Klage erfolgreich
Das Erheben einer zusätzlichen Rundfunkgebühr auf Gästezimmer, in denen kein TV, Radio oder WLAN zur Verfügung gestellt wird, ist nicht rechtens. Das entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig Ende September. Wie die Geschäftsstelle der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarf der Rundfunk-Anstalten (KEF) gegenüber DIGITAL FERNSEHEN mitteilte, sei nun zu aller erst juristischer Klärungsbedarf seitens der entscheidenden Gerichte vorhanden. Man könne jedoch auch davon ausgehen, dass der Wegfall der betreffenden, bisher Gebühren bezahlenden, Hotels, Pensionen und Hostels „eingepreist werde“.