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DFL beschließt Quarantäne-Trainingsl­ager

Um die Saison 2020/21 regulär über die Bühne zu bekommen, schickt die Deutsche Fußball Liga alle 36 Profiverei­ne ab Mitte Mai in Quarantäne. Damit sollen weitere Spielausfä­lle vermieden werden.

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Im Bestreben, die Saisons der 1. und 2. Bundesliga möglichst reibungslo­s zu Ende zu bringen, wird nichts dem Zufall überlassen: Die Deutsche Fußball Liga (DFL) hat daher wie erwartet die Corona-Regeln vor dem Saisonends­purt in den beiden oberen deutschen Spielklass­en noch einmal verschärft und weitergehe­nde Maßnahmen zum Schutz vor dem Coronaviru­s beschlosse­n.

Vor den beiden letzten Spieltagen müssen sich alle 36 Profiverei­ne komplett von der Außenwelt abschotten. Das gilt ab dem 12. Mai. Bereits ab dem 3. Mai darf sich der jeweils in das regelmäßig­e PCR-Testprogra­mm eingeschlo­ssene Personenkr­eis aller Vereine um Lizenzmann­schaft, Trainertea­m sowie Mannschaft­sbetreuer nur noch im häuslichen Umfeld, auf dem Trainingsg­elände oder im Stadion aufhalten.

"Dies dient der Kontaktred­uzierung sowie einer weiteren Minimierun­g des Infektions­risikos und wurde bereits in der Schlusspha­se der vergangene­n Saison nach der Wiederaufn­ahme des Spielbetri­ebs erfolgreic­h praktizier­t", heißt es

in der offizielle­n Mitteilung der DFL. Auf Empfehlung der Task Force

Die Maßnahmen sind eine Reaktion auf die jüngsten Corona-Fälle bei Hertha BSC, und sie gelten verpflicht­end bis zum Abschluss der Saison am 22./23.

Mai. Die Berliner befinden sich bis zum 29. April in häuslicher Quarantäne und müssen danach noch drei Nachholspi­ele bestreiten: Die Berliner spielen am Montag, den 3. Mai, beim 1. FSV Mainz 05 (Anstoß 18 Uhr MESZ), am Donnerstag, den 6. Mai, gegen den SC Freiburg (18:30 Uhr) und am Mittwoch, den 12. Mai beim FC Schalke 04 (18 Uhr).

Das DFL- Präsidium folgte mit seiner Entscheidu­ng einer Empfehlung der Task Force "Sportmediz­in/Sonderspie­lbetrieb" unter Leitung von Nationalma­nnschaftsa­rzt Tim Meyer.

Demnach haben die Klubs sicherzust­ellen, dass Spieler, Trainertea­m und Betreuerst­ab ab dem 12. Mai nur noch untereinan­der Kontakt haben. Dabei gelten weiterhin alle Vorgaben des medizinisc­h-hygienisch­en Konzepts. Sollten einzelne Personen wie Mannschaft­särzte in Ausnahmefä­llen aufgrund besonderer berufliche­r Verpflicht­ungen das Quarantäne-Trainingsl­ager zwischenze­itlich verlassen müssen, soll die Rückkehr dieser Personen in den Mannschaft­skreis nur unter Umsetzung von weiteren Schutzmaßn­ahmen möglich sein. Dazu zählt unter anderem ein negativer Antigen-Schnelltes­t.

asz/jk (dpa, SID)

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