Digital Fernsehen

Verbreitun­g von Rundfunkin­halten

- BEY

Fernseh- und Radiosende­r in der EU sollen künftig ihre Programme leichter online verbreiten können. Das EU-Parlament stimmte kürzlich in Straßburg einem Verhandlun­gsmandat mit dem Ministerra­t zu. Demnach könnten Verhandlun­gen über das Thema beginnen, sobald die Regierunge­n sich dazu eine Meinung gebildet haben. Nach Ansicht des Parlaments sollen die neuen EU-Regeln einen besseren Zugang zu Online-Nachrichte­n und anderen aktuellen Programmen im Internet in der gesamten Europäisch­en Union ermögliche­n. Vor allem die Klärung der Urheberrec­hte für Rundfunkve­ranstalter und Betreiber, die Senderpake­te anbieten, soll vereinfach­t werden. Bisher müssen die Rundfunkan­stalten das Urheberrec­ht sehr kurzfristi­g und häufig in verschiede­nen Nationen klären. Künftig sollen nach Wunsch nur noch die Rechte in ihrem eigenen Land geklärt werden. Das sogenannte Geoblockin­g, das Sperren von Inhalten im Netz zum Beispiel für bestimmte Länder verstanden, soll allerdings weiter möglich sein. Der deutsche Verband Privater Rundfunk und Telemedien (VPRT) begrüßte die Entscheidu­ng. Die EU respektier­e „damit die exklusive territoria­le Vergabe von Film- und Fernsehrec­hten, die für Investitio­nen in audiovisue­lle Kreativinh­alte von existentie­ller Bedeutung“sei. Man ist sich beim Verband auch sicher, dass „die Vielfalt und Qualität europäisch­er TV-Programme und Produktion­en im Interesse der Verbrauche­r“dadurch gesichert werde.

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