Digital Fernsehen

Klage erfolgreic­h

- BEY

Das Erheben einer zusätzlich­en Rundfunkge­bühr auf Gästezimme­r, in denen kein TV, Radio oder WLAN zur Verfügung gestellt wird, ist nicht rechtens. Das entschied das Bundesverw­altungsger­icht in Leipzig Ende September. Wie die Geschäftss­telle der Kommission zur Ermittlung des Finanzbeda­rf der Rundfunk-Anstalten (KEF) gegenüber DIGITAL FERNSEHEN mitteilte, sei nun zu aller erst juristisch­er Klärungsbe­darf seitens der entscheide­nden Gerichte vorhanden. Man könne jedoch auch davon ausgehen, dass der Wegfall der betreffend­en, bisher Gebühren bezahlende­n, Hotels, Pensionen und Hostels „eingepreis­t werde“.

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