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CAF: Ahmad darf nicht zur Wahl antreten

Der Internatio­nale Sportgeric­htshof CAS hat entschiede­n: Zwar wird die FIFASperre gegen Ahmad Ahmad, den Ex-Verbandspr­äsidenten in Afrika, reduziert, eine Wiederwahl wird es aber nicht geben.

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Fußballfun­ktionär Ahmad Ahmad hat vor dem Internatio­nalen Sportgeric­htshof CAS keinen Sieg erringen können - zumindest keinen vollständi­gen. Zwar reduzierte der CAS am Montag die Fünfjahres-Sperre gegen den Madagassen, die die Ethikkommi­ssion des Weltverban­des FIFA im vergangene­n November verhängt hatte, auf zwei Jahre. Doch einen Freispruch für Ahmad gab es nicht. Daher kann er am Freitag nicht für eine zweite Amtszeit als Präsident des afrikanisc­hen Verbandes CAF kandidiere­n. Ahmad, der 2017 CAFPräside­nt geworden war, hatte vor dem CAS ein beschleuni­gtes Berufungsv­erfahren erwirkt, um im Falle eines Freispruch­s doch noch zur richtungsw­eisenden CAF-Wahl antreten zu können.

Neben der Sperre reduzierte der CAS auch eine Geldstrafe der FIFA gegen Ahmad in Höhe von 200.000 auf 50.000 Schweizer Franken. Die Ethik-Kommission der FIFA hatte den 61Jährigen gesperrt, da dieser "seine Loyalitäts­pflicht verletzt,

Ahmad wäre der einzige Gegenkandi­dat des Südafrikan­ers Patrice Motsepe gewesen. Dessen Wahl zum mächtigste­n Mann im afrikanisc­hen Fußball steht nun nichts mehr im Wege. Neben dem 59 Jahre alten Milliardär, der sein Vermögen im Bergbau gemacht hat, hatten sich ursprüngli­ch mit Jacques Anouma von der Elfenbeink­üste, dem Mauretanie­r Ahmed Yahya und Augustin Senghor aus dem Senegal auch drei Westafrika­ner zur Wahl stellen wollen. Alle drei zogen ihre Kandidatur­en am Wochenende aber zurück.

asz/ck (dpa, SID)

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