VERKAUF IN DEUTSCHLAND
Dass der Verkauf von Drohnen steigt, belegen auch Zahlen der Gesellschaft für Konsumforschung (GFK).
DÜBERALL DABEI
Technisch sind mittlerweile kaum Grenzen gesetzt. Drohnen begleiten uns um die ganze Welt. Doch ist es erlaubt, das Fluggerät einfach so im Urlaub steigen zu lassen? rohnen haben schon jetzt die Fotografie maßgeblich revolutioniert. Überall sprießen Luftaufnahmen wie Pilze aus dem Boden. Gemacht von Fotografen, die keinerlei Flugausbildung oder Ähnliches besitzen. Der hohe technische Standard macht es möglich. Fotodrohnen sind mittlerweile dank Vernetzung und Sensorik so gut ausgestattet, dass die Steuerung kinderleicht ist. Doch im Frühjahr dieses Jahres aktualisierte die Bundesregierung die Auflagen für die Nutzung von unbemannten Flugobjekten (englisch: unmanned air shuttle, kurz UAS).
Da immer mehr Drohnen aufsteigen, sind klare Regeln nötig, um die Sicherheit im Luftraum und den Schutz der Privatsphäre zu verbessern, so die Aussagen von Bundesverkehrsminister Dobrindt. Ein Kenntnisnachweis zum Steuern von unbemannten Flugobjekten (der sogenannte Drohnenführerschein) wurde auf den Weg gebracht und ist seit dem 1. Oktober für alle Piloten zwingend erforderlich – das zumindest könnte man meinen. Doch ganz so klar ist das nicht, wie es auch unsere Leser, die wir auf Facebook befragt haben, zum Ausdruck brachten (siehe Umfrage zum Thema Drohnen auf Seite 32). Denn neue Regelungen sind wahr- scheinlich nur für die wenigsten Hobbypiloten nötig. Werfen wir einen Blick auf die Bedingungen für den Drohnenführerschein, fällt schnell auf, dass das Abfluggewicht der innovativen Luftfahrtgeräte entscheidend ist. Klar, eine schwergewichtige Drohne kann bei einem Absturz aus einer erlaubten Flughöhe von bis zu 100 Metern einen weitaus größeren Schaden anrichten als ein 250 Gramm leichter Spielzeug-copter.
Sicherheit im Fokus
Fakt ist: Grundsätzlich sind Drohnen in Deutschland mit einem Gewicht von weniger als fünf Kilogramm nicht erlaubnispflichtig. Der Kenntnisnachweis ist wiederum bei Modellen mit einem Abfluggewicht von über zwei Kilogramm Pflicht. Meist sind es Drohnen, die dem professionellen Markt, sprich mit wechselbarer Kamera und Objektiv, zuzuordnen sind. Hier ist ein Kenntnisnachweis demnach ohnehin sinnvoll. Sollten doch gerade Piloten schwerer Drohnen genaustens über einen ausreichend großen Kenntnisstand verfügen.
Übrigens ist in Deutschland das Abfluggewicht eines unbemannten Luftfahrtsystems auch nach oben begrenzt: Drohnen mit einer Start-