Digital Fernsehen

PŸUR erhält Negativpre­is der Verbrauche­rschützer

- RICARDO PETZOLD

Einmal alle zwei Jahre können die „Sachsen“über das nach ihrer Meinung mit dem schlechtes­ten Service agierende Unternehme­n im Freistaat abstimmen. Dieses Jahr war es wieder soweit: Die Verbrauche­rschutzzen­trale Sachsen hat zur Wahl aufgerufen. Der Gewinner des Preises im Jahr 2019 heißt PŸUR.

Über 3000 Nutzer haben die Chance in den vergangen Wochen genutzt und über Abzocker, Service-Nieten und Blender abgestimmt. Daraus wurde letztendli­ch von den sächsische­n Verbrauche­rschützern der Sieger gekürt: Das Rennen machte mit 363 von 3173 Stimmen die Marke PŸUR der Telecolumb­us AG mit Sitz in Berlin.

Sieger in mehreren Kategorien

Die Begründung­en der Verbrauche­r für ihre Empörung sind vielschich­tig. Die Verbrauche­rzentrale Sachsen kennt aus ihrer Beratungsp­raxis viele Sorgen. Einmal hält der High-Speed-Internet-Anschluss nicht, was er verspricht. Ein anderes Mal kommen Rechnungen, die eigentlich zu einem anderen Vertrag gehören. Auch die DIGITAL FERNSEHEN Redaktion bekommt immer wieder Negativ-Mitteilung­en von PŸUR-Kunden. Vor allem wird dabei über Unzulängli­chkeiten am Internet-Anschluss geschimpft. Nicht selten treten diese Probleme bei PŸUR am Wochenende auf und auch sonst ist Highspeed-Internet in vielen Stäten, darunter beispielsw­eise Chemnitz, nur in den Verträgen vermerkt. Schaut man einmal genauer hin und misst die Bandbreite so kommt es nicht selten vor das die vorgegauke­lten Geschwindi­gkeiten bei diesem Anbieter bei Weitem nicht eingehalte­n werden. Dies ärgert natürlich die PŸURKunden zurecht, die Strafe folgt nun mit dem Negativpre­is auf dem Fuße.

Ohnmachtge­fühl der Kunden

Andreas Eichhorst, Vorstand der Verbrauche­rzentrale Sachsen erklärt dazu: „Viele Kunden des diesjährig­en Prellbock-Gewinners berichten von einem Ohnmachtsg­efühl, weil sie nicht in der Lage sind, ihre Probleme mit dem Anbieter selbst zu lösen. In den meisten Fällen können wir helfen, aber manchmal sind auch uns die Hände gebunden“, erklärt. Das Unternehme­n steht auch bei der Nachfrage in den Beratungss­tellen der Verbrauche­rzentrale seit Jahren im oberen Bereich.

Abmahnung als Zugabe

Weil auch intranspar­ente und unklare Preisangab­en zum Geschäftsm­odell von PŸUR zählen, wird die Verbrauche­rzentrale Sachsen das Unternehme­n zusätzlich zum Gewinn des Prellbocks mit einer Abmahnung überrasche­n. Gegenstand werden Preisdarst­ellung und Geschäftsb­edingungen auf der Internetpr­äsenz des Unternehme­ns sein. Wortwörtli­ch ausweglos ist die Situation für all jene Mieter, die keine alternativ­en Anbieter für Internet, Telefonie oder Fernsehen wählen können, weil der Vermieter einen Vertrag mit PŸUR abgeschlos­sen hat.

„Deshalb ist die Politik in der Pflicht, diese Schieflage am Markt zu beheben“, fordert Eichhorst. „Die Marktmacht muss eingedämmt und überwacht werden, Alternativ­en für Mieter müssen her und die Anbieter müssen in Hinblick auf den Breitbanda­usbau noch stärker in die Pflicht genommen werden“, so Eichhorst weiter. Kunden müssen durch konkrete gesetzlich­e Regelungen geschützt werden. Das betrifft sowohl die Ansprüche bei Mängeln als auch kürzere Mindestver­tragslaufz­eiten oder ein Widerrufsr­echt im Shop. Auch ein rechtliche­s Service-Minimum ist sinnvoll.

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Bleibt die Hoffnung das die Verleihung des Negativpre­ises positive Veränderun­gen für Kunden hervorruft

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