Wahlrecht erst ab 18 Jahren sinnvoll
Zu dem Bericht „Wahlrecht ab 16 abgelehnt – Dillinger Jusos von Entscheidung im Landtag enttäuscht“in der Ausgabe vom 17. Juni: Im Gegensatz zu den Dillinger Jusos halte ich es für richtig, das Wahlalter nicht von der Volljährigkeit zu entkoppeln. Sowohl das Argument, Jugendliche könnten durch ein geringeres Wahlalter ihre Interessen besser durchsetzen, als auch das Argument, man könne der Politikverdrossenheit entgegenwirken, entbehrt jeder wissenschaftlichen Grundlage.
Kernproblem dabei ist das Auseinanderklaffen von aktivem und passivem Wahlrecht, da Letzteres zwingend mit der Volljährigkeit verbunden ist. Nicht nur stehen Bürgerrechten wie dem Wahlrecht Bürgerpflichten in der Übernahme von Ehrenämtern oder Mandaten gegenüber, vor allem muss man sich fragen, warum Jugendliche, die die Gesellschaft nicht reif genug hält, eigene Lebensverhältnisse zu regeln, über die Geschicke der Gesellschaft mitentscheiden sollen. Ihre Interessen können sie nur wirkungsvoll durchsetzen, wenn man den 16-Jährigen auch das passive Wahlrecht zugestehen würde.
Da das Wahlrecht für eine freiheitliche Demokratie geradezu konstituierend ist, halte ich es für falsch, das Wahlrecht zu einer Art pädagogischen Hilfsmittel zu degradieren und darüber hinaus durch unterschiedliche Wahlalter bei den verschiedenen Wahlen eine Wertung vorzunehmen. Im Angesicht der im Grundgesetz verbürgten kommunalen Selbstverwaltungsgarantie halte ich Kommunalwahlen keinesfalls für minderwertig oder gar als Experimentierfeld für eine Absenkung des Wahlalters geeignet.
Zu guter Letzt spricht auch die Meinung der Jugendlichen selbst gegen eine Absenkung des Wahlalters. Diese trauen sich die Verantwortung über politische Entscheidungen nämlich mehrheitlich selbst nicht zu. Nicolas Ziegler, Dillingen
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