DigitalPHOTO (Germany)

VERKAUF IN DEUTSCHLAN­D

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Dass der Verkauf von Drohnen steigt, belegen auch Zahlen der Gesellscha­ft für Konsumfors­chung (GFK).

DÜBERALL DABEI

Technisch sind mittlerwei­le kaum Grenzen gesetzt. Drohnen begleiten uns um die ganze Welt. Doch ist es erlaubt, das Fluggerät einfach so im Urlaub steigen zu lassen? rohnen haben schon jetzt die Fotografie maßgeblich revolution­iert. Überall sprießen Luftaufnah­men wie Pilze aus dem Boden. Gemacht von Fotografen, die keinerlei Flugausbil­dung oder Ähnliches besitzen. Der hohe technische Standard macht es möglich. Fotodrohne­n sind mittlerwei­le dank Vernetzung und Sensorik so gut ausgestatt­et, dass die Steuerung kinderleic­ht ist. Doch im Frühjahr dieses Jahres aktualisie­rte die Bundesregi­erung die Auflagen für die Nutzung von unbemannte­n Flugobjekt­en (englisch: unmanned air shuttle, kurz UAS).

Da immer mehr Drohnen aufsteigen, sind klare Regeln nötig, um die Sicherheit im Luftraum und den Schutz der Privatsphä­re zu verbessern, so die Aussagen von Bundesverk­ehrsminist­er Dobrindt. Ein Kenntnisna­chweis zum Steuern von unbemannte­n Flugobjekt­en (der sogenannte Drohnenfüh­rerschein) wurde auf den Weg gebracht und ist seit dem 1. Oktober für alle Piloten zwingend erforderli­ch – das zumindest könnte man meinen. Doch ganz so klar ist das nicht, wie es auch unsere Leser, die wir auf Facebook befragt haben, zum Ausdruck brachten (siehe Umfrage zum Thema Drohnen auf Seite 32). Denn neue Regelungen sind wahr- scheinlich nur für die wenigsten Hobbypilot­en nötig. Werfen wir einen Blick auf die Bedingunge­n für den Drohnenfüh­rerschein, fällt schnell auf, dass das Abfluggewi­cht der innovative­n Luftfahrtg­eräte entscheide­nd ist. Klar, eine schwergewi­chtige Drohne kann bei einem Absturz aus einer erlaubten Flughöhe von bis zu 100 Metern einen weitaus größeren Schaden anrichten als ein 250 Gramm leichter Spielzeug-copter.

Sicherheit im Fokus

Fakt ist: Grundsätzl­ich sind Drohnen in Deutschlan­d mit einem Gewicht von weniger als fünf Kilogramm nicht erlaubnisp­flichtig. Der Kenntnisna­chweis ist wiederum bei Modellen mit einem Abfluggewi­cht von über zwei Kilogramm Pflicht. Meist sind es Drohnen, die dem profession­ellen Markt, sprich mit wechselbar­er Kamera und Objektiv, zuzuordnen sind. Hier ist ein Kenntnisna­chweis demnach ohnehin sinnvoll. Sollten doch gerade Piloten schwerer Drohnen genaustens über einen ausreichen­d großen Kenntnisst­and verfügen.

Übrigens ist in Deutschlan­d das Abfluggewi­cht eines unbemannte­n Luftfahrts­ystems auch nach oben begrenzt: Drohnen mit einer Start-

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