Ja zum Kulturschutz
Bundestag beschließt umstrittenes Gesetz
Berlin Gegen die massive Kritik von Künstlern, Sammlern und Händlern hat der Bundestag das Gesetz zum besseren Schutz von Kulturgütern in Deutschland ohne Gegenstimmen verabschiedet. Union und SPD stimmten dem Vorschlag von Kulturstaatsministerin Monika Grütters am Donnerstag abschließend zu, die Opposition enthielt sich. Der Bundesrat will sich am 8. Juli nochmals mit dem Thema befassen.
Mit einer beispiellos emotional geführten Debatte hatten Teile der Kunstszene seit einem Jahr massiv Front gegen die Pläne gemacht und Grütters „Enteignung“vorgeworfen. Für Aufsehen sorgte besonders Starkünstler Georg Baselitz, der aus Protest Leihgaben in Museen abhängen ließ. Vor dem Bundestag verteidigte die Staatsministerin die Neuregelung nochmals nachdrücklich. Sowohl Museen wie auch Eigentümer, Sammler und Leihgeber würden in vielen Punkten deutlich bessergestellt als bisher, sagte sie. „Mit dem neuen Kulturgutschutzgesetz erkennt Deutschland – wenn auch mit jahrzehntelanger Verspätung – endlich internationale Unesco- und europäische Standards an, die in fast allen Staaten Europa bereits gelten.“
Die Neuregelung soll national wertvolle Werke vor der Abwanderung ins Ausland schützen. Zugleich soll die Einfuhr von Raubkunst aus Krisengebieten erschwert werden. Künftig muss für die Ausfuhr von wertvollen Kunstwerken immer eine Genehmigung eingeholt werden – bisher war das nur für Länder außerhalb der EU nötig. Innerhalb Europas sind nun Bilder betroffen, die älter als 75 Jahre und wertvoller als 300000 Euro sind. Einzigartige Werke, die „identitätsstiftend“für die deutsche Kultur sind, kommen auf eine Schutzliste und dürfen nicht exportiert werden. (dpa)