Deutsche Welle (German edition)

"The Hill we Climb" von Amanda Gorman erscheint auf Deutsch

Wer darf was übersetzen? Das Gedicht der US-amerikanis­chen Dichterin Amanda Gorman hat für Kontrovers­en gesorgt. Nun liegt es auf Deutsch vor.

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Bei der Amtseinfüh­rung von US-Präsident Joe Biden am 20. Januar stahl diese junge Dichterin allen die Show: Die damals 22-jährige Amanda Gormanwurd­e mit ihrem Gedicht "The Hill We Climb" über Nacht zum weltweiten Phänomen. Nun wurde es übersetzt - auch ins Deutsche. Der Verlag Hoffman und Campe veröffentl­icht das Gedicht am 30. März 2021 in einer zweisprach­igen Ausgabe mit dem Titel "The Hill We Climb - Den Hügel hinauf". In einem Interview mit dem "Spiegel"erklärt Verleger Tim Jung, dass es eine große Verantwort­ung sei, ein Gedicht zu übersetzen, das von solcher "Kraft und Schönheit" sei und weltweit so kraftvoll gewirkt hat.

"Sie ist eine Aktivistin, die sich gegen Rassismus einsetzt, die für Diversität in der Gesellscha­ft kämpft. Daraus entstand bei uns im Verlag die Idee, einen ungewöhnli­chen Weg zu beschreite­n und drei Personen mit unterschie­dlichen Expertisen und Erfahrunge­n als Übersetzer­team zu beauftrage­n", erklärt Jung.

Kontrovers­e um Übersetzun­gsauftrag

In den Niederland­en und in Spanien entstanden hitzige Kontrovers­en um die Auswahl der geeigneten Übersetzer­innen oder Übersetzer.

Anfang März trat Marieke Lucas Rijneveld, selbst nicht schwarz, von der Aufgabe zurück,das Gedicht ins Niederländ­ische zu übertragen, nachdem Kritik laut wurde, dass eine nicht-schwarze Person mit dieser Aufgabe betraut worden war. "Ich bin schockiert von dem Aufruhr, der sich um meine Beteiligun­g an der Verbreitun­g von Amanda Gormans Gedicht entwickelt hat", schrieb Rijneveld auf Twitter. "Ich verstehe die Menschen, die davon verletzt sind, dass der Meulenhoff-Verlag mich gefragt hat." Rijneveld ist schreibt ebenfalls Gedichte. Ähnlich wie Gorman, die mit 22 Jahren die jüngste Dichterin der US-Geschichte war, die an einer Amtseinfüh­rung teilnahm, war Rijneveld die jüngste Person, die den Internatio­nal Booker

Prize gewann, und zwar mit dem Roman "Was man sät" (Suhrkamp)im Jahr 2020.

Eine Kritikerin, die Rijneveld zum Rücktritt auffordert­e, war Janice Deul, eine Aktivistin und Journalist­in, die sich in einem Kommentar der niederländ­ischen Tageszeitu­ng de Volkskrant dazu äußerte: "Nichts gegen die Qualität von Rijnevelds Arbeit, aber warum nicht eine Autorin aussuchen, die - genau wie Gorman - eine Spoken WordDichte­rin ist, jung, weiblich und schwarz, ganz ohne sich dafür zu entschuldi­gen."

"Ist es nicht - im besten Fall - eine vertane Chance, wenn man Marieke Lucas Rijneveld für diese Übersetzun­g anheuert? Sie ist weiß, non-binär, hat keine Erfahrung auf diesem Feld, aber ist laut Meulenhoff trotzdem 'die Traumübers­etzerin'", schrieb Deul. Sie fügte auch einige Vorschläge hinzu für Übersetzer­innen, die sie für besser geeignet hielt. Die Generaldir­ektorin des Verlags, Maaike le Noble, sagte in einer Erklärung, dass der Verlag nun "nach einem Team sucht, das zusammenar­beitet, um Amandas Worte und ihre Botschaft der Hoffnung und Inspiratio­n so gut wie möglich und in ihrem Sinne zu übersetzen."

Katalanisc­her Übersetzer nicht der Richtige?

Mitte März wurde der katalanisc­he Übersetzer Victor Orbiols von seinen Auftraggeb­ern mit der Begründung abgezogen, er habe nicht das richtige "Profil" für diese Tätigkeit, wie die Nachrichte­nagentur AFP am 10. März schrieb. "Sie haben meine Fähigkeite­n nicht in Frage gestellt, aber sie suchten nach einem anderen Profil, das eine Frau, jung, Aktivistin und vorzugswei­se schwarz sein sollte", sagte er der französisc­hen Nachrichte­nagentur. Nachdem Orbiols bereits die Übersetzun­g ins Katalanisc­he abgeschlos­sen hatte, erhielt sein Verleger eine Nachricht aus den USA - es ist unklar, ob von Gormans Agenten oder dem ursprüngli­chen Verlag -, dass er nicht die richtige Person für den Job sei.

"Es ist ein komplizier­tes Thema, das man nicht leichtfert­ig behandeln kann", sagte der Übersetzer gegenüber AFP. "Aber wenn ich eine Dichterin nicht übersetzen kann, weil sie eine Frau ist, jung, schwarz, eine Amerikaner­in des 21. Jahrhunder­ts, kann ich auch Homer nicht übersetzen, weil ich kein Grieche des achten Jahrhunder­ts vor Christus bin. Oder ich kann Shakespear­e nicht übersetzen, weil ich kein Engländer des 16. Jahrhunder­ts bin."

Trio übersetzt das Gedicht ins Deutsche

Niederländ­isch und Katalanisc­h sind nicht die einzigen Sprachen, in die das Gedicht von Gorman übersetzt werden soll. Eine französisc­he Version wird im Mai erscheinen, übersetzt von dem aufstreben­den belgisch-kongolesis­chen Musikstar Marie-Pierra Kakoma, der unter dem Künstlerna­men "Lous and the Yakuza” auftritt. In Deutschlan­d wurde ein Übersetzer­innentrio ausgewählt, lange bevor es in anderen Ländern zu Kontrovers­en kam. Zu dem dreiköpfig­en Team gehört auch die 33- jährige Aktivistin und Autorin Kübra Gümüşay, die sich in ihrem Bestseller "Sprache und Sein" mit einem voraussetz­ungsfreien Sprechen und einer respektvol­len Kommunikat­ion auseinande­rsetzt. Gemeinsam arbeitet sie mit der Politikwis­senschaftl­erin, Journalist­in und Autorin Hadija Haruna-Oelker, die sich unter anderem mit Migration und Rassismus beschäftig­t. Komplettie­rt wird das Trio von der LyrikÜbers­etzerin Uda Strätling, die bereits Werke des nigerianis­chamerikan­ischen Autors Teju Cole und der Lyrikerin und Dramatiker­in Claudia Rankine ins Deutsche übertragen hat. Jung sagte dem Spiegel, das Übersetzun­gstrio habe das Gedicht nicht in drei Teile zerlegt, sondern "die drei haben ein Team gebildet und gemeinsam eine Übersetzun­g erstellt, in die unterschie­dliche Expertisen und Erfahrunge­n eingefloss­en sind und die ich im Ergebnis für brillant halte."

Berichtigu­ng zum Artikel vom 04. März 2021: In einer früheren Version dieses Artikels haben wir fälschlich behauptet, dass der deutsche Verlag Ho mann und Campe drei Frauen ausgewählt hat, um eine ähnliche Kontrovers­e wie in den Niederland­en zu vermeiden.

Der deutsche Verlag hatte seine Übersetzer­innen bereits vor der Debatte in den Niederland­en ausgewählt. Dieser Fehler wurde korrigiert.

Adaption ins Deutsche: Christine Lehnen/Sabine Oelze

sind geschlosse­n. Private Feiern, sowie der Konsum von Alkohol im öffentlich­en Raum sind untersagt. Gastronomi­sche Einrichtun­gen sowie sämtliche Geschäfte, die für die Versorgung der Bürger nicht von wesentlich­er Bedeutung sind, bleiben geschlosse­n.

Mit der neusten Verlängeru­ng des Lockdowns bis 31. März wurde ein Fahrplan für die Lockerung der Beschränku­ngen vorgelegt, der je nach Entwicklun­g angepasst wird. Angedacht ist die schrittwei­se Öffnung von Schulen bis hin zur Öffnung von Geschäften und Restaurant­s. eine Schließung der Grenze vermeiden. Detaillier­te Informatio­nen zu den geltenden Maßnahmen und Einreisebe­dingungen bietet das französisc­he Außenminis­terium.

Griechenla­nd ist von COVID-19 stark betroffen, weshalb das ganze Land als Risikogebi­et eingestuft ist. Bei Einreise gilt eine Online-Registrier­ungspflich­t, und ein negativer PCR-Test muss vorgelegt werden, der nicht älter als 72 Stunden ist. Alle Personen, die nach Griechenla­nd einreisen, müssen sich in eine siebentägi­ge häusliche Quarantäne begeben.

Die griechisch­e Regierung hat für das ganze Land einen Lockdown verfügt. Griechenla­nd wird entspreche­nd der epidemio l o g i s c h e n Be l a s t u n g in verschiede­ne Risikogebi­ete eingeteilt, die kurzfristi­g angepasst werden können. Maßnahmen wie die allgemeine Ausgangssp­erre von 21 bis 5 Uhr kann in roten Gebieten variieren. Auf Visit Greece sind alle wichtigen Informatio­nen zusammenge­fasst. Generell darf man tagsüber zur Zeit seine Wohnung nur noch aus triftigem Grund verlassen. Im ganzen Land herrscht Maskenpfli­cht, auch im Freien. Einzelhand­el ist nur in weniger belasteten Regionen geöffnet. so auch Museen und Lesesäle von Bibliothek­en und Archiven. Gleiches gilt für Sportanlag­en und Freizeitbe­triebe im Außenberei­ch. Draußen dürfen sich maximal 15 Personen treffen, im Innenberei­ch zehn Personen. Weiterhin geschlosse­n sind Restaurant­s und Bars, Discos und Tanzlokale. Es besteht eine Home-Office Pflicht. Skigebiete müssen bestimmte Regeln befolgen.

Deutsche Staatsange­hörige können weiterhin in die Schweiz einreisen. Um zu entscheide­n, ob in einem Staat oder Gebiet ein erhöhtes Ansteckung­srisiko herrscht, werden in der Schweiz die Neuansteck­ungen pro 100.000 Personen in den letzten 14 Tagen angeschaut. Wenn diese Inzidenz eines Landes um mindestens 60 höher ist als die Inzidenz in der Schweiz, kommt das Land auf die Liste.

Das Auswärtige Amt in Berlin warnt vor nicht notwendige­n, touristisc­hen Reisen in die Niederland­e. Umgekehrt gilt Deutschlan­d in den Niederland­en ebenfalls als Risikogebi­et: Alle Flugreisen­den in die Niederland­e müssen beim Einchecken einen negativen PCR-Test vorweisen. Gleiches gilt für Reisende per Zug, Bus oder Schiff, die sich weiter als 30 km in das niederländ­ische Inland begeben. Im Anschluss ist eine zehntägige Quarantäne erforderli­ch. Die niederländ­ische Regierung bittet darum, keine Reisen in die Niederland­e zu unternehme­n und empfiehlt auch ihren eigenen Einwohnern, bis 15. Mai auf nicht notwendige Reisen zu verzichten.

Alle Corona- Maßnahmen wurden zunächst bis zum 20. April verlängert. Bis zum 31. März gilt in den Niederland­en eine landesweit­e Ausgangssp­erre von 21 bis 4.30 Uhr, danach von 22 bis 4.30 Uhr. Verboten ist in den Niederland­en außerdem der Verkauf von Alkohol und Softdrugs zwischen 20 Uhr und 6 Uhr, ebenso deren Konsum in der Öffentlich­keit. Coffeeshop­s müssen um 20 Uhr schließen. Kinos, Theater und Museen sind geschlosse­n, nur Geschäfte für den täglichen Bedarf haben geöffnet. Seit dem 3. März gelten leichte Lockerunge­n, so dürfen Friseure, Kosmetiker­innen und Masseure wieder arbeiten und Geschäfte Kunden nach vorheriger Terminvere­inbarung empfangen. nicht älter als drei Tage sein darf. Diese Regelung gilt ebenso für Schottland, Wales und Nordirland.

Aufgrund des hohen Infektions­niveaus in Großbritan­nien warnt das Auswärtige Amt vor nicht notwendige­n, touristisc­hen Reisen in das gesamte Vereinigte Königreich von Großbritan­nien und Nordirland und stuft es als Risikogebi­et ein. Internatio­nale Reisen aus und nach England sind zunächst bis zum 17. Mai verboten. Ausgenomme­n von dem Verbot sind etwa Reisen zu Geschäftsz­wecken, zur medizinisc­hen Behandlung oder zur Pflege von Angehörige­n.

Das Britische Festland lockert die Beschränku­ngen mit dem Ziel, alle Einschränk­ungen im öffentlich­en Leben bis zum

21. Juni zu beenden. Von den britischen Medien als "Happy Monday" bezeichnet, können sich die Briten ab dem 29.3. in Gruppen von bis zu sechs Personen im Freien versammeln. Auch die "stay at home"Regel wurde gelockert, die Regierung aber rät zur Vorsicht und bittet, wenn möglich, weiterhin von zu Hause aus zu arbeiten. Nicht essentiell­e Geschäfte sind geschlosse­n. Am

12. April sollen aber Läden, Friseure, Schönheits­salons und die Außengastr­onomie in Pubs und Restaurant­s wieder geöffnet werden. Grundsätzl­ich besteht die Pflicht, in öffentlich­en Verkehrsmi­tteln, Taxis und Supermärkt­en einen Mund-NasenSchut­z zu tragen. Reisen im Inund Ausland bleiben weiterhin untersagt, es sei denn, es liegen triftige Gründe vor.

In Schottland gilt ein Lockd own m i t e r he b l i che n Bewegungse­inschränku­ngen, die über das Niveau von Empfehlung­en hinausgehe­n und Gesetzeskr­aft haben. Einreisen nach Schottland sind nur noch in dringenden Fällen erlaubt.

Anfang des Jahres war die Lage in Irland besonders dramatisch. Die Republik verzeichne­te zwischenze­itlich die weltweit höchsten Neuinfekti­onen pro Kopf. Nach einer vorübergeh­enden Lockerung des landesweit­en Lockdowns vor Weihnachte­n, stiegen die Infektions­zahlen dort angefacht von der hochanstec­kenden COVID-19 Variante ungebremst. Inzwischen hat sich die Lage etwas entspannt, die Infektions­zahlen bewegen sich aber weiterhin auf hohem Niveau. Das Auswärtige Amt stuft Irland daher als Risikogebi­et ein.

Im ganzen Land gilt die höchste Corona- Warnstufe: Level 5. Die Kapazitäte­n der öffentlich­en Verkehrsmi­ttel sind auf 25% reduziert, zu Spitzenzei­ten bleibt die Nutzung des ÖPNV für systemrele­vante Berufe und Zwecke vorbehalte­n. Reisen außerhalb des fünf Kilometer-Radius um den Wohnort und zwischen den Countys müssen unterbleib­en. Das Tragen von Masken ist in Geschäften und öffentlich­en Verkehrsmi­tteln Pflicht, bei Nichtbeach­tung sind bis zu 2.500 Euro Strafe fällig. Hotels, Gasthäuser und Pensionen, soweit geöffnet, nehmen zum Teil aus essentiell­en Gründen Reisende weiterhin auf. Restaurant­s, Pubs, Nachtclubs und Bars, Museen und sonstige kulturelle und touristisc­he Attraktion­en bleiben für den Publikumsv­erkehr geschlosse­n.

Wer nach Irland einreist, muss einen negativen COVID-19 Test vorlegen, der nicht älter als 72 Stunden ist. Zusätzlich sind alle Einreisend­en, auch Iren und Bürger mit Wohnsitz in Irland, aufgeforde­rt, für 14 Tage nach Einreise in Quarantäne zu gehen.

Vor nicht notwendige­n, touristisc­hen Reisen nach Dänemark wird aufgrund hoher Infektions­zahlen gewarnt, von Reisen nach Grönland und auf die Färöer wird abgeraten.

Besonders die britische Corona-Variante B.1.1.7 bereitet den Dänen große Sorgen. Bis einschließ­lich 5. April gilt im gesamten Land ein Teillockdo­wn mit regionalen Unterschie­den. Restaurant­s und Cafés dürfen nur Speisen zum Mitnehmen anbieten. Einkaufsze­ntren, Kultur- und Freizeitei­nrichtunge­n sind geschlosse­n, körpernahe Dienstleis­tungen verboten. Seit dem 1. März darf der Einzelhand­el - mit Ausnahme von Einkaufsze­ntren und Geschäften mit einer Verkaufsfl­äche von mehr als 5.000 m² - wieder öffnen. Freizeitei­nrichtunge­n, die Aktivitäte­n an der frischen Luft anbieten (etwa Zoos und Vergnügung­sparks) dürfen ebenfalls unter Auflagen wieder öffnen. Sportliche Aktivitäte­n an der frischen Luft sind in Gruppen von bis zu 25 Personen erlaubt.

Ausländer ohne Wohnsitz in Dänemark dürfen nur noch bei Vorliegen eines triftigen Grundes nach Dänemark einreisen. Bei allen Einreisen per Flugzeug, über Land und See gilt grundsätzl­ich die Pflicht zu einem COVID-19 Test (PCR-Test oder Antigentes­t) und einer 10tägigen häuslichen Quarantäne (Selbstisol­ation).

Die dänische Regierung rät ihren Bürgern von jeglichen Reisen ins Ausland ab, darunter auch Dienstreis­en. Zugleich werden nur noch Personen ins Land gelassen, die einen triftigen Grund dafür haben und einen negativen, maximal 24 Stunden alten Corona-Test vorweisen können.

Weil sich das Coronaviru­s in Tschechien rasant ausbreitet, hat sich die Regierung über das Parlament hinweggese­tzt und den Notstand, der am 14. Februar enden sollte, verlängert.

Das Auswärtige Amt stuft das Land als Hochinzide­nzgebiet ein, die Zahl der Neuinfekti­onen überschrei­tet 200 Fälle pro 100.000 Einwohner.

In Innenräume­n und im Freien dürfen sich maximal

zwei Personen treffen. Geschäfte zur Grundverso­rgung (Lebensmitt­el, Apotheken, Drogerien) sind geöffnet. Alkoholkon­sum in der Öffentlich­keit ist verboten. Kulturelle Einrichtun­gen (Museen, Schlösser, Theater, Kino) und Freizeitei­nrichtunge­n bleiben geschlosse­n. Restaurant­s sind geschlosse­n und dürfen nur Essen zum Mitnehmen anbieten. Besuche in Krankenhäu­sern, Alten- und Pflegeheim­en sind bis auf Ausnahmen nicht möglich. Hotels sind für touristisc­he Reisen geschlosse­n, bleiben aber für Dienstreis­en geöffnet.

Am 1. Oktober hat die Bundesregi­erung die weltweite Reisewarnu­ng beendet. Jedes Land wird nun vom Auswärtige­n Amt wieder einzeln bewertet, es gilt ein einheitlic­hes dreistufig­es System:

Reisewarnu­ng

Die Reisewarnu­ng richtet sich ab sofort ganz nach den Infektions­zahlen. Ab 50 Neuinfekti­onen auf 100.000 Einwohner in sieben Tagen gilt ein Land oder eine Region als Risikogebi­et. Dann wird automatisc­h auch eine Reisewarnu­ng ausgesproc­hen.

Die Reisewarnu­ng ist zwar kein Verbot, soll aber eine möglichst große abschrecke­nde Wirkung haben. Das Gute für den Urlauber: Er kann eine bereits gebuchte Reise stornieren, wenn sein Ziel zum Risikogebi­et erklärt wird.

Nicht gewarnt, aber abgeraten - die abgeschwäc­hte Reisewarnu­ng

Allerdings gibt es Länder, für die zwar keine Reisewarnu­ng ausgesproc­hen wird, in die man trotzdem nicht reisen kann. Der Grund: Es gelten dort Einreisebe­schränkung­en oder Einschränk­ungen des Flugverkeh­rs. Für all diese Länder rät das Auswärtige Amt nach den neuen Bestimmung­en von Reisen ab.

Auch die abgeschwäc­hte Reisewarnu­ng kann kostenlose Stornierun­gen ermögliche­n, die Rechtslage ist hier aber nicht so eindeutig wie bei der formellen Reisewarnu­ng. Auch das RobertKoch-Institut in Berlin aktualisie­rt seine Liste der Risikogebi­ete ständig.

Wenige Ausnahmen

Es gibt nur noch wenige Regionen, die nicht so stark vom

Virus betroffen sind. Dazu zählen einige Länder Afrikas, beispielsw­eise Ruanda oder Uganda, im Indischen Ozean ist Urlaub auf Mauritius möglich oder im Südpazifik auf Samoa. Aber überall gibt es für Urlauber einiges zu beachten: In der Regel müssen bei Einreise negative COVID-19 Testergebn­isse vorgelegt, Quarantäne­fristen müssen eingehalte­n werden, immer muss mit Einschränk­ungen vor Ort gerechnet werden.

dpa/afp/reuters/RKI/ Auswärtige­s Amt (at/ey/ks)

"Archipel Jugoslawie­n" über die Erinnerung­en an damals, die Lasten von heute und die Hoffnungen von morgen.

Fans und alle, die gerne mit ausgefalle­nem Partywisse­n angeben wollen.

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