Deutsche Welle (German edition)
Wenn Reisen zum Risiko wird: Coronaregeln und Einreisebestimmungen in Europa
Die Corona-Pandemie macht das Reisen weltweit beschwerlich. Wer dennoch reist, muss die Einreisebestimmungen und Regeln vor Ort kennen.
Tourismus in Deutschland ist bis auf weiteres nicht möglich. Hotels dürfen keine Übernachtungen für touristische Zwecke anbieten, Touristenvisa werden nur noch in Ausnahmefällen erteilt. Das Reisen im Land ist nur noch für bestimmte notwendige Zwecke, zum Beispiel Dienstreisen, möglich und wird durch immer wieder neue Regelungen, die es zu beachten gilt, erschwert. Man muss sich also immer über die aktuellen Bestimmungen desjenigen Bundeslandes informieren, in das man möchte.
Ab dem 30. März 00.00 Uhr müssen alle, die mit dem Flugzeug nach Deutschland einreisen wollen, vorher einen Corona-Test machen. Nur wer einen negativen Corona-Test vorlegt, kann dann noch nach Deutschland fliegen. Dies gilt unabhängig von der Corona-Lage im Reiseland.
Generell befindet sich Deutschland seit 16. Dezember 2020 in einem harten Lockdown, er gilt vorerst bis zum 18. April. Es gelten Abstands- und Hygieneregeln, so müssen in Geschäften sowie in Bus und
Bahn medizinische Masken - OP-Masken oder FFP2-Masken - getragen werden; einfache Stoffmasken reichen nicht aus.
Je nach Infektionsgeschehen sind seit dem 8. März Lock
erungen in Kraft getreten, so sind körpernahe Dienstleistungen wieder erlaubt, Geschäfte dürfen Terminshopping anbieten, Museen unter strengen Hygieneauflagen öffnen. Kommt es zu mehr als 100 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen, sollen die Öffnungsschritte allerdings wieder zurückgenommen werden. Die Landkreise können darüber hinaus weitere Maßnahmen ergreifen, wenn der Schwellenwert überschritten wird. Darunter zählen Ausgangsbeschränkungen, verschärfte Kontaktbeschränkungen und die Pflicht zu tagesaktuellen Schnelltests in Bereichen, in denen das Abstand halten oder konsequente Masken tragen erschwert sind.
Reisen ist in ganz Europa nur noch mit erheblichen Einschränkungen möglich - wenn überhaupt. Nur für ganz wenige Regionen Europas sprichtdas Auswärtige Amt in Berlin derzeit keine Reisewarnung aus. Neben Mallorca und den anderen Balearen-Inseln wie Ibiza, Menorca und Formentera zählen dazu die kroatische Ferienhalbinsel Istrien, Teile des spanischen Festlands und Portugals AlgarveKüste. Eine aktuelle Übersicht über die Risikogebiete bietet die Risikoliste des Robert Koch-Instituts.
Aktuelle Regeln für Einreisende aus Risikogebieten
Es gibt eine Unterteilung in Risikogebiete, Hochinzidenzund Virusvariantengebiete. Rückkehrer aus Risikogebieten müssen sich online unter www. einreiseanmeldung. de anmelden. Innerhalb von 48 Stunden muss ein Corona-Test erfolgen und man muss sich unverzüglich in zehntägige Quarantäne - unabhängig vom Testergebnis - begeben, die frühestens am fünften Tag mit einem weiteren negativen Test beendet werden kann. Akzeptiert werden PCR-, LAMP- und TMA-Test sowie Antigen-Schnelltests. Antikörpertests werden nicht anerkannt.
Die Einstufung in Hochinzidenz- und Virusvarientengebiete bringt einige Regeln mit sich. Als Hochinzidenzgebiete gelten seit 24. Januar Staaten, die einen Inzidenzwert von 200 überschreiten. Einreisende aus Hochinzidenzgebieten müssen schon vor der Einreise ein negatives Testergebnis vorlegen. Nur dann dürfen sie an Bord eines Flugzeugs. Entsprechendes gilt für Bus, Bahn oder Fähre. Unabhängig vom Testergebnis gilt in Deutschland eine zehntägige Quarantänepflicht.
Seit 30. Januar ist die Einreise aus Virusvariantengebieten untersagt. Ausnahmen bei der Einreise gibt es nur für Personen mit Wohnsitz oder Aufenthaltsrecht in Deutschland, die aus diesen Ländern zurückkehren, Transitpassagiere sowie einige andere Fälle wie reinen Frachtverkehr oder etwa medizinisch notwendige Flüge. Solche Fälle müssten der Bundespolizei mindestens drei Tage vorher angezeigt werden.
Transitpassagieren wird dazu geraten, einen Testnachweis mit sich zu führen. Sie müssen damit rechnen, dass Fluggesellschaften ihre Beförderung abl eh n en , wen n si e di e Testpflicht nicht erfüllen.
Am 22.03. wurden in Deutschland die Einreiseregeln nochmals verschärft. Es wurde beschlossen, dass sich alle Rückkehrer auf COVID-19 testen lassen müssen, bevor sie in den Flieger nach Deutschland steigen - unabhängig davon, ob sie aus Corona-Risikogebieten kommen oder zu welchem Zweck sie nach Deutschland reisen. Das gilt beispielsweise auch für Urlauber aus Mallorca, obwohl die Insel derzeit nicht als Risikogebiet gilt.
Durchblick mit der EUCorona-Ampel
Um Reisenden in Europa einen besseren Überblick über das Corona-Infektionsgeschehen und mögliche Beschränkungen zu verschaffen, hat die EU eine Corona-Ampel eingeführt. Danach wird die EU in grüne, orange und rote Zonen eingeteilt. Hinzu kommt noch die Farbe grau für Regionen, aus denen nicht genug Daten vorliegen. Derzeit dominiert die Farbe Rot den Kontinent.
Wer dennoch reisen muss, dem hilft auch die 'Re-open EU'-App der EU-Kommission. Sie bietet aktuelle Informationen etwa zur Gesundheitssituation, Sicherheitsvorkehrungen oder Reisebeschränkungen, und zwar für alle EU-Staaten sowie die Mitglieder des grenzkontrollfreien Schengenraums Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz.
Sind Urlaubsreisen mit Impfung bald wieder möglich?
Am 25. Februar hat die EU beschlossen, einen einheitlichen Impfpass für Reisende bis zum Sommer einzuführen. Vor allem traditionelle Urlaubsländer wie Griechenland erhoffen sich viel von den Impfausweisen. Die Regierung in Athen und auch Zypern haben bereits ein bilaterales Abkommen mit Israel geschlossen, wonach ab April alle Israelis problemlos einreisen können, wenn sie den sogenannten Grünen Pass vorweisen - also den Nachweis, dass sie geimpft sind. Auch Malta führt entsprechende Gespräche mit Israel. Schweden und Dänemark haben die Schaffung elektronischer ImpfZertifikate angekündigt, die vor allem bei Reisen ins Ausland zum Einsatz kommen sollen. In Estland wiederum sind schon jetzt Einreisende von der generellen Quarantäne-Vorschrift ausgenommen, wenn sie einen Impfnachweis vorlegen. Das gleiche gilt in Polen, dafür wird eigens eine App entwickelt.
Hier nun ein Überblick über die Bestimmungen in einigen der wichtigsten Reiseländer Europas:
Österreich
Das Auswärtige Amt in Berlin hat ganz Österreich zum Risikogebiet erklärt, mit Ausnahme des Kleinwalsertals und der Gemeinde Jungholz mit zusammen gut 5000 Einwohnern. Beide Exklaven sind auf der Straße nur von Deutschland aus erreichbar.
Die Bundesregierung hat am 14. Februar das Bundesland Tirol zum Virusvariantengebiet erklärt und eine Einreiseperre verhängt. Auch Österreich erlaubt die Ausreise aus Tirol nur noch mit einem negativen Test - sonst drohen bis zu 1450 Euro Strafe.
Die Einreise nach Österreich ist grundsätzlich möglich, jedoch gilt für alle Einreisenden aus Corona-Risikogebieten eine zehntägige Quarantänepflicht. Seit 15. Januar ist eine digitale Registrierungspflicht in Kraft, ausgenommen sind regelmäßige Pendler und Transitreisende.
Seit Montag, 8. Februar, ist der Handel in Österreich nach sechs Wochen Lockdownwieder geöffnet. Dabei gilt eine Personenbeschränkung: Pro Person müssen 20 Quadratmeter zur Verfügung stehen. Auch Museen, Galerien und Tiergärten dürfen unter strengen Corona-Auflagen wieder öffnen. Ab 27. März kommen Gastgärten unter strengen Regeln wie Corona-Tests und Abstandhalten hinzu. Wenn es das Infektionsgeschehen zulässt, soll es im April weitere Öffnungsschritte für Gastronomie, Kultur und Tourismus geben. Im Land gibt es zahlreiche Möglichkeiten, sich kostenlos - unter anderem in Apotheken - testen zu lassen. Weiterhin gilt die FFP2Maskenpflicht und auch die nächt l iche Ausgangsbeschränkung von 20 bis 06 Uhr bleibt unverändert bestehen.
Spanien
Spanien gilt als CoronaRisikogebiet, allerdings wurde die Reisewarnung für Kastilien-La Manca, Valencia, Extremadura, Murcia, Rioja sowie auf den Balearen am 14. März aufgehoben.
Die spanische Zentralregierung hat den nationalen Gesundheitsnotstand bis 9. Mai 2021 verlängert. Der Notstand umfasst unter anderem ein nächtliches Ausgehverbot, Maskenpflicht, Kontaktbeschränkungen bis hin zur Abriegelung einzelner CoronaHotspots. Die Maßnahmen variieren in den Regionen, die jeweils aktuellen Bestimmungen kann man telefonisch bei den Corona-Hotlines der Regionen erfragen.
Auch wenn die Balearen Urlauber willkommen heißen dürfen, gibt es Einschränkungen auf den Inseln, die zunächst bis zum 11. April beschlossen wurden. So gilt eine nächtliche Ausgangssperre von 22 bis 6 Uhr. Zusammenkünfte von mehr als sechs Personen aus zwei Haushalten sind untersagt. Auf Mallorca und Formentera dürfen die
Restaurants bis 17 Uhr öffnen - Innenbereiche durften kurze Zeit öffnen, ab Ende März müssen sie aber wieder schließen. Auf Menorca dürfen Gaststätten ihren Außenbereich bis 22 Uhr bewirten.
Für Geschäfte, mit Ausnahme derer, die den für den Lebensunterhalt notwendigen Bedarf sicherstellen, gelten ebenfalls eingeschränkte Öffnungszeiten.
Portugal
Die Situation in Portugal hat sich stark verbessert. Das Land gilt nicht mehr als Virusvarianten-, sondern nur noch als Risikogebiet. Für den Norden Portugals wurde die Reisewarnung am 14.03. sogar aufgehoben.
Wer von Deutschland aus nach Portugal reisen will, der braucht einen negativen PCRTest, der nicht älter als 72 Stunden vor Abflug ist. Außerdem müssen sich Flugreisende elektronisch anmelden. Auf dem Landweg dürfen nur Menschen mit einem Wohnsitz in Portugal oder zu beruflichen Zwecken die Grenze überqueren.
Seit dem 9. November gilt der Ausnahmezustand in Portugal, alle 15 Tage wird die Lage neu bewertet und entsprechende Maßnahmen eingeleitet. Dazu gehören Kontaktbeschränkungen auf den eigenen Haushalt. Spaziergänge und Sport sind nur in der Nähe der eigenen Wohnung erlaubt. Alle Kultur- und sämtliche Freizeit- und Sporteinrichtungen sind geschlossen. Private Feiern, sowie der Konsum von Alkohol im öffentlichen Raum sind untersagt. Gastronomische Einrichtungen sowie sämtliche Geschäfte, die für die Versorgung der Bürger nicht von wesentlicher Bedeutung sind, bleiben geschlossen.
Mit der neusten Verlängerung des Lockdowns bis 31. März wurde ein Fahrplan für die Lockerung der Beschränkungen vorgelegt, der je nach Entwicklung angepasst wird. Angedacht ist die schrittweise Öffnung von Schulen bis hin zur Öffnung von Geschäften und Restaurants.
Frankreich
Die Einreise nach Frankreich ist für Deutsche möglich, wenngleich an Frankreichs Binnengrenzen bis Ende April 2021 Kontrollen stattfinden: Einwohner eines EU-Landes ab elf Jahren müssen für den Grenzübertritt einen negativen PCR-Test vorweisen. Dieser darf nicht länger als 72 Stunden zurückliegen. Für die Grenzregionen, Pendler und den Lieferverkehr gelten allerdings Ausnahmen. Aber auch hier gibt es seit März Verschärfungen. So müssen Pendler ebenfalls einen negativen PCR-Test vorlegen, wenn sie nicht aus beruflichen Gründen die Grenze passieren. Grund dafür ist die Ausbreitung der südafrikanischen Virus-Variante in der französischen Region Moselle, die an Deutschland und Luxemburg grenzt. Sowohl Deutschland als auch Frankreich wollen eine Schließung der Grenze vermeiden. Für Nicht-EU-Länder gilt seit 31. Januar außer in dringenden Fällen ein Ein- und Ausreiseverbot. Bislang reichte die Vorlage eines negativen PCRoder Antigen-Tests aus. Detaillierte Informationen zu den geltenden Maßnahmen und Einreisebedingungen bietet das französische Außenministerium.
In Frankreich sind Kultureinrichtungen, Sehenswürdigkeiten, Bars, Cafés und Restaurants geschlossen. Das gilt auch für die Skigebiete. Anders als in Deutschland haben Einzelhandelsgeschäfte geöffnet, nur Einkaufszentren ab einer bestimmten Größe sind geschlossen. Je nach PandemieGeschehen kann es regional auch zur Schließung nichtessentieller Geschäfte kommen. Im ganzen Land gilt eine Ausgangssperre von 19 Uhr bis 6 Uhr morgens. Regional können zusätzliche, ab dem 20. März nochmals verschärfte Ausgangsbeschränkungen gelten.
Aufgrund hoher Infektionszahlen warnt das Auswärtige Amt zudem vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Französisch-Guayana, St. Martin, Mayotte, Réunion, SaintBarthélemy und Guadeloupe. Von Reisen in die übrigen französischen Überseegebiete, für die Einreisebeschränkungen bestehen, wird dringend abgeraten.
Griechenland
Griechenland ist von COVID-19 stark betroffen, weshalb das ganze Land als Risikogebiet eingestuft ist. Bei Einreise gilt eine Online-Reg istrierungs pflicht, und ein negativer PCR-Test muss vorgelegt werden, der nicht älter als 72 Stunden ist. Alle Personen, die nach Griechenland einreisen, müssen sich in eine siebentägige häusliche Quarantäne begeben.
Die griechische Regierung hat für das ganze Land einen Lockdown verfügt. Griechenland wirdent sprechend dere pi de mio logischen Belastung in verschiedene Risikogebiete eingeteilt, die kurzfristig angepasst werden können. Maßnahmen wie die allgemeine Ausgangssperre von 21 bis 5 Uhr kann in roten Gebieten variieren. Auf Visit Greece sind alle wichtigen Informationen zusammengefasst. Generell darf man tagsüber zur Zeit seine Wohnung nur noch aus triftigem Grund verlassen. Im ganzen Land herrscht Maskenpflicht, auch im Freien.
Italien
Die Einreise von deutschen Staatsbürgern nach Italien ist zwar grundsätzlich möglich - wie für die Bürger aus den meisten EU-Mitgliedstaaten. Seit dem 10. Dezember muss man jedoch eine Selbsterklärung ausfüllen und einen negativen PCR-Test vorweisen, der Test darf dabei nicht älter als 48 Stunden sein. Liegt kein Test vor, müssen die Reisenden sich in Selbstisolation begeben. Das Auswärtige Amt stuft Italien als Risikogebiet ein
und warnt vor nicht notwendigen, touristischen Reisen. Wer ins Land möchte, braucht einen triftigen Grund.
Italienverfährt bei den Lockdownregeln nach einem Ampelsystem. Rot ist die Zone mit dem höchsten Infektionsrisiko - derzeit ist das der Fall in vielen Regionen wie in Campania, Lazio, Puglia oder Veneto. Als orangefarbene Zone - der Kategorie für das mittlere Infektionsrisiko - eingestuft sind derzeit unter anderem Abruzzen, Kalabrien, Toskana und Umbrien. Gelbe Zonen mit einem geringen Infektionsrisiko gibt es in Italien derzeit nicht.
In ganz Italien gilt weiterhin der Ausnahmezustand. Damit verbunden ist eine Ausgangssperre von täglich 22 Uhr bis 5 Uhr. Bis zum 6. April ist es zunächst verboten, im Land selbst über Regionalgrenzen hinweg zu fahren.
Schweiz
Das Auswärtige Amt hat die Schweiz zum Risikogebiet erklärt und rät von nicht notwendigen, touristischen Reisen in das Nachbarland ab. Der Lockdown wurde am 1. März gelockert. Alle Läden haben wieder geöffnet, so auch Museen und Lesesäle von Bibliotheken und Archiven. Gleiches gilt für Sportanlagen und Freizeitbetriebe im Außenbereich. Draußen dürfen sich maximal 15 Personen treffen, im Innenbereich zehn Personen. Weiterhin geschlossen sind Restaurants und Bars, Discos und Tanzlokale. Es besteht eine Home-Office Pflicht. Skigebiete müssen bestimmte Regeln befolgen.
Deutsche Staatsangehörige können weiterhin in die Schweiz einreisen. Um zu entscheiden, ob in einem Staat oder Gebiet ein erhöhtes Ansteckungsrisiko herrscht, werden in der Schweiz die Neuansteckungen pro 100.000 Personen in den letzten 14 Tagen angeschaut. Wenn diese Inzidenz eines Landes um mindestens 60 höher ist als die Inzidenz in der Schweiz, kommt das Land auf die Liste.
Niederlande
Das Auswärtige Amt in Berlin warnt vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Niederlande. Umgekehrt gilt Deutschland in den Niederlanden ebenfalls als Risikogebiet: Alle Flugreisenden in die Niederlande müssen beim Einchecken einen negativen PCR-Test vorweisen. Gleiches gilt für Reisende per Zug, Bus oder Schiff, die sich weiter als 30 km in das niederländische Inland begeben. Im Anschluss ist eine zehntägige Quarantäne erforderlich. Die niederländische Regierung bittet darum, keine Reisen in die
Niederlande zu unternehmen und empfiehlt auch ihren eigenen Einwohnern, bis 15. April auf nicht notwendige Reisen zu verzichten.
Bis zum 31. März gilt in den Niederlanden eine landesweite Ausgangssperre von 21 bis 4.30 Uhr. Verboten ist in den Niederlanden außerdem der Verkauf von Alkohol und Softdrugs zwischen 20 Uhr und 6 Uhr, ebenso deren Konsum in der Öffentlichkeit. Coffeeshops müssen um 20 Uhr schließen. Kinos, Theater und Museen sind geschlossen, nur Geschäfte für den täglichen Bedarf haben geöffnet. Seit dem 3. März gelten leichte Lockerungen, so dürfen Friseure, Kosmetikerinnen und Masseure wieder arbeiten und Geschäfte Kunden nach vorheriger Terminvereinbarung empfangen.
Großbritannien und Nordirland
Um die Verbreitung neuer Coronav i rus- Vari anten zu verhindern, verpflichtet Großbritannien Einreisende aus mehr als 30 Ländern seit dem 15. Februar zu zehn Tagen Quarantäne in Hotels. Betroffen sind von Großbritannien als Virusvariantengebiete eingestufte Länder, alle Staaten Südamerikas, Südafrika sowie die Vereinigten Arabischen Emirate.
Grundsätzlich ist für die Einreise ein negativer COVID-19 Test (PCR-, LAMP- oder Antigentest) zwingend, der bei der Einreise nicht älter als drei Tage sein darf. Diese Regelung gilt ebenso für Schottland, Wales und Nordirland.
Aufgrund des hohen Infektionsniveaus in Großbritannien, warnt das Auswärtige Amt vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in das gesamte Vereinigte Königreich von Großbritannien und Nordirland und stuft es als Risikogebiet ein. Bis vorerst zum 29. März gilt das Verbot für touristische Reisen innerhalb von England. Internationale Reisen aus und nach England sind zunächst bis zum 17. Mai verboten. Ausgenommen von dem Verbot sind etwa Reisen zu Geschäftswecken, zur medizinischen Behandlung oder zur Pflege von Angehörigen.
Seit dem 6. Januar gelten strenge Lockdownregeln. Die Vorschriften und Beschränkungen variieren stark zwischen England, Wales, Schottland und Nordirland. In England dürfen die Menschen ihr Zuhause nur noch in begründeten Fällen verlassen, etwa um zu arbeiten, einzukaufen oder für Arztbesuche. In ganz Großbritannien drohen drastische Strafgelder für Verstöße gegen die geltenden Corona- Regeln: Das Nichteinhalten der Quarantänebestimmungen zum Beispiel wird mit bis zu 10.000 Pfund (11.000 Euro) geahndet. Schulen und Universitäten sind geöffnet, nicht essentielle Geschäfte hingegen sind geschlossen. Grundsätzlich besteht die Pflicht, in öffentlichen Verkehrsmitteln, Taxis, Supermärkten einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
In Schottland gilt einLockdown mit erheblichen Bewegungs einschränkungen, die über das Niveau von Empfehlungen hinausgehen und Gesetzeskraft haben. Einreisen nach Schottland sind nur noch in dringenden Fällen erlaubt.
Irland
Anfang des Jahres war die Lage in Irland besonders dramatisch. Die Republik verzeichnete zwischenzeitlich die weltweit höchsten Neuinfektionen pro Kopf. Nach einer vorübergehenden Lockerung des landesweiten Lockdowns vor Weihnachten, stiegen die Infektionszahlen dort angefacht von der hochansteckenden COVID-19 Variante ungebremst. Inzwischen hat sich die Lage etwas entspannt, die Infektionszahlen bewegen sich aber weiterhin auf hohem Niveau. Das Auswärtige Amt stuft Irland daher als Risikogebiet ein.
Im ganzen Land gilt die höchste Corona- Warnstufe: Level 5. Die Kapazitäten der öffentlichen Verkehrsmittel sind auf 25% reduziert, zu Spitzenzeiten bleibt die Nutzung des ÖPNV für systemrelevante Berufe und Zwecke vorbehalten. Reisen außerhalb des fünf Kilometer-Radius um den Wohnort und zwischen den Countys müssen unterbleiben. Das Tragen von Masken ist in Geschäften und öffentlichen Verkehrsmitteln Pflicht, bei Nichtbeachtung sind bis zu 2.500 Euro Strafe fällig. Hotels, Gasthäuser und Pensionen, soweit geöffnet, nehmen zum Teil aus essentiellen Gründen Reisende weiterhin auf. Restaurants, Pubs, Nachtclubs und Bars, Museen und sonstige kulturelle und touristische Attraktionen bleiben für den Publikumsverkehr geschlossen.
Wer nach Irland einreist, muss einen negativen COVID-19 Test vorlegen, der nicht älter als 72 Stunden ist. Zusätzlich sind alle Einreisenden, auch Iren und Bürger mit Wohnsitz in Irland, aufgefordert, für 14 Tage nach Einreise ihre Bewegungen stark einzuschränken.
Dänemark
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Dänemark wird aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt, von Reisen nach Nordjylland und Midtjylland, nach Grönland und auf die Färöer wird abgeraten.
Besonders die britische Corona-Variante B.1.1.7 bereitet den Dänen große Sorgen. Bis einschließlich 5. April gilt im gesamten Land ein Teillockdown mit regionalen Unterschieden. Restaurants und Cafés dürfen nur Speisen zum Mitnehmen anbieten. Einkaufszentren, Kultur- und Freizeiteinrichtungen sind geschlossen, körpernahe Dienstleistungen verboten. Seit dem 1. März darf der Einzelhandel - mit Ausnahme von Einkaufszentren und Geschäften mit einer Verkaufsfläche von mehr als 5.000 m² - wieder öffnen. Freizeiteinrichtungen, die Aktivitäten an der frischen Luft anbieten (etwa Zoos und Vergnügungsparks) dürfen ebenfalls unter Auflagen wieder öffnen. Sportliche Aktivitäten an der frischen Luft sind in Gruppen von bis zu 25 Personen erlaubt.
Ausländer ohne Wohnsitz in Dänemark dürfen nur noch bei Vorliegen eines triftigen Grundes nach Dänemark einreisen. Bei allen Einreisen per Flugzeug, über Land und See gilt grundsätzlich die Pflicht zu einem COVID-19 Test (PCR-Test oder Antigentest) und einer 10tägigen häuslichen Quarantäne (Selbstisolation).
Die dänische Regierung rät ihren Bürgern von jeglichen Reisen ins Ausland ab, darunter auch Dienstreisen. Zugleich werden nur noch Personen ins Land gelassen, die einen triftigen Grund dafür haben und einen negativen, maximal 24 Stunden alten Corona-Test vorweisen können. Bewohner von Grenzregionen brauchen keinen triftigen Grund, ihr Test darf aber auch nicht älter als 24 Stunden sein. Einreisen zu rein touristischen Zwecken von Personen mit Wohnsitz in Deutschland, mit Ausnahme von Schleswig-Holstein, sind nicht erlaubt.
Tschechische Republik
Weil sich das Coronavirus in Tschechien rasant ausbreitet, hat sich die Regierung über das Parlament hinweggesetzt und den Notstand, der am 14. Februar enden sollte, verlängert.
Das Auswärtige Amt in Berlin hatte Tschechien aufgrund der hohen Infektionszahlen am 24. Januar als Hochinzidenzgebiet eingestuft, seit dem 14. Februar ist es auch Virusvariantengebiet. Die Einreise aus Deutschland ist nur noch mit triftigen Grund möglich.
In Innenräumen und im Freien dürfen sich maximal zwei Personen treffen. Geschäfte zur Grundversorgung (Lebensmittel, Apotheken, Drogerien) sind geöffnet. Alkoholkonsum in der Öffentlichkeit ist verboten. Kulturelle Einrichtungen (Museen, Schlösser, Theater, Kino) und Freizeiteinrichtungen bleiben geschlossen. Restaurants sind geschlossen und dürfen nur Essen zum Mitnehmen anbieten. Besuche in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen sind bis auf Ausnahmen nicht möglich. Hotels sind für touristische Reisen geschlossen, bleiben aber für Dienstreisen geöffnet.
Risikogebiete weltweit
Am 1. Oktober hat die Bundesregierung die weltweite Reisewarnung beendet. Jedes Land wird nun vom Auswärtigen Amt wieder einzeln bewertet, es gilt ein einheitliches dreistufiges System:
Reisewarnung
Die Reisewarnung richtet sich ab sofort ganz nach den Infektionszahlen. Ab 50 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner in sieben Tagen gilt ein Land oder eine Region als Risikogebiet. Dann wird automatisch auch eine Reisewarnung ausgesprochen.
Die Reisewarnung ist zwar kein Verbot, soll aber eine möglichst große abschreckende Wirkung haben. Das Gute für den Urlauber: Er kann eine bereits gebuchte Reise stornieren, wenn sein Ziel zum Risikogebiet erklärt wird.
Nicht gewarnt, aber abgeraten - die abgeschwächte Reisewarnung
Allerdings gibt es Länder, für die zwar keine Reisewarnung ausgesprochen wird, in die man trotzdem nicht reisen kann. Der Grund: Es gelten dort Einreisebeschränkungen oder Einschränkungen des Flugverkehrs. Für all diese Länder rät das Auswärtige Amt nach den neuen Bestimmungen von Reisen ab.
Auch die abgeschwächte Reisewarnung kann kostenlose Stornierungen ermöglichen, die Rechtslage ist hier aber nicht so eindeutig wie bei der formellen Reisewarnung. Auch das RobertKoch-Institut in Berlin aktualisiert seine Liste der Risikogebiete ständig.
Wenige Ausnahmen
Es gibt nur noch wenige Regionen, die nicht so stark vom Virus betroffen sind. Dazu zählen einige Länder Afrikas, beispielsweise Ruanda oder Uganda, im Indischen Ozean ist Urlaub auf Mauritius möglich oder im Südpazifik auf Samoa. Aber überall gibt es für Urlauber einiges zu beachten: In der Regel müssen bei Einreise negative COVID-19 Testergebnisse vorgelegt, Quarantänefristen müssen eingehalten werden, immer muss mit Einschränkungen vor Ort gerechnet werden.
dpa/afp/reuters/RKI/ Auswärtiges Amt (at/ey/ks)