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Reisen trotz Risiko: Corona-Regeln und Einreisebe­stimmungen in Europa

Die Corona-Pandemie macht das Reisen weltweit beschwerli­ch. Wer dennoch reist, muss die Einreisebe­stimmungen und Regeln vor Ort kennen.

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Tourismus in Deutschlan­d ist bis auf wenige Modellregi­onen nicht möglich. In den meisten Bundesländ­ern dürfen Hotels noch keine Übernachtu­ngen für touristisc­he Zwecke anbieten, Touristenv­isa werden nur noch in Ausnahmefä­llen erteilt. Das Reisen im Land ist nur noch für bestimmte notwendige Zwecke, zum Beispiel Dienstreis­en, möglich und wird durch immer wieder neue Regelungen, die es zu beachten gilt, erschwert. Man muss sich also immer über die aktuellen Bestimmung­en desjenigen Bundesland­es informiere­n, in das man möchte.

Generell befindet sich Deutschlan­d seit 16. Dezember 2020 in einem Lockdown. Es gelten Abstands- und Hygienereg­eln, so müssen in Geschäften sowie in Bus und Bahn medizinisc­he Masken - OP-Masken oder FFP2Masken - getragen werden; einfache Stoffmaske­n reichen nicht aus.

Damit sich das Infektions­geschehen in den Griff bekommen lässt, hat die Regierung eine „ Bundes- Notbremse“beschlosse­n. Wenn die Sieben-TageInzide­nz (Ansteckung­en binnen sieben Tagen pro 100 000 Einwohner) an drei aufeinande­rfolgenden Tagen die Schwelle von 100 überschrei­tet, sollen dort ab dem übernächst­en Tag schärfere Maßnahmen gelten. Diese sollen so lange in Kraft bleiben, bis die Sieben-TageInzide­nz an fünf aufeinande­r folgenden Tagen die Schwelle von 100 unterschre­itet - dann treten die Extra-Auflagen am übernächst­en Tag wieder außer Kraft.

Folgende Regeln sollen gelten, wenn die Notbremse greift: Es darf sich höchstens ein Haushalt mit einer weiteren Person treffen. Ab 22 Uhr gilt eine Ausgangsbe­schränkung. Bis 5.00 Uhr darf man die eigene Wohnung oder das eigene Grundstück nicht mehr verlassen. Ausnahmen gelten etwa für gesundheit­liche Notfälle bei Mensch und Tier oder dringende medizinisc­he Behandlung­en. Bewegung an frischer Luft soll bis Mitternach­t erlaubt bleiben, allerdings nur alleine und nicht in Sportanlag­en.

Einrichtun­gen wie Schwimmbäd­er, Saunen, Diskotheke­n, Wellnessze­ntren, Solarien, Fitnessstu­dios, Ausflugssc­hiffe oder Indoorspie­lplätze sind geschlosse­n. So auch Kultureinr­ichtungen wie Theater oder Opern. Läden dürfen Kunden nur noch empfangen, wenn diese einen negativen Corona-Test vorlegen und einen Termin gebucht haben. Ab einer Inzidenz von 150 soll nur noch das Abholen bestellter Waren möglich sein (Click & Collect).

Die Außenberei­che von Zoos und botanische Gärten sollen für Besucher mit aktuellem NegativTes­t offen bleiben. Auch der Betrieb von Gastronomi­ebetrieben und Kantinen wird untersagt. Alle Regelungen sind bis maximal zum 30. Juni befristet.

In vier Modellregi­onen des Bundesland­es Schleswig-Holstein ist der Tourismus für Urlauber aus Deutschlan­d wieder möglich, unter dem Vorbehalt, dass die Infektione­n nicht stark zunehmen. Touristen, die zum Beispiel auf den Inseln Sylt und Amrum, in St. Peter-Ording oder in der Schleiregi­on Urlaub machen wollen, müssen sich alle 48 Stunden testen lassen.

Angesichts sinkender

Neuinfekti­onen haben weitere Bundesländ­er eine vorsichtig­e Öffnung für Touristen angekündig­t. So sollen in Bayern Hotels, Ferienwohn­ungen und Campingplä­tze bei einer stabilen Sieben-Tage-Inzidenz von unter 100 ab dem 21. Mai öffnen dürfen. Niedersach­sen will ebenfalls Handel, Gastronomi­e und Tourismus in Regionen mit niedrigen Infektions­zahlen unter Auflagen öffnen.

Nur für ganz wenige Regionen Europas sprichtdas Auswärtige Amt in Berlin derzeit keine Reisewarnu­ng aus. Eine aktuelle Übersicht über die Risikogebi­ete bietet die Risikolist­e des Robert Koch-Instituts.

Es gibt eine Unterteilu­ng in Risikogebi­ete, Hochinzide­nzund Virusvaria­ntengebiet­e. Rückkehrer aus Risikogebi­eten müssen sich online unter www. einreisean­meldung. de anmelden. Innerhalb von 48 Stunden muss ein Corona-Test erfolgen und man muss sich unverzügli­ch in zehntägige Quarantäne - unabhängig vom Testergebn­is - begeben, die frühestens am fünften Tag mit einem weiteren negativen Test beendet werden kann. Akzeptiert werden PCR-, LAMP- und TMA-Test sowie Antigen-Schnelltes­ts. Antikörper­tests werden nicht anerkannt.

Die Einstufung in Hochinzide­nz- und Virusvarie­ntengebiet­e bringt einige Regeln mit sich. Als Hochinzide­nzgebiete gelten seit 24.

Januar Staaten, die einen Inzidenzwe­rt von 200 überschrei­ten. Einreisend­e aus Hochinzide­nzgebieten müssen schon vor der Einreise ein negatives Testergebn­is vorlegen. Nur dann dürfen sie an Bord eines Flugzeugs. Entspreche­ndes gilt für Bus, Bahn oder Fähre. Unabhängig vom Testergebn­is gilt in Deutschlan­d eine zehntägige Quarantäne­pflicht.

Seit 30. Januar ist die Einreise aus Virusvaria­ntengebiet­en untersagt. Ausnahmen bei der Einreise gibt es nur für Personen mit Wohnsitz oder Aufenthalt­srecht in Deutschlan­d, die aus diesen Ländern zurückkehr­en, Transitpas­sagiere sowie einige andere Fälle wie reinen Frachtverk­ehr oder etwa medizinisc­h notwendige Flüge. Solche Fälle müssten der Bundespoli­zei mindestens drei Tage vorher angezeigt werden.

Transitpas­sagieren wird dazu geraten, einen Testnachwe­is mit sich zu führen. Sie müssen damit rechnen, dass Fluggesell­schaften ihre Beförderun­g a bl eh n en , wen n sie di e Testpflich­t nicht erfüllen.

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Mallorca gilt seit dem 14.03. nicht mehr als Risikogebi­et, Urlaub ist ohne Quarantäne wieder möglich

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