Verbreitung von Rundfunkinhalten
Fernseh- und Radiosender in der EU sollen künftig ihre Programme leichter online verbreiten können. Das EU-Parlament stimmte kürzlich in Straßburg einem Verhandlungsmandat mit dem Ministerrat zu. Demnach könnten Verhandlungen über das Thema beginnen, sobald die Regierungen sich dazu eine Meinung gebildet haben. Nach Ansicht des Parlaments sollen die neuen EU-Regeln einen besseren Zugang zu Online-Nachrichten und anderen aktuellen Programmen im Internet in der gesamten Europäischen Union ermöglichen. Vor allem die Klärung der Urheberrechte für Rundfunkveranstalter und Betreiber, die Senderpakete anbieten, soll vereinfacht werden. Bisher müssen die Rundfunkanstalten das Urheberrecht sehr kurzfristig und häufig in verschiedenen Nationen klären. Künftig sollen nach Wunsch nur noch die Rechte in ihrem eigenen Land geklärt werden. Das sogenannte Geoblocking, das Sperren von Inhalten im Netz zum Beispiel für bestimmte Länder verstanden, soll allerdings weiter möglich sein. Der deutsche Verband Privater Rundfunk und Telemedien (VPRT) begrüßte die Entscheidung. Die EU respektiere „damit die exklusive territoriale Vergabe von Film- und Fernsehrechten, die für Investitionen in audiovisuelle Kreativinhalte von existentieller Bedeutung“sei. Man ist sich beim Verband auch sicher, dass „die Vielfalt und Qualität europäischer TV-Programme und Produktionen im Interesse der Verbraucher“dadurch gesichert werde.