Deutsche Welle (German edition)
Reisen trotz Risiko: Corona-Regeln und Einreisebestimmungen in Europa
Die Corona-Pandemie macht das Reisen weltweit beschwerlich. Wer dennoch reist, muss die Einreisebestimmungen und Regeln vor Ort kennen.
Tourismus in Deutschland ist bis auf wenige Modellregionen nicht möglich. In den meisten Bundesländern dürfen Hotels noch keine Übernachtungen für touristische Zwecke anbieten, Touristenvisa werden nur noch in Ausnahmefällen erteilt. Das Reisen im Land ist nur noch für bestimmte notwendige Zwecke, zum Beispiel Dienstreisen, möglich und wird durch immer wieder neue Regelungen, die es zu beachten gilt, erschwert. Man muss sich also immer über die aktuellen Bestimmungen desjenigen Bundeslandes informieren, in das man möchte.
Generell befindet sich Deutschland seit 16. Dezember 2020 in einem Lockdown. Es gelten Abstands- und Hygieneregeln, so müssen in Geschäften sowie in Bus und Bahn medizinische Masken - OP-Masken oder FFP2Masken - getragen werden; einfache Stoffmasken reichen nicht aus.
Damit sich das Infektionsgeschehen in den Griff bekommen lässt, hat die Regierung eine „ Bundes- Notbremse“beschlossen. Wenn die Sieben-TageInzidenz (Ansteckungen binnen sieben Tagen pro 100 000 Einwohner) an drei aufeinanderfolgenden Tagen die Schwelle von 100 überschreitet, sollen dort ab dem übernächsten Tag schärfere Maßnahmen gelten. Diese sollen so lange in Kraft bleiben, bis die Sieben-TageInzidenz an fünf aufeinander folgenden Tagen die Schwelle von 100 unterschreitet - dann treten die Extra-Auflagen am übernächsten Tag wieder außer Kraft.
Folgende Regeln sollen gelten, wenn die Notbremse greift: Es darf sich höchstens ein Haushalt mit einer weiteren Person treffen. Ab 22 Uhr gilt eine Ausgangsbeschränkung. Bis 5.00 Uhr darf man die eigene Wohnung oder das eigene Grundstück nicht mehr verlassen. Ausnahmen gelten etwa für gesundheitliche Notfälle bei Mensch und Tier oder dringende medizinische Behandlungen. Bewegung an frischer Luft soll bis Mitternacht erlaubt bleiben, allerdings nur alleine und nicht in Sportanlagen.
Einrichtungen wie Schwimmbäder, Saunen, Diskotheken, Wellnesszentren, Solarien, Fitnessstudios, Ausflugsschiffe oder Indoorspielplätze sind geschlossen. So auch Kultureinrichtungen wie Theater oder Opern. Läden dürfen Kunden nur noch empfangen, wenn diese einen negativen Corona-Test vorlegen und einen Termin gebucht haben. Ab einer Inzidenz von 150 soll nur noch das Abholen bestellter Waren möglich sein (Click & Collect).
Die Außenbereiche von Zoos und botanische Gärten sollen für Besucher mit aktuellem NegativTest offen bleiben. Auch der Betrieb von Gastronomiebetrieben und Kantinen wird untersagt. Alle Regelungen sind bis maximal zum 30. Juni befristet.
In vier Modellregionen des Bundeslandes Schleswig-Holstein ist der Tourismus für Urlauber aus Deutschland wieder möglich, unter dem Vorbehalt, dass die Infektionen nicht stark zunehmen. Touristen, die zum Beispiel auf den Inseln Sylt und Amrum, in St. Peter-Ording oder in der Schleiregion Urlaub machen wollen, müssen sich alle 48 Stunden testen lassen.
Angesichts sinkender
Neuinfektionen haben weitere Bundesländer eine vorsichtige Öffnung für Touristen angekündigt. So sollen in Bayern Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze bei einer stabilen Sieben-Tage-Inzidenz von unter 100 ab dem 21. Mai öffnen dürfen. Niedersachsen will ebenfalls Handel, Gastronomie und Tourismus in Regionen mit niedrigen Infektionszahlen unter Auflagen öffnen.
Nur für ganz wenige Regionen Europas sprichtdas Auswärtige Amt in Berlin derzeit keine Reisewarnung aus. Eine aktuelle Übersicht über die Risikogebiete bietet die Risikoliste des Robert Koch-Instituts.
Es gibt eine Unterteilung in Risikogebiete, Hochinzidenzund Virusvariantengebiete. Rückkehrer aus Risikogebieten müssen sich online unter www. einreiseanmeldung. de anmelden. Innerhalb von 48 Stunden muss ein Corona-Test erfolgen und man muss sich unverzüglich in zehntägige Quarantäne - unabhängig vom Testergebnis - begeben, die frühestens am fünften Tag mit einem weiteren negativen Test beendet werden kann. Akzeptiert werden PCR-, LAMP- und TMA-Test sowie Antigen-Schnelltests. Antikörpertests werden nicht anerkannt.
Die Einstufung in Hochinzidenz- und Virusvarientengebiete bringt einige Regeln mit sich. Als Hochinzidenzgebiete gelten seit 24.
Januar Staaten, die einen Inzidenzwert von 200 überschreiten. Einreisende aus Hochinzidenzgebieten müssen schon vor der Einreise ein negatives Testergebnis vorlegen. Nur dann dürfen sie an Bord eines Flugzeugs. Entsprechendes gilt für Bus, Bahn oder Fähre. Unabhängig vom Testergebnis gilt in Deutschland eine zehntägige Quarantänepflicht.
Seit 30. Januar ist die Einreise aus Virusvariantengebieten untersagt. Ausnahmen bei der Einreise gibt es nur für Personen mit Wohnsitz oder Aufenthaltsrecht in Deutschland, die aus diesen Ländern zurückkehren, Transitpassagiere sowie einige andere Fälle wie reinen Frachtverkehr oder etwa medizinisch notwendige Flüge. Solche Fälle müssten der Bundespolizei mindestens drei Tage vorher angezeigt werden.
Transitpassagieren wird dazu geraten, einen Testnachweis mit sich zu führen. Sie müssen damit rechnen, dass Fluggesellschaften ihre Beförderung a bl eh n en , wen n sie di e Testpflicht nicht erfüllen.
Ende März wurden in Deut