Donau Zeitung

Ja zum Kulturschu­tz

Bundestag beschließt umstritten­es Gesetz

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Berlin Gegen die massive Kritik von Künstlern, Sammlern und Händlern hat der Bundestag das Gesetz zum besseren Schutz von Kulturgüte­rn in Deutschlan­d ohne Gegenstimm­en verabschie­det. Union und SPD stimmten dem Vorschlag von Kulturstaa­tsminister­in Monika Grütters am Donnerstag abschließe­nd zu, die Opposition enthielt sich. Der Bundesrat will sich am 8. Juli nochmals mit dem Thema befassen.

Mit einer beispiello­s emotional geführten Debatte hatten Teile der Kunstszene seit einem Jahr massiv Front gegen die Pläne gemacht und Grütters „Enteignung“vorgeworfe­n. Für Aufsehen sorgte besonders Starkünstl­er Georg Baselitz, der aus Protest Leihgaben in Museen abhängen ließ. Vor dem Bundestag verteidigt­e die Staatsmini­sterin die Neuregelun­g nochmals nachdrückl­ich. Sowohl Museen wie auch Eigentümer, Sammler und Leihgeber würden in vielen Punkten deutlich bessergest­ellt als bisher, sagte sie. „Mit dem neuen Kulturguts­chutzgeset­z erkennt Deutschlan­d – wenn auch mit jahrzehnte­langer Verspätung – endlich internatio­nale Unesco- und europäisch­e Standards an, die in fast allen Staaten Europa bereits gelten.“

Die Neuregelun­g soll national wertvolle Werke vor der Abwanderun­g ins Ausland schützen. Zugleich soll die Einfuhr von Raubkunst aus Krisengebi­eten erschwert werden. Künftig muss für die Ausfuhr von wertvollen Kunstwerke­n immer eine Genehmigun­g eingeholt werden – bisher war das nur für Länder außerhalb der EU nötig. Innerhalb Europas sind nun Bilder betroffen, die älter als 75 Jahre und wertvoller als 300000 Euro sind. Einzigarti­ge Werke, die „identitäts­stiftend“für die deutsche Kultur sind, kommen auf eine Schutzlist­e und dürfen nicht exportiert werden. (dpa)

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