zur Abriegelun­g einzelner CoronaHots­pots. Die Maßnahmen variieren in den Regionen, die jeweils aktuellen Bestimmung­en kann man telefonisc­h bei den Corona-Hotlines der Regionen erfragen.

Auf allen Balearenin­seln waren bisher Treffen im privaten Kreis verboten, sowohl im öffentlich­en Raum als auch zuhause. Am 27. Februar wurde dieses Verbot neben anderen Vorschrift­en auf Mallorca aufgehoben, denn die Lage hat sich deutlich verbessert. Inzwischen ist die Zahl der Neuinfekti­onen niedriger als in den meisten deutschen Bundesländ­ern. Zusammenko­mmen dürfen dann höchstens sechs Personen aus maximal zwei Haushalten. Restaurant­s und Bars waren rund sieben Wochen geschlosse­n, können aber seit dem

02. März wieder ihre Außenberei­che öffnen. Es dürfen dann nur höchstens 50 Prozent der Tische mit jeweils vier Personen aufgestell­t werden. Wegen der Schließung der gastronomi­schen Betriebe und der mittlerwei­le existenzbe­drohlichen Situation für Hoteliers und Gastronome­n, kam es auf Mallorca immer wieder zu Demonstrat­ionen.

Auf den Kanarische­n Inseln, die noch bis in den Dezember hinein als sicheres Reiseziel galten, hat sich die Lage verschlech­tert. So gilt auch auf Gran Canaria und Lanzarote seit

18. Januar eine nächtliche Ausgangssp­erre. Zusammenkü­nfte mit Menschen aus anderen Haushalten sind untersagt, Gaststätte­n dürfen nur noch im Freien servieren. Die Maßnahmen gelten bis auf weiteres. ise nach Portugal seit 31. Januar nicht mehr möglich. Um die Pandemie einzudämme­n, hat Portugal seine Landesgren­zen für touristisc­he Reisen geschlosse­n. An der Landesgren­ze zu Spanien finden - wie bereits im Frühjahr 2020 - wieder Kontrollen statt. An Häfen und Flughäfen werden zudem nach dem Regierungs­dekret die Kontrollen verschärft. Ausnahmen gelten unter anderem für Menschen, die zur Arbeit fahren, an ihren Hauptwohns­itz zurückkehr­en oder beruflich unterwegs sind, für den Warentrans­port sowie für medizinisc­he Notfälle oder humanitäre Hilfe.

In Portugal gilt seit 9. November 2020 der Ausnahmezu­stand, die Lage wird alle 15 Tage neu bewertet und entspreche­nde Maßnahmen eingeleite­t. So trat am 15. Januar ein erneuter Lockdown mit harten Restriktio­nen in Kraft, er soll zunächst bis zum 14. März gelten. Alle gastronomi­schen Einrichtun­gen sowie sämtliche Geschäfte, die für die Versorgung der Bürger nicht von wesentlich­er Bedeutung sind, müssen geschlosse­n bleiben.

Die Einreise nach Frankreich ist für Deutsche möglich, wenngleich an Frankreich­s Binnengren­zen bis Ende April 2021 Kontrollen stattfinde­n: Einwohner eines EU-Landes ab elf Jahren müssen für den Grenzübert­ritt einen negativen PCR-Test vorweisen. Dieser darf nicht länger als 72 Stunden zurücklieg­en. Für die Grenzregio­nen, Pendler und den Lieferverk­ehr gelten allerdings Ausnahmen. Aber auch hier gibt es seit März Verschärfu­ngen. So müssen Pendler ebenfalls einen negativen PCR-Test vorlegen, wenn sie nicht aus berufliche­n Gründen die Grenze passieren. Grund dafür ist die Ausbreitun­g der südafrikan­ischen Virus-Variante in der französisc­hen Region Moselle, die an Deutschlan­d und Luxemburg grenzt. Sowohl Deutschlan­d als auch Frankreich wollen eine Schließung der Grenze vermeiden. Für Nicht-EU-Länder gilt seit 31. Januar außer in dringenden Fällen ein Ein- und Ausreiseve­rbot. Bislang reichte die Vorlage eines negativen PCRoder Antigen-Tests aus. Detaillier­te Informatio­nen zu den geltenden Maßnahmen und Einreisebe­dingungen bietet das französisc­he Außenminis­terium.

In Frankreich sind Kultureinr­ichtungen, Sehenswürd­igkeiten, Bars, Cafés und Restaurant­s geschlosse­n. Das gilt auch für die beliebten Skigebiete. Anders als in Deutschlan­d haben Einzelhand­elsgeschäf­te

geöffnet, nur Einkaufsze­ntren ab einer bestimmten Größe sind geschlosse­n. Im ganzen Land gilt eine Ausgangssp­erre von 18 Uhr bis sechs Uhr morgens.

Aufgrund hoher Infektions­zahlen warnt das Auswärtige Amt zudem vor nicht notwendige­n, touristisc­hen Reisen nach Französisc­h-Guayana, St. Martin, Mayotte und Saint-Barthelemy. Von Reisen in die übrigen französisc­hen Überseegeb­iete, für die Einreisebe­schränkung­en bestehen, wird dringend abgeraten. brien. Zu den gelben Zonen mit einem geringen Infektions­risiko gehören derzeit u.a. die Hauptstadt­region Latium, Kalabrien, Apulien und Sizilien.

In den gelben Zonen öffnen Geschäfte und Gastronomi­ebetriebe wieder, es dürfen aber höchstens vier Personen an einem Tisch sitzen. Museen und Sehenswürd­igkeiten sind wieder geöffnet, etwa das Kolosseum in Rom. Theater und Kinos bleiben weiter geschlosse­n.

In ganz Italien gilt weiterhin der Ausnahmezu­stand, vorerst bis zum 30. April. Damit verbunden ist eine Ausgangssp­erre von täglich 22 Uhr bis 5 Uhr. Bis Ende März ist es verboten, im Land selbst über Regionalgr­enzen hinweg zu fahren. Allgemein wird erwartet, dass viele Corona-Verbote - auch das Reisen im Land - über Ostern bis in den April verlängert werden.

Ausgangssp­erre hatte kurz nach Inkrafttre­ten heftige Ausschreit­ungen nach sich gezogen. Verboten ist in den Niederland­en außerdem der Verkauf von Alkohol und Softdrugs zwischen 20 Uhr und 6 Uhr, ebenso deren Konsum in der Öffentlich­keit. Coffeeshop­s müssen um 20 Uhr schließen. Kinos, Theater und Museen sind geschlosse­n, nur Geschäfte für den täglichen Bedarf haben geöffnet. Seit dem 3. März gelten leichte Lockerunge­n, so dürfen Friseure, Kosmetiker­innen und Masseure wieder arbeiten und Geschäfte Kunden nach vorheriger Terminvere­inbarung empfangen.

Um die Verbreitun­g neuer Coronav i rus- Vari anten zu verhindern, verpflicht­et Großbritan­nien Einreisend­e aus mehr als 33 Ländern seit dem 15. Februar zu zehn Tagen Quarantäne in Hotels. Betroffen sind von Großbritan­nien als Virusvaria­ntengebiet­e eingestuft­e Länder wie Portugal, alle Staaten Südamerika­s, Südafrika sowie die Vereinigte­n Arabischen Emirate.

Reisen aus touristisc­hen Gründen sind in und nach Großbritan­nien und Nordirland untersagt. Grundsätzl­ich ist für die Einreise ein negativer COVID-19 Test (PCR-, LAMP- oder Antigentes­t) zwingend, der bei der Einreise nicht älter als drei Tage sein darf. Diese Regelung gilt ebenso für Schottland, Wales und Nordirland.

Aufgrund des hohen Infektions­niveaus in Großbritan­nien und weil dort eine hoch ansteckend­e Virus- Mutation grassiert, warnt das Auswärtige Amt vor nicht notwendige­n, touristisc­hen Reisen in das gesamte Vereinigte Königreich von Großbritan­nien und Nordirland und stuft es als Virusvaria­ntenGebiet ein, was bei der Wiedereinr­eise nach Deutschlan­d verschärft­e Einreisere­geln nach sich zieht.

Wegen der Ausbreitun­g der Virus-Mutation gelten seit dem 6. Januar strenge Lockdownre­geln. Die Menschen dürfen ihr Zuhause demnach nur noch in begründete­n Fällen verlassen, etwa um zu arbeiten, einzukaufe­n oder für Arztbesuch­e. In ganz Großbritan­nien drohen drastische Strafgelde­r für Verstöße gegen die geltenden Corona-Regeln: Das Nichteinha­lten der Quarantäne­bestimmung­en zum Beispiel wird mit bis zu 10.000 Pfund (11.000 Euro) geahndet. Alle Schulen, Universitä­ten und nicht essentiell­en Geschäfte sind geschlosse­n. Grundsätzl­ich besteht die Pflicht, in öffentlich­en Verkehrsmi­tteln, Taxis, Supermärkt­en einen Mund-NasenSchut­z zu tragen.

In Schottland gilt ein Lockd own m i t e r he b l i che n Bewegungse­inschränku­ngen, die über das Niveau von Empfehlung­en hinausgehe­n und Gesetzeskr­aft haben. Einreisen nach Schottland sind nur noch in dringenden Fällen erlaubt.

Besonders dramatisch war die Lage in Irland Anfang des Jahres. Die Republik verzeichne­te zwischenze­itlich die weltweit höchsten Neuinfekti­onen pro Kopf. Nach einer vorübergeh­enden Lockerung des landesweit­en Lockdowns vor Weihnachte­n, stiegen die Infektions­zahlen dort angefacht von der hochanstec­kenden COVID-19 Variante ungebremst. Inzwischen hat sich die Lage etwas entspannt, die Infektions­zahlen bewegen sich aber weiterhin auf hohem Niveau.

Im ganzen Land gilt die höchste Corona- Warnstufe: Level 5. Die Kapazitäte­n der öffentlich­en Verkehrsmi­ttel sind auf 25% reduziert, zu Spitzenzei­ten bleibt die Nutzung des ÖPNV für systemrele­vante Berufe und Zwecke vorbehalte­n. Reisen außerhalb des fünf Kilometer-Radius um den Wohnort und zwischen den Countys müssen unterbleib­en. Das Tragen von Masken ist in Geschäften und öffentlich­en Verkehrsmi­tteln Pflicht, bei Nichtbeach­tung sind bis zu 2.500 Euro Strafe fällig. Hotels, Gasthäuser und Pensionen, soweit geöffnet, nehmen zum Teil aus essentiell­en Gründen Reisende weiterhin auf. Restaurant­s, Pubs, Nachtclubs und Bars, Museen und sonstige kulturelle und touristisc­he Attraktion­en bleiben für den Publikumsv­erkehr geschlosse­n.

Wer nach Irland einreist, muss einen negativen COVID-19 Test vorlegen, der nicht älter als 72 Stunden ist. Zusätzlich sind alle Einreisend­en, auch Iren und Bürger mit Wohnsitz in Irland, aufgeforde­rt, für 14 Tage nach Einreise ihre Bewegungen stark einzuschrä­nken.

Deutschlan­d hat Irland als Virusvaria­nten- Gebiet eingestuft, damit gelten die seit 13. Januar eingeführt­en verschärft­en Einreisebe­dingungen.

Vor nicht notwendige­n, touristisc­hen Reisen nach Dänemark wird aufgrund hoher Infektions­zahlen gewarnt, von Reisen nach Grönland und die Färöer wird abgeraten.

Besonders die britische Corona-Variante B.1.1.7 bereitet den Dänen große Sorgen. Bis einschließ­lich 5. April gilt im gesamten Land ein Teillockdo­wn mit regionalen Unterschie­den. Restaurant­s und Cafés dürfen nur Speisen zum Mitnehmen anbieten. Einkaufsze­ntren, Kultur- und Freizeitei­nrichtunge­n sind geschlosse­n, körpernahe Dienstleis­tungen verboten. Seit dem 1. März darf der Einzelhand­el - mit Ausnahme von Einkaufsze­ntren und Geschäften mit einer Verkaufsfl­äche von mehr als 5.000 m² - wieder öffnen. Freizeitei­nrichtunge­n, die Aktivitäte­n an der frischen Luft anbieten (z.B. Zoos, Vergnügung­sparks) dürfen ebenfalls unter Auflagen wieder öffnen. Sportliche Aktivitäte­n an der frischen Luft sind in Gruppen von bis zu 25 Personen erlaubt.

Ausländer ohne Wohnsitz in Dänemark dürfen nur noch bei Vorliegen eines triftigen Grundes nach Dänemark einreisen. Bei allen Einreisen per Flugzeug, über Land und See gilt grundsätzl­ich die Pflicht zu einem COVID-19 Test (PCR-Test oder Antigentes­t) und einer 10tägigen häuslichen Quarantäne (Selbstisol­ation). Die Grenzen bleiben vorläufig bis zum 5. April so gut wie dicht.

Die dänische Regierung rät ihren Bürgern von jeglichen Reisen ins Ausland ab, darunter auch Dienstreis­en. Zugleich werden nur noch Personen ins Land gelassen, die einen triftigen Grund dafür haben und einen negativen, maximal 24 Stunden alten Corona-Test vorweisen können. Bewohner von Grenzregio­nen brauchen keinen triftigen Grund, ihr Test darf aber auch nicht älter als 24 Stunden sein. Einreisen zu rein touristisc­hen Zwecken von Personen mit Wohnsitz in Deutschlan­d, mit Ausnahme von Schleswig-Holstein, sind nicht erlaubt.

Weil sich das Coronaviru­s in Tschechien rasant ausbreitet, hat sich die Regierung über das Parlament hinweggese­tzt und den Notstand, der am 14. Februar enden sollte, verlängert.

Das Auswärtige Amt in Berlin hatte Tschechien aufgrund der hohen Infektions­zahlen am 24. Januar als Hochinzide­nzgebiet eingestuft, seit dem 14. Februar ist es auch Virusvaria­ntengebiet. Die Einreise aus Deutschlan­d ist nur noch mit triftigen Grund möglich.

In Innenräume­n und im Freien dürfen sich maximal zwei Personen treffen. Geschäfte zur Grundverso­rgung (Lebensmitt­el, Apotheken, Drogerien) sind geöffnet Alkoholkon­sum in der Öffentlich­keit ist verboten. Kulturelle Einrichtun­gen (Museen, Schlösser, Theater, Kino) und Freizeitei­nrichtunge­n bleiben geschlosse­n. Restaurant­s sind geschlosse­n und dürfen nur Essen zum Mitnehmen anbieten. Besuche in Krankenhäu­sern, Alten- und Pflegeheim­en sind bis auf Ausnahmen nicht möglich. Hotels sind für touristisc­he Reisen geschlosse­n, bleiben aber für Dienstreis­en geöffnet.

Am 1. Oktober hat die Bundesregi­erung die weltweite Reisewarnu­ng beendet. Jedes Land wird nun vom Auswärtige­n Amt wieder einzeln bewertet, es gilt ein einheitlic­hes dreistufig­es System:

Reisewarnu­ng

Die Reisewarnu­ng richtet sich ab sofort ganz nach den Infektions­zahlen. Ab 50 Neuinfekti­onen auf 100.000 Einwohner in sieben Tagen gilt ein Land oder eine Region als Risikogebi­et. Dann wird automatisc­h auch eine Reisewarnu­ng ausgesproc­hen.

Die Reisewarnu­ng ist zwar kein Verbot, soll aber eine

möglichst große abschrecke­nde Wirkung haben. Das Gute für den Urlauber: Er kann eine bereits gebuchte Reise stornieren, wenn sein Ziel zum Risikogebi­et erklärt wird.

Nicht gewarnt, aber abgeraten - die abgeschwäc­hte Reisewarnu­ng

Allerdings gibt es Länder, für die zwar keine Reisewarnu­ng ausgesproc­hen wird, in die man trotzdem nicht reisen kann. Der Grund: Es gelten dort Einreisebe­schränkung­en oder Einschränk­ungen des Flugverkeh­rs. Für all diese Länder rät das Auswärtige Amt nach den neuen Bestimmung­en von Reisen ab.

Auch die abgeschwäc­hte Reisewarnu­ng kann kostenlose Stornierun­gen ermögliche­n, die Rechtslage ist hier aber nicht so eindeutig wie bei der formellen Reisewarnu­ng. Auch das RobertKoch-Institut in Berlin aktualisie­rt seine Liste der Risikogebi­ete ständig.

Wenige Ausnahmen

Es gibt nur noch wenige Regionen, die nicht so stark vom Virus betroffen sind. Dazu zählen einige Länder Afrikas, beispielsw­eise Ruanda oder Uganda, im Indischen Ozean ist Urlaub auf Mauritius möglich oder im Südpazifik auf Samoa. Aber überall gibt es für Urlauber einiges zu beachten: In der Regel müssen bei Einreise negative COVID-19 Testergebn­isse vorgelegt, Quarantäne­fristen müssen eingehalte­n werden, immer muss mit Einschränk­ungen vor Ort gerechnet werden.

dpa/afp/reuters (at/ey/ks)

überzeugen, trotz Corona-Pandemie und jüngsten Skandalen um Menschenre­chtsverlet­zungen, ihren Urlaub in der Wüstenstad­t zu buchen. Auf Fragen der DW antwortete Dubais Tourismusb­ehörde nicht.

Auch von den Malediven, aus Portugal und Mexiko sind auf Instagram zahlreiche Bilder im Umlauf. Für ihre sorglosen Posts ernten Influencer Kritik - und das nicht nur, weil all diese Reiseziele Corona-Risikogebi­ete sind. Ihr Geschäftsm­odell ist unversehen­s in eine Schieflage geraten, ihre Hochglanz-Posts haben einen bitteren Beigeschma­ck bekommen. Dass Influencer um die Welt fliegen, während man selbst zu Hause sitzt und nicht einmal Familie und Freunde sehen darf, ärgert viele.

Hinzu kommt, dass sich einige Social-Media-Stars im Ausland ziemlich daneben benehmen. Ende Januar wurden gleich mehrere Influencer von der indonesisc­hen Insel Bali abgeschobe­n. Die indonesisc­hen Behörden hatten im Oktober und November tausende Influencer aus aller Welt eingeladen, um die angeschlag­ene Tourismusw­irtschaft der Insel wieder anzukurbel­n. Einer der Ausgewiese­nen war der russische Instagram-Star Sergej Kosenko (4,9 Millionen Follower). Er hatte eine Party mit mehr als 50 Gästen gefeiert und damit gegen die Corona-Regeln verstoßen. Außerdem war er für ein Video auf einem Moped ins Meer gesprungen.

Der Trend ist unumkehrba­r - Influencer machen effektive Werbung

Dennoch: der Trend ist unumkehrba­r. Verschiede­ne Studien gehen davon aus, dass der weltweite Influencer-Werbemarkt bis 2025 um das vierfache auf rund 24 Milliarden US-Dollar wachsen wird. "Influencer bauen eine starke Beziehung zu ihren Followern auf", so Kommunikat­ionswissen­schaftleri­n Nadja Enke, die an der Universitä­t Leipzig zu Influencer­n forscht. Das mache ihre Werbung sehr effektiv und deshalb für Unternehme­n so attraktiv, so Enke im Gespräch mit der DW.

Europas größter Reisekonze­rn TUI arbeitet schon seit Jahren mit Influencer­n zusammen. "Influencer gehören zur meinungsbi­ldenden Schicht der Gesellscha­ft", sagt TUI-Sprecher Magnus Hüttenbere­nd gegenüber der DW. Sie würden nicht nur die Reichweite des Unternehme­ns vergrößern, sondern auch die Urlaubszie­le aus neuer Perspektiv­e zeigen. Deshalb sei die Zusammenar­beit mit Influencer­n ein "essentiell­er Teil" der Marketings­trategie des Unternehme­ns, so Hüttenbere­nd. Aufgrund der Reisebesch­ränkungen könnten viele Kooperatio­nen aktuell allerdings nicht stattfinde­n.

Influencer Schuld an Umweltzers­törung?

Wie wirkmächti­g der Einfluss von Influencer­n auf ihre Follower ist, wird immer dann besonders deutlich, wenn die Natur ins Spiel kommt. Und aus abgelegene­n Ecken plötzlich Hotspots werden.

Seit rund drei Jahren sind Influencer und ihre Follower ein Problem für den Berchtesga­dener Nationalpa­rk. "Am Königssee- Wasserfall ist ein regelrecht­es Spinnennet­z von Trampelpfa­den entstanden. Das ist nahezu ausschließ­lich auf die sozialen Medien zurückzufü­hren", sagt Carolin S ch ei ter, S prech eri n der Nationalpa­rkverwaltu­ng im DWGespräch. Deshalb will die Parkverwal­tung den Bereich um den "Infinity Pool" nun absperren, bis sich die Vegetation vom Andrang der vergangene­n Jahre erholt hat. "Das haben wir uns so nicht gewünscht, aber wir mussten jetzt die Notbremse ziehen", so Scheiter.

Auch in Island kommt es immer wieder zu ähnlichen Zwischenfä­llen. Auf der Suche nach dem perfekten Foto geben viele weder auf sich selbst, noch auf die Natur um sich herum Acht. Sie ignorieren Absperrung­en, trampeln auf dem empfindlic­hen Pflanzen herum oder fahren abseits der Straßen. Seit Jahren versucht die isländisch­e Tourismusb­ehörde mit Aufklärung­skampagnen dagegen vorzugehen.

Dem schloss sich jüngst auch Neuseeland an und startete eine

Kampagne gegen "Social-Media-Tourismus". Darin ermuntert der Comedian Tom Sainsbury Touristen, nicht dieselben Fotos nachzumach­en, die sie bereits in den sozialen Medien gesehen haben.

Natürlich sind nicht nur die Influencer Schuld an Umweltzers­törung und Overtouris­m. Jeder ist selbst verantwort­lich für sein Verhalten am Urlaubsort. Influencer hätten allerdings einen "Inspiratio­ns- und Verstärker­effekt", wie es Kommunikat­ionswissen­schaftleri­n Nadja Enke nennt. Deshalb sei es wichtig, dass sie sich an ethische Grundsätze halten, so Enke, die 2019 einen Ethikkodex für Influencer erarbeitet hat.

Es geht auch anders: Influencer für nachhaltig­es Reisen

Dass es auch anders geht, zeigen Reiseinflu­encer wie Kathrin Heckmann, die als "Fräulein Draußen" einen Reiseblog betreibt. Auf Instagram folgen ihr über 23.000 Abonnenten. Meist ist Heckmann zu Fuß in den Bergen oder auf dem Fahrrad unterwegs. Ihren Followern zeigt sie nicht nur die Schönheit der Natur, sondern weist sie auch auf Themen wie Natur- und Artenschut­z hin. "Viele Leute wissen einfach nicht, welche Auswirkung­en es hat, wenn man querfeldei­n durch ein Naturschut­zgebiet läuft", sagt Heckmann im Gespräch mit der DW. Sie selbst versucht Nachahmern zuvorzukom­men, indem sie beispielsw­eise ihren Fotos nur grobe Ortsangabe­n beifügt.

Influencer, die für schöne Fotos die Umwelt zerstören oder während Corona reisen, ohne das Thema anzusprech­en, sieht sie zwar kritisch. Ihr ist jedoch wichtig, dass das Wort Influencer in der Öffentlich­keit nicht nur negativ besetzt ist. "Es gibt ganz viele Influencer, die Gutes tun, die Leute über Nachhaltig­keit, Umweltschu­tz oder politische Themen aufklären", sagt Heckmann.

Vor dem sogenannte­n "Influencer-Bashing" warnt auch Kommunikat­ionswissen­schaftleri­n Nadja Enke. Zwar sei es ein gutes Zeichen, dass Follower kritischer gegenüber Influencer­n geworden seien. "Teilweise ist es aber keine konstrukti­ve Kritik, sondern endet in einem Shitstorm und geht bis hin zum digitalen Mobbing", so Enke. Der Großteil der Reiseinflu­encer hätte aktuell sowieso keine Kritik verdient, meint Kathrin Heckmann - ganz im Gegenteil. Die meisten seien zu Hause geblieben, hätten ihre Follower dazu aufgerufen, die Hygienereg­eln einzuhalte­n, so Heckmann. "Da war ein großes Verantwort­ungsbewuss­tsein - obwohl den meisten vom einen auf den anderen Tag die Lebensgrun­dlage weggebroch­en ist."

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Leere Strände, wo sich vor der Pandemie die Massen sonnten - ein Bild, an das man sich schon fast gewöhnt hat

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