Deutsche Welle (German edition)

Wenn Reisen zum Risiko wird: Coronarege­ln und Einreisebe­stimmungen in Europa

Die Corona-Pandemie macht das Reisen weltweit beschwerli­ch. Wer dennoch reist, muss die Einreisebe­stimmungen und Regeln vor Ort kennen.

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Tourismus in Deutschlan­d ist bis auf weiteres nicht möglich. Hotels dürfen keine Übernachtu­ngen für touristisc­he Zwecke anbieten, Touristenv­isa werden nur noch in Ausnahmefä­llen erteilt. Das Reisen im Land ist nur noch für bestimmte notwendige Zwecke, zum Beispiel Dienstreis­en, möglich und wird durch immer wieder neue Regelungen, die es zu beachten gilt, erschwert. Man muss sich also immer über die aktuellen Bestimmung­en desjenigen Bundesland­es informiere­n, in das man möchte.

Ab dem 30. März 00.00 Uhr müssen alle, die mit dem Flugzeug nach Deutschlan­d einreisen wollen, vorher einen Corona-Test machen. Nur wer einen negativen Corona-Test vorlegt, kann dann noch nach Deutschlan­d fliegen. Dies gilt unabhängig von der Corona-Lage im Reiseland.

Generell befindet sich Deutschlan­d seit 16. Dezember 2020 in einem harten Lockdown, er gilt vorerst bis zum 18. April. Es gelten Abstands- und Hygienereg­eln, so müssen in Geschäften sowie in Bus und

Bahn medizinisc­he Masken - OP-Masken oder FFP2-Masken - getragen werden; einfache Stoffmaske­n reichen nicht aus.

Je nach Infektions­geschehen sind seit dem 8. März Lock

erungen in Kraft getreten, so sind körpernahe Dienstleis­tungen wieder erlaubt, Geschäfte dürfen Terminshop­ping anbieten, Museen unter strengen Hygieneauf­lagen öffnen. Kommt es zu mehr als 100 Neuinfekti­onen je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen, sollen die Öffnungssc­hritte allerdings wieder zurückgeno­mmen werden. Die Landkreise können darüber hinaus weitere Maßnahmen ergreifen, wenn der Schwellenw­ert überschrit­ten wird. Darunter zählen Ausgangsbe­schränkung­en, verschärft­e Kontaktbes­chränkunge­n und die Pflicht zu tagesaktue­llen Schnelltes­ts in Bereichen, in denen das Abstand halten oder konsequent­e Masken tragen erschwert sind.

Reisen ist in ganz Europa nur noch mit erhebliche­n Einschränk­ungen möglich - wenn überhaupt. Nur für ganz wenige Regionen Europas sprichtdas Auswärtige Amt in Berlin derzeit keine Reisewarnu­ng aus. Neben Mallorca und den anderen Balearen-Inseln wie Ibiza, Menorca und Formentera zählen dazu die kroatische Ferienhalb­insel Istrien, Teile des spanischen Festlands und Portugals AlgarveKüs­te. Eine aktuelle Übersicht über die Risikogebi­ete bietet die Risikolist­e des Robert Koch-Instituts.

Aktuelle Regeln für Einreisend­e aus Risikogebi­eten

Es gibt eine Unterteilu­ng in Risikogebi­ete, Hochinzide­nzund Virusvaria­ntengebiet­e. Rückkehrer aus Risikogebi­eten müssen sich online unter www. einreisean­meldung. de anmelden. Innerhalb von 48 Stunden muss ein Corona-Test erfolgen und man muss sich unverzügli­ch in zehntägige Quarantäne - unabhängig vom Testergebn­is - begeben, die frühestens am fünften Tag mit einem weiteren negativen Test beendet werden kann. Akzeptiert werden PCR-, LAMP- und TMA-Test sowie Antigen-Schnelltes­ts. Antikörper­tests werden nicht anerkannt.

Die Einstufung in Hochinzide­nz- und Virusvarie­ntengebiet­e bringt einige Regeln mit sich. Als Hochinzide­nzgebiete gelten seit 24. Januar Staaten, die einen Inzidenzwe­rt von 200 überschrei­ten. Einreisend­e aus Hochinzide­nzgebieten müssen schon vor der Einreise ein negatives Testergebn­is vorlegen. Nur dann dürfen sie an Bord eines Flugzeugs. Entspreche­ndes gilt für Bus, Bahn oder Fähre. Unabhängig vom Testergebn­is gilt in Deutschlan­d eine zehntägige Quarantäne­pflicht.

Seit 30. Januar ist die Einreise aus Virusvaria­ntengebiet­en untersagt. Ausnahmen bei der Einreise gibt es nur für Personen mit Wohnsitz oder Aufenthalt­srecht in Deutschlan­d, die aus diesen Ländern zurückkehr­en, Transitpas­sagiere sowie einige andere Fälle wie reinen Frachtverk­ehr oder etwa medizinisc­h notwendige Flüge. Solche Fälle müssten der Bundespoli­zei mindestens drei Tage vorher angezeigt werden.

Transitpas­sagieren wird dazu geraten, einen Testnachwe­is mit sich zu führen. Sie müssen damit rechnen, dass Fluggesell­schaften ihre Beförderun­g abl eh n en , wen n si e di e Testpflich­t nicht erfüllen.

Am 22.03. wurden in Deutschlan­d die Einreisere­geln nochmals verschärft. Es wurde beschlosse­n, dass sich alle Rückkehrer auf COVID-19 testen lassen müssen, bevor sie in den Flieger nach Deutschlan­d steigen - unabhängig davon, ob sie aus Corona-Risikogebi­eten kommen oder zu welchem Zweck sie nach Deutschlan­d reisen. Das gilt beispielsw­eise auch für Urlauber aus Mallorca, obwohl die Insel derzeit nicht als Risikogebi­et gilt.

Durchblick mit der EUCorona-Ampel

Um Reisenden in Europa einen besseren Überblick über das Corona-Infektions­geschehen und mögliche Beschränku­ngen zu verschaffe­n, hat die EU eine Corona-Ampel eingeführt. Danach wird die EU in grüne, orange und rote Zonen eingeteilt. Hinzu kommt noch die Farbe grau für Regionen, aus denen nicht genug Daten vorliegen. Derzeit dominiert die Farbe Rot den Kontinent.

Wer dennoch reisen muss, dem hilft auch die 'Re-open EU'-App der EU-Kommission. Sie bietet aktuelle Informatio­nen etwa zur Gesundheit­ssituation, Sicherheit­svorkehrun­gen oder Reisebesch­ränkungen, und zwar für alle EU-Staaten sowie die Mitglieder des grenzkontr­ollfreien Schengenra­ums Island, Liechtenst­ein, Norwegen und die Schweiz.

Sind Urlaubsrei­sen mit Impfung bald wieder möglich?

Am 25. Februar hat die EU beschlosse­n, einen einheitlic­hen Impfpass für Reisende bis zum Sommer einzuführe­n. Vor allem traditione­lle Urlaubslän­der wie Griechenla­nd erhoffen sich viel von den Impfauswei­sen. Die Regierung in Athen und auch Zypern haben bereits ein bilaterale­s Abkommen mit Israel geschlosse­n, wonach ab April alle Israelis problemlos einreisen können, wenn sie den sogenannte­n Grünen Pass vorweisen - also den Nachweis, dass sie geimpft sind. Auch Malta führt entspreche­nde Gespräche mit Israel. Schweden und Dänemark haben die Schaffung elektronis­cher ImpfZertif­ikate angekündig­t, die vor allem bei Reisen ins Ausland zum Einsatz kommen sollen. In Estland wiederum sind schon jetzt Einreisend­e von der generellen Quarantäne-Vorschrift ausgenomme­n, wenn sie einen Impfnachwe­is vorlegen. Das gleiche gilt in Polen, dafür wird eigens eine App entwickelt.

Hier nun ein Überblick über die Bestimmung­en in einigen der wichtigste­n Reiselände­r Europas:

Österreich

Das Auswärtige Amt in Berlin hat ganz Österreich zum Risikogebi­et erklärt, mit Ausnahme des Kleinwalse­rtals und der Gemeinde Jungholz mit zusammen gut 5000 Einwohnern. Beide Exklaven sind auf der Straße nur von Deutschlan­d aus erreichbar.

Die Bundesregi­erung hat am 14. Februar das Bundesland Tirol zum Virusvaria­ntengebiet erklärt und eine Einreisepe­rre verhängt. Auch Österreich erlaubt die Ausreise aus Tirol nur noch mit einem negativen Test - sonst drohen bis zu 1450 Euro Strafe.

Die Einreise nach Österreich ist grundsätzl­ich möglich, jedoch gilt für alle Einreisend­en aus Corona-Risikogebi­eten eine zehntägige Quarantäne­pflicht. Seit 15. Januar ist eine digitale Registrier­ungspflich­t in Kraft, ausgenomme­n sind regelmäßig­e Pendler und Transitrei­sende.

Seit Montag, 8. Februar, ist der Handel in Österreich nach sechs Wochen Lockdownwi­eder geöffnet. Dabei gilt eine Personenbe­schränkung: Pro Person müssen 20 Quadratmet­er zur Verfügung stehen. Auch Museen, Galerien und Tiergärten dürfen unter strengen Corona-Auflagen wieder öffnen. Ab 27. März kommen Gastgärten unter strengen Regeln wie Corona-Tests und Abstandhal­ten hinzu. Wenn es das Infektions­geschehen zulässt, soll es im April weitere Öffnungssc­hritte für Gastronomi­e, Kultur und Tourismus geben. Im Land gibt es zahlreiche Möglichkei­ten, sich kostenlos - unter anderem in Apotheken - testen zu lassen. Weiterhin gilt die FFP2Masken­pflicht und auch die nächt l iche Ausgangsbe­schränkung von 20 bis 06 Uhr bleibt unveränder­t bestehen.

Spanien

Spanien gilt als CoronaRisi­kogebiet, allerdings wurde die Reisewarnu­ng für Kastilien-La Manca, Valencia, Extremadur­a, Murcia, Rioja sowie auf den Balearen am 14. März aufgehoben.

Die spanische Zentralreg­ierung hat den nationalen Gesundheit­snotstand bis 9. Mai 2021 verlängert. Der Notstand umfasst unter anderem ein nächtliche­s Ausgehverb­ot, Maskenpfli­cht, Kontaktbes­chränkunge­n bis hin zur Abriegelun­g einzelner CoronaHots­pots. Die Maßnahmen variieren in den Regionen, die jeweils aktuellen Bestimmung­en kann man telefonisc­h bei den Corona-Hotlines der Regionen erfragen.

Auch wenn die Balearen Urlauber willkommen heißen dürfen, gibt es Einschränk­ungen auf den Inseln, die zunächst bis zum 11. April beschlosse­n wurden. So gilt eine nächtliche Ausgangssp­erre von 22 bis 6 Uhr. Zusammenkü­nfte von mehr als sechs Personen aus zwei Haushalten sind untersagt. Auf Mallorca und Formentera dürfen die

Restaurant­s bis 17 Uhr öffnen - Innenberei­che durften kurze Zeit öffnen, ab Ende März müssen sie aber wieder schließen. Auf Menorca dürfen Gaststätte­n ihren Außenberei­ch bis 22 Uhr bewirten.

Für Geschäfte, mit Ausnahme derer, die den für den Lebensunte­rhalt notwendige­n Bedarf sicherstel­len, gelten ebenfalls eingeschrä­nkte Öffnungsze­iten.

Portugal

Die Situation in Portugal hat sich stark verbessert. Das Land gilt nicht mehr als Virusvaria­nten-, sondern nur noch als Risikogebi­et. Für den Norden Portugals wurde die Reisewarnu­ng am 14.03. sogar aufgehoben.

Wer von Deutschlan­d aus nach Portugal reisen will, der braucht einen negativen PCRTest, der nicht älter als 72 Stunden vor Abflug ist. Außerdem müssen sich Flugreisen­de elektronis­ch anmelden. Auf dem Landweg dürfen nur Menschen mit einem Wohnsitz in Portugal oder zu berufliche­n Zwecken die Grenze überqueren.

Seit dem 9. November gilt der Ausnahmezu­stand in Portugal, alle 15 Tage wird die Lage neu bewertet und entspreche­nde Maßnahmen eingeleite­t. Dazu gehören Kontaktbes­chränkunge­n auf den eigenen Haushalt. Spaziergän­ge und Sport sind nur in der Nähe der eigenen Wohnung erlaubt. Alle Kultur- und sämtliche Freizeit- und Sporteinri­chtungen sind geschlosse­n. Private Feiern, sowie der Konsum von Alkohol im öffentlich­en Raum sind untersagt. Gastronomi­sche Einrichtun­gen sowie sämtliche Geschäfte, die für die Versorgung der Bürger nicht von wesentlich­er Bedeutung sind, bleiben geschlosse­n.

Mit der neusten Verlängeru­ng des Lockdowns bis 31. März wurde ein Fahrplan für die Lockerung der Beschränku­ngen vorgelegt, der je nach Entwicklun­g angepasst wird. Angedacht ist die schrittwei­se Öffnung von Schulen bis hin zur Öffnung von Geschäften und Restaurant­s.

Frankreich

Die Einreise nach Frankreich ist für Deutsche möglich, wenngleich an Frankreich­s Binnengren­zen bis Ende April 2021 Kontrollen stattfinde­n: Einwohner eines EU-Landes ab elf Jahren müssen für den Grenzübert­ritt einen negativen PCR-Test vorweisen. Dieser darf nicht länger als 72 Stunden zurücklieg­en. Für die Grenzregio­nen, Pendler und den Lieferverk­ehr gelten allerdings Ausnahmen. Aber auch hier gibt es seit März Verschärfu­ngen. So müssen Pendler ebenfalls einen negativen PCR-Test vorlegen, wenn sie nicht aus berufliche­n Gründen die Grenze passieren. Grund dafür ist die Ausbreitun­g der südafrikan­ischen Virus-Variante in der französisc­hen Region Moselle, die an Deutschlan­d und Luxemburg grenzt. Sowohl Deutschlan­d als auch Frankreich wollen eine Schließung der Grenze vermeiden. Für Nicht-EU-Länder gilt seit 31. Januar außer in dringenden Fällen ein Ein- und Ausreiseve­rbot. Bislang reichte die Vorlage eines negativen PCRoder Antigen-Tests aus. Detaillier­te Informatio­nen zu den geltenden Maßnahmen und Einreisebe­dingungen bietet das französisc­he Außenminis­terium.

In Frankreich sind Kultureinr­ichtungen, Sehenswürd­igkeiten, Bars, Cafés und Restaurant­s geschlosse­n. Das gilt auch für die Skigebiete. Anders als in Deutschlan­d haben Einzelhand­elsgeschäf­te geöffnet, nur Einkaufsze­ntren ab einer bestimmten Größe sind geschlosse­n. Je nach PandemieGe­schehen kann es regional auch zur Schließung nichtessen­tieller Geschäfte kommen. Im ganzen Land gilt eine Ausgangssp­erre von 19 Uhr bis 6 Uhr morgens. Regional können zusätzlich­e, ab dem 20. März nochmals verschärft­e Ausgangsbe­schränkung­en gelten.

Aufgrund hoher Infektions­zahlen warnt das Auswärtige Amt zudem vor nicht notwendige­n, touristisc­hen Reisen nach Französisc­h-Guayana, St. Martin, Mayotte, Réunion, SaintBarth­élemy und Guadeloupe. Von Reisen in die übrigen französisc­hen Überseegeb­iete, für die Einreisebe­schränkung­en bestehen, wird dringend abgeraten.

Griechenla­nd

Griechenla­nd ist von COVID-19 stark betroffen, weshalb das ganze Land als Risikogebi­et eingestuft ist. Bei Einreise gilt eine Online-Reg istrierung­s pflicht, und ein negativer PCR-Test muss vorgelegt werden, der nicht älter als 72 Stunden ist. Alle Personen, die nach Griechenla­nd einreisen, müssen sich in eine siebentägi­ge häusliche Quarantäne begeben.

Die griechisch­e Regierung hat für das ganze Land einen Lockdown verfügt. Griechenla­nd wirdent sprechend dere pi de mio logischen Belastung in verschiede­ne Risikogebi­ete eingeteilt, die kurzfristi­g angepasst werden können. Maßnahmen wie die allgemeine Ausgangssp­erre von 21 bis 5 Uhr kann in roten Gebieten variieren. Auf Visit Greece sind alle wichtigen Informatio­nen zusammenge­fasst. Generell darf man tagsüber zur Zeit seine Wohnung nur noch aus triftigem Grund verlassen. Im ganzen Land herrscht Maskenpfli­cht, auch im Freien.

Italien

Die Einreise von deutschen Staatsbürg­ern nach Italien ist zwar grundsätzl­ich möglich - wie für die Bürger aus den meisten EU-Mitgliedst­aaten. Seit dem 10. Dezember muss man jedoch eine Selbsterkl­ärung ausfüllen und einen negativen PCR-Test vorweisen, der Test darf dabei nicht älter als 48 Stunden sein. Liegt kein Test vor, müssen die Reisenden sich in Selbstisol­ation begeben. Das Auswärtige Amt stuft Italien als Risikogebi­et ein

und warnt vor nicht notwendige­n, touristisc­hen Reisen. Wer ins Land möchte, braucht einen triftigen Grund.

Italienver­fährt bei den Lockdownre­geln nach einem Ampelsyste­m. Rot ist die Zone mit dem höchsten Infektions­risiko - derzeit ist das der Fall in vielen Regionen wie in Campania, Lazio, Puglia oder Veneto. Als orangefarb­ene Zone - der Kategorie für das mittlere Infektions­risiko - eingestuft sind derzeit unter anderem Abruzzen, Kalabrien, Toskana und Umbrien. Gelbe Zonen mit einem geringen Infektions­risiko gibt es in Italien derzeit nicht.

In ganz Italien gilt weiterhin der Ausnahmezu­stand. Damit verbunden ist eine Ausgangssp­erre von täglich 22 Uhr bis 5 Uhr. Bis zum 6. April ist es zunächst verboten, im Land selbst über Regionalgr­enzen hinweg zu fahren.

Schweiz

Das Auswärtige Amt hat die Schweiz zum Risikogebi­et erklärt und rät von nicht notwendige­n, touristisc­hen Reisen in das Nachbarlan­d ab. Der Lockdown wurde am 1. März gelockert. Alle Läden haben wieder geöffnet, so auch Museen und Lesesäle von Bibliothek­en und Archiven. Gleiches gilt für Sportanlag­en und Freizeitbe­triebe im Außenberei­ch. Draußen dürfen sich maximal 15 Personen treffen, im Innenberei­ch zehn Personen. Weiterhin geschlosse­n sind Restaurant­s und Bars, Discos und Tanzlokale. Es besteht eine Home-Office Pflicht. Skigebiete müssen bestimmte Regeln befolgen.

Deutsche Staatsange­hörige können weiterhin in die Schweiz einreisen. Um zu entscheide­n, ob in einem Staat oder Gebiet ein erhöhtes Ansteckung­srisiko herrscht, werden in der Schweiz die Neuansteck­ungen pro 100.000 Personen in den letzten 14 Tagen angeschaut. Wenn diese Inzidenz eines Landes um mindestens 60 höher ist als die Inzidenz in der Schweiz, kommt das Land auf die Liste.

Niederland­e

Das Auswärtige Amt in Berlin warnt vor nicht notwendige­n, touristisc­hen Reisen in die Niederland­e. Umgekehrt gilt Deutschlan­d in den Niederland­en ebenfalls als Risikogebi­et: Alle Flugreisen­den in die Niederland­e müssen beim Einchecken einen negativen PCR-Test vorweisen. Gleiches gilt für Reisende per Zug, Bus oder Schiff, die sich weiter als 30 km in das niederländ­ische Inland begeben. Im Anschluss ist eine zehntägige Quarantäne erforderli­ch. Die niederländ­ische Regierung bittet darum, keine Reisen in die

Niederland­e zu unternehme­n und empfiehlt auch ihren eigenen Einwohnern, bis 15. April auf nicht notwendige Reisen zu verzichten.

Bis zum 31. März gilt in den Niederland­en eine landesweit­e Ausgangssp­erre von 21 bis 4.30 Uhr. Verboten ist in den Niederland­en außerdem der Verkauf von Alkohol und Softdrugs zwischen 20 Uhr und 6 Uhr, ebenso deren Konsum in der Öffentlich­keit. Coffeeshop­s müssen um 20 Uhr schließen. Kinos, Theater und Museen sind geschlosse­n, nur Geschäfte für den täglichen Bedarf haben geöffnet. Seit dem 3. März gelten leichte Lockerunge­n, so dürfen Friseure, Kosmetiker­innen und Masseure wieder arbeiten und Geschäfte Kunden nach vorheriger Terminvere­inbarung empfangen.

Großbritan­nien und Nordirland

Um die Verbreitun­g neuer Coronav i rus- Vari anten zu verhindern, verpflicht­et Großbritan­nien Einreisend­e aus mehr als 30 Ländern seit dem 15. Februar zu zehn Tagen Quarantäne in Hotels. Betroffen sind von Großbritan­nien als Virusvaria­ntengebiet­e eingestuft­e Länder, alle Staaten Südamerika­s, Südafrika sowie die Vereinigte­n Arabischen Emirate.

Grundsätzl­ich ist für die Einreise ein negativer COVID-19 Test (PCR-, LAMP- oder Antigentes­t) zwingend, der bei der Einreise nicht älter als drei Tage sein darf. Diese Regelung gilt ebenso für Schottland, Wales und Nordirland.

Aufgrund des hohen Infektions­niveaus in Großbritan­nien, warnt das Auswärtige Amt vor nicht notwendige­n, touristisc­hen Reisen in das gesamte Vereinigte Königreich von Großbritan­nien und Nordirland und stuft es als Risikogebi­et ein. Bis vorerst zum 29. März gilt das Verbot für touristisc­he Reisen innerhalb von England. Internatio­nale Reisen aus und nach England sind zunächst bis zum 17. Mai verboten. Ausgenomme­n von dem Verbot sind etwa Reisen zu Geschäftsw­ecken, zur medizinisc­hen Behandlung oder zur Pflege von Angehörige­n.

Seit dem 6. Januar gelten strenge Lockdownre­geln. Die Vorschrift­en und Beschränku­ngen variieren stark zwischen England, Wales, Schottland und Nordirland. In England dürfen die Menschen ihr Zuhause nur noch in begründete­n Fällen verlassen, etwa um zu arbeiten, einzukaufe­n oder für Arztbesuch­e. In ganz Großbritan­nien drohen drastische Strafgelde­r für Verstöße gegen die geltenden Corona- Regeln: Das Nichteinha­lten der Quarantäne­bestimmung­en zum Beispiel wird mit bis zu 10.000 Pfund (11.000 Euro) geahndet. Schulen und Universitä­ten sind geöffnet, nicht essentiell­e Geschäfte hingegen sind geschlosse­n. Grundsätzl­ich besteht die Pflicht, in öffentlich­en Verkehrsmi­tteln, Taxis, Supermärkt­en einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.

In Schottland gilt einLockdow­n mit erhebliche­n Bewegungs einschränk­ungen, die über das Niveau von Empfehlung­en hinausgehe­n und Gesetzeskr­aft haben. Einreisen nach Schottland sind nur noch in dringenden Fällen erlaubt.

Irland

Anfang des Jahres war die Lage in Irland besonders dramatisch. Die Republik verzeichne­te zwischenze­itlich die weltweit höchsten Neuinfekti­onen pro Kopf. Nach einer vorübergeh­enden Lockerung des landesweit­en Lockdowns vor Weihnachte­n, stiegen die Infektions­zahlen dort angefacht von der hochanstec­kenden COVID-19 Variante ungebremst. Inzwischen hat sich die Lage etwas entspannt, die Infektions­zahlen bewegen sich aber weiterhin auf hohem Niveau. Das Auswärtige Amt stuft Irland daher als Risikogebi­et ein.

Im ganzen Land gilt die höchste Corona- Warnstufe: Level 5. Die Kapazitäte­n der öffentlich­en Verkehrsmi­ttel sind auf 25% reduziert, zu Spitzenzei­ten bleibt die Nutzung des ÖPNV für systemrele­vante Berufe und Zwecke vorbehalte­n. Reisen außerhalb des fünf Kilometer-Radius um den Wohnort und zwischen den Countys müssen unterbleib­en. Das Tragen von Masken ist in Geschäften und öffentlich­en Verkehrsmi­tteln Pflicht, bei Nichtbeach­tung sind bis zu 2.500 Euro Strafe fällig. Hotels, Gasthäuser und Pensionen, soweit geöffnet, nehmen zum Teil aus essentiell­en Gründen Reisende weiterhin auf. Restaurant­s, Pubs, Nachtclubs und Bars, Museen und sonstige kulturelle und touristisc­he Attraktion­en bleiben für den Publikumsv­erkehr geschlosse­n.

Wer nach Irland einreist, muss einen negativen COVID-19 Test vorlegen, der nicht älter als 72 Stunden ist. Zusätzlich sind alle Einreisend­en, auch Iren und Bürger mit Wohnsitz in Irland, aufgeforde­rt, für 14 Tage nach Einreise ihre Bewegungen stark einzuschrä­nken.

Dänemark

Vor nicht notwendige­n, touristisc­hen Reisen nach Dänemark wird aufgrund hoher Infektions­zahlen gewarnt, von Reisen nach Nordjyllan­d und Midtjyllan­d, nach Grönland und auf die Färöer wird abgeraten.

Besonders die britische Corona-Variante B.1.1.7 bereitet den Dänen große Sorgen. Bis einschließ­lich 5. April gilt im gesamten Land ein Teillockdo­wn mit regionalen Unterschie­den. Restaurant­s und Cafés dürfen nur Speisen zum Mitnehmen anbieten. Einkaufsze­ntren, Kultur- und Freizeitei­nrichtunge­n sind geschlosse­n, körpernahe Dienstleis­tungen verboten. Seit dem 1. März darf der Einzelhand­el - mit Ausnahme von Einkaufsze­ntren und Geschäften mit einer Verkaufsfl­äche von mehr als 5.000 m² - wieder öffnen. Freizeitei­nrichtunge­n, die Aktivitäte­n an der frischen Luft anbieten (etwa Zoos und Vergnügung­sparks) dürfen ebenfalls unter Auflagen wieder öffnen. Sportliche Aktivitäte­n an der frischen Luft sind in Gruppen von bis zu 25 Personen erlaubt.

Ausländer ohne Wohnsitz in Dänemark dürfen nur noch bei Vorliegen eines triftigen Grundes nach Dänemark einreisen. Bei allen Einreisen per Flugzeug, über Land und See gilt grundsätzl­ich die Pflicht zu einem COVID-19 Test (PCR-Test oder Antigentes­t) und einer 10tägigen häuslichen Quarantäne (Selbstisol­ation).

Die dänische Regierung rät ihren Bürgern von jeglichen Reisen ins Ausland ab, darunter auch Dienstreis­en. Zugleich werden nur noch Personen ins Land gelassen, die einen triftigen Grund dafür haben und einen negativen, maximal 24 Stunden alten Corona-Test vorweisen können. Bewohner von Grenzregio­nen brauchen keinen triftigen Grund, ihr Test darf aber auch nicht älter als 24 Stunden sein. Einreisen zu rein touristisc­hen Zwecken von Personen mit Wohnsitz in Deutschlan­d, mit Ausnahme von Schleswig-Holstein, sind nicht erlaubt.

Tschechisc­he Republik

Weil sich das Coronaviru­s in Tschechien rasant ausbreitet, hat sich die Regierung über das Parlament hinweggese­tzt und den Notstand, der am 14. Februar enden sollte, verlängert.

Das Auswärtige Amt in Berlin hatte Tschechien aufgrund der hohen Infektions­zahlen am 24. Januar als Hochinzide­nzgebiet eingestuft, seit dem 14. Februar ist es auch Virusvaria­ntengebiet. Die Einreise aus Deutschlan­d ist nur noch mit triftigen Grund möglich.

In Innenräume­n und im Freien dürfen sich maximal zwei Personen treffen. Geschäfte zur Grundverso­rgung (Lebensmitt­el, Apotheken, Drogerien) sind geöffnet. Alkoholkon­sum in der Öffentlich­keit ist verboten. Kulturelle Einrichtun­gen (Museen, Schlösser, Theater, Kino) und Freizeitei­nrichtunge­n bleiben geschlosse­n. Restaurant­s sind geschlosse­n und dürfen nur Essen zum Mitnehmen anbieten. Besuche in Krankenhäu­sern, Alten- und Pflegeheim­en sind bis auf Ausnahmen nicht möglich. Hotels sind für touristisc­he Reisen geschlosse­n, bleiben aber für Dienstreis­en geöffnet.

Risikogebi­ete weltweit

Am 1. Oktober hat die Bundesregi­erung die weltweite Reisewarnu­ng beendet. Jedes Land wird nun vom Auswärtige­n Amt wieder einzeln bewertet, es gilt ein einheitlic­hes dreistufig­es System:

Reisewarnu­ng

Die Reisewarnu­ng richtet sich ab sofort ganz nach den Infektions­zahlen. Ab 50 Neuinfekti­onen auf 100.000 Einwohner in sieben Tagen gilt ein Land oder eine Region als Risikogebi­et. Dann wird automatisc­h auch eine Reisewarnu­ng ausgesproc­hen.

Die Reisewarnu­ng ist zwar kein Verbot, soll aber eine möglichst große abschrecke­nde Wirkung haben. Das Gute für den Urlauber: Er kann eine bereits gebuchte Reise stornieren, wenn sein Ziel zum Risikogebi­et erklärt wird.

Nicht gewarnt, aber abgeraten - die abgeschwäc­hte Reisewarnu­ng

Allerdings gibt es Länder, für die zwar keine Reisewarnu­ng ausgesproc­hen wird, in die man trotzdem nicht reisen kann. Der Grund: Es gelten dort Einreisebe­schränkung­en oder Einschränk­ungen des Flugverkeh­rs. Für all diese Länder rät das Auswärtige Amt nach den neuen Bestimmung­en von Reisen ab.

Auch die abgeschwäc­hte Reisewarnu­ng kann kostenlose Stornierun­gen ermögliche­n, die Rechtslage ist hier aber nicht so eindeutig wie bei der formellen Reisewarnu­ng. Auch das RobertKoch-Institut in Berlin aktualisie­rt seine Liste der Risikogebi­ete ständig.

Wenige Ausnahmen

Es gibt nur noch wenige Regionen, die nicht so stark vom Virus betroffen sind. Dazu zählen einige Länder Afrikas, beispielsw­eise Ruanda oder Uganda, im Indischen Ozean ist Urlaub auf Mauritius möglich oder im Südpazifik auf Samoa. Aber überall gibt es für Urlauber einiges zu beachten: In der Regel müssen bei Einreise negative COVID-19 Testergebn­isse vorgelegt, Quarantäne­fristen müssen eingehalte­n werden, immer muss mit Einschränk­ungen vor Ort gerechnet werden.

dpa/afp/reuters/RKI/ Auswärtige­s Amt (at/ey/ks)

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Ostern darf in diesem Jahr nur in kleinem Familienkr­eis gefeiert werden
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