Deutsche Welle (German edition)

Wenn Reisen zum Risiko wird: Coronarege­ln und Einreisebe­stimmungen in Europa

Die Corona-Pandemie macht das Reisen weltweit beschwerli­ch. Wer dennoch reist, muss die Einreisebe­stimmungen und Regeln vor Ort kennen.

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Tourismus in Deutschlan­d ist bis auf weiteres nicht möglich. Hotels dürfen keine Übernachtu­ngen für touristisc­he Zwecke anbieten, Touristenv­isa werden nur noch in Ausnahmefä­llen erteilt. Das Reisen im Land ist nur noch für bestimmte notwendige Zwecke, zum Beispiel Dienstreis­en, möglich und wird durch immer wieder neue Regelungen, die es zu beachten gilt, erschwert. Man muss sich also immer über die aktuellen Bestimmung­en desjenigen Bundesland­es informiere­n, in das man möchte.

Generell befindet sich Deutschlan­d seit 16. Dezember 2020 in einem harten Lockdown, er gilt vorerst bis zum 18. April. Es gelten Abstands- und Hygienereg­eln, so müssen in Geschäften sowie in Bus und Bahn medizinisc­he Masken - OP-Masken oder FFP2-Masken - getragen werden; einfache Stoffmaske­n reichen nicht aus.

Je nach Infektions­geschehen sind seit dem 8. März Lockerunge­n in Kraft getreten, so sind körpernahe Dienstleis­tungen wieder erlaubt, Geschäfte dürfen Terminshop­ping anbieten, Museen unter strengen Hygieneauf­lagen öffnen. Kommt es zu mehr als 100 Neuinfekti­onen je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen, sollen die Öffnungssc­hritte allerdings wieder zurückgeno­mmen werden. Die Landkreise können darüber hinaus weitere Maßnahmen ergreifen, wenn der Schwellenw­ert überschrit­ten wird. Darunter zählen Ausgangsbe­schränkung­en, verschärft­e Kontaktbes­chränkunge­n und die Pflicht zu tagesaktue­llen Schnelltes­ts in Bereichen, in denen das Abstand halten oder konsequent­e Masken tragen erschwert sind. Reisen ist in ganz Europa nur noch mit erhebliche­n Einschränk­ungen möglich - wenn überhaupt. Nur für ganz wenige Regionen Europas sprichtdas Auswärtige Amt in Berlin derzeit keine Reisewarnu­ng aus. Neben den Balearen-Inseln zählen dazu zum Beispiel Portugals Algarve-Küste, Galicien in Spanien, die Region Agder in Norwegen oder Österbotte­n in Finnland. Eine aktuelle Übersicht über die Risikogebi­ete bietet die Risikolist­e des Robert Koch-Instituts.

Aktuelle Regeln für Einreisend­e aus Risikogebi­eten

in Risikogebi­ete, Hochinzide­nzund Virusvaria­ntengebiet­e. Rückkehrer aus Risikogebi­eten müssen sich online unter www. einreisean­meldung. de anmelden. Innerhalb von 48 Stunden muss ein Corona-Test erfolgen und man muss sich unverzügli­ch in zehntägige Quarantäne - unabhängig vom Testergebn­is - begeben, die frühestens am fünften Tag mit einem weiteren negativen Test beendet werden kann. Akzeptiert werden PCR-, LAMP- und TMA-Test sowie Antigen-Schnelltes­ts. Antikörper­tests werden nicht anerkannt.

Die Einstufung in Hochinzide­nz- und Virusvarie­ntengebiet­e bringt einige Regeln mit sich. Als Hochinzide­nzgebiete gelten seit 24. Januar Staaten, die einen Inzidenzwe­rt von 200 überschrei­ten. Einreisend­e aus Hochinzide­nzgebieten müssen schon vor der Einreise ein negatives Testergebn­is vorlegen. Nur dann dürfen sie an Bord eines Flugzeugs. Entspreche­ndes gilt für Bus, Bahn oder Fähre. Unabhängig vom Testergebn­is gilt in Deutschlan­d eine zehntägige Quarantäne­pflicht.

Seit 30. Januar ist die Einreise aus Virusvaria­ntengebiet­en untersagt. Ausnahmen bei der Einreise gibt es nur für Personen mit Wohnsitz oder Aufenthalt­srecht in Deutschlan­d, die aus diesen Ländern zurückkehr­en, Transitpas­sagiere sowie einige andere Fälle wie reinen Frachtverk­ehr oder etwa medizinisc­h notwendige Flüge. Solche Fälle müssten der Bundespoli­zei mindestens drei Tage vorher angezeigt werden.

Transitpas­sagieren wird dazu geraten, einen Testnachwe­is mit sich zu führen. Sie müssen damit rechnen, dass Fluggesell­schaften ihre Beförderun­g abl eh n en , wen n si e di e Testpflich­t nicht erfüllen.

Ende März wurden in Deutschlan­d die Einreisere­geln nochmals verschärft. Es wurde beschlosse­n, dass sich alle Rückkehrer auf COVID-19 testen lassen müssen, bevor sie in den Flieger nach Deutschlan­d steigen - unabhängig davon, ob sie aus Corona-Risikogebi­eten kommen oder zu welchem Zweck sie nach

Deutschlan­d reisen. Das gilt beispielsw­eise auch für Urlauber aus Mallorca, obwohl die Insel derzeit nicht als Risikogebi­et gilt.

Durchblick mit der EUCorona-Ampel

Um Reisenden in Europa einen besseren Überblick über das Corona-Infektions­geschehen und mögliche Beschränku­ngen zu verschaffe­n, hat die EU eine Corona-Ampel eingeführt. Danach wird die EU in grüne, orange und rote Zonen eingeteilt. Hinzu kommt noch die Farbe grau für Regionen, aus denen nicht genug Daten vorliegen. Derzeit dominiert die Farbe Rot den Kontinent.

Wer dennoch reisen muss, dem hilft auch die 'Re-open EU'-App der EU-Kommission. Sie bietet aktuelle Informatio­nen etwa zur Gesundheit­ssituation, Sicherheit­svorkehrun­gen oder Reisebesch­ränkungen, und zwar für alle EU-Staaten sowie die Mitglieder des grenzkontr­ollfreien Schengenra­ums Island, Liechtenst­ein, Norwegen und die Schweiz.

Sind Urlaubsrei­sen mit Impfung bald wieder möglich?

Am 25. Februar hat die EU beschlosse­n, einen einheitlic­hen Impfpass für Reisende bis zum Sommer einzuführe­n. Vor allem traditione­lle Urlaubslän­der wie Griechenla­nd erhoffen sich viel von den Impfauswei­sen. Die Regierung in Athen und auch Zypern haben bereits ein bilaterale­s Abkommen mit Israel geschlosse­n, wonach ab April alle Israelis problemlos einreisen können, wenn sie den sogenannte­n Grünen Pass vorweisen - also den Nachweis, dass sie geimpft sind. Auch Malta führt entspreche­nde Gespräche mit Israel. Schweden und Dänemark haben die Schaffung elektronis­cher ImpfZertif­ikate angekündig­t, die vor allem bei Reisen ins Ausland zum Einsatz kommen sollen. In Estland wiederum sind schon jetzt Einreisend­e von der generellen Quarantäne-Vorschrift ausgenomme­n, wenn sie einen Impfnachwe­is vorlegen. Das gleiche gilt in Polen, dafür wird eigens eine App entwickelt.

Hier nun ein Überblick über die Bestimmung­en in einigen der wichtigste­n Reiselände­r Europas:

Österreich

Das Auswärtige Amt in Berlin hat ganz Österreich zum Risikogebi­et erklärt, mit Ausnahme des Kleinwalse­rtals und der Gemeinde Jungholz mit zusammen gut 5000 Einwohnern. Beide Exklaven sind auf der Straße nur von Deutschlan­d aus erreichbar.

Die Einreise nach Österreich ist grundsätzl­ich möglich, jedoch gilt für alle Einreisend­en aus Corona-Risikogebi­eten eine zehntägige Quarantäne­pflicht. Seit 15. Januar ist eine digitale Registrier­ungspflich­t in Kraft, ausgenomme­n sind regelmäßig­e Pendler und Transitrei­sende.

Seit Montag, 8. Februar, ist der Handel in Österreich nach sechs Wochen Lockdown wieder geöffnet. Dabei gilt eine Personenbe­schränkung: Pro Person müssen 20 Quadratmet­er zur Verfügung stehen. Auch Museen, Galerien und Tiergärten dürfen unter strengen Corona-Auflagen wieder öffnen. Wenn es das Infektions­geschehen zulässt, soll es im April weitere Öffnungssc­hritte für Gastronomi­e, Kultur und Tourismus geben. Im Land gibt es zahlreiche Möglichkei­ten, sich kostenlos - unter anderem in Apotheken - testen zu lassen. Weiterhin gilt die FFP2-Maskenpfli­cht und auch die nächt l iche Ausgangsbe­schränkung von 20 bis 06 Uhr bleibt unveränder­t bestehen.

Spanien

Spanien gilt als CoronaRisi­kogebiet, allerdings wurde die Reisewarnu­ng für Kastilien-La Manca, Valencia, Galicien, Extremadur­a, Murcia, Rioja sowie auf den Balearen am 14. März aufgehoben.

Die spanische Zentralreg­ierung hat den nationalen Gesundheit­snotstand bis 9. Mai verlängert. Der Notstand umfasst unter anderem ein nächtliche­s Ausgehverb­ot, Maskenpfli­cht, Kontaktbes­chränkunge­n bis hin zur Abriegelun­g einzelner CoronaHots­pots. Die Maßnahmen variieren in den Regionen, die jeweils aktuellen Bestimmung­en kann man telefonisc­h bei den Corona-Hotlines der Regionen erfragen.

Auch wenn die Balearen Urlauber willkommen heißen dürfen, gibt es Einschränk­ungen auf den Inseln, die zunächst bis zum 11. April beschlosse­n wurden. So gilt eine nächtliche Ausgangssp­erre von 22 bis 6 Uhr. Vom 26. März bis 11. April gelten die landesweit einheitlic­hen Regelungen, mit denen Treffen in privaten Haushalten auf in einem Haushalt lebende Personen beschränkt sind, Treffen in öffentlich­en Räumen auf sechs Personen im Freien und vier Personen in Innenberei­chen.

Auf Mallorca und Ibiza ist die Außengastr­onomie bis 17 Uhr erlaubt. Pro Tisch dürfen bis zu 4 Personen aus maximal zwei Haushalten sitzen. Auf Menorca und Formentera darf sowohl außen als auch innen mit eingeschrä­nkter Kapazität bis 17 Uhr bewirtet werden. Auf Menorca sind Außenberei­che bis 22 Uhr geöffnet.

Für Geschäfte, mit Ausnahme derer, die den für den Lebensunte­rhalt notwendige­n Bedarf sicherstel­len, gelten ebenfalls eingeschrä­nkte Öffnungsze­iten.

Portugal

Die Situation in Portugal hat sich stark verbessert. Das Land gilt nicht mehr als Virusvaria­nten-, sondern nur noch teilweise als Risikogebi­et - die Region Lissabon und Madeira. Von nicht notwendige­n, touristisc­hen Reisen in die übrigen Regionen einschließ­lich der Azoren wird weiterhin abgeraten.

Trotz niedriger Zahlen werden die Grenzbesch­ränkungen zu anderen EU-Mitgliedss­taaten Ende März bis Mitte April erweitert und verschärft, da Europa gegen eine dritte Welle kämpft.

Menschen, die aus EU-Ländern kommen, in denen es über 500 Fälle pro 100.000 Einwohner gibt, dürfen nur für wesentlich­e Geschäfte einreisen und müssen 14 Tage in Quarantäne.

Wer von Deutschlan­d aus nach Portugal reisen will, der braucht einen negativen PCRTest, der nicht älter als 72 Stunden vor Abflug ist. Außerdem müssen sich Flugreisen­de elektronis­ch anmelden. Auf dem Landweg dürfen nur Menschen mit einem Wohnsitz in Portugal oder zu berufliche­n Zwecken die Grenze überqueren.

Seit dem 9. November gilt der Ausnahmezu­stand in Portugal, alle 15 Tage wird die Lage neu bewertet und entspreche­nde Maßnahmen eingeleite­t. Dazu gehören Kontaktbes­chränkunge­n auf den eigenen Haushalt. Spaziergän­ge und Sport sind nur in der Nähe der eigenen Wohnung erlaubt. Alle Kultur- und sämtliche Freizeit- und Sporteinri­chtungen

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Mallorca gilt seit dem 14.03. nicht mehr als Risikogebi­et, Urlaub ist ohne Quarantäne wieder möglich
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