Deutsche Welle (German edition)
Wenn Reisen zum Risiko wird: Coronaregeln und Einreisebestimmungen in Europa
Die Corona-Pandemie macht das Reisen weltweit beschwerlich. Wer dennoch reist, muss die Einreisebestimmungen und Regeln vor Ort kennen.
Tourismus in Deutschland ist bis auf weiteres nicht möglich. Hotels dürfen keine Übernachtungen für touristische Zwecke anbieten, Touristenvisa werden nur noch in Ausnahmefällen erteilt. Das Reisen im Land ist nur noch für bestimmte notwendige Zwecke, zum Beispiel Dienstreisen, möglich und wird durch immer wieder neue Regelungen, die es zu beachten gilt, erschwert. Man muss sich also immer über die aktuellen Bestimmungen desjenigen Bundeslandes informieren, in das man möchte.
Generell befindet sich Deutschland seit 16. Dezember 2020 in einem harten Lockdown, er gilt vorerst bis zum 18. April. Es gelten Abstands- und Hygieneregeln, so müssen in Geschäften sowie in Bus und Bahn medizinische Masken - OP-Masken oder FFP2-Masken - getragen werden; einfache Stoffmasken reichen nicht aus.
Je nach Infektionsgeschehen sind seit dem 8. März Lockerungen in Kraft getreten, so sind körpernahe Dienstleistungen wieder erlaubt, Geschäfte dürfen Terminshopping anbieten, Museen unter strengen Hygieneauflagen öffnen. Kommt es zu mehr als 100 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen, sollen die Öffnungsschritte allerdings wieder zurückgenommen werden. Die Landkreise können darüber hinaus weitere Maßnahmen ergreifen, wenn der Schwellenwert überschritten wird. Darunter zählen Ausgangsbeschränkungen, verschärfte Kontaktbeschränkungen und die Pflicht zu tagesaktuellen Schnelltests in Bereichen, in denen das Abstand halten oder konsequente Masken tragen erschwert sind. Reisen ist in ganz Europa nur noch mit erheblichen Einschränkungen möglich - wenn überhaupt. Nur für ganz wenige Regionen Europas sprichtdas Auswärtige Amt in Berlin derzeit keine Reisewarnung aus. Neben den Balearen-Inseln zählen dazu zum Beispiel Portugals Algarve-Küste, Galicien in Spanien, die Region Agder in Norwegen oder Österbotten in Finnland. Eine aktuelle Übersicht über die Risikogebiete bietet die Risikoliste des Robert Koch-Instituts.
Aktuelle Regeln für Einreisende aus Risikogebieten
in Risikogebiete, Hochinzidenzund Virusvariantengebiete. Rückkehrer aus Risikogebieten müssen sich online unter www. einreiseanmeldung. de anmelden. Innerhalb von 48 Stunden muss ein Corona-Test erfolgen und man muss sich unverzüglich in zehntägige Quarantäne - unabhängig vom Testergebnis - begeben, die frühestens am fünften Tag mit einem weiteren negativen Test beendet werden kann. Akzeptiert werden PCR-, LAMP- und TMA-Test sowie Antigen-Schnelltests. Antikörpertests werden nicht anerkannt.
Die Einstufung in Hochinzidenz- und Virusvarientengebiete bringt einige Regeln mit sich. Als Hochinzidenzgebiete gelten seit 24. Januar Staaten, die einen Inzidenzwert von 200 überschreiten. Einreisende aus Hochinzidenzgebieten müssen schon vor der Einreise ein negatives Testergebnis vorlegen. Nur dann dürfen sie an Bord eines Flugzeugs. Entsprechendes gilt für Bus, Bahn oder Fähre. Unabhängig vom Testergebnis gilt in Deutschland eine zehntägige Quarantänepflicht.
Seit 30. Januar ist die Einreise aus Virusvariantengebieten untersagt. Ausnahmen bei der Einreise gibt es nur für Personen mit Wohnsitz oder Aufenthaltsrecht in Deutschland, die aus diesen Ländern zurückkehren, Transitpassagiere sowie einige andere Fälle wie reinen Frachtverkehr oder etwa medizinisch notwendige Flüge. Solche Fälle müssten der Bundespolizei mindestens drei Tage vorher angezeigt werden.
Transitpassagieren wird dazu geraten, einen Testnachweis mit sich zu führen. Sie müssen damit rechnen, dass Fluggesellschaften ihre Beförderung abl eh n en , wen n si e di e Testpflicht nicht erfüllen.
Ende März wurden in Deutschland die Einreiseregeln nochmals verschärft. Es wurde beschlossen, dass sich alle Rückkehrer auf COVID-19 testen lassen müssen, bevor sie in den Flieger nach Deutschland steigen - unabhängig davon, ob sie aus Corona-Risikogebieten kommen oder zu welchem Zweck sie nach
Deutschland reisen. Das gilt beispielsweise auch für Urlauber aus Mallorca, obwohl die Insel derzeit nicht als Risikogebiet gilt.
Durchblick mit der EUCorona-Ampel
Um Reisenden in Europa einen besseren Überblick über das Corona-Infektionsgeschehen und mögliche Beschränkungen zu verschaffen, hat die EU eine Corona-Ampel eingeführt. Danach wird die EU in grüne, orange und rote Zonen eingeteilt. Hinzu kommt noch die Farbe grau für Regionen, aus denen nicht genug Daten vorliegen. Derzeit dominiert die Farbe Rot den Kontinent.
Wer dennoch reisen muss, dem hilft auch die 'Re-open EU'-App der EU-Kommission. Sie bietet aktuelle Informationen etwa zur Gesundheitssituation, Sicherheitsvorkehrungen oder Reisebeschränkungen, und zwar für alle EU-Staaten sowie die Mitglieder des grenzkontrollfreien Schengenraums Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz.
Sind Urlaubsreisen mit Impfung bald wieder möglich?
Am 25. Februar hat die EU beschlossen, einen einheitlichen Impfpass für Reisende bis zum Sommer einzuführen. Vor allem traditionelle Urlaubsländer wie Griechenland erhoffen sich viel von den Impfausweisen. Die Regierung in Athen und auch Zypern haben bereits ein bilaterales Abkommen mit Israel geschlossen, wonach ab April alle Israelis problemlos einreisen können, wenn sie den sogenannten Grünen Pass vorweisen - also den Nachweis, dass sie geimpft sind. Auch Malta führt entsprechende Gespräche mit Israel. Schweden und Dänemark haben die Schaffung elektronischer ImpfZertifikate angekündigt, die vor allem bei Reisen ins Ausland zum Einsatz kommen sollen. In Estland wiederum sind schon jetzt Einreisende von der generellen Quarantäne-Vorschrift ausgenommen, wenn sie einen Impfnachweis vorlegen. Das gleiche gilt in Polen, dafür wird eigens eine App entwickelt.
Hier nun ein Überblick über die Bestimmungen in einigen der wichtigsten Reiseländer Europas:
Österreich
Das Auswärtige Amt in Berlin hat ganz Österreich zum Risikogebiet erklärt, mit Ausnahme des Kleinwalsertals und der Gemeinde Jungholz mit zusammen gut 5000 Einwohnern. Beide Exklaven sind auf der Straße nur von Deutschland aus erreichbar.
Die Einreise nach Österreich ist grundsätzlich möglich, jedoch gilt für alle Einreisenden aus Corona-Risikogebieten eine zehntägige Quarantänepflicht. Seit 15. Januar ist eine digitale Registrierungspflicht in Kraft, ausgenommen sind regelmäßige Pendler und Transitreisende.
Seit Montag, 8. Februar, ist der Handel in Österreich nach sechs Wochen Lockdown wieder geöffnet. Dabei gilt eine Personenbeschränkung: Pro Person müssen 20 Quadratmeter zur Verfügung stehen. Auch Museen, Galerien und Tiergärten dürfen unter strengen Corona-Auflagen wieder öffnen. Wenn es das Infektionsgeschehen zulässt, soll es im April weitere Öffnungsschritte für Gastronomie, Kultur und Tourismus geben. Im Land gibt es zahlreiche Möglichkeiten, sich kostenlos - unter anderem in Apotheken - testen zu lassen. Weiterhin gilt die FFP2-Maskenpflicht und auch die nächt l iche Ausgangsbeschränkung von 20 bis 06 Uhr bleibt unverändert bestehen.
Spanien
Spanien gilt als CoronaRisikogebiet, allerdings wurde die Reisewarnung für Kastilien-La Manca, Valencia, Galicien, Extremadura, Murcia, Rioja sowie auf den Balearen am 14. März aufgehoben.
Die spanische Zentralregierung hat den nationalen Gesundheitsnotstand bis 9. Mai verlängert. Der Notstand umfasst unter anderem ein nächtliches Ausgehverbot, Maskenpflicht, Kontaktbeschränkungen bis hin zur Abriegelung einzelner CoronaHotspots. Die Maßnahmen variieren in den Regionen, die jeweils aktuellen Bestimmungen kann man telefonisch bei den Corona-Hotlines der Regionen erfragen.
Auch wenn die Balearen Urlauber willkommen heißen dürfen, gibt es Einschränkungen auf den Inseln, die zunächst bis zum 11. April beschlossen wurden. So gilt eine nächtliche Ausgangssperre von 22 bis 6 Uhr. Vom 26. März bis 11. April gelten die landesweit einheitlichen Regelungen, mit denen Treffen in privaten Haushalten auf in einem Haushalt lebende Personen beschränkt sind, Treffen in öffentlichen Räumen auf sechs Personen im Freien und vier Personen in Innenbereichen.
Auf Mallorca und Ibiza ist die Außengastronomie bis 17 Uhr erlaubt. Pro Tisch dürfen bis zu 4 Personen aus maximal zwei Haushalten sitzen. Auf Menorca und Formentera darf sowohl außen als auch innen mit eingeschränkter Kapazität bis 17 Uhr bewirtet werden. Auf Menorca sind Außenbereiche bis 22 Uhr geöffnet.
Für Geschäfte, mit Ausnahme derer, die den für den Lebensunterhalt notwendigen Bedarf sicherstellen, gelten ebenfalls eingeschränkte Öffnungszeiten.
Portugal
Die Situation in Portugal hat sich stark verbessert. Das Land gilt nicht mehr als Virusvarianten-, sondern nur noch teilweise als Risikogebiet - die Region Lissabon und Madeira. Von nicht notwendigen, touristischen Reisen in die übrigen Regionen einschließlich der Azoren wird weiterhin abgeraten.
Trotz niedriger Zahlen werden die Grenzbeschränkungen zu anderen EU-Mitgliedsstaaten Ende März bis Mitte April erweitert und verschärft, da Europa gegen eine dritte Welle kämpft.
Menschen, die aus EU-Ländern kommen, in denen es über 500 Fälle pro 100.000 Einwohner gibt, dürfen nur für wesentliche Geschäfte einreisen und müssen 14 Tage in Quarantäne.
Wer von Deutschland aus nach Portugal reisen will, der braucht einen negativen PCRTest, der nicht älter als 72 Stunden vor Abflug ist. Außerdem müssen sich Flugreisende elektronisch anmelden. Auf dem Landweg dürfen nur Menschen mit einem Wohnsitz in Portugal oder zu beruflichen Zwecken die Grenze überqueren.
Seit dem 9. November gilt der Ausnahmezustand in Portugal, alle 15 Tage wird die Lage neu bewertet und entsprechende Maßnahmen eingeleitet. Dazu gehören Kontaktbeschränkungen auf den eigenen Haushalt. Spaziergänge und Sport sind nur in der Nähe der eigenen Wohnung erlaubt. Alle Kultur- und sämtliche Freizeit- und Sporteinrichtungen