PŸUR erhält Negativpreis der Verbraucherschützer
Einmal alle zwei Jahre können die „Sachsen“über das nach ihrer Meinung mit dem schlechtesten Service agierende Unternehmen im Freistaat abstimmen. Dieses Jahr war es wieder soweit: Die Verbraucherschutzzentrale Sachsen hat zur Wahl aufgerufen. Der Gewinner des Preises im Jahr 2019 heißt PŸUR.
Über 3000 Nutzer haben die Chance in den vergangen Wochen genutzt und über Abzocker, Service-Nieten und Blender abgestimmt. Daraus wurde letztendlich von den sächsischen Verbraucherschützern der Sieger gekürt: Das Rennen machte mit 363 von 3173 Stimmen die Marke PŸUR der Telecolumbus AG mit Sitz in Berlin.
Sieger in mehreren Kategorien
Die Begründungen der Verbraucher für ihre Empörung sind vielschichtig. Die Verbraucherzentrale Sachsen kennt aus ihrer Beratungspraxis viele Sorgen. Einmal hält der High-Speed-Internet-Anschluss nicht, was er verspricht. Ein anderes Mal kommen Rechnungen, die eigentlich zu einem anderen Vertrag gehören. Auch die DIGITAL FERNSEHEN Redaktion bekommt immer wieder Negativ-Mitteilungen von PŸUR-Kunden. Vor allem wird dabei über Unzulänglichkeiten am Internet-Anschluss geschimpft. Nicht selten treten diese Probleme bei PŸUR am Wochenende auf und auch sonst ist Highspeed-Internet in vielen Stäten, darunter beispielsweise Chemnitz, nur in den Verträgen vermerkt. Schaut man einmal genauer hin und misst die Bandbreite so kommt es nicht selten vor das die vorgegaukelten Geschwindigkeiten bei diesem Anbieter bei Weitem nicht eingehalten werden. Dies ärgert natürlich die PŸURKunden zurecht, die Strafe folgt nun mit dem Negativpreis auf dem Fuße.
Ohnmachtgefühl der Kunden
Andreas Eichhorst, Vorstand der Verbraucherzentrale Sachsen erklärt dazu: „Viele Kunden des diesjährigen Prellbock-Gewinners berichten von einem Ohnmachtsgefühl, weil sie nicht in der Lage sind, ihre Probleme mit dem Anbieter selbst zu lösen. In den meisten Fällen können wir helfen, aber manchmal sind auch uns die Hände gebunden“, erklärt. Das Unternehmen steht auch bei der Nachfrage in den Beratungsstellen der Verbraucherzentrale seit Jahren im oberen Bereich.
Abmahnung als Zugabe
Weil auch intransparente und unklare Preisangaben zum Geschäftsmodell von PŸUR zählen, wird die Verbraucherzentrale Sachsen das Unternehmen zusätzlich zum Gewinn des Prellbocks mit einer Abmahnung überraschen. Gegenstand werden Preisdarstellung und Geschäftsbedingungen auf der Internetpräsenz des Unternehmens sein. Wortwörtlich ausweglos ist die Situation für all jene Mieter, die keine alternativen Anbieter für Internet, Telefonie oder Fernsehen wählen können, weil der Vermieter einen Vertrag mit PŸUR abgeschlossen hat.
„Deshalb ist die Politik in der Pflicht, diese Schieflage am Markt zu beheben“, fordert Eichhorst. „Die Marktmacht muss eingedämmt und überwacht werden, Alternativen für Mieter müssen her und die Anbieter müssen in Hinblick auf den Breitbandausbau noch stärker in die Pflicht genommen werden“, so Eichhorst weiter. Kunden müssen durch konkrete gesetzliche Regelungen geschützt werden. Das betrifft sowohl die Ansprüche bei Mängeln als auch kürzere Mindestvertragslaufzeiten oder ein Widerrufsrecht im Shop. Auch ein rechtliches Service-Minimum ist sinnvoll.