Deutsche Welle (German edition)
"The Hill we Climb" von Amanda Gorman erscheint auf Deutsch
Wer darf was übersetzen? Das Gedicht der US-amerikanischen Dichterin Amanda Gorman hat für Kontroversen gesorgt. Nun liegt es auf Deutsch vor.
Bei der Amtseinführung von US-Präsident Joe Biden am 20. Januar stahl diese junge Dichterin allen die Show: Die damals 22-jährige Amanda Gormanwurde mit ihrem Gedicht "The Hill We Climb" über Nacht zum weltweiten Phänomen. Nun wurde es übersetzt - auch ins Deutsche. Der Verlag Hoffman und Campe veröffentlicht das Gedicht am 30. März 2021 in einer zweisprachigen Ausgabe mit dem Titel "The Hill We Climb - Den Hügel hinauf". In einem Interview mit dem "Spiegel"erklärt Verleger Tim Jung, dass es eine große Verantwortung sei, ein Gedicht zu übersetzen, das von solcher "Kraft und Schönheit" sei und weltweit so kraftvoll gewirkt hat.
"Sie ist eine Aktivistin, die sich gegen Rassismus einsetzt, die für Diversität in der Gesellschaft kämpft. Daraus entstand bei uns im Verlag die Idee, einen ungewöhnlichen Weg zu beschreiten und drei Personen mit unterschiedlichen Expertisen und Erfahrungen als Übersetzerteam zu beauftragen", erklärt Jung.
Kontroverse um Übersetzungsauftrag
In den Niederlanden und in Spanien entstanden hitzige Kontroversen um die Auswahl der geeigneten Übersetzerinnen oder Übersetzer.
Anfang März trat Marieke Lucas Rijneveld, selbst nicht schwarz, von der Aufgabe zurück,das Gedicht ins Niederländische zu übertragen, nachdem Kritik laut wurde, dass eine nicht-schwarze Person mit dieser Aufgabe betraut worden war. "Ich bin schockiert von dem Aufruhr, der sich um meine Beteiligung an der Verbreitung von Amanda Gormans Gedicht entwickelt hat", schrieb Rijneveld auf Twitter. "Ich verstehe die Menschen, die davon verletzt sind, dass der Meulenhoff-Verlag mich gefragt hat." Rijneveld ist schreibt ebenfalls Gedichte. Ähnlich wie Gorman, die mit 22 Jahren die jüngste Dichterin der US-Geschichte war, die an einer Amtseinführung teilnahm, war Rijneveld die jüngste Person, die den International Booker
Prize gewann, und zwar mit dem Roman "Was man sät" (Suhrkamp)im Jahr 2020.
Eine Kritikerin, die Rijneveld zum Rücktritt aufforderte, war Janice Deul, eine Aktivistin und Journalistin, die sich in einem Kommentar der niederländischen Tageszeitung de Volkskrant dazu äußerte: "Nichts gegen die Qualität von Rijnevelds Arbeit, aber warum nicht eine Autorin aussuchen, die - genau wie Gorman - eine Spoken WordDichterin ist, jung, weiblich und schwarz, ganz ohne sich dafür zu entschuldigen."
"Ist es nicht - im besten Fall - eine vertane Chance, wenn man Marieke Lucas Rijneveld für diese Übersetzung anheuert? Sie ist weiß, non-binär, hat keine Erfahrung auf diesem Feld, aber ist laut Meulenhoff trotzdem 'die Traumübersetzerin'", schrieb Deul. Sie fügte auch einige Vorschläge hinzu für Übersetzerinnen, die sie für besser geeignet hielt. Die Generaldirektorin des Verlags, Maaike le Noble, sagte in einer Erklärung, dass der Verlag nun "nach einem Team sucht, das zusammenarbeitet, um Amandas Worte und ihre Botschaft der Hoffnung und Inspiration so gut wie möglich und in ihrem Sinne zu übersetzen."
Katalanischer Übersetzer nicht der Richtige?
Mitte März wurde der katalanische Übersetzer Victor Orbiols von seinen Auftraggebern mit der Begründung abgezogen, er habe nicht das richtige "Profil" für diese Tätigkeit, wie die Nachrichtenagentur AFP am 10. März schrieb. "Sie haben meine Fähigkeiten nicht in Frage gestellt, aber sie suchten nach einem anderen Profil, das eine Frau, jung, Aktivistin und vorzugsweise schwarz sein sollte", sagte er der französischen Nachrichtenagentur. Nachdem Orbiols bereits die Übersetzung ins Katalanische abgeschlossen hatte, erhielt sein Verleger eine Nachricht aus den USA - es ist unklar, ob von Gormans Agenten oder dem ursprünglichen Verlag -, dass er nicht die richtige Person für den Job sei.
"Es ist ein kompliziertes Thema, das man nicht leichtfertig behandeln kann", sagte der Übersetzer gegenüber AFP. "Aber wenn ich eine Dichterin nicht übersetzen kann, weil sie eine Frau ist, jung, schwarz, eine Amerikanerin des 21. Jahrhunderts, kann ich auch Homer nicht übersetzen, weil ich kein Grieche des achten Jahrhunderts vor Christus bin. Oder ich kann Shakespeare nicht übersetzen, weil ich kein Engländer des 16. Jahrhunderts bin."
Trio übersetzt das Gedicht ins Deutsche
Niederländisch und Katalanisch sind nicht die einzigen Sprachen, in die das Gedicht von Gorman übersetzt werden soll. Eine französische Version wird im Mai erscheinen, übersetzt von dem aufstrebenden belgisch-kongolesischen Musikstar Marie-Pierra Kakoma, der unter dem Künstlernamen "Lous and the Yakuza” auftritt. In Deutschland wurde ein Übersetzerinnentrio ausgewählt, lange bevor es in anderen Ländern zu Kontroversen kam. Zu dem dreiköpfigen Team gehört auch die 33- jährige Aktivistin und Autorin Kübra Gümüşay, die sich in ihrem Bestseller "Sprache und Sein" mit einem voraussetzungsfreien Sprechen und einer respektvollen Kommunikation auseinandersetzt. Gemeinsam arbeitet sie mit der Politikwissenschaftlerin, Journalistin und Autorin Hadija Haruna-Oelker, die sich unter anderem mit Migration und Rassismus beschäftigt. Komplettiert wird das Trio von der LyrikÜbersetzerin Uda Strätling, die bereits Werke des nigerianischamerikanischen Autors Teju Cole und der Lyrikerin und Dramatikerin Claudia Rankine ins Deutsche übertragen hat. Jung sagte dem Spiegel, das Übersetzungstrio habe das Gedicht nicht in drei Teile zerlegt, sondern "die drei haben ein Team gebildet und gemeinsam eine Übersetzung erstellt, in die unterschiedliche Expertisen und Erfahrungen eingeflossen sind und die ich im Ergebnis für brillant halte."
Berichtigung zum Artikel vom 04. März 2021: In einer früheren Version dieses Artikels haben wir fälschlich behauptet, dass der deutsche Verlag Ho mann und Campe drei Frauen ausgewählt hat, um eine ähnliche Kontroverse wie in den Niederlanden zu vermeiden.
Der deutsche Verlag hatte seine Übersetzerinnen bereits vor der Debatte in den Niederlanden ausgewählt. Dieser Fehler wurde korrigiert.
Adaption ins Deutsche: Christine Lehnen/Sabine Oelze
sind geschlossen. Private Feiern, sowie der Konsum von Alkohol im öffentlichen Raum sind untersagt. Gastronomische Einrichtungen sowie sämtliche Geschäfte, die für die Versorgung der Bürger nicht von wesentlicher Bedeutung sind, bleiben geschlossen.
Mit der neusten Verlängerung des Lockdowns bis 31. März wurde ein Fahrplan für die Lockerung der Beschränkungen vorgelegt, der je nach Entwicklung angepasst wird. Angedacht ist die schrittweise Öffnung von Schulen bis hin zur Öffnung von Geschäften und Restaurants. eine Schließung der Grenze vermeiden. Detaillierte Informationen zu den geltenden Maßnahmen und Einreisebedingungen bietet das französische Außenministerium.
Griechenland ist von COVID-19 stark betroffen, weshalb das ganze Land als Risikogebiet eingestuft ist. Bei Einreise gilt eine Online-Registrierungspflicht, und ein negativer PCR-Test muss vorgelegt werden, der nicht älter als 72 Stunden ist. Alle Personen, die nach Griechenland einreisen, müssen sich in eine siebentägige häusliche Quarantäne begeben.
Die griechische Regierung hat für das ganze Land einen Lockdown verfügt. Griechenland wird entsprechend der epidemio l o g i s c h e n Be l a s t u n g in verschiedene Risikogebiete eingeteilt, die kurzfristig angepasst werden können. Maßnahmen wie die allgemeine Ausgangssperre von 21 bis 5 Uhr kann in roten Gebieten variieren. Auf Visit Greece sind alle wichtigen Informationen zusammengefasst. Generell darf man tagsüber zur Zeit seine Wohnung nur noch aus triftigem Grund verlassen. Im ganzen Land herrscht Maskenpflicht, auch im Freien. Einzelhandel ist nur in weniger belasteten Regionen geöffnet. so auch Museen und Lesesäle von Bibliotheken und Archiven. Gleiches gilt für Sportanlagen und Freizeitbetriebe im Außenbereich. Draußen dürfen sich maximal 15 Personen treffen, im Innenbereich zehn Personen. Weiterhin geschlossen sind Restaurants und Bars, Discos und Tanzlokale. Es besteht eine Home-Office Pflicht. Skigebiete müssen bestimmte Regeln befolgen.
Deutsche Staatsangehörige können weiterhin in die Schweiz einreisen. Um zu entscheiden, ob in einem Staat oder Gebiet ein erhöhtes Ansteckungsrisiko herrscht, werden in der Schweiz die Neuansteckungen pro 100.000 Personen in den letzten 14 Tagen angeschaut. Wenn diese Inzidenz eines Landes um mindestens 60 höher ist als die Inzidenz in der Schweiz, kommt das Land auf die Liste.
Das Auswärtige Amt in Berlin warnt vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Niederlande. Umgekehrt gilt Deutschland in den Niederlanden ebenfalls als Risikogebiet: Alle Flugreisenden in die Niederlande müssen beim Einchecken einen negativen PCR-Test vorweisen. Gleiches gilt für Reisende per Zug, Bus oder Schiff, die sich weiter als 30 km in das niederländische Inland begeben. Im Anschluss ist eine zehntägige Quarantäne erforderlich. Die niederländische Regierung bittet darum, keine Reisen in die Niederlande zu unternehmen und empfiehlt auch ihren eigenen Einwohnern, bis 15. Mai auf nicht notwendige Reisen zu verzichten.
Alle Corona- Maßnahmen wurden zunächst bis zum 20. April verlängert. Bis zum 31. März gilt in den Niederlanden eine landesweite Ausgangssperre von 21 bis 4.30 Uhr, danach von 22 bis 4.30 Uhr. Verboten ist in den Niederlanden außerdem der Verkauf von Alkohol und Softdrugs zwischen 20 Uhr und 6 Uhr, ebenso deren Konsum in der Öffentlichkeit. Coffeeshops müssen um 20 Uhr schließen. Kinos, Theater und Museen sind geschlossen, nur Geschäfte für den täglichen Bedarf haben geöffnet. Seit dem 3. März gelten leichte Lockerungen, so dürfen Friseure, Kosmetikerinnen und Masseure wieder arbeiten und Geschäfte Kunden nach vorheriger Terminvereinbarung empfangen. nicht älter als drei Tage sein darf. Diese Regelung gilt ebenso für Schottland, Wales und Nordirland.
Aufgrund des hohen Infektionsniveaus in Großbritannien warnt das Auswärtige Amt vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in das gesamte Vereinigte Königreich von Großbritannien und Nordirland und stuft es als Risikogebiet ein. Internationale Reisen aus und nach England sind zunächst bis zum 17. Mai verboten. Ausgenommen von dem Verbot sind etwa Reisen zu Geschäftszwecken, zur medizinischen Behandlung oder zur Pflege von Angehörigen.
Das Britische Festland lockert die Beschränkungen mit dem Ziel, alle Einschränkungen im öffentlichen Leben bis zum
21. Juni zu beenden. Von den britischen Medien als "Happy Monday" bezeichnet, können sich die Briten ab dem 29.3. in Gruppen von bis zu sechs Personen im Freien versammeln. Auch die "stay at home"Regel wurde gelockert, die Regierung aber rät zur Vorsicht und bittet, wenn möglich, weiterhin von zu Hause aus zu arbeiten. Nicht essentielle Geschäfte sind geschlossen. Am
12. April sollen aber Läden, Friseure, Schönheitssalons und die Außengastronomie in Pubs und Restaurants wieder geöffnet werden. Grundsätzlich besteht die Pflicht, in öffentlichen Verkehrsmitteln, Taxis und Supermärkten einen Mund-NasenSchutz zu tragen. Reisen im Inund Ausland bleiben weiterhin untersagt, es sei denn, es liegen triftige Gründe vor.
In Schottland gilt ein Lockd own m i t e r he b l i che n Bewegungseinschränkungen, die über das Niveau von Empfehlungen hinausgehen und Gesetzeskraft haben. Einreisen nach Schottland sind nur noch in dringenden Fällen erlaubt.
Anfang des Jahres war die Lage in Irland besonders dramatisch. Die Republik verzeichnete zwischenzeitlich die weltweit höchsten Neuinfektionen pro Kopf. Nach einer vorübergehenden Lockerung des landesweiten Lockdowns vor Weihnachten, stiegen die Infektionszahlen dort angefacht von der hochansteckenden COVID-19 Variante ungebremst. Inzwischen hat sich die Lage etwas entspannt, die Infektionszahlen bewegen sich aber weiterhin auf hohem Niveau. Das Auswärtige Amt stuft Irland daher als Risikogebiet ein.
Im ganzen Land gilt die höchste Corona- Warnstufe: Level 5. Die Kapazitäten der öffentlichen Verkehrsmittel sind auf 25% reduziert, zu Spitzenzeiten bleibt die Nutzung des ÖPNV für systemrelevante Berufe und Zwecke vorbehalten. Reisen außerhalb des fünf Kilometer-Radius um den Wohnort und zwischen den Countys müssen unterbleiben. Das Tragen von Masken ist in Geschäften und öffentlichen Verkehrsmitteln Pflicht, bei Nichtbeachtung sind bis zu 2.500 Euro Strafe fällig. Hotels, Gasthäuser und Pensionen, soweit geöffnet, nehmen zum Teil aus essentiellen Gründen Reisende weiterhin auf. Restaurants, Pubs, Nachtclubs und Bars, Museen und sonstige kulturelle und touristische Attraktionen bleiben für den Publikumsverkehr geschlossen.
Wer nach Irland einreist, muss einen negativen COVID-19 Test vorlegen, der nicht älter als 72 Stunden ist. Zusätzlich sind alle Einreisenden, auch Iren und Bürger mit Wohnsitz in Irland, aufgefordert, für 14 Tage nach Einreise in Quarantäne zu gehen.
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Dänemark wird aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt, von Reisen nach Grönland und auf die Färöer wird abgeraten.
Besonders die britische Corona-Variante B.1.1.7 bereitet den Dänen große Sorgen. Bis einschließlich 5. April gilt im gesamten Land ein Teillockdown mit regionalen Unterschieden. Restaurants und Cafés dürfen nur Speisen zum Mitnehmen anbieten. Einkaufszentren, Kultur- und Freizeiteinrichtungen sind geschlossen, körpernahe Dienstleistungen verboten. Seit dem 1. März darf der Einzelhandel - mit Ausnahme von Einkaufszentren und Geschäften mit einer Verkaufsfläche von mehr als 5.000 m² - wieder öffnen. Freizeiteinrichtungen, die Aktivitäten an der frischen Luft anbieten (etwa Zoos und Vergnügungsparks) dürfen ebenfalls unter Auflagen wieder öffnen. Sportliche Aktivitäten an der frischen Luft sind in Gruppen von bis zu 25 Personen erlaubt.
Ausländer ohne Wohnsitz in Dänemark dürfen nur noch bei Vorliegen eines triftigen Grundes nach Dänemark einreisen. Bei allen Einreisen per Flugzeug, über Land und See gilt grundsätzlich die Pflicht zu einem COVID-19 Test (PCR-Test oder Antigentest) und einer 10tägigen häuslichen Quarantäne (Selbstisolation).
Die dänische Regierung rät ihren Bürgern von jeglichen Reisen ins Ausland ab, darunter auch Dienstreisen. Zugleich werden nur noch Personen ins Land gelassen, die einen triftigen Grund dafür haben und einen negativen, maximal 24 Stunden alten Corona-Test vorweisen können.
Weil sich das Coronavirus in Tschechien rasant ausbreitet, hat sich die Regierung über das Parlament hinweggesetzt und den Notstand, der am 14. Februar enden sollte, verlängert.
Das Auswärtige Amt stuft das Land als Hochinzidenzgebiet ein, die Zahl der Neuinfektionen überschreitet 200 Fälle pro 100.000 Einwohner.
In Innenräumen und im Freien dürfen sich maximal
zwei Personen treffen. Geschäfte zur Grundversorgung (Lebensmittel, Apotheken, Drogerien) sind geöffnet. Alkoholkonsum in der Öffentlichkeit ist verboten. Kulturelle Einrichtungen (Museen, Schlösser, Theater, Kino) und Freizeiteinrichtungen bleiben geschlossen. Restaurants sind geschlossen und dürfen nur Essen zum Mitnehmen anbieten. Besuche in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen sind bis auf Ausnahmen nicht möglich. Hotels sind für touristische Reisen geschlossen, bleiben aber für Dienstreisen geöffnet.
Am 1. Oktober hat die Bundesregierung die weltweite Reisewarnung beendet. Jedes Land wird nun vom Auswärtigen Amt wieder einzeln bewertet, es gilt ein einheitliches dreistufiges System:
Reisewarnung
Die Reisewarnung richtet sich ab sofort ganz nach den Infektionszahlen. Ab 50 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner in sieben Tagen gilt ein Land oder eine Region als Risikogebiet. Dann wird automatisch auch eine Reisewarnung ausgesprochen.
Die Reisewarnung ist zwar kein Verbot, soll aber eine möglichst große abschreckende Wirkung haben. Das Gute für den Urlauber: Er kann eine bereits gebuchte Reise stornieren, wenn sein Ziel zum Risikogebiet erklärt wird.
Nicht gewarnt, aber abgeraten - die abgeschwächte Reisewarnung
Allerdings gibt es Länder, für die zwar keine Reisewarnung ausgesprochen wird, in die man trotzdem nicht reisen kann. Der Grund: Es gelten dort Einreisebeschränkungen oder Einschränkungen des Flugverkehrs. Für all diese Länder rät das Auswärtige Amt nach den neuen Bestimmungen von Reisen ab.
Auch die abgeschwächte Reisewarnung kann kostenlose Stornierungen ermöglichen, die Rechtslage ist hier aber nicht so eindeutig wie bei der formellen Reisewarnung. Auch das RobertKoch-Institut in Berlin aktualisiert seine Liste der Risikogebiete ständig.
Wenige Ausnahmen
Es gibt nur noch wenige Regionen, die nicht so stark vom
Virus betroffen sind. Dazu zählen einige Länder Afrikas, beispielsweise Ruanda oder Uganda, im Indischen Ozean ist Urlaub auf Mauritius möglich oder im Südpazifik auf Samoa. Aber überall gibt es für Urlauber einiges zu beachten: In der Regel müssen bei Einreise negative COVID-19 Testergebnisse vorgelegt, Quarantänefristen müssen eingehalten werden, immer muss mit Einschränkungen vor Ort gerechnet werden.
dpa/afp/reuters/RKI/ Auswärtiges Amt (at/ey/ks)
"Archipel Jugoslawien" über die Erinnerungen an damals, die Lasten von heute und die Hoffnungen von morgen.
Fans und alle, die gerne mit ausgefallenem Partywissen angeben wollen.