Deutsche Welle (German edition)
Wenn Reisen zum Risiko wird: Coronaregeln und Einreisebestimmungen in Europa
Die Corona-Pandemie macht das Reisen weltweit beschwerlich. Wer dennoch reist, muss die Einreisebestimmungen und Regeln vor Ort kennen.
Tourismus in Deutschland ist bis auf weiteres nicht möglich. Hotels dürfen keine Übernachtungen für touristische Zwecke anbieten, Touristenvisa werden nur noch in Ausnahmefällen erteilt. Das Reisen im Land ist nur noch für bestimmte notwendige Zwecke, zum Beispiel Dienstreisen, möglich und wird durch immer wieder neue Regelungen, die es zu beachten gilt, erschwert. Man muss sich also immer über die aktuellen Bestimmungen desjenigen Bundeslandes informieren, in das man möchte.
Generell befindet sich Deutschland seit 16. Dezember 2020 in einem harten Lockdown, er gilt vorerst bis zum 18. April. Es gelten Abstands- und Hygieneregeln, so müssen in Geschäften sowie in Bus und Bahn medizinische Masken - OP-Masken oder FFP2-Masken - getragen werden; einfache Stoffmasken reichen nicht aus.
Je nach Infektionsgeschehen sind seit dem 8. März Lockerungen in Kraft getreten, so sind körpernahe Dienstleistungen wieder erlaubt, Geschäfte dürfen Terminshopping anbieten, Museen unter strengen Hygieneauflagen öffnen. Kommt es zu mehr als 100 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen, sollen die Öffnungsschritte allerdings wieder zurückgenommen werden. Die Landkreise können darüber hinaus weitere Maßnahmen ergreifen, wenn der Schwellenwert überschritten wird. Darunter zählen Ausgangsbeschränkungen, verschärfte Kontaktbeschränkungen und die Pflicht zu tagesaktuellen Schnelltests in Bereichen, in denen das Abstand halten oder konsequente Masken tragen erschwert sind. Reisen ist in ganz Europa nur noch mit erheblichen Einschränkungen möglich - wenn überhaupt. Nur für ganz wenige Regionen Europas sprichtdas Auswärtige Amt in Berlin derzeit keine Reisewarnung aus. Neben den Balearen-Inseln zählen dazu zum Beispiel Portugals Algarve-Küste, Galicien in Spanien, die Region Agder in Norwegen oder Österbotten in Finnland. Eine aktuelle Übersicht über die Risikogebiete bietet die Risikoliste des Robert Koch-Instituts.
Aktuelle Regeln für Einreisende aus Risikogebieten
Es gibt eine Unterteilung in Risikogebiete, Hochinzidenzund Virusvariantengebiete. Rückkehrer aus Risikogebieten müssen sich online unter www. einreiseanmeldung. de anmelden. Innerhalb von 48 Stunden muss ein Corona-Test erfolgen und man muss sich unverzüglich in zehntägige Quarantäne - unabhängig vom Testergebnis - begeben, die frühestens am fünften Tag mit einem weiteren negativen Test beendet werden kann. Akzeptiert werden PCR-, LAMP- und TMA-Test sowie Antigen-Schnelltests. Antikörpertests werden nicht anerkannt.
Die Einstufung in Hochinzidenz- und Virusvarientengebiete bringt einige Regeln mit sich. Als Hochinzidenzgebiete gelten seit 24. Januar Staaten, die einen Inzidenzwert von 200 überschreiten. Einreisende aus Hochinzidenzgebieten müssen schon vor der Einreise ein negatives Testergebnis vorlegen. Nur dann dürfen sie an Bord eines Flugzeugs. Entsprechendes gilt für Bus, Bahn oder Fähre. Unabhängig vom Testergebnis gilt in Deutschland eine zehntägige Quarantänepflicht.
Seit 30. Januar ist die Einreise aus Virusvariantengebieten untersagt. Ausnahmen bei der Einreise gibt es nur für Personen mit Wohnsitz oder Aufenthaltsrecht in Deutschland, die aus diesen Ländern zurückkehren, Transitpassagiere sowie einige andere Fälle wie reinen Frachtverkehr oder etwa medizinisch notwendige Flüge. Solche Fälle müssten der Bundespolizei mindestens drei Tage vorher angezeigt werden.
Transitpassagieren wird dazu
geraten, einen Testnachweis mit sich zu führen. Sie müssen damit rechnen, dass Fluggesellschaften ihre Beförderung a bl eh n en , wen n sie di e Testpflicht nicht erfüllen.
Ende März wurden in Deutschland die Einreiseregeln nochmals verschärft. Es wurde beschlossen, dass sich alle Rückkehrer auf COVID-19 testen lassen müssen, bevor sie in den Flieger nach Deutschland steigen - unabhängig davon, ob sie aus Corona-Risikogebieten kommen oder zu welchem Zweck sie nach Deutschland reisen. Das gilt beispielsweise auch für Urlauber aus Mallorca, obwohl die Insel derzeit nicht als Risikogebiet gilt.
Durchblick mit der EUCorona-Ampel
Um Reisenden in Europa einen besseren Überblick über das Corona-Infektionsgeschehen und mögliche Beschränkungen zu verschaffen, hat die EU eine Corona-Ampel eingeführt. Danach wird die EU in grüne, orange und rote Zonen eingeteilt. Hinzu kommt noch die Farbe grau für Regionen, aus denen nicht genug Daten vorliegen. Derzeit dominiert die Farbe Rot den Kontinent.
Wer dennoch reisen muss, dem hilft auch die 'Re-open EU'-App der EU-Kommission. Sie bietet aktuelle Informationen etwa zur Gesundheitssituation, Sicherheitsvorkehrungen oder Reisebeschränkungen, und zwar für alle EU-Staaten sowie die Mitglieder des grenzkontrollfreien Schengenraums Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz.
Sind Urlaubsreisen mit Impfung bald wieder möglich?
Am 25. Februar hat die EU beschlossen, einen einheitlichen Impfpass für Reisende bis zum Sommer einzuführen. Vor allem traditionelle Urlaubsländer wie Griechenland erhoffen sich viel von den Impfausweisen. Die Regierung in Athen und auch Zypern haben bereits ein bilaterales Abkommen mit Israel geschlossen, wonach ab April alle Israelis problemlos einreisen können, wenn sie den sogenannten Grünen Pass vorweisen - also den Nachweis, dass sie geimpft sind. Auch Malta führt entsprechende Gespräche mit Israel. Schweden und Dänemark haben die Schaffung elektronischer ImpfZertifikate angekündigt, die vor allem bei Reisen ins Ausland zum Einsatz kommen sollen. In Estland wiederum sind schon jetzt Einreisende von der generellen Quarantäne-Vorschrift ausgenommen, wenn sie einen Impfnachweis vorlegen. Das gleiche gilt in Polen, dafür wird eigens eine App entwickelt.
Hier nun ein Überblick über die Bestimmungen in einigen der wichtigsten Reiseländer Europas:
Österreich
Das Auswärtige Amt in Berlin hat ganz Österreich zum Risikogebiet erklärt, mit Ausnahme des Kleinwalsertals und der Gemeinde Jungholz mit zusammen gut 5000 Einwohnern. Beide Exklaven sind auf der Straße nur von Deutschland aus erreichbar.
Die Einreise nach Österreich ist grundsätzlich möglich, jedoch gilt für alle Einreisenden aus Corona-Risikogebieten eine zehntägige Quarantänepflicht. Seit 15. Januar ist eine digitale Registrierungspflicht in Kraft, ausgenommen sind regelmäßige Pendler und Transitreisende.
Seit Montag, 8. Februar, ist der Handel in Österreich nach sechs Wochen Lockdown wieder geöffnet. Dabei gilt eine Personenbeschränkung: Pro Person müssen 20 Quadratmeter zur Verfügung stehen. Auch Museen, Galerien und Tiergärten dürfen unter strengen Corona-Auflagen wieder öffnen. Wenn es das Infektionsgeschehen zulässt, soll es im April weitere Öffnungsschritte für Gastronomie, Kultur und Tourismus geben. Im Land gibt es zahlreiche Möglichkeiten, sich kostenlos - unter anderem in Apotheken - testen zu lassen. Weiterhin gilt die FFP2-Maskenpflicht und auch die nächt l iche Ausgangsbeschränkung von 20 bis 06 Uhr bleibt unverändert bestehen.
Spanien
Spanien gilt als CoronaRisikogebiet, allerdings wurde die Reisewarnung für Kastilien-La Manca, Valencia, Galicien, Extremadura, Murcia, Rioja sowie auf den Balearen am 14. März aufgehoben.
Die spanische Zentralregierung hat den nationalen Gesundheitsnotstand bis 9. Mai verlängert. Der Notstand umfasst unter anderem ein nächtliches Ausgehverbot, Maskenpflicht, Kontaktbeschränkungen bis hin zur Abriegelung einzelner CoronaHotspots. Die Maßnahmen variieren in den Regionen, die jeweils aktuellen Bestimmungen kann man telefonisch bei den Corona-Hotlines der Regionen erfragen.
Auch wenn die Balearen Urlauber willkommen heißen dürfen, gibt es Einschränkungen auf den Inseln, die zunächst bis zum 11. April beschlossen wurden. So gilt eine nächtliche Ausgangssperre von 22 bis 6 Uhr. Vom 26. März bis 11. April gelten die landesweit einheitlichen Regelungen, mit denen Treffen in privaten Haushalten auf in einem Haushalt lebende Personen beschränkt sind, Treffen in öffentlichen Räumen auf sechs Personen im Freien und vier Personen in Innenbereichen.
Auf Mallorca und Ibiza ist die Außengastronomie bis 17 Uhr erlaubt. Pro Tisch dürfen bis zu 4 Personen aus maximal zwei Haushalten sitzen. Auf Menorca und Formentera darf sowohl außen als auch innen mit eingeschränkter Kapazität bis 17 Uhr bewirtet werden. Auf Menorca sind Außenbereiche bis 22 Uhr geöffnet.
Für Geschäfte, mit Ausnahme derer, die den für den Lebensunterhalt notwendigen Bedarf sicherstellen, gelten ebenfalls eingeschränkte Öffnungszeiten.
Portugal
Die Situation in Portugal hat sich stark verbessert. Das Land gilt nicht mehr als Virusvarianten-, sondern nur noch teilweise als Risikogebiet - die Region Lissabon und Madeira. Von nicht notwendigen, touristischen Reisen in die übrigen Regionen einschließlich der Azoren wird weiterhin abgeraten.
Trotz niedriger Zahlen werden die Grenzbeschränkungen zu anderen EU-Mitgliedsstaaten Ende März bis Mitte April erweitert und verschärft, da Europa gegen eine dritte Welle kämpft.
Menschen, die aus EU-Ländern kommen, in denen es über 500 Fälle pro 100.000 Einwohner gibt, dürfen nur für wesentliche Geschäfte einreisen und müssen 14 Tage in Quarantäne.
Wer von Deutschland aus nach Portugal reisen will, der braucht einen negativen PCRTest, der nicht älter als 72 Stunden vor Abflug ist. Außerdem müssen sich Flugreisende elektronisch anmelden. Auf dem Landweg dürfen nur Menschen mit einem Wohnsitz in Portugal oder zu beruflichen Zwecken die Grenze überqueren.
Seit dem 9. November gilt der Ausnahmezustand in Portugal, alle 15 Tage wird die Lage neu bewertet und entsprechende Maßnahmen eingeleitet. Dazu gehören Kontaktbeschränkungen auf den eigenen Haushalt. Spaziergänge und Sport sind nur in der Nähe der eigenen Wohnung erlaubt. Alle Kultur- und sämtliche Freizeit- und Sporteinrichtungen sind geschlossen. Private Feiern, sowie der Konsum von Alkohol im öffentlichen Raum sind untersagt. Gastronomische Einrichtungen sowie sämtliche Geschäfte, die für die Versorgung der Bürger nicht von wesentlicher Bedeutung sind, bleiben geschlossen.
Mit der neusten Verlängerung des Lockdowns bis 31. März wurde ein Fahrplan für die Lockerung der Beschränkungen vorgelegt, der je nach Entwicklung angepasst wird. Angedacht ist die schrittweise Öffnung von Schulen bis hin zur Öffnung von Geschäften und Restaurants.
Frankreich
Die Situation in Frankreich hat sich verschärft, weshalb das Land als Hochinzidenzgebiet gilt. Zu den bisher 16 Departements, die unter strengen Beschränkungen stehen, sind drei weitere hinzugekommen. Rund 20 Millionen Menschen, auch im Großraum Paris, dürfen sich nicht weiter als 10 Kilometer von ihrem Wohnort entfernen, es sei denn, sie haben einen wichtigen Grund.
Am 27.03. begannen Kontrollen an Bahnhöfen, Flughäfen und mautpflichtigen Autobahnen, um die Reisebeschränkungen durchzusetzen.
Die Zahl der täglichen Fälle in Frankreich hat sich seit Anfang März fast verdoppelt, jede Woche kommen mehr als 200.000 neue Fälle hinzu. Das ans Saarland und Rheinland-Pfalz grenzende Département Moselle gilt sogar als Virusvarianten-Gebiet, da sich hier die hochansteckende, südafrikanische VirusVariante verbreitet.
In Frankreich sind Kultureinrichtungen, Sehenswürdigkeiten, Bars, Cafés und Restaurants geschlossen. Das gilt auch für die Skigebiete. Anders als in Deutschland haben Einzelhandelsgeschäfte geöffnet, nur Einkaufszentren ab einer bestimmten Größe sind geschlossen. Je nach PandemieGeschehen kann es regional auch zur Schließung nichtessentieller Geschäfte kommen. Im ganzen Land gilt eine Ausgangssperre von 19 Uhr bis 6 Uhr morgens. Regional können zusätzliche, ab dem 20. März nochmals verschärfte Ausgangsbeschränkungen gelten.
Die Einreise nach Frankreich ist für Deutsche möglich, wenngleich an Frankreichs Binnengrenzen bis Ende April 2021 Kontrollen stattfinden: Einwohner eines EU-Landes ab elf Jahren müssen für den Grenzübertritt einen negativen PCR-Test vorweisen. Dieser darf nicht länger als 72 Stunden zurückliegen. Für die Grenzregionen, Pendler und den Lieferverkehr gelten allerdings Ausnahmen. Aber auch hier gibt es seit März Verschärfungen. So müssen Pendler ebenfalls einen negativen PCR-Test vorlegen, wenn sie nicht aus beruflichen Gründen die Grenze passieren. Sowohl Deutschland als auch Frankreich wollen eine Schließung der Grenze vermeiden. Detaillierte Informationen zu den geltenden Maßnahmen und Einreisebedingungen bietet das französische Außenministerium.
Griechenland
Griechenland ist von COVID-19 stark betroffen, weshalb das ganze Land als Risikogebiet eingestuft ist. Bei Einreise gilt eine Online-Reg istrierungs pflicht, und ein negativer PCR-Test muss vorgelegt werden, der nicht älter als 72 Stunden ist. Alle Personen, die nach Griechenland einreisen, müssen sich in eine siebentägige häusliche Quarantäne begeben.
Die griechische Regierung hat für das ganze Land einen Lockdown verfügt. Griechenland wirdent sprechend dere pi de mio logischen Belastung in verschiedene Risikogebiete eingeteilt, die kurzfristig angepasst werden können. Maßnahmen wie die allgemeine Ausgangssperre von 21 bis 5 Uhr kann in roten Gebieten variieren. Auf Visit Greece sind alle wichtigen Informationen zusammengefasst. Generell darf man tagsüber zur Zeit seine Wohnung nur noch aus triftigem Grund verlassen. Im ganzen Land herrscht Maskenpflicht, auch im Freien. Einzelhandel ist nur in weniger belasteten Regionen geöffnet.
Italien
Die Einreise von deutschen Staatsbürgern nach Italien ist zwar grundsätzlich möglich - wie für die Bürger aus den meisten EU-Mitgliedstaaten. Seit dem 10. Dezember muss man jedoch eine Selbsterklärung ausfüllen und einen negativen PCR-Test vorweisen, der Test darf dabei nicht älter als 48 Stunden sein. Liegt kein Test vor, müssen die Reisenden sich in Selbstisolation begeben. Das Auswärtige Amt stuft Italien als Risikogebiet ein und warnt vor nicht notwendigen, touristischen Reisen. Wer ins Land möchte, braucht einen triftigen Grund.
Italienverfährt bei den Lockdownregeln nach einem Ampelsystem. Rot ist die Zone mit dem höchsten Infektionsrisiko - derzeit ist das der Fall in vielen Regionen wie in Kampanien, Latium, Puglia oder Veneto. Als orangefarbene Zone - der Kategorie für das mittlere Infektionsrisiko - eingestuft sind derzeit unter anderem Abruzzen, Ligurien, Sizilien und Umbrien. Gelbe Zonen mit einem geringen Infektionsrisiko gibt es in Italien derzeit nicht.
In ganz Italien gilt weiterhin der Ausnahmezustand. Damit verbunden ist eine Ausgangssperre von täglich 22 Uhr bis 5 Uhr. Bis zum 6. April ist es zunächst verboten, im Land selbst über Regionalgrenzen hinweg zu fahren.
Schweiz
Das Auswärtige Amt hat die Schweiz zum Risikogebiet erklärt und rät von nicht notwendigen, touristischen Reisen in das Nachbarland ab. Der Lockdown wurde am 1. März gelockert. Alle Läden haben wieder geöffnet, so auch Museen und Lesesäle von Bibliotheken und Archiven. Gleiches gilt für Sportanlagen und Freizeitbetriebe im Außenbereich. Draußen dürfen sich maximal 15 Personen treffen, im Innenbereich zehn Personen. Weiterhin geschlossen sind Restaurants und Bars, Discos und Tanzlokale. Es besteht eine Home-Office Pflicht. Skigebiete müssen bestimmte Regeln befolgen.
Deutsche Staatsangehörige können weiterhin in die Schweiz einreisen. Um zu entscheiden, ob in einem Staat oder Gebiet ein erhöhtes Ansteckungsrisiko herrscht, werden in der Schweiz die Neuansteckungen pro 100.000 Personen in den letzten 14 Tagen angeschaut. Wenn diese Inzidenz eines Landes um mindestens 60 höher ist als die Inzidenz in der Schweiz, kommt das Land auf die Liste.
Niederlande
Das Auswärtige Amt in Berlin warnt vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Niederlande. Umgekehrt gilt Deutschland in den Niederlanden ebenfalls als Risikogebiet: Alle Flugreisenden in die Niederlande müssen beim Einchecken einen negativen PCR-Test vorweisen. Gleiches gilt für Reisende per Zug, Bus oder Schiff,
die sich weiter als 30 km in das niederländische Inland begeben. Im Anschluss ist eine zehntägige Quarantäne erforderlich. Die niederländische Regierung bittet darum, keine Reisen in die Niederlande zu unternehmen und empfiehlt auch ihren eigenen Einwohnern, bis 15. Mai auf nicht notwendige Reisen zu verzichten.
Alle Corona- Maßnahmen wurden zunächst bis zum 20. April verlängert. Bis zum 31. März gilt in den Niederlanden eine landesweite Ausgangssperre von 21 bis 4.30 Uhr, danach von 22 bis 4.30 Uhr. Verboten ist in den Niederlanden außerdem der Verkauf von Alkohol und Softdrugs zwischen 20 Uhr und 6 Uhr, ebenso deren Konsum in der Öffentlichkeit. Coffeeshops müssen um 20 Uhr schließen. Kinos, Theater und Museen sind geschlossen, nur Geschäfte für den täglichen Bedarf haben geöffnet. Seit dem 3. März gelten leichte Lockerungen, so dürfen Friseure, Kosmetikerinnen und Masseure wieder arbeiten und Geschäfte Kunden nach vorheriger Terminvereinbarung empfangen.
Großbritannien und Nordirland und stuft es als Risikogebiet ein. Internationale Reisen aus und nach England sind zunächst bis zum 17. Mai verboten. Ausgenommen von dem Verbot sind etwa Reisen zu Geschäftszwecken, zur medizinischen Behandlung oder zur Pflege von Angehörigen.
Das Britische Festland lockert die Beschränkungen mit dem Ziel, alle Einschränkungen im öffentlichen Leben bis zum
21. Juni zu beenden. Von den britischen Medien als "Happy Monday" bezeichnet, können sich die Briten ab dem 29.3. in Gruppen von bis zu sechs Personen im Freien versammeln. Auch die "stay at home"Regel wurde gelockert, die Regierung aber rät zur Vorsicht und bittet, wenn möglich, weiterhin von zu Hause aus zu arbeiten. Nicht essentielle Geschäfte sind geschlossen. Am
12. April sollen aber Läden, Friseure, Schönheitssalons und die Außengastronomie in Pubs und Restaurants wieder geöffnet werden. Grundsätzlich besteht die Pflicht, in öffentlichen Verkehrsmitteln, Taxis und Supermärkten einen Mund-NasenSchutz zu tragen. Reisen im Inund Ausland bleiben weiterhin untersagt, es sei denn, es liegen triftige Gründe vor.
In Schottland gilt ein Lockd own m i t e r he b l i che n Bewegungseinschränkungen, die über das Niveau von Empfehlungen hinausgehen und Gesetzeskraft haben. Einreisen nach Schottland sind nur noch in dringenden Fällen erlaubt.
Auswärtige Amt stuft daher als Risikogebiet ein.
Im ganzen Land gilt die höchste Corona- Warnstufe: Level 5. Die Kapazitäten der öffentlichen Verkehrsmittel sind auf 25% reduziert, zu Spitzenzeiten bleibt die Nutzung des ÖPNV für systemrelevante Berufe und Zwecke vorbehalten. Reisen außerhalb des fünf Kilometer-Radius um den Wohnort und zwischen den Countys müssen unterbleiben. Das Tragen von Masken ist in Geschäften und öffentlichen Verkehrsmitteln Pflicht, bei Nichtbeachtung sind bis zu 2.500 Euro Strafe fällig. Hotels, Gasthäuser und Pensionen, soweit geöffnet, nehmen zum Teil aus essentiellen Gründen Reisende weiterhin auf. Restaurants, Pubs, Nachtclubs und Bars, Museen und sonstige kulturelle und touristische Attraktionen bleiben für den Publikumsverkehr geschlossen.
Wer nach Irland einreist, muss einen negativen COVID-19 Test vorlegen, der nicht älter als 72 Stunden ist. Zusätzlich sind alle Einreisenden, auch Iren und Bürger mit Wohnsitz in Irland, aufgefordert, für 14 Tage nach Einreise in Quarantäne zu gehen.
Irland
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Dänemark wird aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt, von Reisen nach Grönland und auf die Färöer wird abgeraten.
Besonders die britische Corona-Variante B.1.1.7 bereitet den Dänen große Sorgen. Bis einschließlich 5. April gilt im gesamten Land ein Teillockdown mit regionalen Unterschieden. Restaurants und Cafés dürfen nur Speisen zum Mitnehmen anbieten. Einkaufszentren, Kultur- und Freizeiteinrichtungen sind geschlossen, körpernahe Dienstleistungen verboten. Seit dem 1. März darf der Einzelhandel - mit Ausnahme von Einkaufszentren und Geschäften mit einer Verkaufsfläche von mehr als 5.000 m² - wieder öffnen. Freizeiteinrichtungen, die Aktivitäten an der frischen Luft anbieten (etwa Zoos und Vergnügungsparks) dürfen ebenfalls unter Auflagen wieder öffnen. Sportliche Aktivitäten an der frischen Luft sind in Gruppen von bis zu 25 Personen erlaubt.
Ausländer ohne Wohnsitz in Dänemark dürfen nur noch bei Vorliegen eines triftigen Grundes nach Dänemark einreisen. Bei allen Einreisen per Flugzeug, über Land und See gilt grundsätzlich die Pflicht zu einem COVID-19 Test (PCR-Test oder Antigentest) und einer 10tägigen häuslichen Quarantäne (Selbstisolation).
Die dänische Regierung rät ihren Bürgern von jeglichen Reisen ins Ausland ab, darunter auch Dienstreisen. Zugleich werden nur noch Personen ins Land gelassen, die einen triftigen Grund dafür haben und einen negativen, maximal 24 Stunden alten Corona-Test vorweisen können.
Weil sich das Coronavirus in Tschechien rasant ausbreitet, hat sich die Regierung über das Parlament hinweggesetzt und den Notstand, der am 14. Februar enden sollte, verlängert.
Das Auswärtige Amt stuft das Land als Hochinzidenzgebiet ein, die Zahl der Neuinfektionen überschreitet 200 Fälle pro 100.000 Einwohner.
In Innenräumen und im Freien dürfen sich maximal zwei Personen treffen. Geschäfte zur Grundversorgung (Lebensmittel, Apotheken, Drogerien) sind geöffnet. Alkoholkonsum in der Öffentlichkeit ist verboten. Kulturelle Einrichtungen (Museen, Schlösser, Theater, Kino) und Freizeiteinrichtungen bleiben geschlossen. Restaurants sind geschlossen und dürfen nur Essen zum Mitnehmen anbieten. Besuche in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen sind bis auf Ausnahmen nicht möglich. Hotels sind für touristische Reisen geschlossen, bleiben aber für Dienstreisen geöffnet.
Am 1. Oktober hat die Bundesregierung die weltweite Reisewarnung beendet. Jedes Land wird nun vom Auswärtigen Amt wieder einzeln bewertet, es gilt ein einheitliches dreistufiges System:
Reisewarnung
Die Reisewarnung richtet sich ab sofort ganz nach den Infektionszahlen. Ab 50 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner in sieben Tagen gilt ein Land oder eine Region als Risikogebiet. Dann wird automatisch auch eine Reisewarnung ausgesprochen.
Die Reisewarnung ist zwar kein Verbot, soll aber eine möglichst große abschreckende Wirkung haben. Das Gute für den Urlauber: Er kann eine bereits gebuchte Reise stornieren, wenn sein Ziel zum Risikogebiet erklärt wird.
Nicht gewarnt, aber abgeraten - die abgeschwächte Reisewarnung
Allerdings gibt es Länder, für die zwar keine Reisewarnung ausgesprochen wird, in die man trotzdem nicht reisen kann. Der Grund: Es gelten dort Einreisebeschränkungen oder Einschränkungen des Flugverkehrs. Für all diese Länder rät das Auswärtige Amt nach den neuen Bestimmungen von Reisen ab.
Auch die abgeschwächte Reisewarnung kann kostenlose Stornierungen ermöglichen, die Rechtslage ist hier aber nicht so eindeutig wie bei der formellen Reisewarnung. Auch das RobertKoch-Institut in Berlin aktualisiert seine Liste der Risikogebiete ständig.
Wenige Ausnahmen
Es gibt nur noch wenige Regionen, die nicht so stark vom Virus betroffen sind. Dazu zählen einige Länder Afrikas, beispielsweise Ruanda oder Uganda, im Indischen Ozean ist Urlaub auf Mauritius möglich oder im Südpazifik auf Samoa. Aber überall gibt es für Urlauber einiges zu beachten: In der Regel müssen bei Einreise negative COVID-19 Testergebnisse vorgelegt, Quarantänefristen müssen eingehalten werden, immer muss mit Einschränkungen vor Ort gerechnet werden.
dpa/afp/reuters/RKI/ Auswärtiges Amt (at/ey/ks)
dele sich nur um eine Pause. Das "Pilotprojekt Testing" werde weiter gehen. möglicherweise erneut umgeplant werden müssten, macht Daniel Bartsch klare Versprechen: "Wir bringen dieses Pilotprojekt zu Ende!" sagte er der "Süddeutschen Zeitung".
Die Ergebnisse des nun unterbrochenen Projektes sollten im April ausgewertet werden, um ein mögliches Öffnungs- Szenario für die schwer gebeultete Kulturbranche zu untermauern. Eine Zwischenbilanz hinsichtlich der Ausgaben gibt es bereits. So fallen bei den Veranstaltungen mit Schnelltests direkt vor Ort Zusatzkosten von rund 20 Euro pro Zuschauer an. Bei der Philharmonie beliefen sich die Kosten auf 35 Euro, was sich künftig bei besseren Abläufen auf ebenfalls 20 Euro senken lasse. Diese Mehrkosten hatte bislang der Berliner Senat im Rahmen des Pilotprojektes getragen.
Die 7-Tage-Inzidenz liegt in Berlin derzeit bei 143,4 (Stand 29.03.2021), in einem Stadtteil bereits sogar bei mehr als 200. Schon vergangene Woche hätte der Senat die sogenannte Notbremse ziehen müssen, da der kritische Wert von 100 bereits drei Tage in Folge überschritten war. Statt der Notbremse führt die Hauptstadt nun ab kommenden Mittwoch (31.03.2021) eine Testpflicht unter anderem für den Einzelhandel und Museen ein. So bleibt kulturinteressierten Berlinerinnen und Berlinern zumindest noch ein Ausstellungsbesuch. Angela Merkel indes kritisierte diese
Entscheidung stark: "Ich weiß jetzt wirklich nicht, ob testen und bummeln, wie es in Berlin heißt, die richtige Antwort auf das ist, was sich zur Zeit abspielt.", sagte die Bundeskanzlerin in einem ARD-Interview.
Weitere Pilotprojekte in Deutschland laufen derweil weiter, wie etwa in der "Corona-Modellstadt" Tübingen im Südwesten Deutschlands. Mit einem "Tübinger Tagesticket", erhältlich an einer der Teststationen, können Bürgerinnen und Bürger einkaufen, Café trinken oder aber auch ins Theater und Kino gehen. Drei Premieren bringt das Landestheater Tübingen (LTT) in der Testphase auf die Bühne.
"Es funktioniert!" ist auf der Internetseite des Theaters zu lesen. In einer Zwischenbilanz sagt Intendant Thorsten Weckherlin: "Es ist die falsche Zeit für generelle Öffnungen. Aber es ist auch die falsche Zeit für einen Lockdown ohne Aussicht." Öffnungen würden nicht von alleine kommen. "Wir müssen sie uns - wie hier in Tübingen - clever erarbeiten, um bald wieder ein normales Leben für möglichst viele Leute zu schaffen."
Doch auch in der vielversprechenden "Corona- Modellstadt" mehrt sich bereits Kritik. Trotz flächendeckenden Testungen steigen auch in Tübingen die Neuinfektionen: Mit einer 7-Tage-Inzidenz von 98,8 (Stand 29.03.2021) steht der kritische Wert von 100 und die Notbremse auch hier bevor.