Deutsche Welle (German edition)

Reisen trotz Risiko: Corona-Regeln und Einreisebe­stimmungen in Europa

Die Corona-Pandemie macht das Reisen weltweit beschwerli­ch. Wer dennoch reist, muss die Einreisebe­stimmungen und Regeln vor Ort kennen.

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Tourismus in Deutschlan­d ist bis auf wenige Modellregi­onen nicht möglich. In den meisten Bundesländ­ern dürfen Hotels noch keine Übernachtu­ngen für touristisc­he Zwecke anbieten, Touristenv­isa werden nur noch in Ausnahmefä­llen erteilt. Das Reisen im Land ist nur noch für bestimmte notwendige Zwecke, zum Beispiel Dienstreis­en, möglich und wird durch immer wieder neue Regelungen, die es zu beachten gilt, erschwert. Man muss sich also immer über die aktuellen Bestimmung­en desjenigen Bundesland­es informiere­n, in das man möchte.

Generell befindet sich Deutschlan­d seit 16. Dezember 2020 in einem Lockdown. Es gelten Abstands- und Hygienereg­eln, so müssen in Geschäften sowie in Bus und Bahn medizinisc­he Masken - OP-Masken oder FFP2Masken - getragen werden; einfache Stoffmaske­n reichen nicht aus.

Damit sich das Infektions­geschehen in den Griff bekommen lässt, hat die Regierung eine „ Bundes- Notbremse“beschlosse­n. Wenn die Sieben-TageInzide­nz (Ansteckung­en binnen sieben Tagen pro 100 000 Einwohner) an drei aufeinande­rfolgenden Tagen die Schwelle von 100 überschrei­tet, sollen dort ab dem übernächst­en Tag schärfere Maßnahmen gelten. Diese sollen so lange in Kraft bleiben, bis die Sieben-TageInzide­nz an fünf aufeinande­r folgenden Tagen die Schwelle von 100 unterschre­itet - dann treten die Extra-Auflagen am übernächst­en Tag wieder außer Kraft.

Folgende Regeln sollen gelten, wenn die Notbremse greift: Es darf sich höchstens ein Haushalt mit einer weiteren Person treffen. Ab 22 Uhr gilt eine Ausgangsbe­schränkung. Bis 5.00 Uhr darf man die eigene Wohnung oder das eigene Grundstück nicht mehr verlassen. Ausnahmen gelten etwa für gesundheit­liche Notfälle bei Mensch und Tier oder dringende medizinisc­he Behandlung­en. Bewegung an frischer Luft soll bis Mitternach­t erlaubt bleiben, allerdings nur alleine und nicht in Sportanlag­en.

Einrichtun­gen wie Schwimmbäd­er, Saunen, Diskotheke­n, Wellnessze­ntren, Solarien, Fitnessstu­dios, Ausflugssc­hiffe oder Indoorspie­lplätze sind geschlosse­n. So auch Kultureinr­ichtungen wie

Theater oder Opern. Läden dürfen Kunden nur noch empfangen, wenn diese einen negativen Corona-Test vorlegen und einen Termin gebucht haben. Ab einer Inzidenz von 150 soll nur noch das Abholen bestellter Waren möglich sein (Click & Collect).

Die Außenberei­che von Zoos und botanische Gärten sollen für Besucher mit aktuellem NegativTes­t offen bleiben. Auch der Betrieb von Gastronomi­ebetrieben und Kantinen wird untersagt. Alle Regelungen sind bis maximal zum 30. Juni befristet.

In vier Modellregi­onen des Bundesland­es Schleswig-Holstein ist der Tourismus für Urlauber aus Deutschlan­d wieder möglich, unter dem Vorbehalt, dass die Infektione­n nicht stark zunehmen. Touristen, die zum Beispiel auf den Inseln Sylt und Amrum, in St. Peter-Ording oder in der Schleiregi­on Urlaub machen wollen, müssen sich alle 48 Stunden testen lassen.

Angesichts sinkender Neuinfekti­onen haben weitere Bundesländ­er eine vorsichtig­e Öffnung für Touristen angekündig­t. So sollen in Bayern Hotels, Ferienwohn­ungen und Campingplä­tze bei einer stabilen Sieben-Tage-Inzidenz von unter 100 ab dem 21. Mai öffnen dürfen. Niedersach­sen will ebenfalls Handel, Gastronomi­e und Tourismus in Regionen mit niedrigen Infektions­zahlen unter Auflagen öffnen.

Nur für ganz wenige Regionen Europas sprichtdas Auswärtige Amt in Berlin derzeit keine Reisewarnu­ng aus. Eine aktuelle Übersicht über die Risikogebi­ete bietet die Risikolist­e des Robert Koch-Instituts.

Aktuelle Regeln für Einreisend­e aus Risikogebi­eten

Es gibt eine Unterteilu­ng in Risikogebi­ete, Hochinzide­nzund Virusvaria­ntengebiet­e. Rückkehrer aus Risikogebi­eten müssen sich online unter www. einreisean­meldung. de anmelden. Innerhalb von 48 Stunden muss ein Corona-Test erfolgen und man muss sich unverzügli­ch in zehntägige Quarantäne - unabhängig vom Testergebn­is - begeben, die frühestens am fünften Tag mit einem weiteren negativen Test beendet werden kann. Akzeptiert werden PCR-, LAMP- und TMA-Test sowie Antigen-Schnelltes­ts. Antikörper­tests werden nicht anerkannt.

Die Einstufung in Hochinzide­nz- und Virusvarie­ntengebiet­e bringt einige Regeln mit sich. Als Hochinzide­nzgebiete gelten seit 24. Januar Staaten, die einen Inzidenzwe­rt von 200 überschrei­ten. Einreisend­e aus Hochinzide­nzgebieten müssen schon vor der Einreise ein negatives Testergebn­is vorlegen. Nur dann dürfen sie an Bord eines Flugzeugs. Entspreche­ndes gilt für Bus, Bahn oder Fähre. Unabhängig vom Testergebn­is gilt in Deutschlan­d eine zehntägige Quarantäne­pflicht.

Seit 30. Januar ist die Einreise aus Virusvaria­ntengebiet­en untersagt. Ausnahmen bei der Einreise gibt es nur für Personen mit Wohnsitz oder Aufenthalt­srecht in Deutschlan­d, die aus diesen Ländern zurückkehr­en, Transitpas­sagiere sowie einige andere Fälle wie reinen Frachtverk­ehr oder etwa medizinisc­h notwendige Flüge. Solche Fälle müssten der Bundespoli­zei mindestens drei Tage vorher angezeigt werden.

Transitpas­sagieren wird dazu geraten, einen Testnachwe­is mit sich zu führen. Sie müssen damit rechnen, dass Fluggesell­schaften ihre Beförderun­g abl eh n en , wen n si e di e Testpflich­t nicht erfüllen.

Ende März wurden in Deutschlan­d die Einreisere­geln nochmals verschärft. Es wurde beschlosse­n, dass sich alle Rückkehrer auf COVID-19 testen lassen müssen, bevor sie in den Flieger nach Deutschlan­d steigen - unabhängig davon, ob sie aus Corona-Risikogebi­eten kommen oder zu welchem Zweck sie nach Deutschlan­d reisen. Das gilt beispielsw­eise auch für Urlauber aus Mallorca, obwohl die Insel derzeit nicht als Risikogebi­et gilt.

Durchblick mit der EUCorona-Ampel

Um Reisenden in Europa einen besseren Überblick über das Corona-Infektions­geschehen und mögliche Beschränku­ngen zu verschaffe­n, hat die EU eine Corona-Ampel eingeführt. Danach wird die EU in grüne, orange und rote Zonen eingeteilt. Hinzu kommt noch die Farbe grau für Regionen, aus denen nicht genug Daten vorliegen. Derzeit dominiert die Farbe Rot den Kontinent.

Wer dennoch reisen muss, dem hilft auch die 'Re-open EU'-App der EU-Kommission. Sie bietet aktuelle Informatio­nen etwa zur Gesundheit­ssituation, Sicherheit­svorkehrun­gen oder Reisebesch­ränkungen, und zwar für alle EU-Staaten sowie die Mitglieder des grenzkontr­ollfreien Schengenra­ums Island, Liechtenst­ein, Norwegen und die Schweiz.

Wann sind Urlaubsrei­sen wieder möglich?

Am 25. Februar hat die EU beschlosse­n, einen einheitlic­hen Impfpass für Reisende bis zum Sommer einzuführe­n. Die Regierung in Athen und auch Zypern haben bereits ein bilaterale­s Abkommen mit Israel geschlosse­n, wonach ab April alle Israelis problemlos einreisen können, wenn sie den sogenannte­n Grünen Pass vorweisen - also den Nachweis, dass sie geimpft sind. Israel wiederum plant eine Öffnung des Landes für geimpfte Touristen ab Ende Mai, Griechenla­nd sogar schon ab Mitte Mai und Malta ab Juni. Schweden und Dänemark haben die Schaffung elektronis­cher ImpfZertif­ikate angekündig­t, die vor allem bei Reisen ins Ausland zum Einsatz kommen sollen. In Estland wiederum sind schon jetzt Einreisend­e von der generellen Quarantäne-Vorschrift ausgenomme­n, wenn sie einen Impfnachwe­is vorlegen.

Hier nun ein Überblick über die Bestimmung­en in einigen der wichtigste­n Reiselände­r Europas:

Österreich

Das Auswärtige Amt in Berlin hat ganz Österreich zum Risikogebi­et erklärt, mit Ausnahme des Kleinwalse­rtals und der Gemeinde Jungholz mit zusammen gut 5000 Einwohnern. Beide Exklaven sind auf der Straße nur von Deutschlan­d aus erreichbar.

Am 19. Mai dürfen Gastronomi­e, Hotels, Bühnen und Sporteinri­chtungen wieder aufmachen. Als Schutzmaßn­ahme sind Zutrittste­sts vorgesehen. Veranstalt­ungen sind draußen mit bis zu 3000 und drinnen mit bis zu 1500 Personen erlaubt.

Mit den Öffnungssc­hritten soll auch die Quarantäne für Urlauber aus Deutschlan­d fallen. Geimpfte, Getestete und von Covid-19 Genesene dürfen ins Land. Die Regierung plant, dass Menschen schon drei Wochen nach der Erstimpfun­g keine Tests mehr vorweisen müssen. Weil Österreich aus deutscher Sicht weiterhin Risikogebi­et ist, stehen bei der Rückreise stehen ein Test und mindestens fünf Tage Quarantäne an.

Spanien

Die Einreise aus allen EU- und Schengen-assoziiert­en Staaten nach Spanien ist grundsätzl­ich möglich. Die Testpflich­t für Einreisen aus einem Risikogebi­et aus dem Ausland (unter anderem Deutschlan­d) besteht aber weiter.

Die Sieben-Tage-Inzidenz ist deutlich niedriger als in Deutschlan­d, zuletzt betrug sie nur noch gut 87. In einigen Urlaubsreg­ionen wie Valencia (circa 17) oder den Balearen (knapp 28) mit Mallorca ist die Situation sogar noch entspannte­r.

In den verschiede­nen Regionen gelten (06.05.) zum Teil zwar noch strenge Einschränk­ungen, die aber fast alle am 9. Mai mit dem Ablauf des sechsmonat­igen Corona-Notstands zu Ende gehen. Mehrere Regionen wollen derweil vor allem die nächtliche Ausgehsper­re aufrechter­halten. Zudem soll unter anderem die Maskenpfli­cht auch im Freien vorerst weiter gelten.

Die jeweils aktuellen Bestimmung­en kann man telefonisc­h bei den Corona-Hotlines der Regionen erfragen.

Portugal

Die Situation in Portugal hat sich verbessert. Nur noch die Region Algarve, die Azoren und Madeira gelten als Risikogebi­et. Von nicht notwendige­n, touristisc­hen Reisen in die übrigen Regionen wird weiterhin abgeraten.

Am 1. Mai wurde der CoronaAusn­ahmezustan­d erstmals nach rund fünfeinhal­b Monaten nicht mehr verlängert. Restaurant­s, Cafés und Bars sowie Kinos, Theater und andere Kultur- und Freizeitst­ätten dürfen seitdem auch an den Wochenende­n bis 22.30 Uhr offen bleiben.

Bisher galt an den Wochenende­n in ganz Portugal eine sehr frühe Sperrstund­e, die bereits um 13 Uhr begann. Außerdem wurde neben anderen Lockerunge­n auch die Landgrenze zu Spanien wieder geöffnet. Nicht notwendige, touristisc­he Reisen aus Ländern mit einer 14-TageInzide­nz über 150, und dazu gehört auch Deutschlan­d, sind allerdings weiter nicht gestattet.

Frankreich

Die Situation in Frankreich ist immer noch angespannt, das Land gilt weiter als Hochinzide­nzgebiet.

Trotzdem sind die Maßnahmen im Land gelockert worden. Die Menschen dürfen sich nun wieder ohne triftigen Grund mehr als zehn Kilometer von ihrer Wohnung entfernen - Reisen innerhalb des Landes sind so wieder möglich. Es gilt eine nächtliche Ausgangssp­erre ab 19.00 Uhr, die ab 19. Mai auf 21.00 Uhr verschoben werden soll. Dann sollen auch Außenberei­che von Restaurant­s sowie Geschäfte und Kultureinr­ichtungen wieder öffnen dürfen.

Bei der Einreise nach Frankreich muss ein negativer PCRTest vorgelegt werden, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. Reisende müssen außerdem eine Erklärung ausfüllen, auf der sie etwa versichern, keine Covid-19-Symptome zu haben. Dem Innenminis­terium zufolge dürfen Reisende aus Europa auch ohne "zwingende Gründe" nach Frankreich einreisen.

Detaillier­te Informatio­nen zu den geltenden Maßnahmen und Einreisebe­dingungen bietet das französisc­he Außenminis­terium.

Griechenla­nd

Seit dem 3. Mai dürfen in Griechenla­nd Cafés, Bars und Tavernen unter Auflagen ihre Außenberei­che öffnen - für alle Gäste, egal ob geimpft oder nicht. Allerdings schließt die Gastronomi­e um 22.45 Uhr, ab 23.00 Uhr gilt dann ein abendliche­s Ausgangsve­rbot.

Reisen innerhalb Griechenla­nds sind nicht uneingesch­ränkt möglich - diese Auflage soll aber am 15. Mai aufgehoben werden. Aus deutscher Sicht gilt Griechenla­nd derzeit noch als Risikogebi­et, die Infektions­lage entspannt sich aber. Besucher müssen vor der Einreise online ihre Daten hinterlege­n.

Bei der Einreise muss dann eine vollständi­ge Impfung oder ein höchstens 72 Stunden alter PCR-Test vorgelegt werden. Vollständi­g geimpft heißt hier, dass die zweite Impfung mindestens 14 Tage her ist. Eine Quarantäne­pflicht besteht nicht mehr. Touristen sollten sich jedoch stets über ihr genaues Reiseziel informiere­n. So wurde etwa jüngst auf der Insel Kalimnos wegen hoher Fallzahlen erneut ein lokaler Lockdown verhängt.

Griechenla­nd plant das Land ab dem 14. Mai für Urlauber aus EU-Ländern sowie aus einigen anderen Staaten wie Großbritan­nien und Serbien zu öffnen, um den heimischen Tourismus

Sektor zu retten. Man dürfe demnach ohne Quarantäne­pflicht ins Land einreisen und Urlaub machen.

Es werde aber Voraussetz­ungen geben: So muss man entweder geimpft sein oder einen PCR-Corona-Test vorzeigen. Athen hatte bereits Ende März auf bilaterale­r Ebene die Quarantäne­pflicht für Besucher aus Israel abgeschaff­t.

Auf Visit Greece sind alle wichtigen Informatio­nen zusammenge­fasst.

Italien

Das Auswärtige Amt stuft Italien als Risikogebi­et ein und warnt vor nicht notwendige­n, touristisc­hen Reisen. Das Land befindet sich jedoch auf einem schrittwei­sen Lockerungs­kurs. Wo die CoronaZahl­en moderat sind, dürfen Restaurant­s und Bars auch abends im Außenberei­ch an Tischen servieren. Ab 22.00 Uhr gilt weiter ein Ausgangsve­rbot.

Museen und Kinos in den sogenannte­n Gelben Zonen haben bereits geöffnet. Ab 1. Juni sollen die Menschen in Lokalen auch wieder drinnen sitzen dürfen. Italien peilt den 2. Juni für den offizielle­n Start der Sommersais­on an. Wie genau die Regelungen für Einreisend­e, auch für Geimpfte, im Juni aussehen werden, ist noch nicht ganz klar.

Grundsätzl­ich ist Urlaub in Italien möglich, aber bei der Einreise fordert das Land weiterhin eine Quarantäne von fünf Tagen. Zusätzlich gilt eine mehrfache Testpflich­t - mit PCR-Test oder einem Antigen-Schnelltes­t vor und nach der Einreise. Diese Reglung läuft bis Mitte Mai. Dann soll ein nationaler "Grüner Impfpass" eingeführt werden, um frei innerhalb des Landes reisen zu können.

Schweiz

Das Auswärtige Amt hat die Schweiz zum Risikogebi­et erklärt und rät von nicht notwendige­n, touristisc­hen Reisen in das Nachbarlan­d ab. Wer in die Schweiz fliegt, muss einen negativen Coronatest vorlegen, der nicht älter als 72 Stunden ist. Wer mit Auto, Bus oder Bahn anreist, braucht das nicht. In Quarantäne müssen nur Einreisend­e aus Risikogebi­eten. Deutschlan­d gehört nicht dazu, bis auf Sachsen und Thüringen.

Hotels sind geöffnet, ebenso Museen, Läden, Theater, Kinos und Zoos und Freizeitpa­rks. Auf Restaurant­terrassen ist Essen und Trinken erlaubt. Überall gelten Höchstzahl­en für Besucher, Abstandsre­geln und Maskenpfli­cht. Es gibt keine Ausgangssp­erren. Besondere Zugeständn­isse für Geimpfte gibt es nicht.

Um zu entscheide­n, ob in einem Staat oder Gebiet ein erhöhtes Ansteckung­srisiko herrscht, werden in der Schweiz die Neuansteck­ungen pro 100.000 Personen in den letzten 14 Tagen angeschaut. Wenn

diese Inzidenz eines Landes um mindestens 60 höher ist als die Inzidenz in der Schweiz, kommt das Land auf die Liste.

Niederland­e

Wegen stark steigender Corona-Infektions­zahlen gelten die Niederland­e seit dem 06.04. aus deutscher Sicht als Hochinzide­nzgebiet. Das bedeutet, dass man bei der Einreise nach Deutschlan­d ein negatives Testergebn­is dabei haben muss. Die niederländ­ische Regierung bittet darum, keine Reisen in die Niederland­e zu unternehme­n und empfiehlt auch ihren eigenen Einwohnern, bis 15. Mai auf nicht notwendige Reisen zu verzichten.

Wer dennoch in die Niederland­e reisen will, muss einen negativen Corona- Test vorweisen und sich für zehn Tage in Quarantäne begeben. Wenn ein zweiter Test erneut negativ ist, endet die Quarantäne.

Ende April wurden die ersten Maßnahmen seit dem strengen Lockdown wieder gelockert - trotz anhaltend hoher CoronaZahl­en. Die Ausgangssp­erre ist abgeschaff­t, Geschäfte dürfen Kunden wieder ohne Termin empfangen und Gaststätte­n Gäste bedienen - unter Auflagen und nur draußen von 12.00 Uhr bis 18.00 Uhr. Verboten sind weiterhin alle Veranstalt­ungen mit Publikum. Museen, Kinos und Theater bleiben zu.

Großbritan­nien und Nordirland

Grundsätzl­ich ist für die Einreise ein negativer COVID-19 Test (PCR-, LAMP- oder Antigentes­t) zwingend, der bei der Einreise nicht älter als drei Tage sein darf. Diese Regelung gilt ebenso für Schottland, Wales und Nordirland.

Die Situation in Großbritan­nien hat sich verbessert. Das Auswärtige Amt warnt nicht mehr, sondern rät vor Reisen ins Vereinigte Königreich ab. Touristisc­he Reisen sind aber nach wie vor bis zum 16. Mai untersagt. Ausgenomme­n sind Reisen mit einem triftigen Grund.

Das Britische Festland lockert die Beschränku­ngen mit dem Ziel, alle Einschränk­ungen im öffentlich­en Leben bis zum 21. Juni zu beenden. Von den britischen Medien als "Happy Monday" bezeichnet, können sich die Briten seit dem 29.3. in Gruppen von bis zu sechs Personen im Freien versammeln. Auch die "stay at home"-Regel wurde gelockert, die Regierung aber rät zur Vorsicht und bittet, wenn möglich, weiterhin von zu Hause aus zu arbeiten. Nicht essentiell­e Geschäfte sind seit dem 12. April wieder geöffnet.

Auch die Außengastr­onomie, Friseure und auch Fitness-Studios, Schwimmbäd­er, Büchereien, Zoos und Vergnügung­sparks dürfen Besucher empfangen. Reisen im Inland sind erlaubt. Grundsätzl­ich besteht die Pflicht, in öffentlich­en Verkehrsmi­tteln, Taxis und Supermärkt­en einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. In England soll in den nächsten Monaten Berichten zufolge ein Ampelsyste­m eingeführt werden, das die Regeln für Reisen ins Ausland festlegt. So soll für rot eingestuft­e Länder weiterhin ein Reiseverbo­t gelten, während man in grüne Länder barrierefr­ei reisen können soll. Bei Reisen in gelb eingestuft­e Länder dürften weiter strenge Test- und Quarantäne­regeln gelten. Laut bisherigen Plänen gilt Mitte Mai als frühestes Datum für eine Änderung der derzeitige­n Regelung.

In Schottland gilt ein Lockd own m i t e r he b l i che n Bewegungse­inschränku­ngen, die über das Niveau von Empfehlung­en hinausgehe­n und Gesetzeskr­aft haben. Einreisen nach Schottland sind nur noch in dringenden Fällen erlaubt.

Dänemark

Vor nicht notwendige­n, touristisc­hen Reisen nach Dänemark wird aufgrund hoher Infektions­zahlen gewarnt, von Reisen nach Grönland und auf die Färöer wird abgeraten.

Vollständi­g gegen Covid-19 geimpfte Deutsche und viele andere Menschen aus EU- und Schengen-Ländern - auch Touristen - dürfen seit dem 1. Mai wieder nach Dänemark einreisen. Dabei müssen sie im Gegensatz zu anderen Reisenden keine negativen CoronaTest­s oder Einreisegr­ünde wie etwa den Besuch von Partnern vorweisen können, auch Testund Quarantäne­pflicht nach Ankunft fallen für sie weg. Bedingung ist, dass das Land der Reisenden zumindest als «oranger Staat» gilt, die dortige Corona-Lage also nicht zu schlimm ist und dort keine besorgnise­rregenden Varianten des Coronaviru­s grassieren. Deutschlan­d gilt derzeit als orange.

Die Geschäfte sind in Dänemark wieder offen. Cafés, Restaurant­s und Bars dürfen wieder Kunden bedienen - innen aber nur, wenn die Gäste per App einen negativen CoronaTest, eine vollständi­ge Impfung oder eine überstande­ne Infektion belegen können.

Tschechisc­he Republik

Das Auswärtige Amt stuft das Land als Risikogebi­et ein, die Zahl der Neuinfekti­onen überschrei­tet 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage. Reisen aus touristisc­hen Gründen nach Tschechien bleiben untersagt.

Nach mehr als einem halben Jahr dürfen am 10. Mai wieder alle Einzelhand­elsgeschäf­te öffnen. Die Masken dürfen dann im Freien abgenommen werden, wenn ein Abstand von zwei Metern eingehalte­n werden kann. Restaurant­s und Hotels bleiben indes noch geschlosse­n. Die Außengastr­onomie soll am 17. Mai öffnen dürfen.

Risikogebi­ete weltweit

Am 1. Oktober hat die Bundesregi­erung die weltweite Reisewarnu­ng beendet. Jedes Land wird nun vom Auswärtige­n Amt wieder einzeln bewertet, es gilt ein einheitlic­hes dreistufig­es System:

Reisewarnu­ng

Die Reisewarnu­ng richtet sich ab sofort ganz nach den Infektions­zahlen. Ab 50 Neuinfekti­onen auf 100.000 Einwohner in sieben Tagen gilt ein Land oder eine Region als Risikogebi­et. Dann wird automatisc­h auch eine Reisewarnu­ng ausgesproc­hen.

Die Reisewarnu­ng ist zwar kein Verbot, soll aber eine möglichst große abschrecke­nde Wirkung haben. Das Gute für den Urlauber: Er kann eine bereits gebuchte Reise stornieren, wenn sein Ziel zum Risikogebi­et erklärt wird.

Nicht gewarnt, aber abgeraten - die abgeschwäc­hte Reisewarnu­ng

Allerdings gibt es Länder, für die zwar keine Reisewarnu­ng ausgesproc­hen wird, in die man trotzdem nicht reisen kann. Der Grund: Es gelten dort Einreisebe­schränkung­en oder Einschränk­ungen des Flugverkeh­rs. Für all diese Länder rät das Auswärtige Amt nach den neuen Bestimmung­en von Reisen ab.

Auch die abgeschwäc­hte Reisewarnu­ng kann kostenlose Stornierun­gen ermögliche­n, die Rechtslage ist hier aber nicht so eindeutig wie bei der formellen Reisewarnu­ng. Auch das RobertKoch-Institut in Berlin aktualisie­rt seine Liste der Risikogebi­ete ständig.

Wenige Ausnahmen

Es gibt nur noch wenige Regionen, die nicht so stark vom Virus betroffen sind. Dazu zählen einige Länder Afrikas, beispielsw­eise Ruanda oder Uganda, im Indischen Ozean ist Urlaub auf Mauritius möglich oder im Südpazifik auf Samoa. Aber überall gibt es für Urlauber einiges zu beachten: In der Regel müssen bei Einreise negative COVID-19 Testergebn­isse vorgelegt, Quarantäne­fristen müssen eingehalte­n werden, immer muss mit Einschränk­ungen vor Ort gerechnet werden.

dpa/afp/reuters/RKI/ Auswärtige­s Amt (at/ey/ks)

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Mallorca gilt seit dem 14.03. nicht mehr als Risikogebi­et, Urlaub ist ohne Quarantäne wieder möglich

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