Deutsche Welle (German edition)
Wenn Reisen zum Risiko wird: Coronaregeln und Einreisebestimmungen in Europa
Die Corona-Pandemie macht das Reisen weltweit beschwerlich. Wer dennoch reist, muss die Einreisebestimmungen und Regeln vor Ort kennen.
Tourismus in Deutschland ist bis auf weiteres nicht möglich. Hotels dürfen keine Übernachtungen für touristische Zwecke anbieten, Touristenvisa werden nur noch in Ausnahmefällen erteilt. Das Reisen im Land ist nur noch für bestimmte notwendige Zwecke, zum Beispiel Dienstreisen, möglich und wird durch immer wieder neue Regelungen, die es zu beachten gilt, erschwert. Man muss sich also immer über die aktuellen Bestimmungen desjenigen Bundeslandesinformieren, in das man möchte.
Generell befindet sich Deutschland seit 16. Dezember 2020 in einem harten Lockdown, er gilt vorerst bis zum 18. April. Es gelten Abstands- und Hygieneregeln, so müssen in Geschäften sowie in Bus und Bahn medizinische Masken - OP-Masken oder FFP2-Masken - getragen werden; einfache Stoffmasken reichen nicht aus.
Je nach Infektionsgeschehen sind seit dem 8. März Lockerungen in Kraft getreten, so sind körpernahe Dienstleistungen wieder erlaubt, Geschäfte dürfen Terminshopping anbieten, Museen unter strengen Hygieneauflagen öffnen. Kommt es zu mehr als 100 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen, sollen die Öffnungsschritte allerdings wieder zurückgenommen werden. Die Landkreise können darüber hinaus weitere Maßnahmen ergreifen, wenn der Schwellenwert überschritten wird. Darunter zählen Ausgangsbeschränkungen, verschärfte Kontaktbeschränkungen und die Pflicht zu tagesaktuellen Schnelltests in Bereichen, in denen das Abstand halten oder konsequente Masken tragen erschwert sind.
Reisen ist in ganz Europa nur noch mit erheblichen Einschränkungen möglich - wenn überhaupt. Nur für ganz wenige Regionen Europas sprichtdas Auswärtige Amt in Berlin derzeit keine Reisewarnung aus. Neben Mallorca und den anderen Balearen-Inseln wie Ibiza, Menorca und Formentera zählen dazu die kroatische Ferienhalbinsel Istrien, Teile des spanischen Festlands und Portugals AlgarveKüste. Eine aktuelle Übersicht über die Risikogebiete bietet die Risikoliste des Robert Koch-Instituts.
Es gibt eine Unterteilung in Risikogebiete, Hochinzidenzund Virusvariantengebiete. Rückkehrer aus Risikogebieten müssen sich online unter www. einreiseanmeldung. de anmelden. Innerhalb von 48 Stunden muss ein Corona-Test erfolgen und man muss sich unverzüglich in zehntägige Quarantäne - unabhängig vom Testergebnis - begeben, die frühestens am fünften Tag mit einem weiteren negativen Test beendet werden kann. Akzeptiert werden PCR-, LAMP- und TMA-Test sowie Antigen-Schnelltests. Antikörpertests werden nicht anerkannt.
Die Einstufung in Hochinzidenz- und Virusvarientengebiete bringt einige Regeln mit sich. Als Hochinzidenzgebiete gelten seit 24. Januar Staaten, die einen Inzidenzwert von 200 überschreiten. Einreisende aus Hochinzidenzgebieten müssen schon vor der Einreise ein negatives Testergebnis vorlegen. Nur dann dürfen sie an Bord eines Flugzeugs. Entsprechendes gilt für Bus, Bahn oder Fähre. Unabhängig vom Testergebnis gilt in Deutschland eine zehntägige Quarantänepflicht.
Seit 30. Januar ist die Einreise aus Virusvariantengebieten untersagt. Ausnahmen bei der Einreise gibt es nur für Personen mit Wohnsitz oder Aufenthaltsrecht in Deutschland, die aus diesen Ländern zurückkehren, Transitpassagiere sowie einige andere Fälle wie reinen Frachtverkehr oder etwa medizinisch notwendige Flüge. Solche Fälle müssten der Bundespolizei mindestens drei Tage vorher angezeigt werden.
Transitpassagieren wird dazu geraten, einen Testnachweis mit sich zu führen. Sie müssen damit rechnen, dass Fluggesellschaften ihre Beförderung a bl eh n en , wen n sie di e Testpflicht nicht erfüllen.
Am 22.03. wurden in Deutschland die Einreiseregeln nochmals verschärft. Es wurde beschlossen, dass sich alle Rückkehrer auf COVID-19 testen lassen müssen, bevor sie in den Flieger nach Deutschland steigen - unabhängig davon, ob sie aus Corona-Risikogebieten kommen oder zu welchem Zweck sie nach Deutschland reisen. Das gilt beispielsweise auch für Urlauber aus Mallorca, obwohl die Insel derzeit nicht als Risikogebiet gilt.
Um Reisenden in Europa einen besseren Überblick über das Corona-Infektionsgeschehen und mögliche Beschränkungen zu verschaffen, hat die EU eine Corona-Ampel eingeführt. Danach wird die EU in grüne, orange und rote Zonen eingeteilt. Hinzu kommt noch die Farbe grau für Regionen, aus denen nicht genug Daten vorliegen. Derzeit dominiert die Farbe Rot den Kontinent.
Wer dennoch reisen muss, dem hilft auch die 'Re-open EU'-App der EU-Kommission. Sie bietet aktuelle Informationen etwa zur Gesundheitssituation, Sicherheitsvorkehrungen oder Reisebeschränkungen, und zwar für alle EU-Staaten sowie die Mitglieder des grenzkontrollfreien Schengenraums Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz.
Am 25. Februar hat die EU beschlossen, einen einheitlichen Impfpass für Reisende bis zum Sommer einzuführen. Vor allem traditionelle Urlaubsländer wie Griechenland erhoffen sich viel von den Impfausweisen. Die Regierung in Athen und auch Zypern haben bereits ein bilaterales Abkommen mit Israel geschlossen, wonach ab April alle Israelis problemlos einreisen können, wenn sie den sogenannten Grünen Pass vorweisen - also den Nachweis, dass sie geimpft sind. Auch Malta führt entsprechende Gespräche mit Israel. Schweden und Dänemark haben die Schaffung elektronischer ImpfZertifikate angekündigt, die vor allem bei Reisen ins Ausland zum Einsatz kommen sollen. In Estland wiederum sind schon jetzt Einreisende von der generellen Quarantäne-Vorschrift ausgenommen, wenn sie einen Impfnachweis vorlegen. Das gleiche gilt in Polen, dafür wird eigens eine App entwickelt.
Hier nun ein Überblick über die Bestimmungen in einigen der wichtigsten Reiseländer Europas:
Das Auswärtige Amt in Berlin hat ganz Österreich zum Risikogebiet erklärt, mit Ausnahme des Kleinwalsertals und der Gemeinde Jungholz mit zusammen gut 5000 Einwohnern. Beide Exklaven sind auf der Straße nur von Deutschland aus erreichbar.
Die Bundesregierung hat am 14. Februar das Bundesland Tirol zum Virusvariantengebiet erklärt und eine Einreiseperre verhängt. Auch Österreich erlaubt die Ausreise aus Tirol nur noch mit einem negativen Test - sonst drohen bis zu 1450 Euro Strafe.
Die Einreise nach Österreich ist grundsätzlich möglich, jedoch gilt für alle Einreisenden aus Corona-Risikogebieten eine zehntägige Quarantänepflicht. Seit 15. Januar ist eine digitale Registrierungspflicht in Kraft, ausgenommen sind regelmäßige Pendler und Transitreisende.
Seit Montag, 8. Februar, ist der Handel in Österreich nach sechs Wochen Lockdownwieder geöffnet. Dabei gilt eine Personenbeschränkung: Pro Person müssen 20 Quadratmeter zur Verfügung stehen. Auch Museen, Galerien und Tiergärten dürfen unter strengen Corona-Auflagen wieder öffnen. Ab 27. März kommen Gastgärten unter strengen Regeln wie Corona-Tests und Abstandhalten hinzu. Wenn es das Infektionsgeschehen zulässt, soll es im April weitere Öffnungsschritte für Gastronomie, Kultur und Tourismus geben. Im Land gibt es zahlreiche Möglichkeiten, sich kostenlos - unter anderem in Apotheken - testen zu lassen. Weiterhin gilt die FFP2Maskenpflicht und auch die nächt l iche Ausgangsbeschränkung von 20 bis 06 Uhr bleibt unverändert bestehen.
Spanien
Spanien gilt als CoronaRisikogebiet, allerdings wurde die Reisewarnung für Kastilien-La Manca, Valencia, Extremadura, Murcia, Rioja sowie auf den Balearen am 14. März aufgehoben.
Die spanische Zentralregierung hat den nationalen Gesundheitsnotstand bis 9. Mai 2021 verlängert. Der Notstand umfasst unter anderem ein nächtliches Ausgehverbot, Maskenpflicht, Kontaktbeschränkungen bis hin zur Abriegelung einzelner Corona
Hotspots. Die Maßnahmen variieren in den Regionen, die jeweils aktuellen Bestimmungen kann man telefonisch bei den Corona-Hotlines der Regionen erfragen.
Auch wenn die Balearen Urlauber willkommen heißen dürfen, gibt es Einschränkungen auf den Inseln, die zunächst bis zum 11. April beschlossen wurden. So gilt eine nächtliche Ausgangssperre von 22 bis 6 Uhr. Zusammenkünfte von mehr als sechs Personen aus zwei Haushalten sind untersagt. Auf Mallorca und Formentera dürfen die Restaurants bis 17 Uhr öffnen - Innenbereiche durften kurze Zeit öffnen, ab Ende März müssen sie aber wieder schließen. Auf Menorca dürfen Gaststätten ihren Außenbereich bis 22 Uhr bewirten.
Für Geschäfte, mit Ausnahme derer, die den für den Lebensunterhalt notwendigen Bedarf sicherstellen, gelten ebenfalls eingeschränkte Öffnungszeiten.
Die Situation in Portugal hat sich stark verbessert. Das Land gilt nicht mehr als Virusvarianten-, sondern nur noch als Risikogebiet. Für den Norden Portugals wurde die Reisewarnung am 14.03. sogar aufgehoben.
Wer von Deutschland aus nach Portugal reisen will, der braucht einen negativen PCRTest, der nicht älter als 72 Stunden vor Abflug ist. Außerdem müssen sich Flugreisende elektronisch anmelden. Auf dem Landweg dürfen nur Menschen mit einem Wohnsitz in Portugal oder zu beruflichen Zwecken die Grenze überqueren.
Seit dem 9. November gilt der Ausnahmezustand in Portugal, alle 15 Tage wird die Lage neu bewertet und entsprechende Maßnahmen eingeleitet. Dazu gehören Kontaktbeschränkungen auf den eigenen Haushalt. Spaziergänge und Sport sind nur in der Nähe der eigenen Wohnung erlaubt. Alle Kultur- und sämtliche Freizeit- und Sporteinrichtungen sind geschlossen. Private Feiern, sowie der Konsum von Alkohol im öffentlichen Raum sind untersagt. Gastronomische Einrichtungen sowie sämtliche Geschäfte, die für die Versorgung der Bürger nicht von wesentlicher Bedeutung sind, bleiben geschlossen.
Mit der neusten Verlängerung des Lockdowns bis 31. März wurde ein Fahrplan für die Lockerung der Beschränkungen vor
gelegt, der je nach Entwicklung angepasst wird. Angedacht ist die schrittweise Öffnung von Schulen bis hin zur Öffnung von Geschäften und Restaurants. hat für das ganze Land einen Lockdown verfügt. Griechenland wird entsprechend der epidemio l o g i s c h e n Be l a s t u n g in verschiedene Risikogebiete eingeteilt, die kurzfristig angepasst werden können. Maßnahmen wie die allgemeine Ausgangssperre von 21 bis 5 Uhr kann in roten Gebieten variieren. Auf Visit Greece sind alle wichtigen Informationen zusammengefasst. Generell darf man tagsüber zur Zeit seine Wohnung nur noch aus triftigem Grund verlassen. Im ganzen Land herrscht Maskenpflicht, auch im Freien. diese Inzidenz eines Landes um mindestens 60 höher ist als die Inzidenz in der Schweiz, kommt das Land auf die Liste.
Das Auswärtige Amt in Berlin warnt vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Niederlande. Umgekehrt gilt Deutschland in den Niederlanden ebenfalls als Risikogebiet: Alle Flugreisenden in die Niederlande müssen beim Einchecken einen negativen PCR-Test vorweisen. Gleiches gilt für Reisende per Zug, Bus oder Schiff, die sich weiter als 30 km in das niederländische Inland begeben. Im Anschluss ist eine zehntägige Quarantäne erforderlich. Die niederländische Regierung bittet darum, keine Reisen in die Niederlande zu unternehmen und empfiehlt auch ihren eigenen Einwohnern, bis 15. April auf nicht notwendige Reisen zu verzichten.
Bis zum 31. März gilt in den Niederlanden eine landesweite Ausgangssperre von 21 bis 4.30 Uhr. Verboten ist in den Niederlanden außerdem der Verkauf von Alkohol und Softdrugs zwischen 20 Uhr und 6 Uhr, ebenso deren Konsum in der Öffentlichkeit. Coffeeshops müssen um 20 Uhr schließen. Kinos, Theater und Museen sind geschlossen, nur Geschäfte für den täglichen Bedarf haben geöffnet. Seit dem 3. März gelten leichte Lockerungen, so dürfen Friseure, Kosmetikerinnen und Masseure wieder arbeiten und Geschäfte Kunden nach vorheriger Terminvereinbarung empfangen.
Vorschriften und Beschränkungen variieren stark zwischen England, Wales, Schottland und Nordirland. In England dürfen die Menschen ihr Zuhause nur noch in begründeten Fällen verlassen, etwa um zu arbeiten, einzukaufen oder für Arztbesuche. In ganz Großbritannien drohen drastische Strafgelder für Verstöße gegen die geltenden Corona- Regeln: Das Nichteinhalten der Quarantänebestimmungen zum Beispiel wird mit bis zu 10.000 Pfund (11.000 Euro) geahndet. Schulen und Universitäten sind geöffnet, nicht essentielle Geschäfte hingegen sind geschlossen. Grundsätzlich besteht die Pflicht, in öffentlichen Verkehrsmitteln, Taxis, Supermärkten einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
In Schottland gilt ein Lockd own m i t e r he b l i che n Bewegungseinschränkungen, die über das Niveau von Empfehlungen hinausgehen und Gesetzeskraft haben. Einreisen nach Schottland sind nur noch in dringenden Fällen erlaubt.
Anfang des Jahres war die Lage in Irland besonders dramatisch. Die Republik verzeichnete zwischenzeitlich die weltweit höchsten Neuinfektionen pro Kopf. Nach einer vorübergehenden Lockerung des landesweiten Lockdowns vor Weihnachten, stiegen die Infektionszahlen dort angefacht von der hochansteckenden COVID-19 Variante ungebremst. Inzwischen hat sich die Lage etwas entspannt, die Infektionszahlen bewegen sich aber weiterhin auf hohem Niveau. Das Auswärtige Amt stuft Irland daher als Risikogebiet ein.
Im ganzen Land gilt die höchste Corona- Warnstufe: Level 5. Die Kapazitäten der öffentlichen Verkehrsmittel sind auf 25% reduziert, zu Spitzenzeiten bleibt die Nutzung des ÖPNV für systemrelevante Berufe und Zwecke vorbehalten. Reisen außerhalb des fünf Kilometer-Radius um den Wohnort und zwischen den Countys müssen unterbleiben. Das Tragen von Masken ist in Geschäften und öffentlichen Verkehrsmitteln Pflicht, bei Nichtbeachtung sind bis zu 2.500 Euro Strafe fällig. Hotels, Gasthäuser und Pensionen, soweit geöffnet, nehmen zum Teil aus essentiellen Gründen Reisende weiterhin auf. Restaurants, Pubs, Nachtclubs und Bars, Museen und sonstige kulturelle und touristische Attraktionen bleiben für den Publikumsverkehr geschlossen.
Wer nach Irland einreist, muss einen negativen COVID-19 Test vorlegen, der nicht älter als 72 Stunden ist. Zusätzlich sind alle Einreisenden, auch Iren und Bürger mit Wohnsitz in Irland, aufgefordert, für 14 Tage nach Einreise ihre Bewegungen stark einzuschränken.
Reisen nach Nordjylland und Midtjylland, nach Grönland und auf die Färöer wird abgeraten.
Besonders die britische Corona-Variante B.1.1.7 bereitet den Dänen große Sorgen. Bis einschließlich 5. April gilt im gesamten Land ein Teillockdown mit regionalen Unterschieden. Restaurants und Cafés dürfen nur Speisen zum Mitnehmen anbieten. Einkaufszentren, Kultur- und Freizeiteinrichtungen sind geschlossen, körpernahe Dienstleistungen verboten. Seit dem 1. März darf der Einzelhandel - mit Ausnahme von Einkaufszentren und Geschäften mit einer Verkaufsfläche von mehr als 5.000 m² - wieder öffnen. Freizeiteinrichtungen, die Aktivitäten an der frischen Luft anbieten (etwa Zoos und Vergnügungsparks) dürfen ebenfalls unter Auflagen wieder öffnen. Sportliche Aktivitäten an der frischen Luft sind in Gruppen von bis zu 25 Personen erlaubt.
Ausländer ohne Wohnsitz in Dänemark dürfen nur noch bei Vorliegen eines triftigen Grundes nach Dänemark einreisen. Bei allen Einreisen per Flugzeug, über Land und See gilt grundsätzlich die Pflicht zu einem COVID-19 Test (PCR-Test oder Antigentest) und einer 10tägigen häuslichen Quarantäne (Selbstisolation).
Die dänische Regierung rät ihren Bürgern von jeglichen Reisen ins Ausland ab, darunter auch Dienstreisen. Zugleich werden nur noch Personen ins Land gelassen, die einen triftigen Grund dafür haben und einen negativen, maximal 24 Stunden alten Corona-Test vorweisen können. Bewohner von Grenzregionen brauchen keinen triftigen Grund, ihr Test darf aber auch nicht älter als 24 Stunden sein. Einreisen zu rein touristischen Zwecken von Personen mit Wohnsitz in Deutschland, mit Ausnahme von Schleswig-Holstein, sind nicht erlaubt.
Weil sich das Coronavirus in Tschechien rasant ausbreitet, hat sich die Regierung über das Parlament hinweggesetzt und den Notstand, der am 14. Februar enden sollte, verlängert.
Das Auswärtige Amt in Berlin hatte Tschechien aufgrund der hohen Infektionszahlen am 24. Januar als Hochinzidenzgebiet eingestuft, seit dem 14. Februar ist es auch Virusvariantengebiet. Die Einreise aus Deutschland ist nur noch mit triftigen Grund möglich.
In Innenräumen und im Freien dürfen sich maximal zwei Personen treffen. Geschäfte zur Grundversorgung (Lebensmittel, Apotheken, Drogerien) sind geöffnet. Alkoholkonsum in der Öffentlichkeit ist verboten. Kulturelle Einrichtungen (Museen, Schlösser, Theater, Kino) und Freizeiteinrichtungen bleiben geschlossen. Restaurants sind geschlossen und dürfen nur Essen zum Mitnehmen anbieten. Besuche in
Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen sind bis auf Ausnahmen nicht möglich. Hotels sind für touristische Reisen geschlossen, bleiben aber für Dienstreisen geöffnet.
Reisewarnung
Die Reisewarnung richtet sich ab sofort ganz nach den Infektionszahlen. Ab 50 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner in sieben Tagen gilt ein Land oder eine Region als Risikogebiet. Dann wird automatisch auch eine Reisewarnung ausgesprochen.
Die Reisewarnung ist zwar kein Verbot, soll aber eine möglichst große abschreckende Wirkung haben. Das Gute für den Urlauber: Er kann eine bereits gebuchte Reise stornieren, wenn sein Ziel zum Risikogebiet erklärt wird.
Nicht gewarnt, aber abgeraten - die abgeschwächte Reisewarnung
Allerdings gibt es Länder, für die zwar keine Reisewarnung ausgesprochen wird, in die man trotzdem nicht reisen kann. Der Grund: Es gelten dort Einreisebeschränkungen oder Einschränkungen des Flugverkehrs. Für all diese Länder rät das Auswärtige Amt nach den neuen Bestimmungen von Reisen ab.
Auch die abgeschwächte Reisewarnung kann kostenlose Stornierungen ermöglichen, die Rechtslage ist hier aber nicht so eindeutig wie bei der formellen Reisewarnung. Auch das RobertKoch-Institut in Berlin aktualisiert seine Liste der Risikogebiete ständig.
Wenige Ausnahmen
Es gibt nur noch wenige Regionen, die nicht so stark vom Virus betroffen sind. Dazu zählen einige Länder Afrikas, beispielsweise Ruanda oder Uganda, im Indischen Ozean ist Urlaub auf Mauritius möglich oder im Südpazifik auf Samoa. Aber überall gibt es für Urlauber einiges zu beachten: In der Regel müssen bei Einreise negative COVID-19 Testergebnisse vorgelegt, Quarantänefristen müssen eingehalten werden, immer muss mit Einschränkungen vor Ort gerechnet werden.
dpa/afp/reuters/RKI/ Auswärtiges Amt (at/ey/ks)
"Islamophobie" nicht in den Titel aufzunehmen, schloss ihn die Runde aus der E-Mail-Debatte aus.